3 Standes, mittelgroß, hat ovales Gesicht, blonde Haare und blaue Augen; ein besonderes Kennzeichen besitzt er nicht. Bis zum 9. April 1891 war Hubert Langer bei seiner Mutter in Wien wohnhaft und soll sich nach diesem Zeit¬ punkte von Deutschland aus nach Amerika eingeschifft haben. Die letze Nachricht will seine Mutter von ihm vor 2 Jahren aus St. Paolo, Provinz Catarina in Brasilien, erhalten haben. Zufolge des mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 12. März 1896, Nr. 4517/IV, intimierten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesverthei¬ digung vom 7. März 1896, Z. 5410/1228/II ex 96, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Ge¬ nannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Steyr, am 18. März 1896. Z. 4387. An sämmtliche Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Florian Rohrmüller. Die k. k. Statthalterei für Niederösterreich hat um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1874 in Zwettl geborenen, in Amaliendorf im Bezirke Waidhofen a. d. Thaya heimatberechtigten Florian Rohrmüller, Knechtes, ehelichen Sohnes des Florian Rohrmüller und der Marie, geborene Bock, zuletzt wohnhaft in Zwettl, angesucht. Zufolge des mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 15. März 1896, Z. 4735/IV, inti¬ mierten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes¬ vertheidigung vom 12. März 1896, Z. 6031/1440/IIa, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Steyr, am 20. März 1896. Z. 4515 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor dem Vaganten Ernst Chndoba. Laut einer an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Proßnitz gerichteten Eingabe des Gemeindevorstandes in Treptschein (Trepcin) treibt sich der im Jahre 1864 ge¬ borene, ledige und dort zuständige Schneidergehilfe Ernst Chudoba, welcher oft, insbesondere wegen Landstreicherei und wegen Verbrechens des Diebstahles, abgestraft und häufig in die Heimatsgemeinde abgeschoben wurde, in den Ländern der österr.=ungar. Monarchie, insbesondere gegenwärtig in Ober= und Niederösterreich, Steiermark und Kärnten herum, ohne einen ordentlichen Erwerb zu suchen, und lässt sich auf Kosten der Heimatsgemeinde Unterstützungen verabfolgen, wodurch derselben bereits bedeutende Auslagen erwachsen sind. Infolge der mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 17. März 1896, Z. 4633/II, in¬ timierten Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 8. März l. J., Z. 8631, werden die Gemeinden auf diesen Vaganten mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, demselben außer im Falle des unabweislichen Bedürfnisses keine Unterstützungen auf Kosten der Heimatsgemeinde zu verabfolgen, sondern denselben vielmehr bei den gegebenen Umständen nach den Schubvorschriften zu behandeln. Die k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden werden be¬ auftragt, den Genannten für den Fall seiner Aufgreifung nach den bestehenden Vorschriften zu behandeln. Steyr, am 24. März 1896. Z. 4374. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Polizei=Aufsicht. Ludwig Korner, 48 Jahre alt, ledig, zuständig zur Gemeinde Reichraming, wurde mit h. ä. Erkenntnisse vom 7. October 1895, Z. 12.815, unter Anweisung der Orts¬ gemeinde Reichraming als Aufenthaltsrayon auf die Dauer eines Jahres unter Polizei=Aufsicht gestellt. Dieselbe beginnt nach Austritt des Genannten aus der k. k. Strafanstalt Graz, und zwar am 8. April 1896 und endet am 8. April 1897. Steyr, am 18. März 1896. Z. 4195. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 7. März 1896, Z. 2995/IV, wurde der stellungspflichtige Cäsar Zandonatti ausgeforscht. Es sind demnach die mit dem h. ä. Erlasse vom 21. Juli 1895, Z. 9439, Amtsblatt Nr. 30, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 18. März 1896. Z. 4481. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 17. März 1896, Nr. 4791/IV, wurde die Zuständigkeit des Landsturm=, beziehungsweise stellungspflichtigen Franz Slobetz sichergestellt. Es sind demnach die mit dem h. ä. Erlasse vom 5. October 1895, Z. 12.727, Amtsblatt Nr. 41, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 23. März 1896.
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