Amtsblatt 1896/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. März 1896

2 H. Kielhauser in Graz erzeugten Haarfärbemittels „Regenerator“, in welchem Blei nachgewiesen wurde, in Gemäßheit der Bestimmungen des § 6 der Verordnung des Staatsministeriums vom 1. Mai 1866, R.=G.=Bl. Nr. 54, aus sanitären Gründen verboten. Hievon setze ich zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 16. d. Mts., Z. 4732/V, die Sanitäts=Gemeinde¬ vorstehungen zur Ueberwachung des Verkaufes von derartigen Artikeln in Kenntnis. Steyr, am 23. März 1896. Z. 4380. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen Kainitbezug aus Kalusz. Laut des Erlasses des h. k. k. Ackerbauministeriums vom 4. März 1896, Z. 4759/810, hat das k. k. Finanz¬ ministerium mit Erlass vom 22. Februar l. J., Z. 33.974, behufs Erleichterung des Kainitbezuges aus Kalusz die dortige Salinenverwaltung beauftragt, die Spedition des Kainits von den ärarischen Magazinen zur Bahnstation in Kalusz durch den jeweiligen, vertragsmäßig verpflichteten Unternehmer der salinarischen Zugarbeiten zu besorgen und die hiefür entfallenden Spesen, welche für das laufende Jahr mit acht Kreuzer per Metercentner Kainit festgesetzt wurden, gleichzeitig mit der Tarifgebür, welche dermalen mit 1 fl. per Metercentner normiert ist, von den Parteien einzuheben. Zufolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 15. März l. J., Z. 4760, werden hievon die Gemeindevorstehungen behufs angemessener Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den 20. März 1896. Z 4381. An die Gemeinde- Vorstehungen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 9. März l. J., Z. 7964, und Statthalterei=Erlasses vom 16. März l. J., Z. 4522/I, wird hiemit nachstehende Kund¬ machung allgemein verlautbart. Steyr, am 20. März 1896. Kundmachung betreffend Autorisationsprüfung für Versicherungstechniker. In Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.=G.=Bl. Nr. 23, betreffend die Autorisierung von Versicherungstechnikern wird hiemit bekanntgegeben, dass die im Ministerium des Innern bestellte Prüfungs=Commission in der letzten Woche des Monates April, beziehungsweise zu Beginn des Monates Mai 1896 Prüfungen von Candidaten, welche die Autori¬ sation als Versicherungstechniker anstreben, vornehmen wird. Bewerber um Zulassung zur Ablegung der Prüfung in diesem Termine haben ihre gehörig gestempelten und in¬ truierten Gesuche bis längstens 10. April l. J. beim k. k. Ministerium des Innern einzureichen. Die Gesuche sind gemäß § 3 der citierten Verordnung zu instruieren mit: 1. dem Heimatscheine oder einem sonstigen Nachweise der österreichischen Staatsbürgerschaft, 2. dem Nachweise der Eigenberechtigung (Tauf= oder Geburtsschein, eventuell Großjährigkeits=Erklärung), 3. einem von der Octspolizeibehörde ausgestellten Sittenzeugnisse, 4. dem Zeugnisse über die Absolvierung einer Mittelschule, 5. dem Nachweise, dass der Zulassungswerber an einer Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik besucht hat, 6. mit Zeugnissen von Versicherungsinstituten oder öffentlichen Aemtern oder einer sonstigen glaubwürdigen Be¬ stätigung, dass und wie lange der Bewerber sich selbständig oder im Dienste eines Versicherungs=Institutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung von versicherungs¬ technischen Arbeiten beschäftigt hat. Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Candidaten innerhalb des oben festgesetzten Prüfungstermines erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungs=Commission. Vom k. k. Ministerium des Innern. Z. 439/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Ankauf des Buches „Die Habsburg.“ In der Verlagsbuchhandlung Eduard Hölzl in Wien st das Buch „Die Habsburg und die denkwürdigen Stätten ihrer Umgebung“ von Professor Josef Langl, k. k. Schul¬ rath, in zweiter Auflage erschienen. Dieses Buch hat 83 Seiten mit 40 Illustrationen und einer Heliogravur, kostet broschiert 2 fl. Das Buch ist mit seinem reichen Inhalt, dem trefflichen Bilderschmuck und dem vornehm patriotischen Geiste, der das Ganze durchweht, besonders wertvoll für Schulbibliotheken. Es wird demnach der Ankauf dieses, vom hohen k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht mittelst des Erlasses vom 17. October 1895, Z. 23.691, empfohlenen Buches für die Schülerbibliotheken besonders angerathen mit dem Beifügen, dass ein Exemplar hieramts zur Einsicht aufliegt. Steyr, am 23. März 1896. Z. 4196. An alle Gemeindevorstehungen und k. k. Ausforschung des stellungspflichtigen Hubert Langer. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 26. September 1873 in Groß=Wisternitz geborenen, nach Haslicht zuständigen Hubert Langer angesucht. Derselbe ist ein Sohn des Büchsenmachers Gregor Langer in Groß=Winsternitz und dessen Ehegattin Josefa, geborene Gansberger aus Hütteldorf bei Wien. Hubert Langer ist nach Angabe seiner in Wien, VIII. Bezirk, Strozzigasse Nr. 25, Thür 2, wohnhaften Mutter von Profession Kunsttischler, katholischer Religion, ledigen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2