und werden Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 57), wobei auch die Vor¬ schriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung zur Anwendung kommen, bestraft werden. Linz, den 8. März 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 14. März 1896. Z. 4064. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4245/II. Kundmachung betreffend die Wiedergestattung der Einfuhr von Schweinen aus Steiermark nach Oberösterreich. Nachdem laut amtlichen Nachrichten in dem Kronlande Steiermark die Schweinepest nur mehr in der Gemeinde Judenburg besteht und der Seuchenstand im Lande Steier¬ mark im allgemeinen günstig bezeichnet werden muss, findet die k. k. Statthalterei die Einfuhr von Schweinen aus Steier¬ mark nach Oberösterreich wieder zu gestatten. Dies wird unter Bezugnahme auf die hieramtliche Kundmachung vom 7. September 1895, Z. 15.429/II, allge¬ mein verlautbart. Linz, 7. März 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 12. März 1896. Z. 4086. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. März bis 10. März 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde Feldkirchen, Ort¬ schaft Emerding. 9. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlsdorf, Ort¬ schaft Aichlham. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pasching, Ort¬ schaft Thunharting; Gemeinde und Ortschaft Puchenau. 4. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Obern¬ berg. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Innerschwandt, Ortschaft Au; Gemeinde und Ortschaft Mondsee; Gemeinde St. Lorenz, Ortschaft Keuschen; Gemeind= und Ortschaft Tiesgraben; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaft Mösendorf. 6. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Gries¬ kirchen. 2. Schweinepest. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Reiterndorf. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Aisters¬ heim. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Wilhering, Ort¬ schaft Edramsberg. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Maidorf. Steyr, am 14. März 1896. Z. 4197. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 4185/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenvieh aus Oesterreich = Ungarn nach der Schweiz. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 4. März d. J., Z. 7113, hat laut Mit¬ theilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern die schweizerische Bundesregierung in Bern die Einfuhr von Klauenvieh aus Oesterreich= Ungarn nach der Schweiz vom 4. März l. J. angefangen verboten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 14. März 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 17. März 1896. Z. 4198. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 12. März 1896, Z. 4325/II, zur Kenntnisnahme und Ver¬ lautbarung. Nr. 6862. Kundmachung Angesichts der zunehmenden Ausbreitung der Maul¬ und Klauenseuche in Oberösterreich findet die k. k. Statt¬ halterei die Einfuhr von lebenden Klauenthieren aus Ober¬ österreich nach Tirol und Vorarlberg bis auf weiteres zu verbieten. Dies wird mit dem Beifügen zur allgemeinen Kennt¬ nis gebracht, dass dieses Verbot mit dem Tage der Ver¬ lautbarung in den hierländigen Amtsblättern in Kraft tritt und gleichzeitig die h. ä. Kundmachung vom 9. Juni 1895, Z. 631, außer Wirksamkeit gesetzt wird. Innsbruck, am 5. März 1896. K. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. Steyr, am 17. März 1896.
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