Amtsblatt 1896/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. März 1896

2 Ferner wurde bei der letzten Stellung insbesondere im Stellungsorte Kremsmünster, die Erfahrung gemacht, dass Stellungspflichtige bei Aufrufung ihrer Los=Nummer im Stellungslocale noch nicht anwesend waren, sondern erst nachträglich erschienen. Nachdem dieser Vorgang eine Verschleppung des Stellungsgeschäftes zur Folge hat, werden die Gemeinde¬ vorstehungen zur entsprechenden Belehrung und Warnung der Stellungspflichtigen in Kenntnis gesetzt, dass von nun an jeder Stellungspflichtige, der ohne stichhältigen Verhin¬ derungsgrund bei Verlesung seiner Los=Nummer sich im Stellungslocale noch nicht befindet, unnachsichtlich und em¬ pfindlich bestraft werden wird. Steyr, am 10. März 1896. Z. 4128. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Inspicierung der Fischwässer. Zufolge hohen Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. März l. J., Z. 3930/I, wurden die Herren Georg Lahner und Franz Dickmayr mit der Vornahme der dem o. ö. Fischereivereine vom hohen k. k. Ackerbaumini¬ sterium übertragenen Inspicierung der Fischwässer während der diesjährigen Huchenlaichzeit betraut. Hievon geschieht die Verlautbarung behufs Verstän¬ digung der Fischereiberechtigten. Steyr, am 14. März 1896. Z. 4062. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Graf=Codroipo=Stiftung. Laut einer an die hohe k. k. Statthalterei gelangten Mittheilung des k. u. k. III. Corps=Commandos Graz dto. 3. März 1896, J. N. 1519, sind vier Franz=Graf=Co¬ droipo=Stiftungen mit der einmaligen Betheilung von je 42 fl. erledigt. Anspruch auf einen dieser Stiftungsgenüsse haben arme, heiratsfähige Soldatenmädchen, deren Väter einem, der in die ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelegenen Regimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des k. k. Militär=Invalidenhauses in Wien, welche aus einer während der activen Dienstleistung des Vaters nach erster Art geschlossenen Ehe stammen. Die mit dem Taufscheine, dem Armuts= und Sitten¬ zeugnisse des Mädchens, dann der Angabe ob der Vater nach erster Art verheiratet ist oder war, versehenen Gesuche sind bis 15. April 1896 an das vorgesetzte Regiments¬ bezw. Invalidenhaus=Commando oder an die zuständige Evidenz=Behörde einzusenden. Infolge h. k. k. Statthalterei=Erlasses vom 9. d. M., Z. 4154/IV, werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, das Vorstehende auf die ausgedehnteste Weise zu ver¬ lautbaren. Steyr, am 18. März 1896. Z. 4083. An alle Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor dem Reiseunterstützungs=Schwindler Josef Jasiok. Laut eines von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Freistadt in Schlesien an die k. k. Landesregierung in Troppau erstatteten Berichtes treibt sich der 50 Jahre alte, in Nieder¬ Suchau geborne und zuständige Josef Jasiok in verschiedenen Ländern der österreichischen Monarchie, insbesondere in Nieder¬ österreich, Galizien und der Bukowina herum, ohne einen ordentlichen Erwerb zu suchen, und lässt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Nieder=Suchau Reiseunterstützungen verab¬ folgen, wodurch dieser ohnehin armen Gemeinde bereits bedeu¬ tende Auslagen erwachsen sind. Zufolge der mit dem Erlasse der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 7. März 1896, Z. 4151/II, intimierten Note der k. k. schlesischen Landes¬ regierung vom 24. Februar l. J., Z. 3415, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen gewarnt, dem Genannten außer im Falle des dringenden Bedürfnisses Reisevorschüsse oder Unter¬ stützungen zu verabfolgen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, zu ver¬ anlassen, dass derselbe beim Eintreffen der bezüglichen gesetz¬ lichen Bedingungen der schubpolizeilichen Behandlung unter¬ zogen werde. Steyr, am 14. März 1896. Z. 4063. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 3922/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Schlachtschweinen aus Bosnien nach Oberösterreich. In Abänderung der hieramtlichen Kundmachung vom 20. Jänner 1896, Z. 639 und 1062/II, betreffend den Ver¬ kehr mit Schweinen aus Bosnien, findet die k. k. Statthal¬ terei die Einfuhr von Schlachtschweinen aus den nicht ab¬ gesperrten Gebieten Bosniens unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der hieramtlichen Verfügungen vom 6. August 1895, Z. 12.127/II, welche für diese Provenienzen Anwen¬ dung finden, auf die öffentlichen Schlachthäuser in Gmunden und Ischl einzuschränken. Dagegen wird die Einfuhr von solchen Schlachtschweinen in die übrigen, in der Kundmachung vom 6. August 1895, Z. 12.127/II, bezeichneten Consumorte wegen des Mangels öffentlicher Schlachthäuser nur über specielles Einschreiten enen in diesen Consumorten domicilierenden Fleischern von Fall zu Fall von Seite der k. k. Statthalterei gestattet werden, welche den Besitz entsprechender gewerblicher Einrichtungen nachweisen. Diese Verfügungen treten mit dem Tage ihrer Kund¬ machung durch die amtliche „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit,

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