Amtsblatt 1896/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 19. März 1896

Nr. 12. 1896. der G. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 19. März. Z. 4060. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Weyer. Amtstage. Ich werde am Samstag den 28. März l. J. von 10 Uhr vormittags an in der Gemeindekanzlei in Weyer und am Montag den 30. März l. J. von halb 9 Uhr früb an in dem Viaslischen Gastbäuse zu Losenstein Winllstage hatten. Hievon werden die Herren Gemeinde=Vorsteher zur Intervenierung und allgemeinen Verlautbarung in die Kenntuts gesetzt. Steyr, am 12. März 1896. Z. 1066. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Bei mehrfachen Anlässen ist die Wahrnehmung gemacht worden, dass bei der Durchführung der Vorschrift des § 8 des Unfall=Versicherungs=Gesetzes, wonach Naturalbezüge zum örtlichen Durchschnittspreise zu berechnen sind, sich Schwierig¬ keiten ergeben haben, indem Verschiedenheiten in den An¬ schauungen über die Höhe der anzurechnenden Naturalwerte bei ven divergierenden Interessen der Betriebsunternehmer und der Versicherten zutage treten. Um diesem Uebelstande, welchem gründlich wohl nur im Gesetzgebungswege Abhilfe geleistet werden könnte, wenigstens theilweise abzuhelfen, werden die Gemeinde=Vorstehungen beauftragt, unter Zu¬ ziehung von Vertrauensmännern aus dem Gewerbestande und von Gebilsen, respective von Landwirten und landwirt¬ schaftlichen Hilfsarbeitern, eventuell auch nach Einvernahme der betreffenden Genossenschaften, folgende Fragen bis 1. Mai d. J. zu beantworten: 1. Wie hoch beläuft sich der Wert der vollen Natural¬ verpflegung (einschließlich Wohnung), wie sie in den Klein¬ gewerbsbetrieben den ständigen Hilfsarbeitern ortsüblich ge¬ währt wird? (Müller, Bäcker, Anstreicher 2c.) 2. Wie hoch beläuft sich der Wert der Naturalver¬ pflegung, welche den in Kleingewerbsbetrieben beschäftigten Arbeiten nur vorübergehend gewährt wird? (Störarbeiter, insbesonders also Bauarbeiter, wenn sie vom Bauherrn verpflegt werden; in diesen Fällen entfällt also zum mindesten die Wohnung.) 3. Weichen die Naturalleistungen, wie sie in den land¬ wirtschaftlichen Betrieben geboten werden, hinsichtlich der Qualität oder Quantität, von denen in den kleingewerb¬ lichen Betrieben erheblich ab? 4. (Nur im Falle der Bejahung der Frage 3 zu beantworten.) Wie hoch beläuft sich der Wert der Naturalleistungen n den landwirtschaftlichen Betrieben und zwar: a) die ganze Verpflegung an die ständigen Hilfsarbeiter (Knechte, Mägde)? b. die Verpflegung, welche den nur vorübergehend be¬ schäftigten Arbeitern gewährt wird? (Taglöhner zur Zeit der Ernte.) 5. a) Wie hoch beläuft sich in Brauereien der Wert der ortsüblich gewährten Verpflegung ohne Freibier? b) Wie hoch beläuft sich der Wert des an die Brauerei¬ arbeiter durchschnittlich pro Kopf und Tag gewährten Freibiers? (Hiebei ist der gewöhnliche Fall vorausgesetzt, dass die Menge des Freibieres den einzelnen Hilfsarbeitern nicht strenge zugemessen ist, sondern, dass dasselbe nur in Durch¬ schnittsmenge verabfolgt wird. Steyr, am 12. März 1896. Z. 2776. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. In Angelegenheit der bevorstehenden Stellung. Es haben sich bei der regelmäßigen Stellung wieder¬ holt Fälle ergeben, dass die Identität der im Delegierungs¬ Wege zu stellenden Wehrpflichtigen (fremden Stellungs¬ pflichtigen) nicht zweifellos sicher gestellt werden konnte, wo¬ durch der Fortgang des Assentgeschäftes erschwert und beirrt wurde. Die Gemeindevorstehungen werden daher unter Hin¬ weisung auf § 101, 5 der Wehrvorschriften I. Theil, beauf¬ tragt, dahin zu wirken, dass die in der unterstehenden Gemeinde befindlichen, zur Stellung als „Fremde“ gelan¬ genden Stellungspflichtigen in der Lage sind, ihre Iden¬ tität zweifellos zu erweisen, nachdem dieselben andernfalls nicht angenommen und an ihre zuständige Stellungs=Com¬ mission gewiesen werden müssten.

2 Ferner wurde bei der letzten Stellung insbesondere im Stellungsorte Kremsmünster, die Erfahrung gemacht, dass Stellungspflichtige bei Aufrufung ihrer Los=Nummer im Stellungslocale noch nicht anwesend waren, sondern erst nachträglich erschienen. Nachdem dieser Vorgang eine Verschleppung des Stellungsgeschäftes zur Folge hat, werden die Gemeinde¬ vorstehungen zur entsprechenden Belehrung und Warnung der Stellungspflichtigen in Kenntnis gesetzt, dass von nun an jeder Stellungspflichtige, der ohne stichhältigen Verhin¬ derungsgrund bei Verlesung seiner Los=Nummer sich im Stellungslocale noch nicht befindet, unnachsichtlich und em¬ pfindlich bestraft werden wird. Steyr, am 10. März 1896. Z. 4128. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Inspicierung der Fischwässer. Zufolge hohen Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 6. März l. J., Z. 3930/I, wurden die Herren Georg Lahner und Franz Dickmayr mit der Vornahme der dem o. ö. Fischereivereine vom hohen k. k. Ackerbaumini¬ sterium übertragenen Inspicierung der Fischwässer während der diesjährigen Huchenlaichzeit betraut. Hievon geschieht die Verlautbarung behufs Verstän¬ digung der Fischereiberechtigten. Steyr, am 14. März 1896. Z. 4062. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Graf=Codroipo=Stiftung. Laut einer an die hohe k. k. Statthalterei gelangten Mittheilung des k. u. k. III. Corps=Commandos Graz dto. 3. März 1896, J. N. 1519, sind vier Franz=Graf=Co¬ droipo=Stiftungen mit der einmaligen Betheilung von je 42 fl. erledigt. Anspruch auf einen dieser Stiftungsgenüsse haben arme, heiratsfähige Soldatenmädchen, deren Väter einem, der in die ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelegenen Regimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des k. k. Militär=Invalidenhauses in Wien, welche aus einer während der activen Dienstleistung des Vaters nach erster Art geschlossenen Ehe stammen. Die mit dem Taufscheine, dem Armuts= und Sitten¬ zeugnisse des Mädchens, dann der Angabe ob der Vater nach erster Art verheiratet ist oder war, versehenen Gesuche sind bis 15. April 1896 an das vorgesetzte Regiments¬ bezw. Invalidenhaus=Commando oder an die zuständige Evidenz=Behörde einzusenden. Infolge h. k. k. Statthalterei=Erlasses vom 9. d. M., Z. 4154/IV, werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, das Vorstehende auf die ausgedehnteste Weise zu ver¬ lautbaren. Steyr, am 18. März 1896. Z. 4083. An alle Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor dem Reiseunterstützungs=Schwindler Josef Jasiok. Laut eines von der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Freistadt in Schlesien an die k. k. Landesregierung in Troppau erstatteten Berichtes treibt sich der 50 Jahre alte, in Nieder¬ Suchau geborne und zuständige Josef Jasiok in verschiedenen Ländern der österreichischen Monarchie, insbesondere in Nieder¬ österreich, Galizien und der Bukowina herum, ohne einen ordentlichen Erwerb zu suchen, und lässt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Nieder=Suchau Reiseunterstützungen verab¬ folgen, wodurch dieser ohnehin armen Gemeinde bereits bedeu¬ tende Auslagen erwachsen sind. Zufolge der mit dem Erlasse der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 7. März 1896, Z. 4151/II, intimierten Note der k. k. schlesischen Landes¬ regierung vom 24. Februar l. J., Z. 3415, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen gewarnt, dem Genannten außer im Falle des dringenden Bedürfnisses Reisevorschüsse oder Unter¬ stützungen zu verabfolgen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, zu ver¬ anlassen, dass derselbe beim Eintreffen der bezüglichen gesetz¬ lichen Bedingungen der schubpolizeilichen Behandlung unter¬ zogen werde. Steyr, am 14. März 1896. Z. 4063. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 3922/II. Kundmachung betreffend den Verkehr mit Schlachtschweinen aus Bosnien nach Oberösterreich. In Abänderung der hieramtlichen Kundmachung vom 20. Jänner 1896, Z. 639 und 1062/II, betreffend den Ver¬ kehr mit Schweinen aus Bosnien, findet die k. k. Statthal¬ terei die Einfuhr von Schlachtschweinen aus den nicht ab¬ gesperrten Gebieten Bosniens unter Aufrechthaltung der Bestimmungen der hieramtlichen Verfügungen vom 6. August 1895, Z. 12.127/II, welche für diese Provenienzen Anwen¬ dung finden, auf die öffentlichen Schlachthäuser in Gmunden und Ischl einzuschränken. Dagegen wird die Einfuhr von solchen Schlachtschweinen in die übrigen, in der Kundmachung vom 6. August 1895, Z. 12.127/II, bezeichneten Consumorte wegen des Mangels öffentlicher Schlachthäuser nur über specielles Einschreiten enen in diesen Consumorten domicilierenden Fleischern von Fall zu Fall von Seite der k. k. Statthalterei gestattet werden, welche den Besitz entsprechender gewerblicher Einrichtungen nachweisen. Diese Verfügungen treten mit dem Tage ihrer Kund¬ machung durch die amtliche „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit,

und werden Uebertretungen derselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 57), wobei auch die Vor¬ schriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung zur Anwendung kommen, bestraft werden. Linz, den 8. März 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 14. März 1896. Z. 4064. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4245/II. Kundmachung betreffend die Wiedergestattung der Einfuhr von Schweinen aus Steiermark nach Oberösterreich. Nachdem laut amtlichen Nachrichten in dem Kronlande Steiermark die Schweinepest nur mehr in der Gemeinde Judenburg besteht und der Seuchenstand im Lande Steier¬ mark im allgemeinen günstig bezeichnet werden muss, findet die k. k. Statthalterei die Einfuhr von Schweinen aus Steier¬ mark nach Oberösterreich wieder zu gestatten. Dies wird unter Bezugnahme auf die hieramtliche Kundmachung vom 7. September 1895, Z. 15.429/II, allge¬ mein verlautbart. Linz, 7. März 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, den 12. März 1896. Z. 4086. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. März bis 10. März 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde Feldkirchen, Ort¬ schaft Emerding. 9. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlsdorf, Ort¬ schaft Aichlham. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pasching, Ort¬ schaft Thunharting; Gemeinde und Ortschaft Puchenau. 4. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Obern¬ berg. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Innerschwandt, Ortschaft Au; Gemeinde und Ortschaft Mondsee; Gemeinde St. Lorenz, Ortschaft Keuschen; Gemeind= und Ortschaft Tiesgraben; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaft Mösendorf. 6. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Gries¬ kirchen. 2. Schweinepest. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Reiterndorf. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Aisters¬ heim. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Wilhering, Ort¬ schaft Edramsberg. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Maidorf. Steyr, am 14. März 1896. Z. 4197. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 4185/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenvieh aus Oesterreich = Ungarn nach der Schweiz. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 4. März d. J., Z. 7113, hat laut Mit¬ theilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern die schweizerische Bundesregierung in Bern die Einfuhr von Klauenvieh aus Oesterreich= Ungarn nach der Schweiz vom 4. März l. J. angefangen verboten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 14. März 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 17. März 1896. Z. 4198. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 12. März 1896, Z. 4325/II, zur Kenntnisnahme und Ver¬ lautbarung. Nr. 6862. Kundmachung Angesichts der zunehmenden Ausbreitung der Maul¬ und Klauenseuche in Oberösterreich findet die k. k. Statt¬ halterei die Einfuhr von lebenden Klauenthieren aus Ober¬ österreich nach Tirol und Vorarlberg bis auf weiteres zu verbieten. Dies wird mit dem Beifügen zur allgemeinen Kennt¬ nis gebracht, dass dieses Verbot mit dem Tage der Ver¬ lautbarung in den hierländigen Amtsblättern in Kraft tritt und gleichzeitig die h. ä. Kundmachung vom 9. Juni 1895, Z. 631, außer Wirksamkeit gesetzt wird. Innsbruck, am 5. März 1896. K. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. Steyr, am 17. März 1896.

4 Z. 3956. An die Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in Schlesien. 146 Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 3744/II, wird der Gemeinde=Vorstehung untenstehend ein Ausweis der für das Jahr 1896 festge¬ setzten Verpflegsgebüren in den öffentlichen Heilanstalten Schlesiens zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Schlesische Landes=Irrenanstalt in Troppau: 1. Ver¬ pflegs=Classe 3 fl. 50 kr., 2. Cl. 1 fl. 80 kr., 3. Cl. 95 kr.; Dr. Heidrich'sches, allgemeines Krankenhaus in Troppau: 1. Verpflegsclasse 3 fl., 2. Cl. 1 fl. 30 kr., 3. Cl. 92 kr. Die Verpflegstaxe 2. Classe gilt rücksichtlich der Geistes¬ kranken als Verpflegstaxe 3. Classe. — Allgemeines öffent¬ liches Krankenhaus in Freudenthal: 1. Verpflegsclasse 2 fl. 40 kr., 2. Cl. 1 fl. 50 kr., 3. Cl. 80 kr. Für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der 3. Verpflegs¬ classe 50 kr. — Allgemeines öffentliches Krankenhaus der evangelischen Gemeinde in Teschen: 1. Verpflegsclasse 3 fl. 50 kr., 2. Cl. 2 fl., 3. Cl. 86 kr. Für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der 3. Verpflegsclasse 50 kr. — Kaiser=Franz=Josef=Spital in Bielitz: 1. Verpflegsclasse 3 fl. 50 kr., 2. Cl. 2 fl., 3. Cl. 90 kr. Für Kinder unter 11 Jahren beträgt die Taxe in der 3. Verpflegsclasse 50 kr. — Nothspitale für Typhuskranke in Troppau: 80 kr.; Nothspitale für Blatternkranke in Troppau: 80 kr. Steyr, am 10. März 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Todtenbeschau-Scheine Arztlicher Behandlungsschein — Sterbeschein Leichenbeschau-Protokoll zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr

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