Amtsblatt 1896/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 27. Februar 1896

Nr. 9 1896 der 6. k. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Steyr, am 27. Februar. Z. 2840. An die Gemeinde- Vorstehungen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei = Präsidiums Linz vom 17. Februar l. J., Z. 506/Präs., wird hiemit nachstehende Concursausschreibung verlautbart. Steyr, am 20. Februar 1896. Nr. 676 Präs. Concurs - Ausschreibung. Zur Besetzung einer l. f. Bezirksthierarztens=Stelle bei den politischen Behörden in Dalmatien wird der Con¬ curs bis 20. März l. J. ausgeschrieben. Mit dieser Stelle sind die Bezüge der XI. Rangsclasse, d. i. 600 fl. Gehalt, 120 fl. Activitätszulage und zwei Quinquennalzulagen à 100 fl. verbunden. Bewerber um diese Stelle haben die Gesuche durch ihre vorgesetzte Behörde dem k. k. Statthalterei=Präsidium in Zara, mit folgenden Documenten belegt, einzusenden: a) Geburtsschein, b) das thierärztliche Diplom, c) das Zeugnis über die mit gutem Erfolge abgelegte Prüfung für Thierärzte im Sinne der Ministerial=Verordnung vom 21. März 1873, R.=G.=Bl. Nr. 37 und d) den Nachweis über die bisherige Verwendung, sowie über die Kenntnis der serbocroatischen und der italienischen Sprache. Zara, am 12. Februar 1896. Vom Präsidium der k. k. dalmatinischen Statthalterei. Z. 3028. An die hochwürdigen Pfarrämter und Gemeinde=Vorstehungen. Fälligkeitstermin der Versorgungsgenüsse. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 29. Jänner 1896, Z. 546/M. J., eröffnet, dass Se. k. und k. Apostolische Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 11. Jänner 1896 a. g. zu gestatten ge¬ ruht haben, dass bezüglich der Versorgungsgenüsse, welche für Rechnung des allgemeinen Pensionsetats der im Reichs¬ rathe vertretenen Königreiche und Länder unter dem Titel Quiescentengehalte, Pensionen, Provisionen, Gnadengaben und Erziehungsbeiträge erfolgt werden, die gemäß den der¬ zeit bestehenden Vorschriften mit dem 2. des Monates, als dem Fälligkeits= und Zahlungstage der angeführten Bezüge eintretenden Rechte, künftighin mit dem 1. des Monates als Fälligkeitstermin und unter Beibehaltung des 2. Monats¬ tages als Zahlungstages einzutreten haben. Diese Begünstigung wurde mit der bezogenen A. h. Entschließung auch auf jene Versorgungsgenüsse, welche für Rechnung des gemeinschaftlichen Pensionsetats, wovon 77% das diesseitige und 23 % das ungarische Reichsgebiet be¬ lasten, sowie auf Versorgungsgenüsse der Organe der A. h. Cabinetskanzlei und deren Witwen und Waisen, wozu die beiden Reichsgebiete je zur Hälfte beizutragen haben, a. g. ausgedehnt. Die erwähnten Ruhe= und Versorgungsgebüren werden daher in Hinkunft auch in jenen Fällen, wo das Bezugsrecht schon am ersten Monatstage erloschen ist, noch ür den ganzen Monat auszuzahlen sein. Eine Ausnahme hievon tritt nur dann ein, wenn bereits in der Anweisungs¬ verordnung ein bestimmter Einstellungstermin bezeichnet wurde. Die pfarrämtlichen Lebensbestätigungen, welche am ersten Tage des Monates ausgestellt werden, sind von nun an als vorschriftsmäßig ausgestellt zu betrachten. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Febrnar 1896 in Kraft. Infolge hohen Erlasses der k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 18. Februar l. J., Z. 1955/II, erfolgt hierüber die Verlautbarung. Steyr, am 22. Februar 1896. Z. 3031. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten im Spitale der barmherzigen Brüder in Görz. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. d. M., Z. 2423/II, wird den Gemeindevorstehungen bekanntgegeben, dass die Verpflegstaxe III. Classe in der allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt der barmherzigen Brüder in Görz für Einheimische (jene Fremden inbegriffen, welche auf Kosten des Landesfondes verpflegt werden müssen) von 40 auf 50 kr. und für Fremde von 70 auf 81 kr. vom 1. März l. J. angefangen bis auf weiters erhöht worden ist. Steyr, am 25. Februar 1896.

2 Z 2981. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Berpflegskosten in Böhmen. Infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 8. d. M., Z. 1722/II, wird den Gemeinde=Vorstehungen untenstehender über die täglichen Verpflegstaxen der allgemeinen öffentlichen Kranken= und Humanitäts=Anstalten im Königreiche Böhmen für das Jahr 1896 zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Ausweis über die derzeit giltigen täglichen Verpflegstaxen in den allgemeinen öffentlichen Krankenhäusern und Humanitätsanstalten des Königreiches Böhmen: Krankenaustalt Tägl. Verpflegs¬ taxe für das Jahr * Krankenanstalt Tägl. Verpflegs¬ taxe für das Jahr 1895 1896 1895 1896 1 Arnau 56 53 40 Nixdorf * * * 61 61 2 bis 30. Juni 1895 * * 65 75 41 Nimburg48 50 Aussig vom 1. Juli 1895 75 — 42 Opoëno „ „ „ „ „ „ * 60 60 3 Böhmisch=Leipa * * * „ 57 57 43 Neupaka 7575 Jungbunzlau * 60 60 44 Pardubitz 51 62 4 Braunau „ * „ „„ „ 63 63 45 Pilgram „ „ „ „ „ 60 60 6 Deutschbrod „ „ * 68 68 46 Pisek 4* 56 56 Brüx * 65 65 47 Pilsen * * 4. „ 67 67 8 Budweis * * 54 66 48 Podatek „„ 55 55 9 Neubydzow „ „ „ 51 67 49 Podersam * * * * * 57 73 10 Caslau „ „ 50 50 50 Poliéka „ „ 4 72 72 11 Taus * 62 62 51 Prag, k. k. allgem. 84 84 12 Königinhof a. d. Elbe 73 52 Prag, israelitische %80 80 13 Eger * * 70 70 53 Pröitz „ # 59 59 14 Elbogen * „ 60 60 54 Pribram „„ 62 62 15 Gabel 72. 72 55 Rakonitz 4%. 95 „ *. 71 71 16 Gablonz — " 80 80 56 Reichenberg ** * * 82 82 17 Graupen * „ 60 60 57 Raudnitz # 62 62 18 Hohenelbe „ * 61 61 58 Rumburg * „ 54 19 Kuttenberg * 7 65 65 59 Reichenau * „ „ „ 48 51 62 20 Horitz * „ 60 65 60 Saaz ** * „ 72 72 21 Neuhaus *„ 52 61 61 Schlan * „ „ „ 57 57 22 Königgrätz 66 71 62 Schluckenau „ „ „ „ 57 57 23 Humboleé * 59 65 63 Strakonitz ** *% 56 56 24 Chlumeé 55 55 64 Tabor ** 48 52 25 Chrudim 60 60 65 Taihan vom 29. Mai 1895*) * * 65 65 26 Jaromek 57 66 Tannwald „ „ „ „ 58 58 27 Jiéin 50 50 67 Trautenau „ „ 62 62 28 Starkenbach „ 55 55 68 Warnsdorf * * * 60 60 29 Karlsbad 4 72 74 69 Wolin * * „ 4 53 53 30 Klattau 58 66 70 Zwickau „ *. ** 59 60 31 Kolin * 55 55 32 Komotau * 5 54 Landes=Humanitäts=Anstalten. 33 Pürglitz 59 59 2 Landesgebäranstalt Prag auf den Kliniken 52½52½ 34 Leitmeritz 54 62 Landesfindelanstalt Prag * * 17 35 Leitomischl * * „ „ 50 63 3 Landesirrenanstalt Prag 80 80 36 Laun * * 61 61 4 Kosmanos (Filiale) 80 80 37 Melnik 60 60 5 Woporan * * * * * 80 80 38 Hohenmauth 48 54 Dobran 80 80 39 Nechanitz 60 60 7 Ober=Berkowitz (Filiale) * 80 80 *) Eröffnet am 9. Mai 1895. Steyr, am 23. Februar 1896.

3 Z. 2972. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nachsicht der Prüfungstaxe bei den Baugewerben. Das am 5. Februar 1896 zur Ausgabe gelangte VIII. Stück des Reichsgesetzblattes bringt unter Nr. 21 die im Grunde des § 13, Absatz 2, des Gesetzes vom 26. De¬ cember 1893, R.=G.=Bl. Nr. 193, und im Nachhange zur Ministerialverordnung vom 11. April 1894, R.=G.=Bl. Nr. 72, vom Ministerium des Innern im Einvernehmen mit den Ministerien für Cultus und Unterricht und des Handels erlassene Ministerialverordnung vom 21. Jänner 1896, betreffend die gänzliche oder theilweise Rückerstattung der Prüfungstaxe an Bewerber um Bau=, Maurer=, Steinmetz=, Zimmer= und Baumeisterberechtigungen, welche vor Ablegung der Prüfung von derselben zurücktreten. Auf diese Verordnung, welche gleichzeitig im Landes¬ Gesetz= und Verordnungs=Blatt verlautbart wird, werden die Gemeinde=Vorstehungen hiemit aufmerksam gemacht. Steyr, am 21. Februar 1896. Z. 2842. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Biehsalzbezug. Mit Bezugnahme auf die Bestimmung im § 5 der hohen Finanz=Ministerial = Verordnung vom 20. December 1893, R.=G.=Bl. Nr. 176, V.=Bl. Nr. 57, und im § 18 der hohen Finanz=Ministerial=Verordnung vom 28. De¬ cember 1894, R.=G.=Bl. Nr. 244, V.=Bl. Nr. 50, wornach die Gemeinden bezw. deren Landwirte, insoferne diese nicht etwa einem k. k. concessionierten Viehsalzdepot zugewiesen sind, die auf sie entfallende Jahresmenge von Viehsalz aus den hiezu bestimmten k. k. Salzniederlagen nur auf einmal ausfassen können, hat das hohe k. k. Finanz=Ministerium mit dem Erlasse vom 28. December 1895, Z. 48.845, vom 1. Jänner 1896 an bis auf weiteres gestattet, dass das Viehsalz von allen jenen Gemeinden, die keinem Viehsalz¬ depot zugewiesen sind, auch mittelst zweier Theilbestellungen in jedem Jahre ausgefasst werden kann. Doch darf die Summe der innerhalb eines Jahres an Viehsalz von einer Gemeinde bestellten resp. an dieselbe zur Ausfolgung ge¬ langenden Theilmengen die derselben anrepartierte Jahres¬ menge auf keinen Fall übersteigen, worauf sowohl von Seite der die Viehsalzbestellungen bestätigenden Finanzwachorgane, als auch von Seite der das Viehsalz ausfolgenden Aerarial¬ Niederlagen sowie auch von der General=Direction der österreichischen Staatsbahnen ein besonderes Augenmerk zu richten sein wird. Ferners hat das hohe k. k. Finanz=Mini¬ sterium bis auf weiteres gestattet, dass bei der gemäß § 3 der obeitierten hohen Finanz=Ministerial=Verordnung vom Jahre 1893 von den Gemeinde=Vorständen vorzunehmenden, indivicuellen Viehsalzrepartitionen der Viehstand derjenigen Landwirte, welche auf den Bezug von Viehsalz während des betreffenden Jahres im Vorhinein ausdrücklich verzichten, nicht berücksichtigt, resp. nicht in Rechnung gezogen werde, odafs die Quote, welche von der betreffenden Gemeinde jährlich zugewiesenen Viehsalzmenge auf jeden einzelnen in Betracht kommenden Landwirt entfällt, eventuell bis zu der im § 6, Absatz 2, vorcitierter hoher Verordnung vom Jahre 1883 festgesetzten Maximalmenge von 2 Kilogramm per Viehstück=Einheit zunehmen kann. Ein derartiger Verzicht seitens eines Landwirtes auf den Bezug von Viehsalz gilt aber nur für dasjenige Jahr, für welches die individuelle Viehsalzrepartition vorgenommen wird. Den auf Grund eines solchen Verzichtes bei dieser Repartition außer Betracht gelassenen Landwirten jener Gemeinden, die zur Ausfassung des Viehsalzes einem k. k. concessionierten Viehsalzdepot zu¬ gewiesen sind, darf dann von den Vorständen dieser Gemeinden keine Anweisung nach § 12 der Finanzministerial=Verord¬ nung vom 28. December 1894, R.=G.=Bl. Nr. 244, aus¬ gestellt und daher auch von dem Viehsalzdepot kein Viehsalz ausgefolgt werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 14. Februar l. J., Z. 1281/I, verständigt und insbesondere auf die für dieses Jahr bis auf weiteres zu¬ gestandene Begünstigung des Viehsalzbezuges in zwei Theil¬ bestellungen aufmerksam gemacht. Steyr, den 20. Februar 1896. Z. 3082. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Auswanderung. Nach einer Mittheilung des k. u. k. Generalconsulates in Genua hat das königlich italienische Ministerium des Innern anlässlich der in jüngster Zeit wahrgenommenen Unzukömmlich¬ keiten bei dem Durchzuge galizischer Auswanderer in Genua angeordnet, dass von nun an nur solchen fremdländischen Emigranten nach den überseeischen Staaten der Eintritt nach Italien gestattet wird, bezüglich deren ein in Italien an¬ sässiger Auswanderungs=Agent sich förmlich verpflichtet hat, dieselben bis zum Tage der Einschiffung — wann immer dieselbe auch erfolge — zu verköstigen und zu bequartieren. Infolge der Erlässe des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 8. Februar l. J., Z. 4213, und der hoben k. k. Statthalterei Linz vom 13. Februar l. J., Z. 2635/II, werden hievon die Gemeindevorstehungen mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, dass es hiernach zur Vermeidung von Unzukömmlichkeiten, sowie im eigenen Interesse der Auswanderer nothwendig erscheint, die letzteren zum Nachweise einer diesbezüglichen Bescheinigung noch vor ihrer Abreise zu verhalten. Steyr, am 23. Februar 1896. Z. 265/ B.=Sch.=R. An die Ortsschukräthe. Von der mit hohem Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 8. Februar 1896, Z. 304, festgesetzten Armenschul¬ bücher=Quote für den Schulbezirk Steyr pro 1896/97 per 271 fl. 3 kr. entfällt auf die Schule Aschach 5 fl. 50 kr., Allhaming 3 fl. 41 kr., Brunnbach 2 fl. 15 kr., Christkindl 5 fl. 32 kr., Dambach 4 fl. 71 kr., Dietach 5 fl. 71 kr., Eberstallzell 6 fl. 5 kr., Egendorf 2 fl. 45 kr., Gaflenz 5 fl. 67 kr., Garsten 7 fl. 61 kr., Gleink 8 fl. 42 kr., Großraming 10 fl. 59 kr., Bad Hall 4 fl. 52 kr., Harhagen 4 fl. 9 kr., Kematen 7 fl. 44 kr., Kirchberg 4 fl. 80 kr., Kleinreifling 4 fl. 51 kr., Kleinraming 4 fl. 73 kr., Krems¬ münster 7 fl. 7 kr., Krühub 2 fl. 88 kr., Maria Laah 2 fl. 40 kr., Lausa 7 fl. 59 kr., Losenstein 7 fl. 35 kr., St. Marien 7 fl. 41 kr., Mühlbach 3 fl. 43 kr., Neuhofen

6 fl., Neustist 7 fl. 26 kr., Pfarrkirchen 6 fl. 05 kr., Pucking 9 fl. 80 kr., Reichraming 9 fl. 04 kr., Ried 6 fl. 40 kr., Rohr 3 fl. 09 kr., Sierning 15 fl., Sierninghofen 9 fl. 51 kr., Sipbachzell 5 fl. 60 kr., Ternberg 7 fl. 44 kr., Trattenbach 3 fl. 67 kr., Thanstetten 6 fl. 42 kr., St. Ulrich 4 fl. 96 kr., Unterlausa 3 fl. 70 kr., Wartberg 7 fl. 77 kr., Weichstetten 2 fl. 09 kr., Weißkirchen 4 fl. 66 kr., Weyer 12 fl. 97 kr., Wolfern 6 fl. 34 kr., Pechgraben 3 fl. 45 kr. Die Orts¬ schulräthe werden angewiesen, zuverlässlich binnen 8 Tagen die von den Schulleitungen zu verfassenden, genau den ent¬ prechenden Beträgen angepassten Anspruchsschreiben (Er¬ lass des h. k. k. Ministeriums für C. u. U. vom 12 Juni 1895, Z. 14.151, Verordnungsblatt des k. k. Landesschul¬ rathes 1895, Stück 2) einzubringen, damit rechtzeitig die nothwendigen Armenbücher erwirkt und ausgefolgt werden können. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 24. Februar 1896; Z. 2368. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. Ausforschung von Landsturmpflichtigen. Zufolge des mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 4. Februar 1896, Nr. 1638/IV, inti¬ mierten Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 21. De¬ cember 1895, Z. 25.698/I, werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauftragt, über den Verbleib der nachfolgend benannten Landsturmpflichtigen Erhebungen einzuleiten und über ein allfälliges positives Resultat anher zu berichten. Dazzara Gregorio des Peters, geb. 1856, led., Matrose 4. Cl. Devescovi Antonio des verst. Johann, geb. 1856, led. Riosa Francesco des Fortunato, geb. 1859, verehel., Reservist. Paliaga Francesco des Angelus, geb. 1859, See¬ mann, Matrose 2. Cl. Novello Nicolaus des Anton, ge¬ boren 1859, Seemann, Quartiermeister. Gucgovaz Georg des Bartolomäus, geb. 1860, verehel., Matrose 2. Cl. De¬ vescovi Dominicus des Rochus, geb. 1860, Seemann, Ma¬ trose 1. Cl. Ferrara Dominicus des verst. Johann, geb. 1860, Seemann, Marsgast. Malusa Lorenz des Peters, geb. 1860, Marsgast. Rocco Franc. des verst. Dominicus, geb. 1860, Seemann, Marsgast. Nadovich Anton des Nikolaus, ge¬ boren 1860, Seemann, Matrose 3. Cl. Devescovi Angelus des verst. Vincenz, geb. 1860, Seemann, Matrose 4. Cl. Sponja Anton des verst. Georg, geb. 1861, Matrose 2. Cl. Diamadi Georg des Dominicus, geb. 1861, Matrose 2. Cl. Dandolo Franz der verst. Paterin, geb. 1861, Seemann. Fiorin Peter des verst. Jakob, geb. 1860, led., Marsgast. Sämmtliche haben bei der k. u. k. Marine gedient. Ghira Franz des Paulus, geb. 1857, verehel., Wirt, gedient bei 73 Landwehr. Baxa Dominicus des Franz, geb. 1866, Steinmetz, war Matrose 2. Cl. bei k. u. k. Marine. Steyr, den 19. Februar 1896. Z. 2937. An alle Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der vom Schub entwichenen Elisabeth Schmidtthaler. Die im Jahre 1859 in Hieflau geborne, katholische, verheiratete, nach Lausa, Bezirk Steyr, zuständige Tag¬ löhnerin Elisabeth Schmidtthaler wurde am 24. Jänner 1896 mittelst Zwangspass von der Gemeinde=Vorstehung Steyr in ihre Heimat abgeschoben, ist jedoch in ihrer Hei¬ matsgemeinde nicht eingelangt. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hiemit angewiesen die geeigneten Nachforschungen nach der Genannten zu pflegen und ein positives Ergebnis anher zu berichten. Personsbeschreibung: Statur mittel, Gesicht oval, Haare braun, Nase proportioniert, Augen grau, Augenbrauen braun, Mund proportioniert, spricht deutsch, des Schreibens unkundig, Kleidung tragbar. Steyr, 22. Februar 1896. Z. 2976. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Laut der Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 30. Jänner 1896, Z. 1120, an die Statthalterei Linz erschien am 31. August 1895 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Trebitsch Marie Clunela aus Trebitsch und bat um Nachforschungsveranlassung in Betreff ihres Ehegatten Ignaz Clunela, wobei dieselbe Nachstehendes angab: Die genannten Eheleute wohnten längere Zeit hindurch in der Gemeinde Andritz (Bezirkshauptmannschaft Graz), wo Ignaz Clunela als Schuhmachergehilfe in Arbeit stand. Anfangs April 1895 begab sich der Genannte von Andritz nach Trebitsch, um sich von der k. k. Bezirkshauptmannschaft eine Prolongierung der Reisebewilligung zu erwirken, was auch thatsächlich am 6. April 1895 geschah. Ignaz Clunela kehrte aber nach Andritz nicht mehr zurück und ist seit dieser Zeit verschollen. Die nach dem Aufenthalte des Genannten sowohl im Amtsbezirke der k. k. Bezirkshauptmannschaft Trebitsch als auch in der Gemeinde Andritz und der Stadt Budapest, wo derselbe früher gearbeitet hat, gepflogenen Nachforschungen blieben erfolglos. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Februar 1896, Z. 2421/II, wird der Auftrag ertheilt, die Invigilierung nach dem Verschollenen, dessen Personsbeschreibung zum Schlusse beigefügt wird, zu pflegen und ein positives Resultat anher zu berichten. Ignaz Clunela ist im Jahre 1862 geboren, mittelgroß, schwächlich, ohne besondere Kennzeichen, hat röthlichen Voll¬ bart, schwarzes Haar und schwarze Augen und spricht deutsch und böhmisch. Steyr, am 23. Februar 1896. Z. 2844. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 2768|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 10. Februar d. J., Z. 4570, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem

deutschen Reiche vom 6. December 1891, und des Punktes 5 des zugehörigen Schlufsprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892), die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungen¬ euche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. aus den Regierungsbezirken Potsdam, Magdeburg, Arnsberg, Düsseldorf und Köln im Königreiche Preußen; 2. aus dem Regierungsbezirke Nieder=Baiern im Königreiche Bayern; 3. aus den Kreishauptmannschaften Leipzig und Zwickau im Königreiche Sachsen: 4. aus dem Herzogthume Anhalt. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 22. Jänner d. J., Z. 1117/II, erlassenen Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen des¬ selben werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 17. Februar 1896. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 20. Februar 1896. Z. 2896. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 2273/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus dem Stadtgebiete Salzburg und den Gerichtsbezirken Thal¬ gau, Mattsee, Neumarkt und Oberndorf des Landes Salz¬ burg nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf die neuerliche Ausbreitung der Maul= und Klauenseuche im Stadtgebiete Salzburg und im politischen Bezirke Salzburg=Umgebung findet die k. k. Statt¬ halterei zur Verhinderung der Einschleppung dieser Seuche in das hiesige Verwaltungsgebiet die Einfuhr von Klauen¬ thieren aus dem Stadtgebiete Salzburg, sowie aus den Gerichtsbezirken Thalgau, Neumarkt, Mattsee und Oberndorf des Landes Salzburg nach Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Uebertretungen dieser Verfügung, welche mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit tritt, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 15. Februar 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 25. Februar 1896. Z. 2977. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Februar bis 17. Februar 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ohlsdorf, Ort¬ schaft Aichlham. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching. 3. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Obern¬ berg. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Innerschwendt, Ortschaft Au; Gemeinde und Ortschaft Mondsee: Gemeinde St. Lorenz, Ortschaft Keuschen; Gemeinde und Ortschaft Tiefgraben. 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Gries¬ kirchen. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz (Lustenau). 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Ramingsteg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Emsenhub. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Gries; Gemeinde und Ortschaft Markt Krems¬ münster. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaft Schanz. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Wilhering, Ort¬ schaft Edramsberg. 3. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Aisters¬ heim. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Ried, Ort¬ schaft Maidorf. 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Gries¬ kirchen; Gemeinde Manglburg Ortschaft Unterpreinbach; Gemeinde Scharten, Ortschaft Vita. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Ried. 2. Bezirk Schärding: Gemeinde Dorf, Ortschaft Kleinreitina. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Stroheim, Ortschaft Kleinstroheim. Steyr, am 25. Februar 1896. Z. 2780. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im Spitale in Salzburg. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 11. d. M., Z. 2422/II, wird den Gemeinde=Vor¬ stehungen bekanntgegeben, dass die Verpflegstaxe im

6 Sanct Johann=Spitale in Salzburg für das Jahr 1896 pro Kopf und Tag auf den Abtheilungen mit 1 fl. und für ein Extrazimmer mit 1 fl. 60 kr. festgesetzt wurde. Steyr, den 18. Februar 1896. Z. 2978. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 2396/II. Kundmachung womit die Einfuhr von Schweinen aus dem Bezirke Bröka und aus der Gemeinde Gornji=Zabar nach Oberösterreich gestattet wird. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 2. Februar d. J., Z. 3280, hat die Landesbehörde in Sarajevo den Bezirk Bröka und die Ge¬ meinde Gornji=Zabar des Bezirkes Gradacac als von der Schweinepest vollkommen frei erklärt. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen aus den oben bezeichneten Gebieten nach den Be¬ stimmungen der hieramtlichen Kundmachung vom 20. Jänner d. J., Z. 639 und 1062/II, bis auf weiteres zu gestatten. Linz, den 11. Februar 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 25. Februar 1896. Z. 2979. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 2820/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate Csongrad nach Oberösterreich. Laut einer Mittheilung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 12. Februar d. J., Z. 4481, wurde durch einen Schweinetransport aus Hödmezö=Vasarhely, Comitat Csongrad, am 4. Februar d. J. die Schweinepest nach Rum¬ burg in Böhmen verschleppt. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen dieser Provenienz bis auf weiteres gänzlich zu verbieten. Uebertretungen dieses Verbotes, welches mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit tritt, werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.= Bl. Nr. 51) geahndet werden, wobei auch die Bestimmungen des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Fe¬ bruar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) Anwendung finden. Linz, am 17. Februar 1896. Für den k. k. Statthalter: Heiß, m. p. Steyr, am 25. Februar 1896. Z. 3090. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Berpflegskosten in den niederösterreichischen Sanitäts¬ Anstalten. Zufolge Erlasses der h. k. k Statthalterei in Linz vom 16. Februar 1896, Z. 2425/II, wird den Gemeinde¬ vorstehungen untenstehend das Verzeichnis über die in all¬ gemeinen, öffentlichen Krankenanstalten in Niederösterreich per Kopf und Tag bestehenden Verpflegstaxen für das Jahr 1896 mitgetheilt: Allg. öffentl. Krankenhaus der St.=Ulrichsstiftung in Allentsteig 85 kr. K. k. Wohlthätigkeitshaus in Baden 60 kr. Rath'sches allgem. öffentl. Krankenhaus in Baden 85 kr., für Einheimische kein Anspruch an den n.=ö. Landes¬ fond. Allg. öffentl. Krankenhaus in Feldsberg 63 kr.; in Hainburg 90 kr., Kaiser=Franz=Josef=Spital in Oberholla¬ brunn 90, für mittellose Gemeindeangehörige kein Ersatz¬ Anspruch aus dem n.=ö. Landesfonde. Kaiser=Franz=Josef¬ Bezirkskrankenanstalt Horn I. Verpflegstaxe 1 fl. 35 kr., II. 90 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Klosterneuburg 85 kr. Allg. öffentl. Krankenhans in Korneuburg 83 kr., Statthalterei=Erlass vom 2. August 1893, Z. 43.333, für Einheimische 70 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Krems 85 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Melk 90 kr., für Ein¬ heimische kein Ersatzanspruch aus dem u.=ö. Landesfonde. Allg. öffentl. Krankenhaus in Mödling 1 fl., Statthalterei¬ Erlass vom 19. Mai 1895, Z. 42.541, für Einheimische kein Ersatzanspruch aus dem n.=ö. Landesfonde. Allg. öffentl. Krankenhaus in Wiener=Neustadt 1 fl., Statthalterei=Erlass vom 2. März 1894, Z. 13.088, Kinder unter 6 Jahren Zweidrittel der Gebür, für Einheimische kein Ersatz aus n.=ö. Landesfonde. Kaiser=Franz=Josef=Krankenhaus in St. Pölten 1 fl., Statthalterei=Erlass vom 13. December 1895, Z. 117.499, für Einheimische 53 kr. Kaiser=Franz¬ Josef=Krankenhaus in Stockerau 63 kr., für Einheimische kein Ersatz aus dem n.=ö. Landesfonde. Allg. öffentl. Krankenhaus in Waidhofen a. d. Thaya 72 kr., für Ein¬ heimische 51 kr. Allg. öffentl. Krankenhaus in Waidhofen a. d. Ybbs 85 kr., für Einheimische 60 kr. Allg. öffentl. Kranken¬ haus in Zwettl 90 kr., für Einheimische kein Ersatz aus dem n.=ö. Landesfonde. Wien: K. k. allg. Krankenhaus I. Verpflegstaxe 5 fl., II. 2 fl. 50 kr., III. 1 fl.; k. k. Krankenhaus Wieden I. Verpflegstaxe 5 fl., II. 2 fl. 50 kr., III. 1 fl.; k. k. Krankenanstalt Rudolfsstiftung 1 fl.; k. k. Kaiser Franz Josef=Spital I. Verpflegstaxe 5 fl., II. 2 fl. 50 kr., III. 1 fl.; k. k. Kaiserin=Elisabeth=Spital 1 fl.; k. k. Kronprinzessin=Stephanie=Spital 1 fl.; k. k. Wilhelminen¬ Spital 1 fl.; k. k. Rochus=Spital 1 fl.; die Verpflegstaxe III. Classe wurde laut Statthalterei=Erlass vom 26. De¬ cember 1894, Z. 103.930 (L. G. u. V. Bl. Nr. 20 vom 29. December 1894), vom 1 Jänner 1895 an auf 1 fl. 20 kr. per Kopf und Tag erhöht, zufolge Statthalterei=Erlasses vom 15. März 1895 Z. 26.242 (L. G. u. V. Bl. für N.=Oe. Nr. 13 vom 17. März 1895), jedoch vom 1. April 1895 an wieder auf 1 fl. per Kopf und Tag herabgemindert. Steyr, am 25. Februar 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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