Amtsblatt 1896/8 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Februar 1896

2 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. . Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Emsenhub; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Gries; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Ramingsteg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche. I. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaft Schanz. 2 Bezirk Linz (Land): Gemeinde Wilhering, Ort¬ schaft Edramsberg. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Dorf, Ortschaft Kleinreiting. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Scharten, Ortschaft Vita; Gemeinde Stroheim, Ortschaft Kleinstroheim. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ortschaft Geierschlag, Liebenau, Schöneben. Steyr, am 15. Februar 1896. 3½2677. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Erhöhung der Taxen im allgemeinen öffentlichen „Rudolfsspitale“ in Neutitschein. Zufolge der mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Februar 1896, Nr. 1614/II, intimierten Note der k. k. Statthalterei in Brünn vom 18. Jänner 1896, Z. 46.985, wird den Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnis¬ nahme und entsprechenden Verlautbarung eröffnet, dass im Einvernehmen mit dem mährischen Landesausschusse die Verpflegstaxe im öffentlichen Krankenhause „Rudolfspital“ in Neutitschein vom 1. Jänner 1896 an auf 80 kr. für die nach Neutitschein selbst zuständigen Kranken, sowie für Angehörige jener Gemeinden, deren Contributionsfonde zur Erweiterung des Krankenhauses beigetragen haben, und auf 90 kr. für alle übrigen Kranken per Kopf und Tag festgesetzt, heziehungsweise die betreffende, dermalen bestehende Verpflegs¬ taxe von 70 kr. auf 80 kr. und von 80 kr. auf 90 kr. erhöht wurde. Steyr, am 18. Februar 1896. Z. 2678. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen betreffend die Verpflegstaxe im allg. öffentlichen Frauenspitale in Görz. Zufolge der mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 11. Februar 1896, Nr. 2424/II, intimierten Note der k. k. Statthalterei in Triest vom 28. Jänner 1896, Z. 26.086/IX ex 1895, wird den Gemeindevorstehungen zur Kenntnisnahme und geeigneten Verlautbarung eröffnet, dass auf Antrag des Landesaus¬ schusses in Görz und auf Grund der Ministerialverordnung vom 10. April 1857, Nr. 10.946, die Genehmigung ertheilt wurde, dass die Verpflegstaxe III. Classe im allgemlöffentlichen Frauenspitale zu Görz vom 1. März l Inangefangen für einheimische Kranks von 40 auf 50 Kreuzer, für Fremde von 70 auf 81 Kreuzer, für die einheimischen Syphilitischen von 45 auf 50 Kreuzer und für die Fremden von 70 auf 81 Kreuzer, sodann für die fremden Irrsinnigen von 70 auf 81 Kreuzer, die Verpflegstaxe II. Classe aber für alle Sectionen auf 1 fl. 40 kr. erhöht werde. Steyr, den 17. Februar 1896. Z. 2679. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Erhöhung der Verpflegskosten im allg. öffentlichen Spitale zu Stockerau. Laut der Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 26. Jänner 1896, Z. 4629, hat der niederösterr. Landes¬ Ausschuss im Einvernehmen mit der k. k. niederösterr. Statt¬ halterei die für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Stockerau per Kopf und Tag festgesetzte Verpflegsgebür vom 1. Jänner 1896 angefangen auf 80 kr. ö. W. erhöht. Durch diese Verpflegsgebür Erhöhung wird die von der Gemeinde Stockerau mit Ausschussbeschluss vom 6. März 1873 übernommene Verpflichtung der Uebernahme der Verpflegs¬ kosten für die mittellosen Gemeindeangehörigen nicht berührt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge des Er¬ lasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Februar 1896, Nr. 1747/II, zur Kenntnisnahme und weiteren Verlaut¬ barung verständigt. Steyr, am 17. Februar 1896. Z. 2681. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Berpflegskosten in den Krankenhäusern in Bosnien. Infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 1820/II, wird nachstehend den Gemeinde¬ Vorstehungen das Verzeichnis der in den 22 Civilspitälern Bosniens und der Herzegowina für das Jahr 1896 festgesetzten täglichen Verpflegstaxen zur Kenntnisnahme mitgetheilt. Verzeichnis über die in den nachbenannten bosnisch=herzegowinischen Spitälern pro 1896 geltenden täglichen Verpflegskosten: Allgemeines Landesspital in Sarajewo, Irrenbeobach¬ tungsstation, I. Verpflegsclasse 2 fl. 50 kr., II. 1 fl. 25 kr., III. 70 kr.; Vakuf=Spital in Sarajevo II. Verpflegsclasse 1 fl. 20 kr., III. 70 kr.; Bezirksspitäler in Srebrenica, Kladanj, Kotor Varos, Cazin, Livno, Vares, Gacko je 60 kr.; Gemeindespital in Mostar II. Verpflegsclasse 1 fl. 20 kr. III. 60 kr.; Gemeindespital in D. Tuzla II. Verpflegsclasse 1 fl., III. 70 kr.; Gemeindespital in Banjaluka II. Verpflegs¬ classe 1 fl., III. 60 kr.; Gemeindespitäler in Bihad, Travnik, Bréka, Bjelina je 60 kr.: Gemeindespital in Prijedor II. Verpflegsclasse 80 kr., III. 60 kr.; Gemeindespitäler in Dervent, Visegrad, Trebinje, Konjica, Foda je 60 kr. Steyr, am 17. Februar 1896. Der k. k. Statthaltereirath und Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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