Amtsblatt 1896/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. Februar 1896

2 Z. 2029. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 1878/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus der Gemeinde Modric und Umgebung nach Oberösterreich. Dem hohen k. k. Ministerium des Innern wurde laut dessen Erlasses vom 27. Jänner 1896, Z. 2727, vom k. und k. gemeinsamen Finanz=Ministerium mitgetheilt, dass die Landesregierung in Serajevo aus Anlass der Consta¬ tierung der Schweinepest unter dem Schweinebestande der landwirtschaftlichen Station in Modric bis auf weiteres diese Station und alle im Umkreise von 5 Kilometern um dieselbe liegenden Orte des Bezirkes Gradacac gegen den Ab= und Zutrieb von Schweinen abgesperrt hat. Die k. k. Siatthalterei findet daher unter Beziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 20. Jänner d. J., Z. 639 und 1062/II, die Einfuhr von Schweinen aus der bosnischen Gemeinde Modric im gleichen Gebietsumfange nach Oberösterreich zu verbieten. Uebertretungen dieses Verbotes, welches mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit tritt, werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.= G.=Bl. Nr. 51), wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung zur Anwendung kommen, bestraft werden. Linz, den 2. Februar 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. 8180 Steyr, am 8. Februar 1896. Z. 2030. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. 91 41 Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Jänner bis 2. Februar 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. d. Steyr, Ortschaft Zehetner. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ort¬ schaft Volkersdorf; Gemeinde und Ortschaft Pasching. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Lustenau. 2. Milzbrand. 1108 Ausbruch der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ortschaft Neustift. 3. Rothlauf der Schweine. nn Ausbruch und Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Neumarkt. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Eisenhub. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Gries; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Ramingsteg. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Einsiedling. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaften Geierschlag, Liebenau, Schanz, Schöneben. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Wilhering, Ort¬ schaft Edramsberg. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Dorf, Ortschaft Kleinreithing. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Scharten, Ortschaft Vita; Gemeinde Stroheim, Ortschaft Kleinstroheim. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Reith. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ort¬ schaft Dionysen. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Steinholz; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Unterleiten. Steyr, am 8. Februar 1896. Z. 2162. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Reinigung und Desinfection der Schweinestallungen und deren Geräthe. Es naht die Zeit, in welcher die Bewegung mit Laufer¬ (Futter=, Handel=) Schweinen größere Dimensionen annehmen wird. Bei dem großen Mangel an Schweinen, welche in¬ folge des Herrschens der Schweinepest in einigen Theilen der diesseitigen Reichshälfte eingetreten ist und bei dem Mangel an einheimischer Zucht, welcher in allen diesseitigen Ländern mit Ausnahme von Galizien und der Bukowina vorhanden ist, wird voraussichtlich das Bestreben, derartige Ware zu kaufen, insbesondere bei der bäuerlichen Bevölkerung ein sehr reges sein. Im Frühjahre 1895 ist nun die Schweinepest fast ausschließlich durch ungarische, theilweise auch durch galizische Lauferschweine in die übrigen Länder der diesseitigen Reichshälfte gelangt und sind, nach den, dem Ministerium des Innern zugekommenen Mittheilungen die Thiere dieser Provenienzen fast ausnahmslos der Seuche erlegen, nachdem sie dieselbe auch auf andere Provenienzen übertragen hatten. Seither wurde der Verkehr mit Lauferschweinen aus den Ländern der ungarischen Krone und dem Occupations¬ gebiete gänzlich verboten und dadurch die Quelle dieser In¬ fection gehemmt. Obschon nun in Galizien und der Bu¬ kowina die Seuche keine allgemeine Verbreitung gefunden hatte, in der Bukowina seit längerer Zeit gänzlich erloschen,

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