2 — Z. 1080. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Eduard Jünger. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 30. Juni 1873 in Mährisch=Weißkirchen geborenen, in Lindenau, Bezirk Mährisch=Weißkirchen, heimatberechtigten Heinrich Jünger, Sohn des Eduard Jünger und der Anna, geborenen Rech, angesucht. Der Genannte ist sowohl im Jahre 1894 als auch im Jahre 1895 von der Hauptstellung weggeblieben und hat sich bis jetzt nirgends gemeldet. Im Jahre 1892 hielt sich derselbe in Wien, II., Franzensbrückengasse Nr. 24, bei Theresia Haderer auf, wurde im selben Jahre dem k. k. Landesgerichte in Wien eingeliefert und dann mit Urtheil des k. k. Kreisgerichtes in Wien vom 18. September 1892, Z. 39.128, wegen Diebstahl zu 3 Monaten Kerkers verurtheilt. Neuerlich erscheint derselbe in Wien nicht gemeldet und blieb auch die nach demselben gepflogene Nachforschung bisher erfolglos. Die Personsbeschreibung des Heinrich Jünger ist die folgende: Beschäftigung: Kellner, Stand: ledig, Religion: römisch=katholisch, Größe: klein, Gesicht: rund, Augen: schwarz, Augenbrauen: schwarz, Nase und Mund; propor¬ tioniert, Zähne: gesund, Haare: schwarz. Besondere Kenn¬ zeichen: keine. Zufolge des mit dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Jänner 1896, Nr. 211/IV, intimierten Erlasses des hohen k. k. Landesvertheidigungs=Ministeriums vom 29. December 1895, Z. 32.391 und 6309/II a, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen ausgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Ge¬ nüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein eventuelles positives Ergebnis dieser Nach¬ forschungen ist anher zu berichten. Steyr, am 22 Jänner 1896. Z. 1307. An sämmtliche Sanitäts=Gemeindevor¬ stehungen. Praxisentziehung der Hebamme M. Jacob. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 14. d. M., Z. 773/V, wurde Marie Jacob, Hebamme, Gattin des Geschäftsführers Andreas Jacob, 29 Jahre alt, zu Müglitz geboren, nach Pitersdorf im Oedenburger Comitate zuständig, katholisch, zusetzt in Wien, XV. Bezirk, Sperrgasse 2 wohnhaft, mit dem rechtskräftigen Urtheile des k. k. Landesgerichtes in Wien in Strafsachen vom 31. Juli v. J., Z. 34.546, wegen Verbrechens der Mit¬ schuld an der Abtreibung der Leibesfrucht zu einer acht¬ monatlichen, schweren, mit zweimal Fasten monatlich ver¬ schärften Kerkerstrafe verurtheilt. Da die Genannte hiedurch ihres Hebammen=Diplomes verlustig geworden ist und das Recht zur Ausübung der Hebammen=Praxis verwirkt hat, wurde das abgenommene Diplom (ausgestellt vom Dekanate der medicinischen Facul¬ tät in Wien am 29. Juli 1892) an dieses Dekanat zurück¬ gemittelt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur Ver¬ hütung eines eventuellen Missbrauches in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 25. Jänner 1896. Z. 16.598. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Laut des Eclasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 18. December 1895, Nr. 21.105 und 21 589/II, wurde der Aufenthaltsort des Franz Eisenhuber ermittelt. Es ind demnach die mit dem h. ä. Erlasse vom 13. August 1895, Z. 10 444, Amtsblatt Nr. 34, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 23. Jänner 1896. Z. 954. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im Spitale zu Suczawa. Laut Erlass der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 7. d. M., Z. 22.366/II, hat der Landesausschuss des Herzogthums Bukowina, im Einvernehmen mit der k. k. Landesregierung, die Verpflegstaxe für die Behandlung nach der III. Classe im neuerbauten Krankenhause in Suczawa mit 90 kr. für Erwachsene und mit 45 kr. für Kinder per Kopf und Tag, beziehungsweise für die Behandlung nach der II. Classe in dem in Rede stehenden Krankenhause mit 2 fl. für Erwachsene und 1 fl. für Kinder vom 1. Jän¬ ner 1896 festzustellen befunden. Steyr, am 21. Jänner 1896. Z. 955. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Verpflegskosten in Krain. Untenstehend wird zufolge Erlasses der h. k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 9. d. M., Z. 207/II, den Gemeinde¬ Vorstehungen ein Abschluss des anhergelangten Ausweises über die in den allgem. öffentl. Kranken= beziehungsweise Humanitäts=Anstalten in Krain bestehenden Verpflegsge¬ büren für das Jahr 1896 zur Kenntnisnahme mitgetheilt. I. Allgemeines öffentl. Krankenhaus in Laibach a) Kranken¬ haus Abtheilung: I. Verpflegs=Classe 3 fl. 50 kr., II. Ver¬ pflegs Classe 2 fl., III. Verpflegs Classe 80 kr., beziehungs¬ weise 90 kr.; b) Gebär=Abtheilung I. Verpflegs=Classe 3 fl. 50 kr., II. Verpflegs=Classe 2 fl., III. Verpflegs=Classe 1 fl.; II. Irrenanstalt in Laibach und Studenz: I. Ver¬ pflegsclasse 3 fl., II. Verpflegscasse 2 fl., III, Verpflegs¬ Classe 80 kr. per Kopf und Tag. — Im neuerbauten allgemeinen Krankenhause in Laibach (Udurat) wurde vom 1. Jänner 1896 angefangen die tägliche Verpflegsgebür in der Krankenhaus=Abtheilung u. zw. in der I. Classe von 2 fl. 50 kr. auf 3 fl. 50 kr, in der II. Classe von 1 fl. 60 kr. auf 2 fl., in der III. Classe von 70 kr. auf 80 kr. für
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