Amtsblatt 1896/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. Jänner 1896

3 Post“ am 20. Februar 1896 jedesmal um 9 Uhr vormittags die Amtshandlungen beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Köhrungscommission vorzuführen. Linz, am 15. Jänner 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der h. k. k. o.=ö. Statthalterei vom 15. Jänner 1896, Z. 22.357 ex 1895, Nr. 51, 127 und 781/II, zur sofor¬ tigen allgemeinen Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 20. Jänner 1896. Z. 884. An die Gemeinde=Vorstekungen. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 9. Jänner 1896, Z. 124, ist die Maul= und Klauen¬ seuche in der Ortschaft Zehetner, Gemeinde Steinbach, zum Ausbruch gekommen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vor¬ stehungen in die Kenntnis. Steyr, am 20. Jänner 1896. Z. 952. An die Gemeinde-Vorstehungen. Einfuhr von Schweinfleisch nach Bosnien und der Herzegowina. Laut der vom k. und k. Gemeinsamen Finanzministe¬ rium mitgetheilten Verfügung der Landesregierung in Sarajevo vom 24. December v. J., Z. 156.928, hat dieselbe behufs Hintanhaltung der Einschleppung der Schweinepest durch Fleisch von an der Schweinepest erkrankten Thieren und in Rücksicht auf die Unzulässigkeit solchen Fleisches zum menschlichen Genusse bis auf weiteres die Einfuhr von Schweinefleisch nach Bosnien und der Herzegowina an folgende Bedingungen zu knüpfen befunden: 1. Die Einfuhr geschlachteter Schweine darf nur in unzertheiltem Zustande mittelst Eisenbahn in größere Con¬ sumorte, in welchen eine genaue und gewissenhafte Fleisch¬ beschau gewährleistet ist, stattfinden. Diese Consumorte sind folgende: Bosnisch Brod, Derwent, Maglaj, Doboj, Dol. Tuzla, Zepce, Zenica, Travnik, Bugojno, Jajce, Visoko, Sarajevo, Konjica, Mostar, bosn. Novi, Priedor und Banjaluka. 2. Solche Fleischsendungen müssen mit einem am Auf¬ gabsorte von einem amtlichen Organe ausgestellten Certi¬ ficate gedeckt sein, welches den Aufgabs= und Bestimmungs¬ ort der Sendung und die Bestätigung enthält, dass dieselbe nicht von an Schweinepest (Schweineseuche) oder an Schweinerothlauf erkrankten Thieren herrührt. Solche Sendungen dürfen bis zum Einlangen in der Eisenbahnstation des Bestimmungsortes nicht ausgeladen werden. Nach der Ankunft im Bestimmungsorte sind solche Sendungen der genauesten und gewissenhaftesten Fleischbe¬ schau zu unterziehen und sind alle Thiercadaver, welche die Erscheinungen der Schweinepest (Schweineseuche) oder des Schweinerothlaufes an sich tragen, oder aus einer anderen Ursache vom menschlichen Genusse ausgeschlossen werden müssen, endlich insbesondere jene Thiercadaver, welchen die Nieren und das Nierenfett nicht anhaften, von Amtswegen sofort vertilgen zu lassen. Die Directionen der bos. herz. Staatsbahnen und der k. und k. Militärbahn in Banjaluka wurden eingeladen, die unterstehenden Organe anzuweisen, ass letztere die im Handelsverkehre einlangenden Sendungen von Schweine¬ fleisch vor deren Ausfolgung an die Adressaten der poli¬ tischen Behörde hehufs Untersuchung durch das mit der Fleischbeschau betraute Amtsorgan zur Anzeige bringen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 16. Jänner 1896, Nr. 641/II, zur Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 20. Jänner 1896. Z. 1079. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie -Posten - Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 929/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Gemeinden Hajdu=Nanas, Hajdu=Samson und Hajdu=Boes¬ zoermeny des Comitates Hajdu nach Oberösterreich. Laut Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 16. Jänner 1896, Z. 1281, sind in dem Comitate Hajdu in Ungarn wegen des Bestandes der Schweine¬ pest in Gemeinden Hajou=Nanas, Hajdu=Samson und Hajdu¬ Boeszoermeny für die Ausfuhr von Schweinen ungarischer¬ seits gesperrt worden. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen aus den bezeichneten drei Gemeinden Un¬ garns nach Oberösterreich gänzlich zu verbieten. Dies wird mit Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 4. Juli 1895, Z. 11.039, allgemein verlautbart. Linz, den 17. Jänner 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 22. Jänner 1896. Z. 1101. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Jänner bis 17. Jänner 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. d. Steyr, Ortschaft Zehetner. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Lorch, Ort¬ chaft Volkersdorf. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Einsiedling.

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