Amtsblatt 1896/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 16. Jänner 1896

Nr. 3. 1896. der G. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 16. Jänner. Z. 50/B.=Sch.=R. An die Schulleitungen. Die Interessen der Leopold Anton und Marie Dierl'schen Stiftung für zwei in bedrängter Lage befindliche, brave Lehrer im hiesigen Schulbezirke sind fällig. Hierauf Reflectierende haben ihre mit einer Standes¬ tabelle und etwaigen anderen Beilagen documentierten, gestempelten Gesuche bis zum 26. Jänner l. J. hieramts einzubringen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 10. Jänner 1896. Z. 419. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Das hohe k. k. Landesvertheidigungs=Ministerium hat laut des Erlasses vom 3. d. Mts., Z. 30.777/6068/IIa, im Einvernehmen mit dem k. und k. Reichs=Kriegs=Ministerium in Bezug auf vorzeitig dauernde Beurlaubungen nach dem Dienstalter, § 8 : 2 der Wehrvorschriften, II. Theil, beziehungs¬ weise Anhang zu denselben, Nachstehendes verfügt: Diese Beurlaubungen haben in der Reihe der nächst¬ jängeren Linien=Jahrgänge nach dem Dienstalter, das ist nach der thatsächlich vollstreckten Präsenzdienstzeit, ferner nach dem Grade der erlangten militärischen Ausbildung, sowie bei Inbetrachtnahme der Conduite zu erfolgen. Insbesondere sind hiebet, und zwar infolge der Ordnung zu berücksichtigen: Soldaten; welche a) auf eine Begünstigung des § 33 oder 34 des Wehrgesetzes Anspruch erhoben haben, denen eine solche aber mangels der vollen gesetzlichen Voraussetzung nicht zuerkannt werden konnte; b) eine Ackerbauschule mit Erfolg absolviert haben, wenn sie nach dem Austritte aus dem Präsenzdienste bei der Bewirtschaftung des elterlichen Besitzes mitwirken, oder die Bewirtschaftung des eigenen Besitzes selbst besorgen werden; c) vor ihrer Einreihung bei der Landwirtschaft als Arbeiter thätig gewesen oder dem gewerblichen Arbeiterstande angehört haben; in allen Fällen, wenn die Rücksichts¬ würdigkeit nachgewiesen wird, und die Ergänzungsbehörden übereinstimmend sich für eine ausnahmsweise Behandlung aussprechen. Diesfällige Gesuche sind in dem Jahre, in welchem der betreffende Soldat im vorletzten Präsenzdienstjahre steht, bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Die Bestimmungen hinsichtlich des Anspruches auf die dauernde Beurlaubung nach dem Dienstalter finden auch Anwendung auf diejenigen Soldaten, bei welchen infolge einer civil= oder militärstrafgerichtlichen Verurtheilung eine Verlängerung der Präsenzdienstpflicht eingetreten ist. Ihre eventuelle, vorzeitige dauernde Beurlaubung hängt sonach nebst den sonstigen hiefür festgestellten Bedingungen von dee thatsächlich vollstreckten Präsenzdienstzeit, zu welcher dir Strafhaft, welche die Verlängerung der Präsenzdienstpflicht zur Folge hatte, nicht zählt, ab. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der h. k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 9. December v. J., Z. 20.985/IV, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 9. Jänner 1896. Z 425. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Jahres=Sanitäts=Bericht. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalter in Linz vom 6. Jänner 1896. Z. 81/V, werden die Gemeindevorstehungen aufgefordert, die Ausweise zum Jahres=Sanitäts=Berichte für das Jahr 1895 bis Ende Jänner anher vorzulegen. Um über die Bresthaften eine genaue und zu¬ verlässliche Statistik zu erlangen, werden die Gemeinde¬ vorstehungen beauftragt, ein Verzeichnis derselben, wo¬ rin jedes Individuum namentlich angeführt und dessen Alter, Heimatszuständigkeit, Stand und Religion aufscheint, anzulegen. Dieses Verzeichnis ist sodann den Herren Gemeindeärzten auszufolgen, welche bei jedem Fall die Art der Gebrechen genau einzutragen haben und an welche hiemit der Auftrag ergeht, dasselbe durch gelegent¬ liche Nachschau bei den einzelnen Bresthaften anlässlich denstlicher oder privater Verrichtungen in deren Wohnorten bezüglich seiner Richtigkeit zu controlieren, eventuell weitere, ihnen von Fall zu Fall in Ausübung der Praxis oder durch die Gemeindevorstehungen bekannt gewordene Bresthafte in die Ausweise, welche am Schlusse des Jahres 1896 im Wege der Sanitäts=Gemeindevorstehung mit den bezüglichen Detailausweisen (über Blinde, Taubstumme, Irrsinnige und Cretinnen) der Bezirksbehörde vorzulegen sind, aufzu¬ nehmen, sowie den Abfall Bresthafter durch Tod oder Auswanderung und Veränderung innerhalb der einzelnen Altersclassen ersichtlich zu machen. Die Drucksorten zum Jahres=Sanitäts=Bericht können durch die Haas'sche Buchdruckerei in Steyr bezogen werden. Steyr, am 10. Jänner 1896. Z. 673. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Biehsalzbezug. Das hohe k. k. Finanz Ministerium hat mit dem Er¬ lasse vom 17. August 1895, Z. 34.907, anlässlich eines

vorgekommenen Falles eröffnet, dass die im Sinne des Erlasses, vom 28. December 1894, R.=G.=Bl. Nr. 244, eingebrachten Gesuche autonomer oder landwirtschaftlicher Corporationen um Bewilligung der Errichtung von Viehsalz¬ depots sowie die gemäß § 2 dieses Erlasses beizubringenden Erklärungen der betheiligten Gemeinden stempelfrei zu be¬ handeln sind. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberöst. Statthalterei Linz vom 24. December v. J., Z. 21.992/I, werden hievon die Gemeindevorstehungen zur Kenntnisnahme verständigt. Steyr, am 14. Jänner 1896. Z. 677. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 273/II. Kundmachung betreffend die Zurückziehung der Erlaubnis zur Einfuhr von Schlachtvieh aus Oesterreich¬ Ungarn nach dem Schlachthause zu Burghausen in Bayern. Laut Mittheilung des k. u. k. Ministeriums des kais. u. königl. Hauses und des Aeußern vom 23. December v. J., Z. 52.137/9, hat die königl. bayerische Regierung die Er¬ laubnis zur Einfuhr von Schlachtvieh aus Oesterreich¬ Ungarn nach dem Schlachthause zu Burghausen vom 1. De¬ cember angefangen zurückgenommen. Dies wird hiemit zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 1. Jänner d. J., Z. 38.508 ex 1895, unter Beziehung auf die hierämtlichen Kund¬ machungen vom 20. September und 10. November 1895, Z. 16.318 und 20.285—20.487, allgemein verlautbart. Linz, den 11. Jänner 1896. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 15. Jänner 1896. Z. 234. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des verschollenen Josef Reiser. Laut eines an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Brünn gerichteten Berichtes des Stadtvorstandes in Tischnovitz hat sich der im Jahre 1859 geborene, nach Marschovits, Bezirk Schüttenhofen in Böhmen, heimats¬ zuständige Josef Reiser aus Tischnowitz, wo er mit Frau und Kindern lebte, entfernt, angeblich um Arbeit zu suchen, und ist bis jetzt nicht zurückgekehrt. Zuletzt soll er sich in Klausenburg aufgehalten haben, wo er als Aufseher bei einem Eisenbahnbau beschäftigt war. Nachdem laut der Note der mährischen Statthalterei in Brünn vom 7. December 1895, Z. 32.338, bisher alle im Amtsbezirke der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Brünn, sowie seitens des Stadtmagistrates in Klausenburg nach dem Genannten eingeleiteten Nachforschungen ohne Erfolg geblieben sind, werden über Ersuchen der genannten Landesstelle und zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 18.December 1895, Z. 21.641/II, die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden angewiesen, nach dem Verschollenen, dessen Personsbeschreibung nachstehend angegeben erscheint, Nachforschungen einzuleiten und ein positives Ergebnis anher bekannt zu geben. Personsbeschreibung des Josef Reiser: Derselbe ist von großer Statur, hat ein längliches Gesicht, dunkelblaue Augen, schwarze Haare, eine längliche Nase, und an einem (unbekannt an welchem) Ohre eine Nath. Steyr, am 8. Jänner 1896. Z. 387. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. December 1895, Nr. 21.697/IV, wurde der im Jahre 1872 geborene, nach Alt=Vogelseifen in Schlesien zuständige, stellungspflichtige Johann Riedel ausgeforscht. Es sind daher die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 29. April 1895, Z. 8468, Amtsblatt Nr. 27, und 23. No¬ vember 1895, Z. 14.902, Amtsblatt Nr. 48, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, den 11. Jänner 1896. Z. 678. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. Jänner bis 10. Jänner 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. d. Steyr, Ortschaft Zehetner. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching. 2. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchkorf, Ortschaft Hötzelsdorf. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaften Geierschlag, Liebenau, Schöneben. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Roith. 3 Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ortschaft Dionysen; Gemeinde Wilhering, Ortschaft Edramsberg. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ungenach, Ortschaft Einwalding. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Steinholz; Gemeinde Hofkirchen, Ortschaften Hofkirchen, Stadl; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Unterleiten; Gemeinde Scharten, Ortschaft Vita; Gemeinde Stroheim, Ortschaft Kleinstroheim. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 4. Rothlauf der Schweine. Ausbruch der Seuche. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Timelkam, Ort¬ schaft Außerungenach. Steyr, am 15. Jänner 1896. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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