Amtsblatt 1896/2 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Jänner 1896

Z. 235. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Einfuhr von Klauenthieren aus Oesterreich=Ungarn nach Deutschland. Laut des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 25. December 1895, Z. 38.070, wurde über specielle Anfrage der k. u. k. Gesandtschaft in München vom kgl. bayerischen Staatsministerium des Innern die Auskunft ertheilt, dass zufolge der Ministerial=Entschließung vom 7. April 1890, Z. 5404, an die kgl. Regierungen, Kammer des Innern, von Oberbayern und Mittelfranken auf Grund des § 2 der kaiserlichen Verordnung vom 14. Juli 1889 (R.=G.=Bl. Seite 149) die Einfuhr von lebenden Schweinen aus Oesterreich und Ungarn ohne Beschränkung auf einen bestimmten Herkunftsort in die Schlachthöfe von München und Nürnberg gestattet ist und diese Ministerial=Verfügung noch zu Recht besteht. Ferner hat die königl. Regierung von Mittelfranken in Ansbach unterm 20. December l. J., Z. 27881, anher bekannt gegeben, dass die Einfuhr von Rindvieh aus Oesterreich=Ungarn in den Schlachthof zu Nürnberg dermalen gestattet ist. Die Einfuhr von Schweinen aus Steinbruck bei Budapest ist dagegen seit 10. Juni d. J. (bayerisches Gesetz¬ und Verordnungsblatt Nr. 20 vom 11. Juni 1895) bis auf weiteres verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 2. Jänner 1896, Nr. 21.980 und 22.579/II, zur entsprechenden Verständigung der interessierten Kreise in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 7. Jänner 1896. Z. 236. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 22.522|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Stadtgebiete Debreczin nach Oberösterreich. Laut Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern wurde unter Debrecziner Schweinetransporten in Wien neuerlich die Schweinepest constatiert. Es ist daher das Stadtgebiet Debreczin wieder verseucht, und findet die k. k. Statthalterei unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 28. December d. J., Z. 22.113/II, die Einfuhr von Schweinen aus dem genannten Stadtgebiete nach Oberösterreich abermals bis auf weiteres zu verbieten. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlaut¬ barung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und werden Uebertretungen desselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet, wobei auch die Bestim¬ mungen des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35) und der hiezu er¬ lassenen Durchführungsverordnung in Anwendung gelangen. Linz, am 30. December 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 7. Jänner 1896. Z. 323. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der * Berichtsperiode vom 26. December 1895 bis 2. Jänner 1896. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Pasching. 2. Milzbrand. Bestehen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ortschaft Hötzelsdorf. 3. Rothlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Michldorf. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Mühlgrub. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ungenach, Ort¬ chaft Engelsheim. 4. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. 4. Schweinepest. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaften Geierschlag, Liebenau, Schöneben. 2 Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ortschaft Dionysen; Gemeinde Wilhering, Ortschaft Edramsberg. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ungenach, Ortschaft Einwalding. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham Ortschaft Steinholz; Gemeinde Hofkirchen, Ortschaften Hofkirchen, Stadl; Gemeinde Puchberg, Ortschaft Unterleiten: Gemeinde Scharten, Ortschaft Vita; Gemeinde Stroheim, Ortschaft Kleinstroheim. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Ried: Gemeinde Weibern, Ortschaften Niederndorf, Schacherreith. 2. Bezirk Wels: Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaften Furth, Lengau, Untergrub: Gemeinde Puch¬ berg, Ortschaften Nöham, Oberlaab; Gemeinde Schönau, Ortschaft Gebersdorf. Steyr, am 8. Jänner 1896. ad Z. 12.068. Argenz. Die unter h. ä. Z. 12.068 im Amtsblatte 39 vom Jahre 1895 zur Vorlage bis Ende December 1895 abver¬ langten Eingaben u. zw.: Summarische Nachweisung nach Muster 29, Verzeichnisse nach Muster 28 der Landsturm¬ Vorschrift fehlen noch von den Gemeinden Sipbachzell, Weißkirchen, Garsten, Losensteinleithen, Sierning, Ternberg, Großraming, Lausa, Losenstein, Neustift, Reichraming und Weyer und sind nunmehr umgehend vorzulegen. Steyr, am 7. Jänner 1896. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit.

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