Amtsblatt 1896/1 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. Jänner 1896

1896. der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 1. Steyr, am 2. Jänner. Z. 1719/B.=Sch.=R. Amts-Erinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath bewilligt hiemit jenen Lehr¬ personen des Zweig=Lehrervereines Steyr, welche der Ver¬ sammlung am Donnerstag den 9. Jänner 1896 beiwohnen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 29. December 1895. Z. 15.891. An sämmtliche Zanitäts=, Gemeindevor¬ stekungen und die Herren Kerzte. Anwendung von Heilserum gegen Diphtheritis. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. November 1895, Z. 20.482/V, wird zur Darnach¬ achtung Nachstehendes eröffnet: In Anbetracht der sichergestellten Erfolge, welche bei der Behandlung an Diphtherie erkrankter Personen durch die rechtzeitige Anwendung von Heilserum erzielt werden können, wird infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 25. November l. J., Z. 30.890, angeordnet, dass in den nominellen Wochenausweisen, welche die Ge¬ meinden gemäß h. ä. Erlasse vom 21. December 1888, Z. 15.980, an die politischen Behörden zu erstatten haben, hinsichtlich der in diesen Berichten ausgewiesenen, an Diph¬ therie erkrankten Personen, welche durch Genesung oder Tod in Abgang gekommen sind, in jedem einzelnen Falle die Bemerkung beigefügt werde, ob der Erkrankte mit Heilserum behandelt wurde, und aus welcher Bezugsquelle das letztere stammt. Diese Angaben werden dem Amtsarzte zur Information über die Verwendung von Heilserum zur Behandlung der Diphterie und über den Erfolg der Heilserumtherapie in der Praxis der Aerzte zu dienen haben und denselben erforder¬ lichen Falles Anhaltspunkte zur entsprechenden Förderung der Heilserumtherapie geben können. Im Falle der Anwendung von Schutzimpfungen mit Heilserum haben die Gemeinden hierüber anlässlich der Wochenberichte gleichfalls die Anzeige zu erstatten und das Verzeichnis der mit Heilserum schutzgeimpften Personen beizuschließen. Hievon werden sämmtliche Gemeinden, beziehungsweise Sanitätsgemeinden und alle prakticierenden Aerzte des Ver¬ waltungsgebietes zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 27. December 1895. Z. 15.596. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. III. internationaler landwirtschaftlicher Maschinen¬ Markt in Wien. Die k. k. Landwirtschafts=Gesellschaft wird in der Zeit vom 9. bis 14. Mai 1896 einen internationalen landwirt¬ schaftlichen Maschinenmarkt in Wien veranstalten. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 12. De¬ cember 1895, Z. 20.994/I, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die Interessenten in geeigneter Weise auf dieses Unternehmen aufmerksam zu machen. Programme liegen hieramts zur Einsicht auf. Steyr, am 24. December 1895. Z. 16.643. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Berkauf erlaubter Thierheilmittel. Mit Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 17. December 1893, Z. 15.358, Amtsblatt Nr. 51, wird den Gemeindevorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. v. M., Z. 21.376/II, unten¬ stehende hohe Ministerialverordnung zur Kenntnisnahme und Verständigung der dortigen Curschmiede, Krämer und Kaufleute mitgetheilt. Berordnung der Ministerien des Innern und des Handels vom 8. De¬ cember 1895, mit welcher ergänzende Bestimmungen zum § 6 der Ministerial=Verordnung vom 17. Juni 1886, R.=G.=Bl. Nr. 97, erlassen werden. In Ergänzung der Bestimmungen des § 6 al. 2 der Ministerial=Verordnung vom 17. Juni 1886, R.=G.=Bl. 97, wird in Berücksichtigung der Bedürfnisse der Landbevölkerung bei Behandlung erkrankter Hausthiere gestattet, dass von den im § 3 der obcitierten Ministerialverordnung ange¬

führten Arzneimitteln, welche jedoch nur von geprüften Handelsleuten feilgehalten und verkauft werden dürfen, nachstehende Droguen: Angelicae radix, Calami aromatici rhizoma, Gentianae radix, Inulae radix, Imperatoriae rhizoma, Liquiritiae radix, Rhei radix, Valerianae radix und Foeni graeci semeu auch in grob gepulvertem Zustande verkauft werden dürfen. Außerdem wird die Drogue Taraxali solin in das gedachte Verzeichnis eingereiht. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verlaut¬ barung in Kraft. Badeni m. p. Glanz m. p. Steyr, den 26. December 1895. Z. 16.487. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Marco Prentovic. Die k. k. Statthalterei für Dalmatien hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 13. Jänner 1873 in Zara geborenen, stellungspflichtigen Marco Prentovic, unehelichen Sohnes der Dienstmagd Christina Prentovic, griechisch=orientalischer Religion, angesucht. Wohin sich die Mutter dieses Stellungspflichtigen von Zara begeben hat und wo sie ihre Heimatsberechtigung besitzt, ist nicht bekannt. Zufolge des mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 7. December 1895, Z. 20.806/IV, intimierten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Lan¬ desvertheidigung vom 29. November 1895, Z. 30.317/6.017, II a, wird der Auftrag ertheilt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Erhe¬ bungen ist zu berichten. Steyr, am 24. December 1895. Z. 16 597. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität des angeblichen Joh. Hollsteiner. In der k. k. Strafanstalt in Suben befindet sich laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Schärding vom 27. November 1895, Z. 10.888, ein gewisser Johann Hollsteiner behufs Verbüßung einer 13 monatlichen Kerkerstrafe. Demselben ist angeblich weder sein Geburtsort, noch seine Zuständigkeit bekannt. Nach den von ihm gemachten Protokollarangaben ge¬ hörten seine Eltern einer Zigeunerbande an und zog auch er mit einer solchen herum, ohne dieselbe nunmehr nennen zu können. Eine Schule will Hollsteiner nicht besucht haben und soll er auch keiner Militärstellung unterzogen worden sein. Nach seinem 10. Lebensjahre starb sein Vater und hierauf verließ ihn auch seine Mutter, worauf er sich mit Bauern=Arbeit, sowie Straßen= und Bahnbau=Arbeiten be¬ chäftigte, und nannte man ihn den Zigeuner= oder auch den Tirolerhans, als welcher er in Oesterreich und Deutsch¬ land herumzog, ohne dass er im Besitze eines Reise= und Arbeitsdocumentes gewesen wäre. Hollsteiner ist angeblich 42 Jahre alt, groß und schlank, hat dunkelblonde, dichte Haare, ebensolchen Vollbart, gelb¬ braune Augen, reguläre Gesichtszüge und spricht Tiroler¬ Dialect. Nachdem seine Angaben jedenfalls auf Unwahrheit beruhen dürften und er mit Absicht seine Zuständigkeit ver¬ schweigt, so wird zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 5. December 1895, Z. 20.570/II, der Auftrag ertheilt, behufs Sicherstellung der Provenienz des Genannten die geeigneten Erhebungen zu pflegen und ein positives Resultat derselben anher bekannt zu geben. Steyr, am 24. December 1895. Z. 16.904. An alle Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. December bis 26. December 1895. 1. Maul= und Klauenseuche. Erlöschen der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde Kirchberg, Ort¬ schaft Kobl. 2. Milzbrand. Ausbruch der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ortschaft Hötzelsdorf. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Michldorf. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ungenach, Ort¬ schaft Engelsheim. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Stadt Steyr. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Molln, Ortschaft Außerbreitenau; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Egg¬ mair. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaften Altmannsdorf, Arling. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ort¬ schaft Thanstetten. 4. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaften Geierschlag, Liebenau, Schöneben. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Traun, Ortschaft Dionysen.

3. Bezirk Ried: Gemeinde Weibern, Ortschaften Niederndorf, Schachenreith. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ungenach, Ortschaft Einwalding. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham Ortschaft Steinholz; Gemeinde Hofkirchen, Ortschaften Hofkirchen, Stadl; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaften Furth, Lengau, Untergrub; Gemeinde Puchberg, Ortschaften Nöham, Ober¬ laab, Unterleiten; Gemeinde Scharten, Ortschaft Vita; Ge¬ meinde Schönau, Ortschaft Gebersdorf. 6. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Ried: Gemeinde Mehrnbach, Ortschaft Schwarzstraß; Gemeinde Rottenbach, Ortschaft Schachet. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Atzbach, Ort¬ schaften Baumgarting, Unterapping. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Parz, Ortschaft Tegernbach; Gemeinde und Ortschaft Prambachkirchen; Gemeinde Scharten, Ortschaft Kronberg, Gemeinde Tauf¬ kirchen, Ortschaft Andrischendorf. Steyr, am 31. December 1895. Ad 12.778. Druckfehler=Berichtigung. Von der Gemeinde=Vorstehung St. Ulrich ist für die im heurigen Sommer durch Hagelschlag und Wolkenbrüche zu Schaden gekommenen Bewohner Oberösterreichs ein Samm¬ lungsbetrag von 15 fl. (fünfzehn Gulden) h. a. eingelangt, während in der h. ä. Verlautbarung des gesammten Samm¬ lungsergebnisses im Amtsblatt Nr. 51 bei dieser Gemeinde nur 15 kr. ausgewiesen sind, was hiemit berichtigt wird. Steyr, am 23. December 1895. Z. 16.602. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Berpflegskosten im Spitale zu Krems. Laut Erlass der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. December l. J., Z. 20.407/II, hat der niederösterreichische Landesausschuss im Einvernehmen mit der k. k. niederöster¬ reichischen Statthalterei dem allgemeinen öffentlichen Kranken¬ hause in Krems die Einhebung der (unterm 17. Jä ner 1894, Z. 1593, L. G. u. V. Bl. Nr. 3 bis 13. December 1895) auf 85 Kreuzer per Kopf und Tag erhöhten Verpflegsgebür auf die Dauer von zwei weiteren Jahren, d. i. bis zum 31. December 1897 bewilligt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 30. Jänner 1894, Z. 1416, Amtsblatt Nr. 5, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 27. December 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit. Neu aufgenommene Drucksorten: Quittungen an k. k. Steuerämter beim Bezuge der gemeindeärztlichen Honorare zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. S

4 Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbebrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu S 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds=Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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