Hiezu werden für die Einberusung in Aussicht ge¬ nommen: a) Alle unmittelbar in die k. k. Landwehr Einge¬ reihten der Assentjahrgänge 1895, 1892 und 1889 mit Ausnahme j'ner Mannschaft des letztbezeichneten Jahr¬ ganges, bei welcher etwa ausnahmweise die Gesammtdauer der bisher abgeleisteten Waffenübungen 16 Wochen über¬ stiegen. b) Der aus der Reserve des Heeres in die Landwehr übersetzte Assent=Jahrgang 1885; weiters c) von den nachst henden Assentjahrgängen u. zw.: 1891 jene unmittelbar Eingereihten, bei welchen die Ge¬ sammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 12, 1890 jene, bei welchen dieselbe 16 Wochen nicht erreicht, dann 1888, 1887, 1886, 1885 und 1884 jene, bei welchen diese 16 Wochen nicht übersteigt. d) Die Assentjahrgänge 1895, 1892, 1889 und 1888 der Ersatzreserve der k. k. Landwehr mit Ausnahme jener Mannschaft der letztbezeichneten zwei Jahrgänge, bei welcher die Gesammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 8 Wochen übersteigt, dann von den Assentjahrgängen 1891 und 1890 jene Mannschaft, welche noch nicht 8 Wochen, ferner von den Assentjahraängen 1894 und 1893 jene, welche noch keine Waffenübung abgeleistet haben. B. Berittene Landwehr=Truppen. Bei der Landwehr=Cavallerie sind im Jahre 1896 zur Woffenübung in erster Linie die nicht active Mann¬ schaft des Assenijahrganges 1885 und nach Bedarf auch solche Leute des Assentjahrganges 1884 heranzuziehen, welche eine oder mehrere der gesetzlich vorgeschriebenen Waffenübungen in der Reserve des Heeres, beziehungsweise in der Landwehr aus was immer für einer Ursache nicht abgeleistet haben. Die Einberufung der unmittelbar aus der Landwehr hervorgegangenen Uhlanen, dann der nicht activen Mann¬ schaft der berittenen Tiroler= und Dalmatiner=Landesschützen ist wie bei den Landwehr=Fußtruppen durchzuführen. Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, am 30. November 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 5. December 1895. Ad 13.316. Amts-Erinnerung. Diejenigen Gemeinde=Vorstehungen, welche infolge des h. ä. Erlasses vom 18. October d. J., Z. 13.316 (Amts¬ blatt Nr. 43), das Sammlungs=Erträgnis für die Abge¬ brannten der Ortschaft Ober=Rauhenödt noch nicht anher ge¬ sendet haben, werden an die beschleunigte Vorlage desselben hiemit erinnert, nachdem der Vorlagetermin bereits am 20. v. M. abgelaufen ist. Steyr, am 10. December 1895. Nr. 14.251. Sammlungs=Ergebnis. Zur Erhaltung der Krieger=Denkmale vom Jahre 1866 in Böhmen sind die nachstehend verzeichneten milden Gaben h. a. eingeflossen, u. zw. von den hochwürdigen Pfarrämtern: Aschach 5 fl., Christkindl 4 fl, Gaflenz 3 fl. 50 kr., Garsten 16 fl. 2 kr., Gleink 10 fl., Großraming 7 fl. 40 kr., Bad Hall 47 fl. 60 kr., Kematen 4 fl., Neuhofen 8 fl., Neustift 4 fl., Pucking 3 fl. 36 kr., Thanstetten 4 fl. und von der Gemeinde St. Ulrich 5 fl., zusammen 121 fl. 88 kr., welche im Wege des h. k. k. o. ö. Statthalterei=Präsidiums ihrer Bestimmung zugeführt wurden. Steyr, am 4. December 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Neu aufgenommene Drucksorten: Quittungen an k. k. Steuerämter beim Bezuge der gemeindeärztlichen Honorare zu beziehen in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Redaction und Verlag der k. k. Beitiskaurmennschaft Stevr. — Haasche Buchdrucerei in Ster.
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