Amtsblatt 1895/48 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. November 1895

3 7. Bezirk Wels: Gemeinde Hinzenbach, Ortschaft Sperneck; Gemeinde und Ortschaft Hofkirchen; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaften Eben, Furth, Lengau, Unter¬ grub: Gemeinde Parz, Ortschaft Tegernbach; Gemeinde Prambachkirchen, Ortschaften Nöham, Oberdoppl: Gemeinde Puchberg, Ortschaften Oberlaab, Unterleithen; Gemeinde Pupping, Ortschaft Oberschaden; Gemeinde Scharten, Ort¬ schaften Hernholz, Kronberg; Gemeinde Schönau, Ort¬ schaften Gebersdorf, Schönau; Gemeinde Stroheim, Ortschaft Kleinstroheim: Gemeinde Taufkirchen, Ortschaften Adrischen¬ dorf, Roith; Gemeinde Wallern, Ortschaften Grub, Mauer. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Schlägl. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaften Mösendorf, Vöcklamarkt. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Inn: Gemeinde Meggenhofen, Ortschaften Größlinghof, Hozlhäusl, Meggenhofen; Gemeinde Parz, Ortschaft Mar¬ garethen. Steyr, am 23. November 1895. Z. 14.902. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Riedel. Nachdem die Erhebungen wegen der Ausforschung des im Jahre 1872 geborenen, nach Alt=Vogelseifen zuständigen Stellungsrestanten Johann Riedel in den Ländern der ungarischen Krone bis jetzt zu keinem Resultate geführt haben, werden die Gemeindevorstehungen und Gendarmerie=Posten¬ Commanden angewiesen, die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 29. Juni 1895, Z. 8418 (Amtsblatt Nr. 27), ange¬ ordneten, jedoch mit dem h. ä. Erlasse vom 14. Septem¬ ber 1895, Z. 11.704 (Amtsblatt Nr. 38), eingestellten Nachforschungen nach dem Genannten fortzusetzen und über ein positives Ergebnis bis 25. December l. J. anher zu berichten. Steyr, am 23. November 1895. Z. 15.011. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Adolf Hofman. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat bei dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 28. April 1873 in Deutsch¬ Liebau geborenen, nach Doberseik, Bezirkshauptmannschaft Römerstadt, zuständigen, stellungspflichtigen Adolf Hofman, Sohn des Johann Hofman und der Anna, geborenen Steiger, angesucht. Derselbe ist laut Arbeitsbuch Nr. 2 vom 10. Jänner 1890 mit der Reisebewilligung für Oesterreich=Ungarn und Deutschland bis Ende Februar 1895 versehen, seiner Be¬ schäftigung nach Weber, dessen Statur: groß, Gesicht oval, Haare blond, Augen blau, Nase und Mund proportioniert und ohne besondere Kennzeichen. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt¬ halterei vom 15. November 1895, Z. 19.575/IV, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden aufgefordert, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein allfälliges positives Resultat wäre bis 25. De¬ cember 1895 anher anzuzeigen. Steyr, am 26. November 1895. Z. 14.907. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 19.859/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Territorium der königlichen Freistadt Szegedin nach Ober¬ österreich. Laut einer Mittheilung des königlich ungarischen Ackerbau=Ministeriums ist die Schweinepest (Schweineseuche) auf dem Territorium der königlichen Freistadt Szegedin zum Ausbruche gekommen. Auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 18. November l. J., Z. 33.583, wird demnach die Einfuhr von Schweinen aus dem Gebiete der königlichen Freistadt Szegedin nach Oberösterreich gänzlich verboten. Dies wird mit Bezugnahme auf die hieramtliche Kundmachung vom 4. Juli 1895, Z. 11.039 u. 11.006/II, allgemein verlautbart. K. k. Statthalterei Linz, am 21. November 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. November 1895. Z. 14.908. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 19.860/II. Kundmachung betreffend die Wiedereröffnung des Schweinemarktes in Krakau. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 15. November 1895, Z. 33.859, ist laut telegraphischer Anzeige der k. k. Statthalterei in Lemberg nach bereits durchgeführter Reinigung und Desinfection der Borstenvieh=Marktanlage in Krakau der dortige Marktver¬ kehr seit 13. November l. J. wieder gestattet worden. Dies wird unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 23. October l. J., Z. 18.211, allgemein zur Kenntnis gebracht. K. k. Statthalterei Linz, am 21. November 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. November 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit.

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