Amtsblatt 1895/48 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. November 1895

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Nr. 48. 1895. Steyr, am 28. November. Auch in den beiden letzten Wochen sind von Gemeinde¬ Vorstehungen und Ortsschulräthen auf Grund von Sitzungs¬ beschlüssen, sowie von Lehrkörpern und Schulleitungen Glück¬ wunschschreiben an mich gelangt. Ich erstatte hiemit für diese mich sehr erfreuende Theilnahme meinen herzlichsten Dank. Steyr, am 27. November 1895. Hugo v. Hebenstreit k. k. Statthaltereirath. Z. 14.759. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Anordnungen zum Zwecke genauer Matrikenführung. Die h. k. k. oberösterreichische Statthalterei Linz fand mit dem Erlasse vom 7. November l. J, Z. 19.050/V. unter Bezugnahme auf die h. Erlässe vom 1. März l. J., Z. 3286, und vom 15. Mai, Z. 7208, betreffend die neue Form der vierteljährigen Berichterstattung über Geburten, Trauungen, Kinderlegitimationen und Todesfälle mit Rück¬ icht auf die in den Rubriken 12, 13 und 14 der Liste B „der Gebornen“, sowie 9 und 12 der Liste D „der Gestor¬ benen“ vorzunehmenden Eintragungen Nachfolgendes anzu¬ ordnen: 1. Die bei der ceremoniellen Taufe, bezw. bei der Matrikeneintragung eines Neugeborenen intervenierende Heb¬ amme hat sich vorher bei der betreffenden Partei über Tag und Jahr der Geburt der Kindeseltern, bezw. der Kindes¬ mutter, ferner im Falle einer ehelichen Geburt über Jahr und Tag der Eheschließung der Kindeseltern genau zu in¬ formieren, die erforschten Daten zu notieren und diese schrift¬ liche Aufzeichnung dem Matrikenführer auszufolgen. Wenn Tauf= (Geburts=) und Trauungsschein zur Verfügung stehen, haben die Hebammen diese Documente zur Matrikeneintragung mitzubringen. 2. Auf Grund derselben Erhebungen und Documente haben die Todtenbeschauer in den derzeit noch vorgeschriebenen Todtenbeschauzetteln, bezw. in den monatlich von denselben vorzulegenden Todtenbeschau=Protokollen in der Rubrik „An¬ merkung“ bei verheirateten Verstorbenen den Zeitpunkt des Abschlusses der durch diesen Tod gelösten Ehe (Tag und Jahr) und in der Rubrik „Alter" Jahr und Tag der Geburt des beschauten Verstorbenen einzutragen. Von diesen Anordnungen sind sämmtliche Aerzte und Hebammen unter gleichzeitiger allgemeiner Verlautbarung sogleich zu verständigen. Steyr, am 21. November 1895. Z. 14.976. An sämmtliche hochwürdige Pfarrämter. Um die nothwendige Größe des Raumes für die Be¬ erdigung beurtheilen zu können, werden die hochw. Pfarr¬ ämter ersucht, ehethunlichst anher mittheilen zu wollen, wie viele Leichen a) Erwachsener, b) Kinder bis zu 7 Jahren in den Zeitraume vom 1. Jänner 1885 bis Ende De¬ cember 1894 auf dem dortigen Friedhofe beerdigt worden sind. Steyr, am 23. November 1895. Z. 14.968. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Getreidebrechmaschinen. Laut Anzeige des oberösterr.=salzburgischen Mühlen¬ Verbandes verwenden die bäuerlichen Besitzer von Getreide¬ brechmaschinen dieselben vielfach nicht nur für den eigenen Bedarf, sondern gegen Entlohnung auch für dritte Per¬ sonen und schädigen dadurch in unberechtigter Weise den Erwerb der steuerzahlenden Müller. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 18. November 1895, Z. 16.996/I, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerieposten: Commanden hierauf mit der Aufforderung aufmerksam gemacht, vor¬ kommenden Falles wegen Uebertretung der Gewerbe=Ordnung anher die Anzeige zu erstatten. Steyr, am 25. November 1895. Z. 14.831. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Polizei=Aufsicht. Josef Schörkhuber, im Jahre 1865 zu Losenstein geboren und dahin zuständig, katholisch, ledig, wurde mit hierämtlichem Erkenntnisse vom 15. November 1895,

2 Z. 14.534, unter Anweisung der Ortsgemeinden Losenstein und Reichraming als Aufenthaltsrayon, auf die Dauer eines Jahres unter Polizei=Aussicht gestellt. Dieselbe beginnt mit dem Tage des Austrittes des Genannten aus der k. k. Strafanstalt Garsten und zwar am 5. December 1895 und endet am 5. December 1896. Steyr, am 21. November 1895. Z. 15.012. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Kinder Franz und Rosa Zajicek. Im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 4. October 1895, Z. 12.693, Amtsblatt Nr. 41, wird den Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hoben k. k. Statthalterei in Linz vom 16. No¬ vember 1895, Z.19.465/II, nachstehend die Personsbeschreibung der auszuforschenden Kinder Franz und Rosa Zajicek bekannt gegeben: 1. Franz Zajicek, der für sein Alter entsprechend groß und entwickelt ist, hat rundes, blasses Gesicht, blaue Auzen, blonde Haare, trägt graue, geflickte Hose, schwarzes, ge¬ streiftes Jaquet, im Sommer grünen Filzhut, im Winter eine blaue, den österreichischen Militärmützen ähnliche Tuch¬ mütze mit geradem Schild. 2. Rosa Zajicek, etwas größer als ihr Bruder, hat gleichfalls rundes, blasses Gesicht, blaugraue Augen und blondes Haar, im Gesichte Sommersproßen. Meistens trägt ie schwarzen Rock, rothes Jaquet, im Sommer großen, weißen Strohhut, manchmal auch ein weißes Tuch um den Kopf. Beide Kinder führen meistens einen Milchkübel oder größeren Korb bei sich. Nach einer Mittheilung der königlichen Regierung von Oberbayern sollen sich die Genannten mit ihren Eltern nach Hallein begeben haben. Steyr, am 26. November 1895. Z. 14.934. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung nach Josef Weiß. Die Veranlassung der Ausforschung des am 29. August 1874 in Olmütz geborenen, nach Doberseik im politischen Bezirke Römerstadt zuständigen Josef Weiß, Sohn der Thekla Weiß, Häuslerstochter aus Doberseik, wird angeordnet. Im Jahre 1876 wurde der Thekla Weiß ein Dienst¬ botenbuch seitens des Gemeindeamtes in Doberseik nach Wien eingesendet; seit dieser Zeit ist weder über Thekla Weiß noch über ihren Sohn Josef in der Zuständigkeits¬ gemeinde eine Nachricht eingelangt. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 19. November 1895, Z. 19.574/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden sohin aufgefordert, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesonders in der Richtung einzuleiten, ob der Ge¬ nannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein allfällig positives Ergebnis ist bis 1. Jänner 1896 zur hieramtlichen Kenntnis zu bringen. Steyr, am 25. November 1895. Z. 14.804. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 10. November bis 17. November 1895. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau a. J.: Gemeinde Kirchberg, Ortschaft Kobl. 2. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaft Schanz 3. Bezirk Perg: Gemeinde Brawinkl, Ortschaften Brawinkl und Zellhof; Gemeinde Lanzendorf, Ortschaft Riegl. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Puchheim, Ortschaft Attnang. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Oberschlierbach. 1. Bezirk Ried: Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Grausgrub. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neuhofen, Ortschaften Guglberg, Julianaberg; Gemeinde Piberbach, Ortschaft Pelndorf; Gemeinde und Ortschaft Thanstetten. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Timelkam, Ortschaft Pichlwang. 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Aschach. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ort¬ schaft Schachen; Gemeinde Ried, Ortschaft Rührndorf. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaft Kranabeth; Gemeinde Kirchham, Ortschaften Ranges¬ berg, Kaltenmarkt. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ort¬ schaft Gerersdorf; Gemeinde Kleinmünchen Ortschaften Kleinmünchen, Neuscharlinz; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Dornach; Gemeinde Traun, Ortschaft Dionisen; Gemeinde Wilhering, Ortschaften Edramsberg. Lohnharting. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft St. Ge¬ orgen a. d. Gusen; Gemeinde und Ortschaft Schwertberg. 4. Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Haag; Gemeinde Rottenbach, Ortschaft Frei; Gemeinde Weibern, Ortschaften Niederndorf, Schachenreith. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Kollerschlag, Ortschaften Fuchsödt, Haselbach, Kollerschlag, Mistlberg; Gemeinde Oberkappel, Ortschaften Wollmannsreith, Schöff¬ gattern. 6. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt; Gemeinde und Ortschaft Niederthalheim.

3 7. Bezirk Wels: Gemeinde Hinzenbach, Ortschaft Sperneck; Gemeinde und Ortschaft Hofkirchen; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaften Eben, Furth, Lengau, Unter¬ grub: Gemeinde Parz, Ortschaft Tegernbach; Gemeinde Prambachkirchen, Ortschaften Nöham, Oberdoppl: Gemeinde Puchberg, Ortschaften Oberlaab, Unterleithen; Gemeinde Pupping, Ortschaft Oberschaden; Gemeinde Scharten, Ort¬ schaften Hernholz, Kronberg; Gemeinde Schönau, Ort¬ schaften Gebersdorf, Schönau; Gemeinde Stroheim, Ortschaft Kleinstroheim: Gemeinde Taufkirchen, Ortschaften Adrischen¬ dorf, Roith; Gemeinde Wallern, Ortschaften Grub, Mauer. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Schlägl. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaften Mösendorf, Vöcklamarkt. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Inn: Gemeinde Meggenhofen, Ortschaften Größlinghof, Hozlhäusl, Meggenhofen; Gemeinde Parz, Ortschaft Mar¬ garethen. Steyr, am 23. November 1895. Z. 14.902. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Riedel. Nachdem die Erhebungen wegen der Ausforschung des im Jahre 1872 geborenen, nach Alt=Vogelseifen zuständigen Stellungsrestanten Johann Riedel in den Ländern der ungarischen Krone bis jetzt zu keinem Resultate geführt haben, werden die Gemeindevorstehungen und Gendarmerie=Posten¬ Commanden angewiesen, die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 29. Juni 1895, Z. 8418 (Amtsblatt Nr. 27), ange¬ ordneten, jedoch mit dem h. ä. Erlasse vom 14. Septem¬ ber 1895, Z. 11.704 (Amtsblatt Nr. 38), eingestellten Nachforschungen nach dem Genannten fortzusetzen und über ein positives Ergebnis bis 25. December l. J. anher zu berichten. Steyr, am 23. November 1895. Z. 15.011. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Adolf Hofman. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat bei dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 28. April 1873 in Deutsch¬ Liebau geborenen, nach Doberseik, Bezirkshauptmannschaft Römerstadt, zuständigen, stellungspflichtigen Adolf Hofman, Sohn des Johann Hofman und der Anna, geborenen Steiger, angesucht. Derselbe ist laut Arbeitsbuch Nr. 2 vom 10. Jänner 1890 mit der Reisebewilligung für Oesterreich=Ungarn und Deutschland bis Ende Februar 1895 versehen, seiner Be¬ schäftigung nach Weber, dessen Statur: groß, Gesicht oval, Haare blond, Augen blau, Nase und Mund proportioniert und ohne besondere Kennzeichen. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt¬ halterei vom 15. November 1895, Z. 19.575/IV, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden aufgefordert, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein allfälliges positives Resultat wäre bis 25. De¬ cember 1895 anher anzuzeigen. Steyr, am 26. November 1895. Z. 14.907. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 19.859/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Territorium der königlichen Freistadt Szegedin nach Ober¬ österreich. Laut einer Mittheilung des königlich ungarischen Ackerbau=Ministeriums ist die Schweinepest (Schweineseuche) auf dem Territorium der königlichen Freistadt Szegedin zum Ausbruche gekommen. Auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 18. November l. J., Z. 33.583, wird demnach die Einfuhr von Schweinen aus dem Gebiete der königlichen Freistadt Szegedin nach Oberösterreich gänzlich verboten. Dies wird mit Bezugnahme auf die hieramtliche Kundmachung vom 4. Juli 1895, Z. 11.039 u. 11.006/II, allgemein verlautbart. K. k. Statthalterei Linz, am 21. November 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. November 1895. Z. 14.908. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 19.860/II. Kundmachung betreffend die Wiedereröffnung des Schweinemarktes in Krakau. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 15. November 1895, Z. 33.859, ist laut telegraphischer Anzeige der k. k. Statthalterei in Lemberg nach bereits durchgeführter Reinigung und Desinfection der Borstenvieh=Marktanlage in Krakau der dortige Marktver¬ kehr seit 13. November l. J. wieder gestattet worden. Dies wird unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 23. October l. J., Z. 18.211, allgemein zur Kenntnis gebracht. K. k. Statthalterei Linz, am 21. November 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. November 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebenstreit.

4 Buchdruckerei und Fithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr.7 Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wekrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17) Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen= Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Stevr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2