Amtsblatt 1895/47 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. November 1895

der 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1895. Steyr, am 21. November. Nr. 47. Z. 14.700. An alle Gemeinde- Vorstehungen betreffend die im Monate December fälligen Titelnachweisungen der ausgeweihten Priester und angestellten Seelsorger. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gemeinden die folgenden in der Evidenz der Ersatzreserve befindlichen Priester zuständig oder angestellt sind, haben diese Begün¬ stigten ehestens aufzufordern, die für sie nach § 49 der Wehrvorschriften. I. Theil vorgeschriebenen Titelnachwei¬ sungen h. a. zuverlässig im Monate December l. J. ein¬ zubringen: Georg Pfoffeneder, geb. 1865; Matthias Fischhammer, geb. 1864; Franz Lindenmayr, geb. 1864; Franz Altinger, geb. 1864; Leopold Molterer, geb. 1863; Eustachius Blumelhuber, geb. 1867; Franz Heidinger, geb. 1866; Eduard Klettenhofer, geb. 1866; Franz Hüttmair, geb. 1869; Matthias Prinz, geb. 1868; Franz Habert, geb. 1869; Johann Arocker, geb. 1868; Anton Heuberger, geb. 1871; Anton Brousil, geb. 1869; Franz Ritz, geb. 1865; Josef Binderberger, geb. 1871; Josef Berghammer, geb. 1870. Steyr, am 17. November 1895. Z. 14.639. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Seit einer Reihe von Jahren wird in Gams am 19. und 20. März ein Krämermarkt abgehalten, trotzdem die Gemeinde Gams kein Marktprivilegium besitzt und ihr Ansuchen um Verleihung eines solchen abgewiesen wurde. Infolge Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 27. October 1895, Z. 12.718, werden die Gemeinde¬ vorstehungen eingeladen, die Gewerbetreibenden hievon mit dem Beifügen in Kenntnis zu setzen, dass das Feilbieten von Waren in Gams an den bezeichneten Tagen in Hinkunft nicht mehr gestattet ist. Steyr, am 18. November 1895. Z. 14.447. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Berichtigung des Polizeiaufsichts=Erkenntnisses gegen Franz Mayer. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hiemit, mit Bezug auf den h. ä. Erlass vom 31. October 1895, Z. 13.887, Amtsblatt Nr. 45, in die Kenntnis gesetzt, dass die Polizeiaussicht über Franz Mayer mit 7. November d. J. begonnen hat und am 7. No¬ vember 1896 endet. Steyr, am 16. November 1895. 14.559. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitäts=Feststellung. Laut der Note der k. k. Statthalterei in Graz vom 15. October l. J., Z. 29.694, befindet sich beim Gemeinde¬ amte Wotschna eine schwachsinnige Frauensperson in Ver¬ wahrung, deren Identität und Provenienz bisher im Bezirke Cilli nicht festgestellt werden konnte. Dieselbe ist circa 30 Jahre alt, klein, roth im Ge¬ sichte, gut genährt, mit einer blauen Schürze, einer braunen Joppe, einem abgetragenen Kittel, einem grauen Umhäng¬ tuche, einem weißen Kopftuche bekleidet, hat keine Schuhe. Sie scheint gut zu hören, hat schwarze halbgeschorene Haare und braune Augen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 7. November 1895, Z. 18.861/II, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, nach der Provenienz und Identität des bezeichneten Individuums Nachforschungen zu pflegen und über das Ergebnis bis Ende November l. J. anher zu berichten. Steyr, am 16. November 1895.

2 Z. 14.627. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Warnung vor Josef und Maria Streicher. Laut der Note der k. k. Landesregierung in Klagenfurt vom 15. October 1895, Z 13.613, treibt sich der im Jahre 1863 geborene, nach Klagenfurt zuständige Josef Streicher, Taglöhner, versehen mit Arbeitsbuch des genannten Magi¬ strates ddto. 30. October 1886, Nr. 114, in dessen Begleitung sich sein Weib Maria und zwei Kinder befinden, in ver¬ schiedenen Kronländern, namentlich in Salzburg, Steiermark, Nieder= und Oberösterreich, beschäftigungslos unter dem Vorwande des Arbeitsuchens herum und lässt sich Reise¬ vorschüsse verabfolgen, wodurch der Heimatsgemeinde be¬ deutende Auslagen verursacht werden. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 4. November 1895, Z. 17.968/II, werden die Gemeinde¬ vorstehungen angewiesen, den beiden Genannten keine wie immer namenhabenden Unterstützungen zu verabfolgen, da die Heimatsgemeinde hiefür keinen Ersatz leisten würde; vielmehr wollen dieselben im Betretungsfalle schubpolizeilich behandelt werden. Steyr, am 18. November 1895. Z. 14.522. An sämmtliche Sanitäts=Gemeindevor¬ tehungen. Vorlage der Mitglieder=Berzeichnisse. Die Sanitäts=Gemeindevorstehungen werden hiemit beauftragt, das Verzeichnis der Mitglieder der Sanitäts¬ gemeinde nach dem Stande vom 1. November 1895 binnen drei Wochen anher vorzulegen. Hiebei ist anzugeben der Name, Stand, Alter und Wohnort jedes Mit¬ gliedes und ob dasselbe Gemeindeausschuss in der Orts¬ gemeinde ist. Ferner ist der Tag der Constituierung der Sanitätsgemeinde in einer Rubrik des Verzeichnisses auf¬ zunehmen. Steyr, am 12. November 1895. Z. 14.560. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Nr. 19.452|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rind¬ vieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 9. November d. J., Z. 33.443, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deut¬ chen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlufsprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche be¬ troffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten und zwar: 1. aus den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg, Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Aachen im Königreiche Preußen; 2. aus dem Regierungsbezirke Oberpfalz im König¬ reiche Bayern; 3. aus der Kreishauptmannschaft Leipzig im König¬ reiche Sachsen; 4. aus dem Großherzogthume Sachsen=Weimar; 5. aus dem Herzogthume Sachsen=Altenburg. 6. aus dem Herzogthume Anhalt. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 21. October d. J., Z. 17.717/II, erlassenen Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.= Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchen¬ Gesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 13. November 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 20. November 1895. Z. 14.561. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. November bis 10. November 1895. 1. Maul= und Klauenseuche. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Liebenau, Ort¬ schaft Schanz 2. Bezirk Perg: Gemeinde Brawinkl, Ortschaften Brawinkl und Zellhof; Gemeinde Lanzendorf, Ortschaft Riegl. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Grausgrub 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Kematen, Ortschaft Schachen; Gemeinde Neuhofen, Ortschaften Gugl¬ berg, Julianaberg; Gemeinde Piberbach, Ortschaft Pelndorf; Gemeinde Ried, Ortschaft Rührndorf; Gemeinde und Ort¬ schaft Thanstetten. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Timelkam, Ortschaft Pichlwang. 4. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Aschach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Leopoldschlag, Ortschaft Eisenhut. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Fischböckau. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Ebersschwang, Ortschaft Wappeltsham. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming,

3 Ortschaft Sipbach; Gemeinde Sierning, Ortschaft Gründberg; Gemeinde und Ortschaft Wartberg. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Timelkam, Ortschaft Innerhefling. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaft Kranabeth; Gemeinde Kirchham, Ortschaft Kaltenmarkt. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ort¬ schaft Gerersdorf; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaften Kleinmünchen, Neuscharlinz; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Dornach; Gemeinde Traun, Ortschaft Dionisen; Gemeinde Wilhering, Ortschaften Edramsberg. Lohnharting. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft St. Ge¬ orgen a. d. Gusen; Gemeinde und Ortschaften Schwert¬ berg. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Adlersberg. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Kollerschlag, Ortschaften Fuchsödt, Haselbach, Kollerschlag, Mistlberg; Gemeinde Oberkappel, Ortschaften Wollmannsreith, Schöff¬ gattern; Gemeinde und Ottschaft Schlägl. 6. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaften Mösen¬ dorf, Vöcklamarkt. 7. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Inn; Gemeinde Hinzenbach, Ortschaft Sperneck; Gemeinde und Ortschaft Hofkirchen; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaften Eben, Furth, Lengau, Untergrub; Gemeinde Meggenhofen, Ortschaften Größlinghof, Hozlhäusl, Meggen¬ hofen; Gemeinde Parz, Ortschaften Margarethen und Tegern¬ bach; Gemeinde Prambachkirchen, Ortschaft Oberdoppl; Ge¬ meinde Puchberg, Ortschaften Nöham, Oberlaab, Unter¬ leithen; Gemeinde Pupping, Ortschaft Au; Gemeinde Schar¬ ten, Ortschaften Hernholz. Kronberg; Gemeinde Schönau, Ortschaften Gebersdorf, Schönau; Gemeinde Stroheim, Ort¬ schaft Kleinstroheim; Gemeinde Wallern, Ortschaften Grub, Mauer. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Amesschlag, Ort¬ schaft Amesberg. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Kicking, Ort¬ chaften Lengau, Sauedt. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Frankenmarkt, Ortschaft Rutzenmoos; Gemeinde Regau, Ortschaften Stölln, Schöndorf, Ader; Gemeinde Timelkam, Ortschaften Leiden und Timelkam. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Krenalbach, Ortschaft Haiding; Gemeinde Pupping, Ortschaft Au. Steyr, am 20. November 1895. Z. 14.735. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. In Behamberg, Ortschaft Holz, kam laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 15. November 1895, Z 26.414, unter den Rindern die Maul= und Klauen¬ seuche zum Ausbruche. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 20. November 1895. Ad 13.220 und 13.221. Amts-Erinnerung. Diejenigen Gemeinde=Vorstehungen, welche infolge des h. ä. Erlasses vom 18. v. M., Z. 13.220 und 13.221 (Amtsblatt Nr. 43), die Pränumerations=Erklärungen auf das o. ö. Polizei=Blatt und auf das Central=Polizeiblatt für das Jahr 1896 noch nicht anher gesendet haben, werden angewiesen, dieselben nach Ablauf des gegebenen Termines nunmehr sogleich in Vorlage zu bringen. Steyr, am 18. November 1895. Amts-Erinnerung. Die Gemeinde=Vorstehungen Alhaming, Eberstallzell, Egendorf, Gleink, Großraming, Lausa, Piberbach, Rohr, Wart¬ berg und Weißkirchen haben dem h. ä. Erlasse vom 29. October 1895, Z 13.767, Amtsblatt Nr. 44, gemäß den Bericht über das Cholera= (Insections=) Nothspital umgehend vorzulegen. Steyr, am 20. November 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Stellungs=Drucksorten, Verordnung an alle Gemeinde=Vorstehungen, betreffend Aenderung der Berichterstattung über die Todesarten, Formularien, betreffend Verlängerung der Maischdauer bei der steuerfreien Brantwein¬ Erzeugung (zur Eingabe an das k. k. Finanz=Ober=Inspectorat), alle Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen, darunter Detail=Lehrgang, Ausweis über Hausaufgaben zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7.

4 Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr.7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts= Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen=Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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