Amtsblatt 1895/46 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. November 1895

der A. u. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 14. November. 1895. Nr. 46. ad Z. 174/Präs. Auch für die bis heute in dieser Woche von Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthen, Schulleitungen und Zweiglehrervereinen mir zugegangenen Glückwunsch¬ Telegramme und =Schreiben erstatte ich hiemit meinen herz¬ lichsten Dank. Steyr, am 13. November 1895. Hugo v. Hebenstreit. k. k. Statthaltereirath. Z. 14.262. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Meldepflicht der Landsturmpflichtigen. Auf eine Anfrage, ob Landsturmpflichtige, welche zwar zum Heere, zur Kriegsmarine oder Landwehr assentiert und zum Präsenzdienste herangezogen, jedoch nach kurzer Zeit ohne eine militärische Ausbildung ge¬ nossen zu haben, entlassen wurden, der Melde¬ pflicht unterliegen und mit Landsturm=Pässen zu betheilen sind, hat das hohe k. k. Ministerium für Landesverthei¬ digung unterm 19. October l. J., Nr. 25.910/2645/IV ex 1895, Folgendes anher bekannt gegeben: Nach dem Wortlaute des § 1 des Gesetzes vom 10. Mai 1894 (verlautbart mit dem Reichsgesetzblatte für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder XXXI. Stück vom 12. Mai 1894, Nr. 83) und des § 27 des Ge¬ setzes vom 10. März 1895 (verlautbart mit dem Gesetz¬ und Verordnungsblatt für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, Jahrgang 1895, V. Stück vom 3. April 1895) betreffend die Meldepflicht von Landsturm¬ pflichtigen, unterliegen diejenigen Landsturmpflichtigen, welche Angehörige des Heeres, der Kriegsmarine, Landwehr, Landes¬ schützen (einschließlich deren Ersatzreserven) waren, der Wehr¬ pflicht. Demzufolge sind alle aus der militärischen Evidenz getretenen, beziehungsweise im Superarbi¬ trierungs= oder Ueberprüfungswege entlassenen landsturm¬ pflichtigen Personen einschließlich der ehemaligen Ersatz¬ Reservisten und ehemaligen Evidentisten, letztere insoweit, als der Artikel XII. der Uebergangsbestimmungen zum Ge¬ setze vom 2. October 1882 (Wehrgesetznovelle), Minist. Ver¬ ordg. vom 1. November 1882, R.=G.=Bl. Nr. 154), auf sie Anwendung findet, ohne Rücksicht, ob diese Land¬ sturmpflichtigen militärisch ausgebildet worden ind, oder nicht, meldepflichtig, daher im Sinne des § 11, Punkt 1, der Landsturmmelde=Vorschrift mit dem Landsturm=Passe zu betheilen. Von der Verpflichtung der jährlichen Vorstellungen sind von den vorerwähnten Land¬ sturmpflichtigen nur jene befreit, bei welchen gemäß des § 9 Punkt 11 der verlautbarten Landsturm=Melde=Vor¬ schrift „die Waffenunfähigkeit“ im Landsturmpasse bereits angemerkt, beziehungsweise bestätigt erscheint. Hievon werden infolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei Linz vom 28. October l. J., Z. 18.304/IV, die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 11. November 1895. Z. 14.491. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Abschaffung. Franz Ledwina, 34 Jahre alt, katholisch, verheiratet, Teichgräber, nach Jilowitz, Bezirk Wittingau in Böhmen, zuständig, wurde mit h. ä. rechtskräftigem Erkenntnisse vom 25. September 1895, Z 11.313, aus dem politischen Be¬ zirke Steyr (Land) mit dem Verbote abgeschafft, binnen 10 Jahren in denselben zurückzukehren. Behufs Fortschaffung der Effecten des Genannten wurde demselben eine sieben¬ tägige Frist, welche am 20. November d. J., 6 Uhr abends, endet, gewährt. Steyr, am 13. November 1895. 13.987. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Zufolge der Note der k. k. Post= und Telegraphen¬ Direction in Linz vom 29. October 1895, Z. 35.585, werden die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen die nachsol¬ gende Concursausschreibung in geeigneter Weise zu verlaut¬ baren. Concurs. Postmeisterstelle in Neuzeug, Bezirkshauptmannschaft Steyr, gegen Dienstvertrag und Erlag einer Caution von

500 fl. mit der Verpflichtung zum Eintritte in den Pen¬ sionsverein für Landpostbedienstete; Bestallung 500 fl. Amtspauschale 120 fl.; Telegraphenbestallung 100 fl.; ferner ein Pauschale von 72 fl. für die tägliche Aushebung des Briefkastens in Pichlern und eine Pauschale von 18 fl. für die täglich zweimalige Aushebung des Briefkastens in Sierninghofen; endlich eine Entlohnung von 15 kr. für jeden Verbindungsgang (derzeit täglich sechs Gänge) zum Bahnhofe in Sierninghofen. Gesuche sind binnen zwei Wochen bei der k. k. Post¬ und Telegraphen=Direction Linz einzubringen. Die Bewerber haben überdies auszuweisen: Das Alter, den Stand, das politische und sittliche Wohlverhalten, die bisherige Dienstleistung oder Verwendung, die Fähigkeit zum Cautionserlage. Im Falle der Verleihung muss der betreffende Be¬ werber ein für den Post= und Telegraphen=Dienst in jeder Beziehung geeignetes, feuer= und einbruchsicheres Amtslocale beistellen können. Linz, am 29. October 1895. K. k. Post= und Telegraphen=Direction. Steyr, am 5. November 1895. Z. 14.067. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden betreffend die Ausforschung des stellungspflichtigen Peter Herbinger. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat um die Veranlassung der Ausforschung des am 26. Jänner 1870 zu Hüttenberg im Bezirke St. Veit in Kärnten geborenen und daselbst heimatsberechtigten, stellungspflichtigen Peter Herbinger angesucht. Derselbe war bis 26. December 1890 als Berg¬ arbeiter in Fohnsdorf bedienstet, an welchem Tage er wegen Theilnahme an einem Stricke entlassen wurde und sich nach Deutschland wandte. Am 15. Februar 1893 erhielt er eine Assentvorladung der k. k. Bezirkshauptmannschaft St. Veit vom Postamte Gladbech bei Recklingshausen in der Rheinprovinz zugestellt, ist jedoch zur Stellung nicht erschienen, sondern nach An¬ gabe des genannten Postamtes, unbekannt wohin abgereist. Die in der Heimatsgemeinde und bei seinen Ver¬ wandten in Frohnsdorf gepflogenen Nachforschungen waren von keinem Erfolge begleitet. Peter Herbinger ist katholischer Religion, ledigen Stan¬ des und Bergmann vom Beruf; dessen Personsbeschreibung ist folgende: Statur mittel, Gesicht breit, Haare blond, Augen grau, Nase und Mund proportioniert, besondere Kennzeichen keine. Die von den k. k. Bezirkshauptmannschaften in Kärnten und dem Stadt=Magistrate in Klagensurt eingeleiteten Nach¬ forschungen sind resultatlos geblieben. Hie von werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, bezüglich des Genannten Nachforschungen insbesondere in der Richtung hin zu pflegen, ob der Ge¬ nannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat dieser Er¬ hebungen ist bis Mitte December l. J. anher zu berichten. Steyr, am 5. November 1895. Z. 14.097. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden betreffend die Ausforschung des stellungspflichtigen Lorenz Leeb. Die k. k. Landesregierung in Kärnten hat bei dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1874 in Klagenfurt geborenen und nach St. Georgen am Längsee, Bezirshauptmannschaft St. Veit, zuständigen Stellungspflich¬ tigen Lorenz Leeb angesucht. Angeblich soll sich derselbe nach Bayern oder in die Schweiz begeben haben. Dessen Personsbeschreibung ist folgende: Statur mittel¬ groß, Gesicht oval, Haare lichtbraun, Augen grau, Augen¬ brauen lichtbraun, Nase und Mund regulär, Kinn rund, besondere Kennzeichen etwas sommersprossig. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 2. November 1895, Z. 18.757/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden aufgefordert, die bezüglichen Nachforschungen und zwar ins¬ besondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein allfällig positives Resultat ist bis Mitte December 1895 anher anzuzeigen. Steyr, am 5. November 1895. Z. 14.194. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Identität und Provenienz einer in Grein angeschwemmten Leiche. Am 8. October 1895 gegen 4 Uhr nachmittags wurde von Schiffleuten der Drahtfähre in Grein die völlig nackte Leiche eines im Alter von 30 bis 40 Jahren stehenden, un¬ bekannten, kräftig gebauten, muskulösen und gut genährten Mannes aus der Donau gezogen. Die Länge der Leiche betrug 163 Centimeter, der Kopf war groß, die Kopfhaare braun, mit großer Glatze, welche möglicherweise durch Maceration bedingt sein kann. Das Gesicht der Leiche war aufgedunsen und von rother Farbe, Mund und Augen waren geschlossen, das Sehloch der Augen

3 nicht sichtbar, die Regenbogenhaut roth und braun gefärbt, Nase stumpf, Zähne gut erhalten, das Kinn rund mit starkem eit 4 oder 5 Tagen nicht rasiertem Vollbarte, der Schnurr¬ bart stark und von rother Farbe. Der Hals der Leiche war kurz, die Brust breit und gewölbt, der Bauch mäßig auf¬ getrieben. Die Hautfarbe im allgemeinen war blass. Die Leiche dürfte nur einige Tage im Wasser gelegen sein. Die¬ selbe wurde am 9. October 1895 am Friedhofe in Grein beerdigt. Zufolge der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg vom 12. October 1895, Z. 12.333, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden beauftragt Nachforschungen hinsichtlich der Identität dieser Leiche zu pflegen und ein etwaiges positives Resultat sogleich anher zu berichten. Steyr, am 8. November 1895. Z. 14.140. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Verbot des Schweineschnittes (Castrierens). Bei dem Umstande, als der Rothlauf der Schweine im h. a. Bezirke stark herrsche und die Seuche nach den Er¬ hebungen durch die Viebschneider eingeschleppt wurde, so ist die Ausübung des Viehschnittes für Schweine (Sau¬ schneiden) im ganzen Bezirke bis auf weiteres verboten. Dem h. a. bekannten Viehschneidern Johann Rutten¬ steiner in Kremsmünster, Johann Meindl in Gmunden und Balthasar Landschützer in Thalheim wurde daher das Verbot bereits bekanntgegeben. Steyr, am 31. October 1895. Z. 14.234. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 26. October bis 2. November 1895. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Brawinkl, Ortschaft Brawinkl und Zellhof; Gemeinde Lanzendorf, Ortschaft Riegl. 2. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ortschaft Hölzlsdorf. 3. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Leopoldschlag, Ortschaft Eisenhut. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Vorchdorf, Ort¬ schaft Fischböckau. 3. Bezirk Ried: Gemeinde Ebersschwang, Ortschaft Wappeltsham. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Allhaming, Ortschaft Sipbach: Gemeinde Kematen, Ortschaft Schachen; Gemeinde Neuhofen, Ortschaften Guglberg, Julianaberg; Gemeinde Ried, Ortschaft Rührndorf; Gemeinde Sierning, Ortschaft Gründberg; Gemeinde und Ortschaft Thanstetten. 5. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Aschach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Offen¬ hausen. 4. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Amesschlag, Ort¬ schaft Amesberg. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ort¬ schaft Gerersdorf; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaften Kleinmünchen Neuscharlinz; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Dornach; Gemeinde Traun, Ortschaft Dionisen; Gemeinde Wilhering, Ortschaften Edramsberg. Lohnharting. 3. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft St. Ge¬ orgen a. d. Gusen; Gemeinde und Ortschaften Schwert¬ berg. 4. Bezirk Ried: Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Adlersberg. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Kicking, Ort¬ schaften Lengau, Sauedt; Gemeinde Kollerschlag, Ortschaften Fuchsödt, Haselbach, Kollerschlag, Mistlberg; Gemeinde Oberkappel, Ortschaften Wollmannsroith, Schöffgattern; Ge¬ meinde und Ortschaft Schlägl. 6. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Frankenmarkt; Gemeinde und Ortschaft Niederthalheim; Gemeinde Regau, Ortschaften Rutzenmoos, Stollen, Schön¬ dorf; Gemeinde Timmelkam, Ortschaften Ader, Leidern und Timmelkam; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaften Mösendorf, Vöcklamarkt. 7. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Inn; Gemeinde Hinzenbach, Ortschaft Sperneck; Gemeinde und Ortschaft Hofkirchen; Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Haiding; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaften Eben, Furt, Lengau, Untergrub; Gemeinde Meggenhofen, Ort¬ chaften Größlinghof, Holzhäusl, Meggenhofen; Gemeinde Parz, Ortschaften Margarethen und Tegernbach; Gemeinde Prambachkirchen, Ortschaft Oberdoppl: Gemeinde Puchberg, Ortschaften Nöham, Oberlaab, Unterleithen; Gemeinde Pupping, Ortschaften Au, Oberschaden; Gemeinde Scharten, Ortschaften Hernholz, Kronberg; Gemeinde Schönau, Ort¬ chaften Gebersdorf, Schönau; Gemeinde Stroheim, Ort¬ chaft Kleinstroheim; Gemeinde Wallern, Ortschaften Grub, Mauer. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Ulrichsberg 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Stadt Vöcklabruck. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Hofkirchen, Ortschaft Jungroith; Gemeinde St. Marienkirchen, Ortschaft Unter¬ freundorf. Steyr, am 14. November 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit.

Buchdruckerei und Lithoaraphie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr.7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Lanisturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen= Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der l. 1. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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