3 seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 21. October 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. October 1895. Z. 13.613. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. zur Kenntnisnahme. Nr. 18.211 u. 18.274|II. Kundmachung betreffend die Sperre des Schweinemarktes in Krakau wegen Verseuchung durch Maul= und Klauenseuche. Laut Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 21. October l. J., Z. 31.241, sind am selben Tage in Wien 10 Waggonladungen an Maul= und Klauen¬ seuche kranke Schweine aus Krakau eingelangt, und wurden laut Mittheilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Krakau vom 22. I. M. infolge der Constatierung dieser Seuche auf dem dortigen Schweinemarkte die Marktanlagen bis auf weiteres zur Abhaltung von derlei Märkten gesperrt. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 23. October 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. October 1895. Z. 13.511. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Berichtigung betreffend den h. a. Erlass vom 20. September 1895, Z. 12.068, Amtsblatt Nr. 42, in Angelegenheit der Ver¬ zeichnung der in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit in Kennt¬ nis gesetzt, dass in dem h. ä. Erlasse vom 20. September 1895, Z. 12.068, Amtsblatt Nr. 39, betreffend die Ver¬ zeichnung der landsturmpflichtigen Jünglinge, im IV. Absatze zum Schlusse ein Irrthum unterlaufen ist und es an Stelle von „diese Verzeichnisse sammt allen Behelfen bis längstens 1. November 1895 anher vorzulegen“ richtig lauten soll: „diese Verzeichnisse sammt allen Behelfen bis längstens 10. December 1895 anher vorzulegen.“ Steyr, am 25. October 1895. ad Z. 6104. Amts-Erinnerung. Nachstehende Schulleitungen haben den Impf=Aus¬ weis I über die Schulimpfung 1895 noch nicht vorgelegt: Garsten, Christkindl, Dambach, Großraming, Reichraming, Ried, Sipbachzell, Ternberg, St. Ulrich und Wartberg. Den Impfausweis II über Revaccination in den Schulen haben noch nicht vorgelegt die Schulleitungen Großraming, Garsten, Dambach, Christkindl, Reichraming, Ried, Rohr, Sipbachzell, Ternberg, St. Ulrich, Wartberg. Diese Ausweise sind umgehend einzusenden. Steyr, am 26. October 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Stellungs=Drucksorten, Verordnung an alle Gemeinde=Vorstehungen, betreffend Aenderung der Berichterstattung über die Todesarten, Formularien, betreffend Verlängerung der Maischdauer bei der steuerfreien Brantwein¬ Erzeugung (zur Eingabe an das k. k. Finanz=Ober=Inspectorat), alle Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen, darunter Detail=Lehrgang, Ausweis über Hausaufgaben zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7.
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