2 schriftsteller Regierungsrath Josef Lukes in Wien an das k. k. Ministerium des Innern mit der Bitte gewendet, die geeigneten Verfügungen zu treffen, damit den Anregungen und Vorschlägen, welche in der von ihm im Juhre 1894 herausgegebenen Schrift „Unsere Soldatengräber“ (Verlag von L. W. Seidel & Sohn, k. u. k. Hofbuchhändler in Wien) enthalten sind, möglichst große Verbreitung unter der Be¬ völkerung verschafft werde. In dieser Schrift bezeichnet es Regierungsrath Lukes, welcher selbst Ehrenmitglied des Comités zur Erhaltung der Denkmale am Königgrätzer Schlachtfelde zu Königgrätz und Mitglied des eingangs erwähnten Centralvereines ist, als ein Gebot der Pietät für die im Jahre 1866 auf den Schlacht= und Gefechtsfeldern in Böhmen gefallenen Krieger, deren Ueberreste zum größten Theile noch nicht in eigenen Grabstätten bestattet und für welche bisher noch keine Erinnerungszeichen aufgestellt worden sind — es sind dies ungefähr 190 Officiere und 8600 Mann — entweder ein gemeinsames, würdig ausgestattetes Ossarium zu errichten oder aber das Andenken derselben durch Aufstellung von Einzeldenkmalen zu ehren. Regierungsrath Lukes hat gleichzeitig das weitere Ansuchen gestellt, es möge seitens der einzelnen Herren Landeschefs darauf hingewirkt werden, dass in den Landes¬ hauptstädten sowie in den größeren Städten des betreffenden Landes am diesjährigen Allerheiligenfeste und Allerseelentage (1. und 2. November d. J.) in den Kirchen Spenden für den erwähnten Zweck gesammelt und dass auch in den übrigen Gemeinden derartige Sammlungen in den Kirchen durch die Geistlichkeit, welche die Bevölkerung über den pietätvollen und patriotischen Zweck dieser Sammlungen aufzuklären hätte, veranlasst werden, ferner, dass von einzelnen Persönlichkeiten oder Körperschaften an den darauf¬ folgenden Sonn= und Feiertagen Wohlthätigkeits=Concerte, Theatervorstellungen u. dgl. zu Gunsten des gedachten Zweckes veranstaltet werden. Infolge des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 25. d. Mts., Z. 4930 M. I., welches die von dem Regierungsrathe Lukes zur Unterstützung seiner An¬ regungen entwickelten Gründe vollkommen würdigt, und hohen Erlasses Sr. Excellenz des Herrn Statthalters vom 28. Octoher l. J., Z. 2489/präs., werden die hochw. Pfarr¬ ämter und die Gemeinde=Vorstebungen eingeladen, die höchst patriotischen Bestrebungen des Centralvereines thunlichst in jeder Weise zu fördern, insbesondere durch Anempfehlung der eingangs erwähnten Broschüre in weiteren Kreisen der Bevölkerung, durch Einflussnahme auf die Veranstaltung von Wohlthätigkeitsvorstellungen u. dgl. Unter einem hat sich Se. Excellenz der Herr Statt¬ halter an das bischöfliche Ordinariat in Linz und an die oberösterreichische evangelische Superintendentur in Wallern mit dem Ersuchen gewendet, die zweckmäßig erscheinenden Verfügungen zu treffen, damit am 1. und 2. November d. J., zu welcher Zeit die Bevölkerung einem Appelle an die Pietät und Humanität zu folgen besonders geneigt sein dürfte, be¬ ziehungsweise falls dieswegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr thunlich sein sollte, an den fol¬ genden Sonn= und Feiertagen in allen Gemeinden durch kirchliche Organe Sammlungen zu dem erwähnten Zwecke in den Kirchen veranstaltet werden. Die in den einzelnen Gemeinden eingelaufenen Gaben sind von den betreffenden Pfarrämtern unmittelbar oder im Wege der politischen Bezirksbehörden an das ober¬ österreichische Statthalterei=Präsidium in Linz portofrei ein¬ zusenden, worauf hochdortamts die entsprechende Verlaut¬ barung in der Linzer Zeitung veranlasst werden wird. Zur Förderung des Unternehmens hat Regierungs¬ rath Lukes einen entsprechend gesaltenen Aufruf sowie ein diese Angelegenheit besprechendes Feuilleton in die meisten der in der diesseitigen Reichshälfte erscheinenden Tagesblätter aufnehmen lassen. Diese Publicationen sind bereits in der „Linzer Zeitung“ erschienen, und wird ein Abdruck dieses Aufrufes auch in die übrigen in Oberösterreich erscheinenden Zeitungen ausgenommen werden. Steyr, am 30. October 1895. Z. 13.661. Widerruf. Die mit dem h. a. Erlasse vom 16. September 1895, Z. 11.796, angeordneten Nachforschungen nach dem zwölf¬ jährigen vermissten Josef Gaishütter sind einzustellen, da derselbe laut der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 22. Ottober 1895, Z 17.771/15.688, zu¬ stande gebracht wurde. Steyr, am 29. October 1895. Z. 13.527. An sämmtliche Gemeindevorstehungen zur Kenntnisnahme. Z. 17.717/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 11. October l. J., Z. 30.047, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punkes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892), die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungen¬ seuche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. aus den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg, Arnsberg, Düsseldorf und Köln im Königreiche Preußen; 2. aus dem Regierungsbezirke Oberpfalz im König¬ reiche Bayern; 3. aus den Kceishauptmannschaften Leipzig und Zwickau im Königreiche Sachsen; 4. aus dem Großherzogthume Sachsen=Weimar; 5. aus dem Herzogthume Sachsen=Altenburg; 6. aus dem Herzogthume Anhalt. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 15. September 1895, Z. 15.966, erlassenen Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thier¬
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2