Amtsblatt 1895/44 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. Oktober 1895

k. k. wezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 44. 1895. Steyr, am 31. October. Nr. 174/Präs. Anlässlich der mir gewordenen Allerhöchsten Aus¬ zeichnung mit dem Titel und Charakter eines Statthalterei¬ rathes sind mir sowohl von Gemeinde=Vorstehungen, Orts¬ schulräthen und Genossenschafts=Vorstehungen, als auch von Lehrkörpern und Schulleitungen vielsache Beglückwünschungs¬ Telegramme und =Schreiben zugekommen. Für diesen freundlichen Ausdruck der wohlwollenden Gesinnung und Theilnahme erstatte ich hiemit den betreffen¬ den Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthen, Genossenschafts¬ Vorstehungen, Lehrkörpern 2c. meinen aufrichtigsten Dank. Steyr, am 27. October 1895. Hugo v. Hebenstreit k. k. Statthaltereirath. Z. 1402/B.=Sch.=R. Amts-Erinnerung. Der k. k Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche der Lehrer¬ versammlung am 7. November l. J. anwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, am 25. October 1895. Z. 13.757. An sämmtliche Sanitäts=Gemeindevor¬ stehungen. Die Sanitäts=Gemeindevorstehungen werden beauftragt, in Entsprechung des h. ä. Erlasses vom 5. Mai 1895, Z. 3302, binnen drei Tagen die Nachweisung über die für Epidemiegefahren eingerichtete Nothkrankenlocale vorzu¬ legen und ist hiebei ausdrücklich anzugeben: Ortschaft und Hausnummer des Locales, Zahl der Zimmer, Zahl der Betten Angabe der sonstigen Einrichtung und ob und welche Personen zur Pflege der Kranken zur Ver¬ fügung stehen. Steyr, am 29. October 1895. Z. 13.274. An die Schubstations - Gemeinde¬ Vorstehungen. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 17. September 1895, Z. 4027 ex 1894, er¬ öffnet, dass es sich nicht bestimmt finde, in den vom ober¬ österreichischen Landesausschusse gestellten Antrag wegen Intervention bei dem königl. ungarischen Ministerium des Innern, damit den ungarischen Behörden die thunlichst schleunige Erledigung ämtlicher Zuschriften und Anfragen, insbesonders in Heimatsangelegenheiten nachdrücklichst ein¬ geschärft werde, derzeit einzugehen, nachdem concrete Fälle nicht mitgetheilt wurden und analoge Beschwerden aus an¬ deren Verwaltungsgebieten nicht vorliegen. Es wurde vielmehr seitens des genannten hohen Mi¬ nisteriums der k. k. Statthalterei überlassen, die unterstehenden politischen Behörden, beziehungsweise die Gemeinde=Vorste¬ hungen (Schubbehörden) entsprechend anzuweisen, sich in Fällen auffälliger Saumseligkeit seitens der ungarischen Ge¬ meinden und Behörden bei den fraglichen Correspondenzen an die vorgesetzte politische Behörde behufs entsprechender Einflussnahme zu wenden. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei Linz vom 6. October l. J., 16.317/II, werden hievon die Schubstationsgemeinden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, in diesen Fällen hieramts um die entspre¬ chende Einflussnahme anzusuchen. Steyr, am 24. October 1895. Z. 13.800. An sämmtliche hochwürdige Pfarrämter und Gemeinde=Vorstehungen. Der seit dem Jahre 1892 bestehende „Centralverein zur Erhaltung der Kriegerdenkmale vom Jahre 1866 in Böhmen“ verfolgt den Zweck, die den gefallenen Kriegern errichteten Denkmale und Gräber auf den Schlacht= und Gesechtsfeldern Böhmens vom Jahre 1866 durch Local¬ vereine (Comités) in gutem Zustande zu erhalten und nach Bedarf an geeigneter Stelle neue Denkmale zu errichten. Da dieser Verein, um das vorgesteckte Ziel zu erreichen, noch bedeutende Mittel benöthigt, hat sich der Militär¬

2 schriftsteller Regierungsrath Josef Lukes in Wien an das k. k. Ministerium des Innern mit der Bitte gewendet, die geeigneten Verfügungen zu treffen, damit den Anregungen und Vorschlägen, welche in der von ihm im Juhre 1894 herausgegebenen Schrift „Unsere Soldatengräber“ (Verlag von L. W. Seidel & Sohn, k. u. k. Hofbuchhändler in Wien) enthalten sind, möglichst große Verbreitung unter der Be¬ völkerung verschafft werde. In dieser Schrift bezeichnet es Regierungsrath Lukes, welcher selbst Ehrenmitglied des Comités zur Erhaltung der Denkmale am Königgrätzer Schlachtfelde zu Königgrätz und Mitglied des eingangs erwähnten Centralvereines ist, als ein Gebot der Pietät für die im Jahre 1866 auf den Schlacht= und Gefechtsfeldern in Böhmen gefallenen Krieger, deren Ueberreste zum größten Theile noch nicht in eigenen Grabstätten bestattet und für welche bisher noch keine Erinnerungszeichen aufgestellt worden sind — es sind dies ungefähr 190 Officiere und 8600 Mann — entweder ein gemeinsames, würdig ausgestattetes Ossarium zu errichten oder aber das Andenken derselben durch Aufstellung von Einzeldenkmalen zu ehren. Regierungsrath Lukes hat gleichzeitig das weitere Ansuchen gestellt, es möge seitens der einzelnen Herren Landeschefs darauf hingewirkt werden, dass in den Landes¬ hauptstädten sowie in den größeren Städten des betreffenden Landes am diesjährigen Allerheiligenfeste und Allerseelentage (1. und 2. November d. J.) in den Kirchen Spenden für den erwähnten Zweck gesammelt und dass auch in den übrigen Gemeinden derartige Sammlungen in den Kirchen durch die Geistlichkeit, welche die Bevölkerung über den pietätvollen und patriotischen Zweck dieser Sammlungen aufzuklären hätte, veranlasst werden, ferner, dass von einzelnen Persönlichkeiten oder Körperschaften an den darauf¬ folgenden Sonn= und Feiertagen Wohlthätigkeits=Concerte, Theatervorstellungen u. dgl. zu Gunsten des gedachten Zweckes veranstaltet werden. Infolge des Erlasses des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 25. d. Mts., Z. 4930 M. I., welches die von dem Regierungsrathe Lukes zur Unterstützung seiner An¬ regungen entwickelten Gründe vollkommen würdigt, und hohen Erlasses Sr. Excellenz des Herrn Statthalters vom 28. Octoher l. J., Z. 2489/präs., werden die hochw. Pfarr¬ ämter und die Gemeinde=Vorstebungen eingeladen, die höchst patriotischen Bestrebungen des Centralvereines thunlichst in jeder Weise zu fördern, insbesondere durch Anempfehlung der eingangs erwähnten Broschüre in weiteren Kreisen der Bevölkerung, durch Einflussnahme auf die Veranstaltung von Wohlthätigkeitsvorstellungen u. dgl. Unter einem hat sich Se. Excellenz der Herr Statt¬ halter an das bischöfliche Ordinariat in Linz und an die oberösterreichische evangelische Superintendentur in Wallern mit dem Ersuchen gewendet, die zweckmäßig erscheinenden Verfügungen zu treffen, damit am 1. und 2. November d. J., zu welcher Zeit die Bevölkerung einem Appelle an die Pietät und Humanität zu folgen besonders geneigt sein dürfte, be¬ ziehungsweise falls dieswegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr thunlich sein sollte, an den fol¬ genden Sonn= und Feiertagen in allen Gemeinden durch kirchliche Organe Sammlungen zu dem erwähnten Zwecke in den Kirchen veranstaltet werden. Die in den einzelnen Gemeinden eingelaufenen Gaben sind von den betreffenden Pfarrämtern unmittelbar oder im Wege der politischen Bezirksbehörden an das ober¬ österreichische Statthalterei=Präsidium in Linz portofrei ein¬ zusenden, worauf hochdortamts die entsprechende Verlaut¬ barung in der Linzer Zeitung veranlasst werden wird. Zur Förderung des Unternehmens hat Regierungs¬ rath Lukes einen entsprechend gesaltenen Aufruf sowie ein diese Angelegenheit besprechendes Feuilleton in die meisten der in der diesseitigen Reichshälfte erscheinenden Tagesblätter aufnehmen lassen. Diese Publicationen sind bereits in der „Linzer Zeitung“ erschienen, und wird ein Abdruck dieses Aufrufes auch in die übrigen in Oberösterreich erscheinenden Zeitungen ausgenommen werden. Steyr, am 30. October 1895. Z. 13.661. Widerruf. Die mit dem h. a. Erlasse vom 16. September 1895, Z. 11.796, angeordneten Nachforschungen nach dem zwölf¬ jährigen vermissten Josef Gaishütter sind einzustellen, da derselbe laut der Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 22. Ottober 1895, Z 17.771/15.688, zu¬ stande gebracht wurde. Steyr, am 29. October 1895. Z. 13.527. An sämmtliche Gemeindevorstehungen zur Kenntnisnahme. Z. 17.717/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 11. October l. J., Z. 30.047, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punkes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892), die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungen¬ seuche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten, und zwar: 1. aus den Regierungsbezirken Magdeburg, Merseburg, Arnsberg, Düsseldorf und Köln im Königreiche Preußen; 2. aus dem Regierungsbezirke Oberpfalz im König¬ reiche Bayern; 3. aus den Kceishauptmannschaften Leipzig und Zwickau im Königreiche Sachsen; 4. aus dem Großherzogthume Sachsen=Weimar; 5. aus dem Herzogthume Sachsen=Altenburg; 6. aus dem Herzogthume Anhalt. Dieses Verbot tritt an die Stelle des mit der hier¬ ämtlichen Kundmachung vom 15. September 1895, Z. 15.966, erlassenen Verbotes mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen desselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thier¬

3 seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 21. October 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. October 1895. Z. 13.613. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden. zur Kenntnisnahme. Nr. 18.211 u. 18.274|II. Kundmachung betreffend die Sperre des Schweinemarktes in Krakau wegen Verseuchung durch Maul= und Klauenseuche. Laut Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 21. October l. J., Z. 31.241, sind am selben Tage in Wien 10 Waggonladungen an Maul= und Klauen¬ seuche kranke Schweine aus Krakau eingelangt, und wurden laut Mittheilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Krakau vom 22. I. M. infolge der Constatierung dieser Seuche auf dem dortigen Schweinemarkte die Marktanlagen bis auf weiteres zur Abhaltung von derlei Märkten gesperrt. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 23. October 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 27. October 1895. Z. 13.511. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Berichtigung betreffend den h. a. Erlass vom 20. September 1895, Z. 12.068, Amtsblatt Nr. 42, in Angelegenheit der Ver¬ zeichnung der in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit in Kennt¬ nis gesetzt, dass in dem h. ä. Erlasse vom 20. September 1895, Z. 12.068, Amtsblatt Nr. 39, betreffend die Ver¬ zeichnung der landsturmpflichtigen Jünglinge, im IV. Absatze zum Schlusse ein Irrthum unterlaufen ist und es an Stelle von „diese Verzeichnisse sammt allen Behelfen bis längstens 1. November 1895 anher vorzulegen“ richtig lauten soll: „diese Verzeichnisse sammt allen Behelfen bis längstens 10. December 1895 anher vorzulegen.“ Steyr, am 25. October 1895. ad Z. 6104. Amts-Erinnerung. Nachstehende Schulleitungen haben den Impf=Aus¬ weis I über die Schulimpfung 1895 noch nicht vorgelegt: Garsten, Christkindl, Dambach, Großraming, Reichraming, Ried, Sipbachzell, Ternberg, St. Ulrich und Wartberg. Den Impfausweis II über Revaccination in den Schulen haben noch nicht vorgelegt die Schulleitungen Großraming, Garsten, Dambach, Christkindl, Reichraming, Ried, Rohr, Sipbachzell, Ternberg, St. Ulrich, Wartberg. Diese Ausweise sind umgehend einzusenden. Steyr, am 26. October 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Stellungs=Drucksorten, Verordnung an alle Gemeinde=Vorstehungen, betreffend Aenderung der Berichterstattung über die Todesarten, Formularien, betreffend Verlängerung der Maischdauer bei der steuerfreien Brantwein¬ Erzeugung (zur Eingabe an das k. k. Finanz=Ober=Inspectorat), alle Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen, darunter Detail=Lehrgang, Ausweis über Hausaufgaben zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7.

Buchdrückerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr.7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgeletz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen= Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbebrlichkeits= Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds=Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der l. k. Bezirkshauptmannschaft Stepr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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