Amtsblatt 1895/43 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. Oktober 1895

4 österreich eingeleiteten Nachforschungen nach dem Genannten sind obne Erfolge geblieben. Infolge des mit dem Erlasse der h. k. k. Statthalterei n Linz vom 4. October 1895, Nr. 16.993/IV, intimierten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 28. September 1895, Z 24.562/5199/IIa, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Die hochwürdigen Pfarrämter werden ersucht, in den Sterbematriken nachzusehen, ob der Genannte etwa in einer derselben aufscheint. Ein etwaiges positives Ergebnis ist bis 15. November d. J. anher zu berichten. Steyr, am 18. October 1895. Z. 13.349. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden betreffend den Widerruf der Ausforschung des angeblichen Petrovits Bebetoff. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlass vom 5. Juli 1884, Z 4173, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden in Kenntnis gesetzt, dass laut der Note der k. k. Polizeidirection in Wien vom 3. September 1895, Z. 84.130, G.=H.=A/II, der im Jahre 1884 in der zur Gemeinde Gaflenz gehörigen Ortschaft Neudorf im politischen Bezirke Steyr unter dem angeblichen Namen Constantin Petrovits Bebetoff angehaltene Vagant am 15. Juni laufenden Jahres sich daselbst unter¬ standslos gemeldet hat, nunmehr als der Deserteur Franz Kos des k. und k. Infanterie=Regimentes Nr. 18, im Jahre 1862 zu Ebergassing in Niederösterreich geboren, nach Dobruska, politischer Bezirk Neustadt an der Mettau in Böhmen, zuständig, katholisch, ledig, Papiermacher, agnosciert wurde und über Zuschrift des k. und k. Platzcommandos in Wien vom 28. August 1895, Nr. 16.595 P.=C., am 30. August 1895 dem k. und k. Ergänzungsbezirks-Commando Nr. 4 zur Präsentierung überstellt worden ist. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 9. October 1895, Nr. 15.387, behufs Einstellung der diesbezüglich angeordneten Erhebungen verständigt. Steyr, am 10. October 1895. Z. 13.393. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung der Identität und Provenienz eines Stummen. Am 31. August 1895 betrat die k. k. Gendarmerie beim Bauer Johann Hofer zu Stieberberg Nr. 4, Gemeinde Kirchberg, politischer B zirk Rohrbach, einen Burschen, 16 bis 17 Jahre alt, welcher daselbst bettelte. Dieser Bursche ist, wie er durch Zeichen zu erkennen gab, stumm; dagegen hört er und scheint jedes Wort zu verstehen. Derselbe ist von kleiner Statur, hat blonde Haare, aufgeworfene Lippen und als besonderes Kennzeichen einen Kropf. Bekleidet war derselbe mit einem schwarzen Strohhut, die Krempe abgerissen, grauer, schon zerrissener Hose und einem geflickten Leinenhemd, die Aermel waren aus Cattun, auf der Brust war das Hemd mit den Buchstaben G. C. roth gemerkt. Er trug auf dem Rücken einen Leinensack, welcher mit den Buchstaben L. W./5 gemerkt ist. In dem Sacke befand sich eine Hose aus Gradl, eine Hose aus Zwilch, beide zerrissen, dann Theile von einer zerrissenen Weste, circa ½ kg. gedörrte Zwetschken, ein neues Cattuntüchel, rothgeblumt, ein Shawl, roth und blau gestreift, eine Feder¬ büchse, ein Blechtopf, eine Kanne, ein Wetzstein, zwei Rosenkränze, ein Gebetbuch mit dem Titelblatt „Jesus der liebreiche Kinderfreund“, in einem Cattunsäckchen 37 Kreuzer, bestehend in Kreuzern, Ein= und Zweihellerstücken, dann ein alter Münzkreuzer und endlich einige Stückchen Fleisch und Brot. Ein Document besaß er nicht, er ist auch des Schreibens unkundig und konnte über seine Herkunft oder Zuständigkeit keine Auskunft geben. Dieser Bursche wurde sammt den angeführten Effecten, beziehungsweise Geldbetrag der Gemeindevorstehung Kirchberg übergeben. Zufolge des mit dem Erlasse der hohen k. k. Statt¬ halterei vom 16. October 1895, Z. 16.947/II, intimierten Ansuchens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 6. September 1895, Z. 101.98, werden die Gemeindevor¬ stebungen und k. k Gendarmerie=Posten=Commanden an¬ gewiesen, Nachforschungen nach der Identität und Pro¬ venienz des genannten Individuums zu pflegen und ein positives Resultat dieser Erhebungen anher zu berichten. Steyr, den 21. October 1895. Z. 12.999. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 17.275|II. Kundmachung. betreffend die Gestattung der Einfuhr von Klauenthieren aus dem Stadtgebiete Salzburg nach Oberösterreich. In Ansehung der schon seit längerer Zeit vollkommen seuchenfreien Verhältnisse unter dem Klauenviehstande im Stadt gebiete Salzburg findet die k. k. Statthalterei auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. October l. J., Z. 28.999, die Einfuhr von Klauen¬ thieren aller Gattungen nunmehr auch aus dem Stadtgebiete Salzburg nach Oberösterreich zu gestatten. Hinsichtlich der Einbringung von Klauenthieren aus dem politischen Bezirke Zell am See und St. Johann i. P. bleiben die Bestimmungen der Statthalterei=Kundmachung vom 10. August l. J., Z. 13.603/II, beziehungsweise vom 20. September l. J., Z. 16.232/II, noch in Kraft. Linz, am 9. October 1895. Für den k. k. Statthalter: Heiß, m. p. Steyr, am 17. October 1895.

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