Amtsblatt 1895/43 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. Oktober 1895

2 Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen mit dem Auftrage in Kenntnis, den dortigen Herren Aerzten und Apo¬ thekern den Inhalt des Vorstehenden zur Darnachachtung mitzutheilen. Steyr, am 21. October 1895. Z. 13.316. An die hochwürdigen Pfarrämter und Gemeinde- Vorstehungen. Sammlung für die Abgebrannten der Ortschaft Ober=Rauhenödt. In der Nacht vom 29. auf den 30. September d. J. brach in der Ortschaft Ober=Rauhenödt (Gemeinde Grünbach im politischen Bezirke Freistadt O.=Oe.) eine Feuers brunst aus, wobei neun Bauerngehöfte eingeäschert wurden. Da die meisten Bewohner beim Ausbruche des Brandes schliefen, konnten sie sich selbst nur mühsam retten und mussten ihre ganze Habe den rasch umsichgreifenden Flammen preisgeben. Bei den Rettungsversuchen zogen sich drei Personen derart schwere Brandwunden zu, dass sie nach kurzer Zeit starben. Zahlreiches Vieh und die ganze heurige Fechsung giengen zu Grunde. Der Gesammtschade beläuft sich, soweit er nicht durch Versicherung gedeckt erscheint, auf 30.000 fl. Mit Rücksicht auf die wahrhaft beklagenswerte Lage der Beschädigten fand Se. Excellenz der Herr k. k. Statt¬ halter mit dem h. Erlasse vom 16. d. M., Z. 2368/Präs., zur Unterstützung derselben eine Sammlung milder Gaben in den politischen Bezirken Freistadt, Rohrbach, Perg, Steyr und Kirchdorf anzuordnen, insolgedessen die Gemeinde=Vor¬ stehungen eingeladen werden, diese Sammlung im Einver¬ nehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern unverweilt einzuleiten und durchzuführen und die eingehenden Beträge längstens bis 20. November d. J. anher zu senden. Steyr, am 18. October 1895. Z. 13.220. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Einladung zur Pränumeration auf das o.-ö. Polizei-Blatt für das Jahr 1896. Um für die Drucklegung des oberösterreichischen Polizei¬ blattes für das Jahr 1896 rechtzeitig die nöthige Vorsorge treffen zu können, werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses des hohen k. k. o.=ö. Statthalterei=Präsidiums vom 11. d. M., Z. 2379, im Hinblicke auf den ihnen zustehenden polizeilichen Wirkungskreis zur Pränumeration auf dieses Blatt hiemit eingeladen. Die diesfällige Pränumerations=Erklärung wolle daher unter gleichzeitiger Vorlage des Pränumerationsbetrages, welcher auch für das Jahr 1896 mit 1 fl. 70 kr. festgesetzt wurde, längstens bis 12. November d. J. anher gesendet oder die Fehlanzeige erstattet werden. Steyr, am 18. October 1895. Z. 13.221. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Einladung zur Prännmeration auf das Central-Polizei-Blatt für das Jahr 1396. Mit dem Erlasse des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 23. September 1895, Z. 27.691, wurde die Beibehaltung des bisher mit 3 fl. ö. W. bemessenen Abonnementspreises des Central=Polizei=Blattes auch für das Jahr 1896 genehmigt. Um die Höhe der Auflage dieses Blattes für das künftige Jahr rechtzeitig bemessen zu können, erscheint es wünschenswert, dass die Gemeinden, welche die Pränumera¬ tion auf dieses Blatt für das nächste Jahr fortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald namhaft gemacht werden. Indem ich die Gemeinde=Vorstehungen im Hinblicke auf den ihnen zustehenden polizeilichen Wirkungskreis auf den Zweck und die Wichtigkeit des Central=Polizei=Blattes aufmerksam mache, lade ich dieselben infolge Erlasses des hohen k. k. o.=ö. Statthalterei = Präsidiums vom 11. d. M., Z. 2364, ein, die diesfällige Pränumerations=Erklärung nebst dem Pränumerationsbetrage oder die Fehlanzeige längstens bis 12. November d. J. anher zu senden. Steyr, am 18. October 1895. Z. 13.249. An sämmtliche Gomeinde-Vorstehungen. Dr.=Schaup=Stiftung. Anlässlich einer erfolgten Requisition von Anmelde¬ rucksorten für die zur freiwilligen Anmeldung kommenden, auf Unterstützung aus der Dr.=Schaup=Stiftung reflectierenden Betriebe hat die Arbeiter=Unfall-Versicherungs=Anstalt in Salzburg mit dem Schreiben vom 12. October 1895, Nr. 25.849, anher mitgetheilt, dass eigene Anmeldeformulare nicht bestehen, sondern, dass es genügt, idenn in der Rubrik „Anmerkung der gegenwärtig giltigen Anmeldedrucksorten die Bemerkung gemacht wird: „Die Versicherung erfolgt reiwillig vom 1. Jänner 1896 ab unter der Voraussetzung der Gewährung eines Beitrages aus der Dr.=Schaup¬ Stiftung". Zur allfälligen Gebrauchnahme folgen mit diesem Amtsblatte einige diesen Passus enthaltende Streifen, sowie je zwei Zeugnisformulare mit. Steyr, am 18. October 1895. Z. 1334/M. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung des Befundes der superarbitrierten Landsturmmänner. Auf Grund anher gelangter Consignationen über die der Superarbitrierung unterzogenen Landsturmmänner sind Nachverzeichnete als „waffenunfähig“ classificiert worden: Bad Hall: Johann Aichinger, Sturmrollen=Jahrgang 1857, Post=Nr. 8, Leistenbruch links. — Land Kremsmünster: Franz Lindenmayr, 1859, Post=Nr. 19, Leistenbruch links. Pfarrkirchen: Franz Ostermann, 1854, Post=Nr. 6, Leistenbruch

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