Amtsblatt 1895/41 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. Oktober 1895

und Landesgesetze über das Gemeindewesen in Druck gelegt und dem Verlage der k. k. Hof= und Staatsdruckerei über¬ geben worden ist. Der Kostenpreis dieses aus zwei Bänden bestehenden Theiles beträgt 3 fl. 50 kr. Gleichzeitig ist im Verlage der k. k. Hof= und Staats¬ druckerei ein chronologischer, nach Ländern geordneter General¬ Index über den Inhalt der sämmtlichen zwölf Theile dieser Sammlung mit Angabe des Datums und der Nummer der Reichs= und Landesgesetze, sowie des Theiles und der Seite der Sammlung und ein nach Materien alphabetisch und innerhalb derselben nach Ländern chronologisch geordnetes Sachregister zu den sämmtlichen zwölf Theilen erschienen. Der Kostenpreis dieses den General=Index und das Sachregister umfassenden Landes beträgt 2 fl. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. September l. J., Z. 14.340/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen hievon in die Kenntnis gesetzt und wird der Ankauf der gedachten Gesetzessammlung auf das wärmste empfohlen. Steyr, am 4. October 1895. Z. 12.689. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Anregungen in Eisenbahnangelegenheit. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 2. October l. J., Z. 16.784/I, werden über besonderes Ersuchen der k. k. General=Direction der österreichischen Staatsbahnen die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, den Inhalt des Statthalterei=Erlasses vom 9. Juni d. J., Z. 9473, h. ä. Intimation Z. 8088, Amtsblatt Nr. 28, betreffend die rechtzeitige Einbringung von Anträgen und Wünschen in Bezug auf Fahrplan=Abänderungen für die nächste Sommerfahrplanperiode mit spätestens Ende October l. J. direct an die betreffende Eisenbahn=Betriebs=Direction, den Interessenten noch einmal und ohne Verzug in Erin¬ nerung zu bringen. Steyr, am 5. October 1895. Z. 12.854. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 2. October l. J., Z. 16.873/II, wird umstehender an die Kleingewerbetreibenden Oberösterreichs gerichteter Aufruf zur möglichst umfassenden Verlautbarung, insbesondere bei den Genossenschafts=Vorstehungen, mit dem Bemerken mit¬ getheilt, dass Formularien für das am Schlusse der Kund¬ machung abgedruckte Mittellosigkeitszeugnis hieramts vorräthig gehalten werden und über Ansuchen deren unentgeltliche Zusendung erfolgt. Dr.-Wilhelm-Schaup'sche Stiftung zur Förderung der Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. In der Erwägung, dass die bereits von vielen Seiten angeregte Feier des 50 jährigen Regierungsjubiläums Seiner Majestät unseres allergnädigsten Kaisers voraussichtlich zu einer Reihe von Humanitätsacten erwünschten Anlass geben wird, und in der Absicht, gerade in einer bestimmten, den heutigen gesellschaftlichen Zuständen entsprechenden Richtung ein anregendes Beispiel zu geben, hat der vormalige Reichs¬ raths=Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup zur bleibenden Erinnerung an seine nunmehr abgeschlossene öffentliche Thätigkeit ein Capital von 50.000 fl. ö. W. in einheitlicher Notenrente einer für die Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich zu errichtenden Stiftung gewidmet. Die Stiftungszinsen sollen zur theilweisen Zahlung der Unfall¬ versicherungsprämien für die Betriebe von Kleingewerbe¬ treibenden in Oberösterreich ohne Unterschied des Religions¬ bekenntnisses, der Nationalität oder der Zuständigkeit verwendet werden. Aus der Stiftung sollen die würdigsten und bedürf¬ tigsten Bewerber, welche den oben umschriebenen Voraus¬ setzungen entsprechen, je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer¬ vorschreibung und zwar die mit niedrigerer Erwerbsteuer¬ vorschreibung mit einem bis zu 75%igen, die mit höherer Erwerbsteuervorschreibung mit einem bis zu 50% igen Beitrage zur Unfallversicherungsprämie bedacht werden, welche sich selbst und ihre allfälligen Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungs¬ pflicht unterliegen, auf Grund der Bestim¬ mungen der Novelle zum Unfallversicherungs¬ gesetze freiwillig bei der Arbeiter=Unfall=Versicherungs¬ Anstalt in Salzburg, eventuell bei deren Rechtsnachfolgerin für Oberösterreich gegen Unfall versichern lassen. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle n ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Beitragsleistung aus der oberwähnten Stiftung Anspruch machen, haben längstens bis Ende October 1895 die vor¬ chriftsmäßige Anmeldung des Betriebes zur freiwilligen Versicherung bei der zuständigen politischen Behörde I. Instanz in zweifacher Ausfertigung zu überreichen. Formularien sind bei der Gemeindevorstehung erhältlich. In der Anmeldung ist noch vor der Unterschrift der Zusatz anzuführen: „Die Versicherung erfolgt freiwillig für die Zeit vom 1. Jänner 1896 an unter der Voraussetzung der Gewährung eines Beitrages aus der Dr.=Schaup=Stiftung.“ Den An¬ meldungen ist ein Mittellosigkeitszeugnis, welches nach dem folgenden Formulare abgesafst ist, beizuschließen. Falls der Betrieb bereits zur freiwilligen Versicherung angemeldet ist, genügt die Einsendung des erwähnten Mittellosigkeitszeugnisses. Bewerbungen, welche nach dem 31. October 1895 einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt. Steyr, am 9. October 1895. Zeugnis behufs Erlangung einer Beitragsleistung aus der Dr.=W.= Schaup'schen Kaiser=Jubiläums=Stiftung zur Förderung der Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. 1. Name und Wohnort 2. Art des zur Anmeldung gebrachten gewerblichen Betriebes, eventuell Mitglied=Nr. 3. Höhe der vorgeschriebenen Erwerbsteuer ohne Zuschlag der Einkommensteuer der Hauszins= oder Hausclassensteuer 4. Besitz an Realitäten, eventuell deren Catastralreinertrag 5. Darauf intabulierte Lasten 6. Familienstand unter Namhaftmachung der noch unver¬ sorgten Kinder und ihres Alters 7. Besondere Gründe der Würdigkeit.

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