Amtsblatt 1895/39 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. September 1895

Seine Excellenz der Herr k. k. Statthalter fand sich daher veranlasst, mit dem hohen Erlasse vom 20. Sep¬ tember 1895, Z. 2101 Präs., in Oberösterreich eine allge¬ meine Sammlung milder Spenden zu Gunsten der be¬ sonders bedürftigen Parteien anzuordnen und es werden demnach die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen, im Einver¬ nehmen mit den hochwürdigen Pfarrämtern diese Samm¬ lung, welche auch von Haus zu Haus vorgenommen werden kann, im Gebiete sogleich durchzuführen und die gesam¬ melten Beträge zuverlässig bis 15. September hierher vor¬ zulegen. Steyr, am 24. September 1895. Z. 12.067. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verlautbarung der gesetzlichen Bestimmungen zur Hebung der Fischzucht. Gemäß § 22 des Gesetzes vom 7. November 1880, G.= u. V.=Bl. Nr. 4 ex 1881, betreffend die provisorischen Maßregeln zur Hebung der Fischerei in Binnengewässern, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die Bestim¬ mungen der §§ 2, 4, 6, 7, 11, 13, 14 und 15 dieses Ge¬ setzes und die auf Grund der §§ 1, 3, 8, 14, 15 und 17 ergangenen Vorschriften, insbesondere die Statthalterei=Ver¬ rdnung vom 7. November 1880, G.= u. V.=Bl. Nr. 5 ex 1881, sofort durch ortsübliche Verlautbarung der Bevölkerung in Erinnerung zu bringen, für den Fall als diese Verlaut¬ barung bis jetzt nicht erfolgt sein sollte. Steyr, am 20. September 1895. Nr. 12.162 u. 16.166/VI. Kundmachung. Anlässlich der im kommenden Herbste und Winter vor¬ zunehmenden Arbeiten und Sondierungen an der Donau am Greiner=Schwalle und im Struden haben zur Regelung der Schiffahrt folgende Bestimmungen in Kraft zu treten. 1. Wenn der Wasserstand am Strudner Pegel bis 1 Meter ober Null gesunken ist, ist die Schiffahrt durch den Greiner=Schwall und durch den Struden täglich von 12 Uhr mittags bis 5 Uhr nachmittags eingestellt. 2. Für die thalfahrenden Fahrzeuge wird der Greiner¬ Schwall und Struden in der Zeit von 10 bis 12 Uhr vor¬ mittags offen gehalten; im Falle bis halb 10 Uhr vor¬ mittags ein Gegenzug für die Fahrt durch den Struden signalisiert wird, bleibt das Signal bis 11 Uhr vormittags aufgezogen. 8. Die den Struden bis 12 Uhr mittags und nach 5 Uhr nachmittags passierenden Fahrzeuge dürfen nur längs des rechten Ufers, d. i. durch den Canal fahren und ist eine Fahrt über das Bombengehächel oder die Wildriß untersagt. K. k. Statthalterei Linz, am 19. September 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 23. September 1895. Z. 11.945. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitätsfeststellung. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz vom 30. Mai l. J., Z. 9914, starb am 21. Mai d. J. im Hause Nr. 21 zu Wildberg, Gemeinde Hellmonsödt, eine hochgradig abgemagerte, scrophulose, circa 58 Jahre alte, unbekannte Frauensperson, die dortselbst wegen schlechten Wetters um Unterstand gebeten hatte. Die Leiche war 1°68m groß, gänzlich abgemagert, Haut blass, Gesicht länglich, Augen braun, die Pupille mäßig erweitert, Augenbrauen braun, Nase spitzig, Mund gewöhnlich, Haare schwarzbraun (gestutzt), Zähne schadhaft (besaß am rechten Oberkiefer 3 und am linken Unterkiefer 2 Zähne), an der Hals= und Unterkiefergegend beiderseits, besonders an der rechten Unterkiefergegend, zwei taubenei¬ große scrophulose Drüsen. Bekleidet war dieselbe mit einem braunen Stoffkittel, einem grau und schwarz carrierten, einem braunen und einem grauen Unterkittel, einem Leinenhemd, einer schwarzen Tuchjacke und Schnürschuhen. Die Ver¬ storbene gab an, Kathi zu heißen, vor acht Tagen aus dem allgemeinen Krankenhause in Linz entlassen worden zu sein und am Steinmetzplatze in Urfahr gewohnt zu haben. Die von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Linz ge¬ pflogenen Erhebungen blieben bisher ohne Resultat und werden deshalb zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 11. September l. J., Z. 9890/II, die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden an¬ gewiesen, nach der Identität dieser Frauensperson die ent¬ sprechenden Nachforschungen zu pflegen und ein eventuelles Resultat allsogleich anher zu berichten. Steyr, am 18. September 1895. Z. 11.658. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 33 ex 1895, Z. 10.261, zur Ausforschung beschriebene Militärtaxpflichtige Georg Stefa¬ nutti aus dem Bezirke Parenzo ist laut dem Erlasse der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 31. August l. J., Z. 14.982, inzwischen eruiert worden; es ist daher die Nach¬ forschung nach demselben zu sistieren. Steyr, am 16. September 1895. Widerruf. Die Militärtaxpflichtigen Leopold Ascherbauer, 1864 geb., aus Weißkirchen, Michael Breinesberger, 1865 geb., aus St. Marien und Johann Neumaier, 1864 geb., aus Weißkirchen, über welche die Ausforschung mit dem h. ä. Erlasse vom 24. Juli l. J., Z. 9664, Amts¬ blatt Nr. 31, angeordnet wurde, sind inzwischen eruiert worden; es ist daher bezüglich derselben die Nachforschung wieder einzustellen. Steyr, am 17. September 1895. Z. 11.839.

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