2 Krankenanstalten, soferne nicht schon anderweitige manifeste Symptome einer bestehenden Insection vorhanden sind, und deren Entlassung aus der ärztlichen Behandlung und Ueber¬ wachung von dem Ergebnisse einer derartigen Untersuchung abhängig gemacht werde. Dieser Antrag ist den Gemeindeärzten mit dem Beifügen zur Kenntnis zu bringen, dass das hierortige Sanitäts¬ Departement bereit ist, die bakteriologische (mikroskopische) Untersuchung solcher Secrete, deren Vornahme in Ausführung des öffentlichen Sanitätsdienstes und im Interesse des öffentlichen Gesundheitswohles nothwendig oder wünschens¬ wert erscheint, vorzunehmen und über das Ergebnis derselben dem einsendenden Gemeindearzte unmittelbar Mittheilung zu machen. Das Secret ist zu diesem Zwecke der erkrankten Schleimhaut mittelst einer wohl gereinigten Sonde zu ent¬ nehmen und auf ein Objectglas (rechteckig circa 8X3 Centi¬ meter geschnittenes Stück Fensterglas) in dünner Schichte aufzustreichen, sodann unter Schutz vor Verstaubung zu trocknen und ist dieses Objectglas über einer das Object selbst freilassenden Zwischenschicht (an den seitlichen Enden des Glases aufgeklebten Heftpflasterstreifen u. dgl.) mit einem zweiten Glas oder einer entsprechend geformten Pappe oder Holztäfelchen bedeckt an das Sanitäts=Departement der k. k. Statthalterei in Linz einzuschicken. Zur Untersuchung des Auswurfes bei Verdacht auf Phthise kann derselbe behufs Constatierung etwa vor¬ handener Tuberkelbacillen gleichfalls an dieses Departement eingesendet werden und ist zu diesem Zwecke eine entsprechende geringe) Menge des Sputums in einem weiten Gläschen (Opodeldokglas) oder Arzneitigelchen oder dgl. zu sammeln und vor dem Ausfließen verwahrt einzuschicken. Weiters ist die Gelegenheit geboten, auch über das Vorhandensein des Löffler'schen Bacillus in diphthe¬ ritischen Membranen Auskunft zu erlangen, und wäre zu diesem Zwecke mittelst eines Partikelchens des verdächtigen Belages ein dünner Aufstrich auf ein wie oben beschriebenes Objectglas zu machen oder ein Stückchen der Membrane in einem Probegläschen (Eprouvette) wohlverwahrt einzusenden. Jedem Objecte sind stets Angaben, betreffend Name und Alter des Erkrankten, und kurze informative Bemerkungen beizugeben. Steyr, am 16. September 1895. Z. 1131/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der hohe k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 26. August l. J., Z. 2171, genehmigt, dass vom Schul¬ jahre 1896/7 angefangen, an den vierclassigen Volksschulen das viertheilige und an den fünf= und sechsclassigen das fünftheilige Lesebuch von I. Heinrich=Rei¬ nelt allmählich eingeführt werde, wodurch die Einführung von speciellen Lehrbüchern für den Unterricht in den Realien überflüssig wird. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, jene Bücherverschleißer, von welchem im Orte die Schulbücher bezogen werden, rechtzeitig von dieser Veränderung zu ver¬ ständigen. An den ein= bis dreiclassigen Schulen des Bezirkes bleibt das dreitheilige Lesebuch von G. Zeynek, Dr. Josef Mich und Alois Steuer aus dem k. k. Schulbücherverlage auch weiter in Verwendung. Gleichzeitig zwerden die Schul¬ leitungen nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass an den ein= und zweiclassigen Schulen des Bezirkes nur das zweitheilige Sprachbuch von J. Lehmann verwendet werden darf. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 14. September 1895. Z. 11.701. Kundmachung. Behufs Ermöglichung der Ausführung der Wehrsohle bei der nach dem Gesetze über die Verkehrsanlagen vom 18. Juli 1892, R.=G.=Bl. 109, im Donaucanale bei Nussdorf erzustellenden Absperrvorrichtung wird der Wiener Donau¬ canal am 15. September d. J. bei Nussdorf für die Schiffahrt gesperrt. Als äußerster Endtermin für die Wiederaufhebung dieser Sperre ist der 31. Mai 1896 in Aussicht genommen. Falls die die Canalsperre bedingenden Arbeiten früher beendet werden sollten, wird der Donaucanal der Schiffahrt auch entsprechend früher wieder geöffnet werden. Desgleichen, wenn sich schon während der Arbeiten ergeben sollte, dass die Vollendung derselben zu dem gedachten Termine bei Annahme normaler Wasserverhältnisse nicht möglich sei, in welchem Falle die Fortsetzung der Arbeiten erst nach Ablauf des Sommers 1896 zu erfolgen hätte. Während der Dauer der Canalsperre stehen den Schiffahrtsinteressenten folgende Landungsplätze im Donau¬ strome zur Verfügung: 1. Der öffentliche Landungsplatz an der Kaiser=Franz¬ Josefs=Brücke in der Länge von 473°6 Metern für Flöße. Derselbe ist gleichzeitig Lagerplatz. 2. Der der Donau=Regulierungs=Commission gehörige Ufergrund zu beiden Seiten des Bootshauses des Ruderclubs „Union“ oberhalb der Nordbahnbrücke in der Länge von 137·2 Metern für Ruderschiffe. Der Platz dient gleich¬ zeitig als Lagerplatz. 3. Der der Donau=Regulierungs=Commission gehörige Landungsplatz sammt Quai unterhalb der Nordbahnbrücke n der Länge von 231 Metern, sowie der anstoßende ehemals öffentliche Landungsplatz in der Länge von 306°2 Metern für Ruderschiffe Der Platz dient gleichzeitig als Lagerplatz. 4. Der Theil der Landungsstiege oberhalb der Kronprinz¬ Rudolfs=Brücke in der Länge von beiläufig 200 Metern für kleine Ruderschiffe. 5. Der öffentliche Landungsplatz unterhalb des Militär¬ bades in der Länge von 504·7 Metern im oberen Theile ür Flöße, im unteren für Ruderschiffe. Der Platz ist gleichzeitig Lagerplatz. 6. Das neue, mit einem Ausstreisplatz versehene Kuchelauer Leitwerk in der Länge von 1500 Metern für Ruderschiffe und Bretterflöße. Der oberste Theil bei Klosterneuburg kann auch als Lagerplatz benützt werden. 7. Die Uferstrecke vom Kahlenberger= bis zum Nuss¬ dorfer=Uferschlage in der Länge von 1100 Metern als Anlände= und Umschlagplatz für Ruderschiffe und Bretterflöße. 8. Die Uferstrecke unterhalb des Magazins der Donau¬ Dampfschiffahrtsgesellschaft bis zu den eisernen Haftstöcken des Sperrschiffes als Anlände= und Umschlagplatz für Ruderschiffe und Bretterflöße. 9. Die unterste 500 Meter lange Strecke des Kuchelauer Leitwerkes dient als Anlände für die leeren, im Hauptstrome zu remorquierenden Fahrzeuge.
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