Nr. 38. 1805. der 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 19. September. Z. 11.706. 15 Z. 28.291. Kundmachung. Mit 15. September l. J. tritt in Sipbachzell, poli¬ tischer Bezirk Steyr, ein Postamt in Wirksamkeit. Dasselbe wird sich mit dem Brief= und Fahrpost¬ dienste befassen, als Sammelstelle des k. k. Postsparcassen¬ amtes fungieren und die Verbindung durch den vom Post¬ amte Kremsmünster täglich über Sipbachzell verkehrenden Landbriefträger erhalten. Der Landbriefträger verkehrt in nachstehender Ordnung: Kremsmünster ab 10 Uhr 15 Minuten vormittags Sipbachzell an 11 „30 „ „ 6. 1 ab 11 „ 45 „ Heiligenkreuz an12 * 25 „ nachmittags. * ab 12 30 * „ Kremsmünster an 1„30 —„ „ 10 M: duni ## Linz, am 5. September 1895. K. k. Post- und Telegraphen-Direction für Oberösterreich und Salzburg. Steyr, am 14. September 1895. Z. 11.700. 1 3pfl## TRin An die Gemeinde=Vorstehungen. Meldungen der eingeschifften landsturmpflichtigen Personen. Die k. k. Statthalterei in Triest hat zur Kenntnis des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung die Schwierigkeiten gebracht, welche sich im Vorjahre bei den schriftlichen Meldungen der mit Seereisebewilligungen ver¬ sehenen, eingeschifften landsturmpflichtigen Personen infolge der Bestimmungen des § 5, Punkt 2, lit. d der Mini¬ sterial=Verordnung vom 20. August 1894, Präs. Nr. 1744, (Reichs=Gesetz=Blatt LXV. Stück vom 31. August 1894, Nr. 182), betreffend die Meldepflicht von Landsturmpflichtigen, ergeben haben. Als solche Schwierigkeiten werden hervorgehoben: Ungewöhnlich lange Einschiffungs=Dauer, häufiger Wechsel der Einschiffungen durch die Meldepflichtigen, die zumeist ungenügende Kenntnis dieses Wechsels durch die Landsturm¬ Evidenzbehörden, die Unkenntnis des Schreibens bei dem größten Theile dieser Seeleute, wodurch von dem Vortheile der schriftlichen Anmeldung nur selten Gebrauch gemacht werden kann. Um nun den mit Seereisebewilligungen versehenen, eingeschifften, meldepflichtigen Landsturmmännern die Abstat¬ tung der gesetzlichen Meldungen zur erleichtern, so hat das obenerwähnte hohe Ministerium laut des Erlasses vom 6. September l. J., Nr. 19.289/1998 b ex 1895, zu ge¬ statten befunden, dass diese Personen die vorgeschriebene Meldung mündlich oder schriftlich auch durch Ver¬ wandte, Angehörige oder Bevollmächtigte bei der Gmeinde=Vorstehung der Heimat¬ gemeinde bewirken können. Durch diese Anordnung werden die Bestimmungen der §§ 5, 7, 8 und 9 der vorerwähnten Verordnung nicht alteriert. Infolge Erlasses der h. k. k. oberösterr. Statthalterei Linz vom 10. September l. J., Z. 15.625/IV, setze ich hievon die Gemeinde=Vorstehungen zum Wissen in die Kenntnis. Steyr, am 14. September 1895. # Z. 11.378. unden # #enndmelik ####id An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 9. August l. J., Z. 10.274, werden die Gemeinde=Vorstehungen unter einem mit je einem Exemplar der in dem citierten Erlasse be¬ zogenen Unfallverhütungs=Vorschrift behufs geeigneter Ver¬ lautbarung betheilt. Steyr, am 16. September 1895. Z. 11.803 An sämmtliche Hanitäts=Gemeindevor¬ stehungen. Bakteriologische Untersuchungen von Seereten. Zur sofortigen Mittheilung an die Herren Aerzte bringe ich nachstehenden Erlass der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. d. M., Z. 15.410/V, zur Kenntnis: Der k. k. Landessanitätsrath hat in Erwägung, dass gewisse, der sicheren Erkennung durch die gewöhnlichen Behelfe sich entziehende Formen venerischer (gonorrhoischer) Erkrankungen nur durch die bakteriologische Unter¬ uchung der Secrete festgestellt werden können, den Antrag gestellt, dass bei der regelmäßigen polizei=(gemeinde=) ärztlichen Untersuchung der Prostituirten wenigstens von Zeit zu Zeit, bei den polizeilich aufgegriffenen, verdächtigen Individuen aber jedesmal die bakteriologische Untersuchung platzzugreifen habe, sowie dass die Abgabe solcher Kranker in öffentliche
2 Krankenanstalten, soferne nicht schon anderweitige manifeste Symptome einer bestehenden Insection vorhanden sind, und deren Entlassung aus der ärztlichen Behandlung und Ueber¬ wachung von dem Ergebnisse einer derartigen Untersuchung abhängig gemacht werde. Dieser Antrag ist den Gemeindeärzten mit dem Beifügen zur Kenntnis zu bringen, dass das hierortige Sanitäts¬ Departement bereit ist, die bakteriologische (mikroskopische) Untersuchung solcher Secrete, deren Vornahme in Ausführung des öffentlichen Sanitätsdienstes und im Interesse des öffentlichen Gesundheitswohles nothwendig oder wünschens¬ wert erscheint, vorzunehmen und über das Ergebnis derselben dem einsendenden Gemeindearzte unmittelbar Mittheilung zu machen. Das Secret ist zu diesem Zwecke der erkrankten Schleimhaut mittelst einer wohl gereinigten Sonde zu ent¬ nehmen und auf ein Objectglas (rechteckig circa 8X3 Centi¬ meter geschnittenes Stück Fensterglas) in dünner Schichte aufzustreichen, sodann unter Schutz vor Verstaubung zu trocknen und ist dieses Objectglas über einer das Object selbst freilassenden Zwischenschicht (an den seitlichen Enden des Glases aufgeklebten Heftpflasterstreifen u. dgl.) mit einem zweiten Glas oder einer entsprechend geformten Pappe oder Holztäfelchen bedeckt an das Sanitäts=Departement der k. k. Statthalterei in Linz einzuschicken. Zur Untersuchung des Auswurfes bei Verdacht auf Phthise kann derselbe behufs Constatierung etwa vor¬ handener Tuberkelbacillen gleichfalls an dieses Departement eingesendet werden und ist zu diesem Zwecke eine entsprechende geringe) Menge des Sputums in einem weiten Gläschen (Opodeldokglas) oder Arzneitigelchen oder dgl. zu sammeln und vor dem Ausfließen verwahrt einzuschicken. Weiters ist die Gelegenheit geboten, auch über das Vorhandensein des Löffler'schen Bacillus in diphthe¬ ritischen Membranen Auskunft zu erlangen, und wäre zu diesem Zwecke mittelst eines Partikelchens des verdächtigen Belages ein dünner Aufstrich auf ein wie oben beschriebenes Objectglas zu machen oder ein Stückchen der Membrane in einem Probegläschen (Eprouvette) wohlverwahrt einzusenden. Jedem Objecte sind stets Angaben, betreffend Name und Alter des Erkrankten, und kurze informative Bemerkungen beizugeben. Steyr, am 16. September 1895. Z. 1131/B.=Sch.=R. An die Ortsschulräthe und Schulleitungen. Der hohe k. k. Landesschulrath hat mit dem Erlasse vom 26. August l. J., Z. 2171, genehmigt, dass vom Schul¬ jahre 1896/7 angefangen, an den vierclassigen Volksschulen das viertheilige und an den fünf= und sechsclassigen das fünftheilige Lesebuch von I. Heinrich=Rei¬ nelt allmählich eingeführt werde, wodurch die Einführung von speciellen Lehrbüchern für den Unterricht in den Realien überflüssig wird. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, jene Bücherverschleißer, von welchem im Orte die Schulbücher bezogen werden, rechtzeitig von dieser Veränderung zu ver¬ ständigen. An den ein= bis dreiclassigen Schulen des Bezirkes bleibt das dreitheilige Lesebuch von G. Zeynek, Dr. Josef Mich und Alois Steuer aus dem k. k. Schulbücherverlage auch weiter in Verwendung. Gleichzeitig zwerden die Schul¬ leitungen nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass an den ein= und zweiclassigen Schulen des Bezirkes nur das zweitheilige Sprachbuch von J. Lehmann verwendet werden darf. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 14. September 1895. Z. 11.701. Kundmachung. Behufs Ermöglichung der Ausführung der Wehrsohle bei der nach dem Gesetze über die Verkehrsanlagen vom 18. Juli 1892, R.=G.=Bl. 109, im Donaucanale bei Nussdorf erzustellenden Absperrvorrichtung wird der Wiener Donau¬ canal am 15. September d. J. bei Nussdorf für die Schiffahrt gesperrt. Als äußerster Endtermin für die Wiederaufhebung dieser Sperre ist der 31. Mai 1896 in Aussicht genommen. Falls die die Canalsperre bedingenden Arbeiten früher beendet werden sollten, wird der Donaucanal der Schiffahrt auch entsprechend früher wieder geöffnet werden. Desgleichen, wenn sich schon während der Arbeiten ergeben sollte, dass die Vollendung derselben zu dem gedachten Termine bei Annahme normaler Wasserverhältnisse nicht möglich sei, in welchem Falle die Fortsetzung der Arbeiten erst nach Ablauf des Sommers 1896 zu erfolgen hätte. Während der Dauer der Canalsperre stehen den Schiffahrtsinteressenten folgende Landungsplätze im Donau¬ strome zur Verfügung: 1. Der öffentliche Landungsplatz an der Kaiser=Franz¬ Josefs=Brücke in der Länge von 473°6 Metern für Flöße. Derselbe ist gleichzeitig Lagerplatz. 2. Der der Donau=Regulierungs=Commission gehörige Ufergrund zu beiden Seiten des Bootshauses des Ruderclubs „Union“ oberhalb der Nordbahnbrücke in der Länge von 137·2 Metern für Ruderschiffe. Der Platz dient gleich¬ zeitig als Lagerplatz. 3. Der der Donau=Regulierungs=Commission gehörige Landungsplatz sammt Quai unterhalb der Nordbahnbrücke n der Länge von 231 Metern, sowie der anstoßende ehemals öffentliche Landungsplatz in der Länge von 306°2 Metern für Ruderschiffe Der Platz dient gleichzeitig als Lagerplatz. 4. Der Theil der Landungsstiege oberhalb der Kronprinz¬ Rudolfs=Brücke in der Länge von beiläufig 200 Metern für kleine Ruderschiffe. 5. Der öffentliche Landungsplatz unterhalb des Militär¬ bades in der Länge von 504·7 Metern im oberen Theile ür Flöße, im unteren für Ruderschiffe. Der Platz ist gleichzeitig Lagerplatz. 6. Das neue, mit einem Ausstreisplatz versehene Kuchelauer Leitwerk in der Länge von 1500 Metern für Ruderschiffe und Bretterflöße. Der oberste Theil bei Klosterneuburg kann auch als Lagerplatz benützt werden. 7. Die Uferstrecke vom Kahlenberger= bis zum Nuss¬ dorfer=Uferschlage in der Länge von 1100 Metern als Anlände= und Umschlagplatz für Ruderschiffe und Bretterflöße. 8. Die Uferstrecke unterhalb des Magazins der Donau¬ Dampfschiffahrtsgesellschaft bis zu den eisernen Haftstöcken des Sperrschiffes als Anlände= und Umschlagplatz für Ruderschiffe und Bretterflöße. 9. Die unterste 500 Meter lange Strecke des Kuchelauer Leitwerkes dient als Anlände für die leeren, im Hauptstrome zu remorquierenden Fahrzeuge.
Seitens der Donau=Regulierungs=Commission werden zwei genügend ausgerüstete Auffängerpartien zur Verfügung gestellt werden, für deren Inanspruchnahme die genannte Commission eine entsprechende Vergütung fordern kann. Die Ueberwachung und Verwaltung der eben erwähnten Landungs¬ plätze während der Dauer der Canalsperre wird von der Donaucanalinspection besorgt. Zwei Monate nach Aufhören der Canalsperre müssen die zur Verfügung gestellten Ländungs= und Lagerplätze vollständig geräumt sein. Weiters wird die Donau=Regulierungs=Commission die für den Donaucanal bestimmten Ruderschiffe, insoweit sich dieselben mit Rücksicht auf die Wassertiefe im Donaucanale, auf die Steuerfähigkeit, Bemannung und wasserfreie Bordhöhe der Schiffe remorquieren lassen, während der Zeit vom 15. September bis Ende October 1895 vom Schneidergrund bei der Canalausmündung nach canalaufwärts unentgeltlich remorquieren. Wien, am 9. September 1895. Von der k. k. nied.-österr. Statthalterei. Steyr, am 13. September 1895. Z. 11.606. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Daganten Franz Essich. Der im Jahre 1874 geborene, nach Süssencheim heimatsberechtigte Glasmachergehilfe Franz Essich treibt ich schon seit längerer Zeit arbeitslos umher und lässt sich auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Reiseunterstützungen ver¬ absolgen, wodurch der Gemeinde große, unnöthige Auslagen erwachsen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Satthalterei vom 4. September 1895, Z. 14.517/II, mit der Weisung aufmerksam gemacht, dem¬ selben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auszu¬ folgen, vielmehr zu veranlassen, dass dieser Vagant im Be¬ tretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 11. September 1895. Z. 11.502. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschungsveranlassung. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gurk¬ feld vom 14. August 1895, Z. 15.066, an die k. k. Landes¬ regierung in Laibach ist behufs Feststellung der Zuständig¬ keit eines gewissen Martin Rozman, welcher am 16. Fe¬ bruar v. J. aus der wegen Verbrechens der Brandlegung ausgestandenen Haft getreten ist und bei den vor Gericht und in der Strafanstalt stattgehabten Einvernehmungen über seine Herkunft, theils unrichtige, theils verworrene, mitunter sogar widersprechende Angaben machte, dessen neuerliche Einvernahme über alle auf seine Zuständigkeit be¬ zughabenden Momente erforderlich geworden. Nachdem nun der gegenwärtige Aufenthaltsort des Genannten nicht bekannt ist, ergeht zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. September l. J., Z. 14.973/II, hiemit der Auftrag, nach dem genannten Individuum die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und im Eruierungsfalle die Einvernahme desselben im oben angedeuteten Sinne zu veranlassen. Martin Rotzman ist angeblich 50 Jahre alt, zu Cirkle, politischer Bezirk Gurkfeld, geboren, katholisch, ledig, von großer Statur und starkem Körperbau, hat ein ovales Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, blonde Haare, blaue Augen, gute Zähne, proportionierten Mund und Nase, blonden Bart, rundes Kinn, ist ohne besondere Kennzeichen und spricht slovenisch. Von dem Resultate der gepflogenen Nachforschungen ist unter eventuellem Anschlufs des Einvernehmungs=Pro¬ tokolles mit Martin Rozman anher die Anzeige zu erstatten. Steyr, am 13. September 1895. Z. 11.527. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Identitätsfeststellung. Laut eines Berichtes des Vicegespanns des Eisen¬ burger Comitates an das königlich = ungarische Ministerium des Innern, wurde in der Gemeinde Gajta ein vollkommen unbekanntes, taubstummes Individuum männlichen Ge¬ chlechtes aufgefunden, welches bereits seit mehreren Monaten daselbst zu Lasten der genannten Gemeinde untergebracht st. — Nachdem von diesem Individuum auf keine Weise erausgebracht werden kann, wer es sei und wohin es ge¬ höre, seitens der ungarischen Behörden aber die Vermuthung ausgesprochen wird, dass dasselbe österr. Provenienz sei, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden beauftragt, an der Hand der obigen Daten und der am Schlusse folgenden Personsbeschreibung die geeignet erscheinenden Nachforschungen über die Iden¬ tität dieses Taubstummen zu pflegen und über deren Resultat bis 1. October l. J. anher zu berichten. Personsbeschreibung: Alter: beiläufig 30 Jahre, Statur: mittel, Gesicht: länglich, Haare: braun, Nase und Mund: proportioniert, Zähne: gesund, besondere Kenn¬ zeichen: taubstumm, hinkt auf beiden Füßen. Steyr, am 13. September 1895. Z. 11.561. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung. Die neunzehnjährige Taubstumme Victoria Brazda, Tochter des früher in Jaispitz, gegenwärtig in Zuaim domicilierenden Maurers Wenzel Brazda, ist am 17. No¬ vember 1894, bis zu welchem Tage sie bei ihrer verheirateten Schwester, der Taglöhnerin Antonia Nowotny, im Buchenhofe bei Schiltern zu Besuch geweilt hatte, von dort unbemerkt entwichen, seit dieser Zeit verschollen und blieben die bis¬ herigen Nachforschungen nach ihr erfolglos. Die Genannte ist mittelgroß, untersetzt, hat schwarze Haare, blaue Augen und ein rundes, volles, gesund gefärbtes Gesicht; bei ihrer
4 Entfernung vom Buchenhofe war sie mit einem rothen, wollenen, blau und weiß gestreiften Kopftuche, mit einer blau und weiß gewürfelten Canevas=Jacke, einem blauen, roth gestreiften Barchent=Rocke, einer rothen, weiß gestreiften Schürze und mit ledernen Schnürschuhen bekleidet. Zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 4. Sep¬ tember 1895, Z. 13.822, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauftragt, Nach¬ forschungen nach der Genannten zu pflegen und über das Ergebnis bis 29. September d. J. anher zu berichten. Steyr, am 11. September 1895. Z. 11.562. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung. Am 13. Juni l. J. hat der 13jährige Schulknabe Franz Weiser, Sohn des in Steingrund (Gemeinde Gurschdorf) wohnhaften Paul Weiser, das Elternhaus verlassen und ist seit dieser Zeit abgängig. Franz Weiser ist in Altstadt, Bezirk Mähr.=Schönberg, geboren und nach Kunzendorf, Bezirk Mähr.=Schönberg, zuständig, von mittlerer Statur, hat läng¬ iches Gesicht, gebräunte Gesichtsfarbe, blonde Haare und Augenbrauen, braune Augen, gewöhnliche Nase und Mund, gesunde Zähne, spitziges Kinn und war mit einem grauen, defecten Zeuganzuge und grünlichem Hute bekleidet. Infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 4. Sep¬ tember 1895, Z. 13.758/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauf¬ tragt, den entwichenen Knaben auszuforschen und über das Ergebnis bis 29. September d. J. anher zu berichten. Steyr, den 11. September 1895. Z. 11.584. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Ausforschung. Matthias Schmatz aus Weyer leidet an religiösem Wahnsinn, war bereits in der Irrenanstalt und wurde nach vierzehntägiger Behandlung als genesen entlassen. Am 27. August 1895 hatte Matthias Schmatz seine Angehörigen, ohne ein Wort zu sagen, verlassen, befand sich an diesem Tage in Gaflenz und ist seit diesem Zeitraume spurlos verschwunden. Es ist nicht ausgeschlossen, ob Matthias Schmatz sich in seinem religiösen Wahne nicht irgendwo als Ein¬ iedler befindet. Personsbeschreibung: Vor= und Zuname: Matthias Schmatz; Geburtsort: Weyer, Oberösterreich; Geburtsjahr: 1867: Bezirk: Steyr; Kronland: Oberösterreich; Heimats¬ gemeinde: Weyer: Bezirk: Steyr: Kronland: Oberösterreich; Stand: ledig; Religion: katholisch; Beschäftigung: Holz¬ arbeiter; Statur: groß, stark; Gesicht: breit (volles Gesicht); Augen: braun; Augenbrauen: schwarz; Nase: proportioniert; Mund: proportioniert: Haare: schwarz; Zähne: gut; Bart: tarker, schwarzer Schnurrbart; besondere Kennzeichen: keine. Eine weiße Barchenthose, ein weißes Hemd, gemerkt mit M. Sch., eine graue Hose und einen grauen Rock, eine grüne Weste, einen grünen Sammthut (schwarz mit grünem Aufputz), eine Ankeruhr (Remontoir mit gewöhnlicher Kette), Brief¬ tasche mit 19 fl., Militärpass. Steyr, am 15. September 1895. Z. 11.796. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des vermissten Josef Gaishuttner. Laut Mittheilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 11. l. M., Z. 15.688, ist den im Maier¬ häusl zu Meßenbach, Gemeinde Vorchdorf Nr. 64, wohnenden Taglöhnersehegatten Jakob und Katharina Gaishüttner ihr 12 Jahre alter Sohn Josef Gaishüttner seit 24. August l. J. abgängig. Derselbe ist seinem Alter entsprechend entwickelt, gut gekleidet und soll zuletzt im Großschlagergute in Kogl, Ge¬ meinde Kirchham, bedienstet gewesen sein. Nach demselben sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ist ein eventuelles positives Resultat sofort anher anzuzeigen. Steyr, am 16. September 1895. ad Z. 11.640. Widerruf. Von den im Amtsblatte Nr. 31 ex 1895 zur Aus¬ forschung beschriebenen Militärtaxpflichtigen wurden neuer¬ dings Johann Hiblingler aus Kematen, sowie Johann Kronabetleitner und Josef Weingartsberger, beide aus Kremsmünster, eruiert, bezüglich welcher mithin die angeordneten Nachforschungen wieder einzustellen sind. Steyr, am 14. September 1895. Z. 11.704. Widerruf. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 11. September l. J., Z. 15.056, wurde der im Jahre 1872 geborene, nach Alt=Vogelseifen in Schlesien zuständige, stellungspflichtige Johann Riedel in Budapest ausgeforscht. Es sind daher die mit dem h. ä. Erlasse vom 29. Juni l. J., Z. 8468, angeordneten Nachforschungen einzustellen. Steyr, am 14. September 1895. Z. 11.525. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 15.429/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Steiermark nach Oberösterreich. Bei einem am 3. September d. J. in der Station Linz eingelangten Schweinetransporte aus Rann in Steier¬ mark wurde der Ausbruch der Schweinepest ämtlich constatiert. Aus diesem Anlasse findet die k. k. Statthalterei zur Verhinderung einer weiteren Einschleppung dieser Seuche die
Einfuhr von lebenden Schweinen aus Steiermark nach Ober¬ österreich bis auf weiteres ausnahmslos zu verbieten. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und werden Ueber¬ tretungen desselben nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 7. September 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 12. September 1895. Z. 11.656. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Z. 15.715/II. Kundmachung. betreffend die Gestattung der Einfuhr von Klauenthieren aus dem politischen Bezirke Tamsweg nach Oberösterreich. Da der politische Bezirk Tamsweg im Herzogthume Salzburg auch zur Zeit der größten Ausdehnung der Maul¬ und Klauenseuche in diesem Lande frei von Maul= und Klauenseuche geblieben ist, da ferner diese Seuche in den übrigen Bezirken dieses Landes im Rückgange begriffen ist und die k. k. Landesregierung in Salzburg mit der Kund¬ machung vom 2. September l. J., Z. 10.154, neuerdings strenge Maßnahmen zum Zwecke der Hintanhaltung der Verschleppung der Seuche aus verseuchten Gemeindegebieten erlassen hat, findet die k. k. Statthalterei auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 7. September l. I., Z. 26.686, mit Beziehung auf die hier¬ ämtliche Kundmachung vom 10. August l. J., Z. 13.603/II, die Einfuhr von Klauenthieren aus dem politischen Bezirke Tamsweg im Herzogthume Salzburg nach Oberösterreich zu gestatten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 10. September 1895. Für den k. k. Statthalter: Heiß, m. p. Steyr, am 14. September 1895. Z. 11.768. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in den interessierten Kreisen. Z. 15.794/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Comitaten Temes, Vesprem und Jaszenagy=Kun=Szolnok, sowie aus dem Stadtgebiete Temesvar nach Oberösterreich. Laut Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 10. September d. J., Z. 26.461, ist in den Comitaten Temes, Vesprem und Jasz=nagy=Kun=Szolnok, sowie im Stadtgebiete Temesvar die Schweinepest zum Ausbruche gekommen. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen aus diesen Landestheilen Ungarns nach Ober¬ österreich gänzlich zu verbieten. Dies wird mit Bezugnahme auf die hierämtliche Kund¬ machung vom 4. Juli 1895, Z. 11.039 und 11.086/II, allgemein verlautbart. Linz, den 12. September 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Steyr, am 14. September 1895. Z. 11.769. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. September bis 10. September 1895. 1. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch, beziehungsweise Erlöschender Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Rosenau. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Garsten; Gemeinde Gleink, Ortschaft Stadlkirchen, Gemeinde und Ortschaft Losensteinleiten: Gemeinde Piber¬ bach, Ortschaft Pelndorf; Gemeinde Ried, Ortschaft Voits¬ dorf; Gemeinde Sierning, Ortschaft Sierninghofen. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Stadt Vöcklabruck. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Inn; Gemeinde Hinzenbach, Ortschaft Buchet; Gemeinde Pupping, Ortschaft Buch; Gemeinde Schönau, Ortschaften Gebersdorf, Schatterbach, Schönau. 4. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Mauerkirchen; Gemeinde Ranshofen, Ortschaft Blankenbach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Großraming; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Julianaberg; Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Leombach. 2. Bezirk Wels: Gemeinde Pupping, Ortschaft Taubenbrunn. 3. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Amesschlag, Ortschaft Amesberg; Gemeinde Käfermarkt, Ortschaft Lest; Gemeinde und Ortschaft Neumarkt; Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag; Gemeinde und Ortschaft Pierbach; Gemeinde Weigetschlag, Ortschaft Böheimschlag; Gemeinde Zeiß, Ort¬ schaft Stiftung. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ortschaften Nachdemsee, Ort: Gemeinde Gmunden, Ortschaften Kranabeth, Lehen, Traundorf: Gemeinde und Ortschaft Grünau; Gemeinde und Ortschaft Gschwandt; Gemeinde Kirchham, Ortschaft Kaltenmarkt: Gemeinde Ohlsdorf, Ort¬ chaft Ehrendorf; Gemeinde Vichtwang, Ortschaften Steg, Vichtwang. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Nufsbach, Ort¬ schaften Dauersdorf und Nussbach.
6 4. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Alberndorf, Ortschaften Aich, Hirschstein, Kelzendorf, Matzelsdorf, Prö¬ selsdorf, Riedegg, Spatendorf; Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaften Kulm, Oberwinkl und Weignersedt; Gemeinde Ebelsberg, Ortschaft Oiden; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaften Außertreffling, Graz, Mittertreffling und Ziengießing; Gemeinde und Stadt Enns; Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen; Gemeinde Gramastetten, Ort¬ schaften Gramastetten, Heneberg, Türkstetten; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaften Auedt, Hellmonsödt, Oberaigen, Oberrudersbach, Wildberg; Gemeinde Kirchberg, Ortschaft Thürnau; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaften Kleinmünchen, Nenscharlinz; Gemeinde Leonding, Ortschaften Alharting, Berg und Ruefling; Gemeinde und Ortschaft Lorch; Gemeinde Puchenau, Ortschaft Oberpuchenau; Gemeinde und Ortschaft St. Peter; Gemeinde und Ortschaft Walding. 5. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Aich; Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Aisting, Schwertberg. 6. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Afiesl, Ortschaft Röckendorf; Gemeinde und Ortschaft Helfenberg; Gemeinde Nebelberg, Ortschaft Heinrichsberg; Gemeinde Oberkappel, Ortschaften Hothmannsraith, Schöffgattern; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Guglwand; Gemeinde und Ortschaft Ulrichsberg. 7. Bezirk Schärding: Gemeinde Peuerbach, Ortschaft Untertreßleinsbach. 8. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Losen¬ steinleiten Ortschaft Unterwolfern. 9. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Seewalchen, Ortschaft Haining; Gemeinde und Stadt Vöcklabruck. 10. Bezirk Wels: Gemeinde und Stadt Eferding; Gemeinde Fraham, Ortschaft Ranzing; Gemeinde Krengl¬ bach, Ortschaft Haiding; Gemeinde Pollham, Ortschaften Egg, Kolbing; Gemeinde Pupping, Ortschaften Au, Trauben¬ brunn; Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaften Burgstall, Eitzenberg, Schauerprambach, Waizenkirchen; Gemeinde Wallern, Ortschaft Mauer. 11. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. * Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaft Stumpfen; Gemeinde Hirschbach, Ortschaft Kirchberg. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ortschaften Parkfried, Unterweitrag; Gemeinde Eidenberg, Ortschaften Edt, Kammerschlag. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Waldkirchen, Ortschaft Kuhdopl. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Oberachmann; Gemeinde Schörfling, Ortschaften Kammer, Kammerl, Schörfling, Obersehenfeld. 4. Hundswuth. Bestehen der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ortschaft Affenberg. Steyr, den 14. September 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Kundmachungen, betreffend Controlversammlungen der dauernd Beurlaubten, Reservemänner und Ersatzreservisten, sowie der Landwehr; weiters Formularien, betreffend Verlängerung der Maischdauer bei der steuerfreien Brantwein¬ Erzeugung (zur Eingabe an das k. k. Finanz=Ober=Inspectorat) Tscnun sind zu beziehen in der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Stevr.
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