5 Z. 10.953. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 14.429/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus Ober¬ österreich nach Böhmen. Mit Rücksicht auf die größere Verbreitung der Schweinepest (Schweineseuche) in Oberösterreich und an¬ gesichts dessen, dass die Seuche aus diesem Lande in der letzten Zeit in mehrere Gemeinden des Bezirkes Kaplitz eingeschleppt wurde, fand die k. k. Statthalterei in Prag mit der Kundmachung vom 17. August d. J., Z. 130.334, zur Hintanhaltung von weiteren Seucheneinschleppungen die Einfuhr von Schweinen aus Oberösterreich nach Böhmen bis auf weiteres zu untersagen. Dieses Verbot ist mit dem Tage der Verlautbarung in der Prager Zeitung in Wirksamkeit getreten und werden Uebertretungen nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, geahndet werden. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 23. August 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 29. August 1895. Z. 10.978. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Nr. 14.551|II. Kundmachung betreffend die Wiedergestattung der Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate Saros nach Oberösterreich. Laut einer Mittheilung des kön. ungarischen Ackerbau¬ Ministeriums ist im Comitate Saros, in welchem die Schweine¬ pest (Schweineseuche) nur in einer Gemeinde aufgetreten war, seit 22. Juni l. J. kein weiterer Fall dieser Epizootie vorge¬ kommen, und wurde dieselbe demnach als erloschen erklärt. Infolgedessen wird auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 22. August d. J., Z. 25.023, die Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate Saros nach Oberösterreich unter den in der hierämtlichen Kundmachung vom 4. Juli d. J, Z. 11.039 und 11.086/II, vorgezeichneten Beschränkungen und Vorsichten vom 27. August l. J. angefangen wieder gestattet. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 23. August 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 29. August 1895. Z. 11.061. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 14.627/II. Kundmachung betreffend die Gestattung der Einfuhr von Schweinen aus den Comitaten Bereg und Unter=Weißenburg nach Ober¬ österreich. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 23. August d. J., Z. 25.145, ist laut telegraphischer Mittheilung des kön. ungarischen Ackerbau¬ Ministeriums in den durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Botragy und Gelencs des Comitates Bereg und Nagy=Enjed des Unter=Weißenburger Comitates im (ehema¬ ligen Siebenbürgen) schon seit 20., beziehungsweise 18. Juli l. J., kein weiterer Erkrankungsfall mehr vorgekommen und daher die Schweinepest (Schweineseuche) in diesen beiden Comitaten erloschen. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen aus diesen Comitaten vom 27. August d. J. an unter den in der hierämtlichen Kundmachung vom 4. Juli d. J, Z. 11.039—11.086/II, festgesetzten Bedingungen und Vorsichten nach den mit dieser Kundmachung nominierten Consumorten wieder zu gestatten. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 24. August 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 29. August 1895. Z. 11.195. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. August bis 26. August 1895. 1. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Mauerkirchen; Gemeinde Ranshofen, Ortschaft Blankenburg. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Pesendorf. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Taufkirchen, Ortschaft Maad. 4. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Großraming; Gemeinde und Ortschaft Losenstein¬ leiten; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Julianaberg; Ge¬ meinde Pfarrkirchen, Ortschaften Großmengersdorf, Mühlgrub Gemeinde Sipbachzell, Ortschaft Leombach; Gemeinde Than¬ stetten, Ortschaft Droißendorf. 5. Bezirk Wels: Gemeinde Pupping, Ortschaft Taubenbrunn; Gemeinde Wallern, Ortschaft Mauer. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Adlwang; Gemeinde Grünburg, Ortschaften Leonstein, Unter¬ grünburg. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Haid, Ortschaft Hein¬ richsbrunn.
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