2 die Landwehrmänner in den Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthause des Herrn Math. Hütlmayr zu Kremsmünster Nr. 64. — Mittwoch den 6. November, 9 Uhr früh, für die Landwehrmänner in den Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. Die Nachcontrole am 20. November 8 Uhr früh in der Landwehr=Kaserne in Linz. III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stell¬ vertreter haben bei der Landwehr=Controle gegenwärtig zu sein, das Evidenz=Verzeichnis, Meldebuch und den Ver¬ änderungs=Ausweis pro October bez. November mitzu¬ bringen und die Controlpflichtigen, gemeindeweise gesammelt, vorzuführen. IV. Die Controlpflichtigen sind aufzufordern, am Controlplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht¬ erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachcontrole verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nicht zu rechtfertigen vermögen, der militärischen Bestrafung. Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachcontrole Wegbleibenden werden mittelst Einberufungs¬ Karte zur besonderen Nach-Controle vorgeladen, wo sie dann ihr Wegbleiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungs=Karten werden für die Control=Ver¬ sammlung und zur Nachcontrole nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch onstige Verlautbarung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Steyr, den 3. September 1895. Z. 10.905. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Recruten=Eintheilung. Im Nachstehenden wird die truppenweise Eintheilung der heuer assentierten Recruten zur Kenntnisnahme, Vor¬ merkung und entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt u. zw.: 14. Infanterie=Regiment: I. Alters=Classe: Los Nr. 341, 139, 435, 390, 49, 406, 387, 94, 472, 214, 505, 120, 290, 344, 265, 348, 284, 448, 219, 99, 356, 417, 239, 421, 147, 237, 355, 491, 118, 153, 282, 101, 330, 327, 432, 317, 301, 309, 67, 6, 386, 398, 283, 374. — II. Alters=Classe: 43, 1, 166, 33, 139, 24. 4. Dragoner=Regiment: I. Alters=Classe: 276, 273, 444, 85, 313, 238, 326, 136, 166, 157, 81, 366, 345, 278, 258, 382, 440, 251, 144, 146. 40. Division=Artillerie=Regiment: I. Alters¬ Classe: 5, 122, 285, 255, 336, 2, 246, 154, 256, 163. — II. Alters Classe: 30, 101, 153. Gebirgs=Batterie=Division Tirol: I. Alters¬ Classe: 422, 375, 181, 70, 194, 210. — II. Alters=Classe 94. 1. Festungs=Artillerie=Bataillon: I. Alters¬ Classe: 175, 312, 72, 15, 451, 399, 200, 149. II. Alters¬ Classe: 57. 2. Pionnier=Bataillon: I. Alters=Classe: 192. 14. Train=Division: I. Alters=Classe: 51, 244. — II. Alters Classe: 143. Sanitätstruppe: I. Alters=Classe: 403, 368, 428, 20. Verpflegsmagazin Innsbruck: I. Alters¬ Classe: 306, 203. Gestütsbranche: II. Alters=Classe: 154. Kriegsmarine, Matrosen=Corps: II. Alters¬ Classe: 71. 10. Feldjäger=Bataillon: I. Alters=Classe: 182, E. F. 2. Tiroler=Jäger=Regiment: I. Alters=Classe: 359, E. F. 59. Infanterie=Regiment: II. Alters=Classe: 79, E. F., 175, E. F. Ersatz=Reserve: 40. Division=Artillerie=Regiment: I. Alters¬ Classe: 41. — II. Altersclasse 54. Gebirgsbatterie=Division Tirol: II. Alters¬ Classe: 60. Sanitätstruppe: I. Alters=Classe: 397. II. Alters=Classe: 2, 133. Militärische Verpflegsbranche: I. Alters¬ Classe: 455. Ueber alle vorbezeichneten, bisher eingetheilten Re¬ cruten sind bis längstens 18. September l. J. die Leumunds¬ Zeugnisse sowie die Vorbestrafungen u. zw. einzeln über jeden Mann mit genauer Bezeichnung der Los=Nr. vorzulegen. Die Herren Gemeinde=Vorsteher wollen es hiebei auf eine Betreibung nicht ankommen lassen. Steyr, am 2. September 1895. Z. 11.369. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Zu Vorstellung der Landsturmmänner pro 1895. Die Vorstellung der Landsturmmänner pro 1895 hat im Sinne des R.=G.=Bl. Nr. 182 ex 1894, § 3, in der Zeit vom 1. bis 31. October stattzufinden. Da nun für die Abhaltung der Controlversammlungen des Heeres und der Landwehr bleibende Controltage nor¬ miert sind, so wäre es ihm Interesse auch der zur Vor¬ stellung verpflichteten Landsturmmänner angezeigt, auch für diese Amtshandlung Tag und Ort der Amtshandlung all¬ jährlich gleichbleibend festzusetzen, u. zw. vor oder nach den Controlversammlungen des Heeres und der Landwehr und derart, dass auch der für die später zur Vorstellung Er¬ scheinenden bewilligte 2. Termin 8 Tage, nach der Haupt¬ amtshandlung, noch vor dem 15. oder längstens 20. Oc¬ tober fiele. Für die Durchführung der Vorstellungen sind nebst den Bestimmungen des Eingangs citierten R.=G.=Bl. die im Vorjahre Amtsblatt Nr. 42 verlautbarten Directiven wieder maßgebend und wird dem noch beigefügt: Bei den bereits mit Landsturmpässen Betheilten ist das Erscheinen bei der Vorstellung im Landsturm=Passe auf Seite 8 und 1 f. mittelst der vorhandenen Stampiglie „der Meldepflicht entsprochen“, dann Beisetzung des Datums und Beidruckung des Amtssiegels der Meldestelle, zu be¬ stätigen. Einer Unterschrift bedarf es nicht. In diesen Fällen bleiben die Coupons der Meldeblätter unausgefüllt und sind abzutrennen. Die Coupons sind wie im Vorjahre nur bei solchen Leuten auszufüllen, welche noch keine Landsturmpässe haben. Dieser Umstand ist dann auch in der Anmerkungsrubrik 10 des Landsturmmeldeblattes vorzumerken, und es sind solchen Meldeblättern die Militärentlassungsdocumente beizuschließen. Am Kopfe des Meldeblattes ist der politische und Gerichts¬
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