Amtsblatt 1895/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. August 1895

Nr. 34. 1895 Hire A der ä. K. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 22. August. Z. 10.518. Concurs - Ausschreibung. Postmeisterstelle in Losenstein, pol. Bezirk Steyr, gegen Dienstvertrag und Erlag einer Caution von 500 fl. mit der Verpflichtung zum Eintritte in den Pensions=Verein für Landpostbedienstete: Bestallung 500 fl.; Amtspauschale 120 fl., Manipulationsbeihilfe 200 fl., Pauschaule von 20 kr. für jeden der täglich viermaligen Bahnhofverbindungs=Gänge (80 kr. täglich). Gesuche sind binnen 3 Wochen bei der k. k. Post= und Telegraphen=Direction in Linz einzubringen. Bewerber um diese Stelle haben in den eigenhändig geschriebenen Gesuchen nachzuweisen: Alter, Zuständigkeit, Schulbildung, sittliches Wohlver¬ halten, Stand, Religion, Vermögens=Verhältnisse, bisherige Verwendung und Beistellung eines geeigneten feuersicheren Kanzlei=Locales. Linz, am 7. August 1895. K. k. Post- und Telegraphen-Direction. Steyr, am 15. August 1895. Z. 9743. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend die Widmung und Eintheilung der Assentierten. Es wird hiemit gemäß § 125 der Wehrvorschriften I. Theil kundgemacht, dass auf Grund der Recrutenreparti¬ tion die Widmung und Eintheilung der Assentierten erfolgt ist. Von den mit Vorbehalt der Widmung und Eintheilung Assentierten wurden gewidmet: als Recruten für die Landwehr: II. Altersclasse Los=Nr. 180, 183, 189, 190, 192, 196, 214, 215, 232, 252, 263, 268, 273, 276, 297, 298, 311, 316, 338, 343 und 354; als Ueberzählige für die Ersatzreserve: II. Altersclasse Los=Nr. 364, 370, 379, 390, 415, 422, 442, 446, 446, 448 472, 483, 486, 491, 497, 501; III. Altersclasse Los=Nr. 1, 35, 46, 55, 75, 86, 127, 156, 159, 162, 163, 169, 201, 209, 211, 220, 222, 226, 238, 242, 264, 265, 270, 315, 320, 323, 329, 349, 367, 384, 387, 391, 413, 422, 435, 455, 457, 459, und 465. Die Eintheilung dieser Ersatzreservisten in das Heer oder in die Landwehr wird jedoch erst bei der Contingents¬ abrechnung erfolgen und werden hiebei sich etwa ergebende Abgänge im Recruten=Contingenten durch Uebersetzung der in dem Bereiche zunächst reihenden Ueberzähligen gedeckt werden. Steyr, am 14. August 1895. Z. 10.710. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen. Anlegung der Urlisten der Geschwornen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit unter Rücksichtnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 6. August, Z. 7740, Amtsblatt Nr. 23 ex 1888, aufgefordert zur Anlegung der Urlisten der Geschwornen pro 1896 zu schreiten. Diese Liste ist nach erfolgter Auflage am Amts¬ sitze des Gemeinde=Vorstehers bis Ende October l. J., unter Anschluss der Kundmachung und aller etwa einlaufenden, daraufbezüglichen Schriftstücke, hieher vorzulegen. Bei Verfossung des Verzeichnisses der zum Geschwornen¬ amte Berufenen sind die Bestimmungen der §§ 1 bis incl. 8 des obengedachten Gesetzes genau zu beachten. Die Namen der für das Amt eines Geschworenen wegen Verständigkeit, Ehrenhastigkeit, rechtlicher Gesinnung und Charakterfestigkeit besonders geeigneter Persönlichkeiten sind in der Liste in üblicher Weise mit Blau oder Rothstift zu bezeichnen. Steyr, am 19. August 1895. Z. 7040. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden und an die hochw. Pfarrämter betreffend die Ausforschung des gänzlich unbekannten stellungs¬ pflichtigen Anton Zink. Der Aufenthalt und die Zuständigkeit des am 31. Jänner 1870 in Weyer geborenen Anton Zink, ehe¬ lichen Sohnes des Anton Zink, Arbeiters der Kronprinz¬ Rudolfbahn in Nach der Enns Nr. 24, und der Anna, ehelicher Tochter des Josef Hirsch, Häuslers in der Pfarre Haag, und der Katharina Frischauf, sowie der Aufenthalt und die Zuständigkeit seiner Eltern konnte bis nun nicht ermittelt werden. Es ergeht daher an die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden der Auftrag und an die hochwürdigen Pfarrämter das Ersuchen, über den Auf¬ enthalt, beziehungweise das Ableben des Genannten und

2 seiner Eltern Nachforschungen zu pflegen und ein etwaiges positives Resultat anher bis Ende September l. J. bekannt zu geben. Steyr, am 17. August 1895. Z. 10.375. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des flüchtigen Zwänglings Josef Fischböck. Am 15. Juli 1895, vormittags um 11 Uhr, ist von der bei der krain. Industrie=Gesellschaft beschäftigten Zwäng¬ lingsabtheilung in Asling der mit Erlass der k. k. Statt¬ halterei Linz, ddo. 8, November 1893, Z. 16.423, notionierte und seit 30. November 1893 in der Landeszwangsarbeits¬ anstalt in Laibach detenierte, 42 Jahre alte, nach Gramastetten im politischen Bezirke Linz zuständige Oberösterreicher=Zwäng¬ ling Josef Fischböck entwichen. Derselbe war bekleidet mit Zwänglingsmontur u. zw.: Zwilch=Rock, Zwilch=Hose und =Leibel, Hemd und Gattie, Schuhe, mit einer Tuchkappe und Strohhut. Ist großer Statur, starken Körperbaues, hat längliches Gesicht, blonde Haare und Augenbrauen, braune Augen, regulären Mund und stumpfe Nase, hat volle Zähne, rundes Kinn und spricht Deutsch. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Juli l. J., Z. 12.144/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden angewiesen, nach demselben die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und un¬ gesäumt sodann anher die Anzeige hievon zu erstatten. Steyr, am 13. August 1895. Z. 10.410. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des entwichenen Sträflings Johann Geiger. Der bei der Wildbachverbauung in Verwendung gestan¬ dene Sträfling Johann Geiger ist am 22. Juli 1895 vormittags halb 11 Uhr von dem Arbeitsfelde im Gosau¬ thale entwichen. Größe 176 cm, Alter 38 Jahre, Körperbau stark, Gesicht oval, Gesichtsfarbe bräunlich, Haare dunkelblond, Stirne nieder, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase regulär, Mund regulär, Zähne gesund, Kinn rund, Sprache deutsch, Kleidung Sträflingszwilchkleidung und Strohhut. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Juli l. J., Z. 12.497/II, sind nach demselben die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ist derselbe im Falle seiner Ergreifung an die k. k. Strafanstalt Garsten einzuliefern und hievon Bericht zu erstatten. Steyr, am 14. August 1895. Z. 10.444. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschungsveranlassung. Anna Dimminger, wohnhaft zu Gleink Nr. 5, ist h. a. um die Veranlassung der Ausforschung ihres krüppelhaften Sohnes Franz Eisenhuber vorstellig geworden. Derselbe pflegt nämlich als Ziehharmonikaspieler in den Kronländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark herum¬ zuziehen, besitzt für Oberösterreich eine hierauf lautende Licenz der hohen k. k. Statthalterei vom 29. December 1894, Z. 16/E, und bedient sich bei seinen Reisen aus dem Grunde, als er an beiden Füßen vollständig gelähmt ist und sich daher nur rutschend fortbewegen kann, eines kleinen Wagens mit Hundebespannung. Nach Angabe der Anna Dimminger ist Franz Eisen¬ huber gegenwärtig bereits seit circa 2 ½ Monaten von Gleink abwesend, ohne, entgegen seiner sonstigen Gepflogenheit, derselben bisher irgend eine schriftliche Mittheilung zukommen zu lassen, weshalb sich dieselbe der Besorgnis hingibt, es wäre Eisenhuber ein Unfall zugestoßen. Franz Eisenhuber ist 1873 geboren, zuständig zur Gemeinde Gleink, hat dunkelbraune Augen, ebensolche Haare, reguläre Nase und Mund, schwarzbraunen Schnurr¬ bart, und dient als besonderes Kennzeichen, dass derselbe wie oberwähnt an beiden Füßen vollständig gelähmt ist, während sein Oberkörper normal entwickelt ist. Bei seiner Entfernung von Gleink war derselbe bekleidet mit grauer Stoffhose, schwarz gestreiftem Rocke, grauer Weste und Schnürrschuhen. Er besaß ferners einen ziemlich großen checkiggrauen Zughund und ein grüngestrichenes, vierrädriges Leiterwägelchen. Nach demselben sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ist ein positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 13. August 1895. Z. 10.441. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler und Spitals¬ frequentanten Johann Bbasnik. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gottschee treibt sich der in der Gemeinde Laserbach heimat¬ berechtigte, 40 jährige Fleischhauergeselle Johann Zbasnik arbeits= und beschäftigungslos umher, lässt sich in öffent¬ lichen Krankenanstalten aufnehmen und dort verpflegen, behelligt die Gemeindeämter mit Bitten um Reisevorschüsse u. dgl., wodurch er seiner Heimatsgemeinde bedeutende Aus¬ lagen verursacht. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. Juli l. J., Z. 12.499/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen hiemit angewiesen, dem genannten Individuum in Hinkunft keinerlei Geld¬ unterstützungen auf Kosten der Heimatsgemeinde zu verab¬ reichen und dasselbe ohne ärztlich bestätigte Nothwendigkeit in Kronkenpflege nicht aufzunehmen, es vielmehr im Betretungsfalle nach den Bestimmungen des Schubgesetzes zu behandeln. Zbasnik ist im Besitze eines vom Gemeindeamte Laser¬ bach ausgefertigten Arbeitsbuches ddo. 26. Mai 1894, Z. 172, ist ledig, untersetzter Statur, hat längliches Gesicht, graue Augen, braune Haare, Mund und Nase proportioniert, und ist ohne besondere Kennzeichen. Steyr, am 13. August 1895. Z. 10.583. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Ottilio Kraisek. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Cilli treibt sich Ottilio Kraisek, 1874 in Triest geboren,

3 zuständig nach Laak, ledig, Mechaniker, groß, mit ovalem Gesichte, braunen Augen und Haaren, regulärem Munde und Nase, ohne besondere Kennzeichen, seit 1892 beschäftigungs¬ los herum, erhielt 1892 zweimal, 1893 und 1894 je ein¬ mal, 1895 siebenmal Reiseunterstützungen zu Lasten seiner Heimatsgemeinde, wurde 1893 in Ala wegen Uebertretung des § 320 und 1894 in Bregenz wegen Landstreicherei und Bettelns abgestraft, sowie seit 1892 siebenmal per Schub in seine Heimatsgemeinde gewiesen. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz, vom 2. August l. J., Z. 12.927/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen auf dieses Individuum mit der Weisung auf¬ merksam gemacht, demselben keinerlei Vorschüsse oder Geld¬ unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr im Betretungsfalle dem nächsten Gerichte zur Strafamtshandlung wegen Landstreicherei zu übergeben, beziehungsweise der schubpolizeilichen Behandlung zuzuführen. Steyr, am 17. August 1895. Z. 10.376. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlass vom 28. Juni l. J., Z. 8395, angeordnete Ausforschung des flüchtigen Zwäng¬ lings Georg Sinnhuber ist zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Juli l. J., Z. 12.518/II, einzustellen, nachdem derselbe inzwischen zu Stande gebracht und am 22. Juli l. J. in die Zwangsarbeits=Anstalt ein¬ geliefert wurde. Steyr, am 13. August 1895. Z. 10.406. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. 70 Nr. 13.466/II. IHN Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Comitaten Modrus, Fiume, Virovitica, Syrmien und dem Stadtgebiete Essegg in Croatien nach Oberösterreich. Laui Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern hat die kön. Landesregierung in Agram die Comi¬ tate Modrus, Fiume, Virovitica, Syrmien und das Stadt¬ gebiet Esseg gegen die Ausfuhr von Schweinen wegen Schweinepest gesperrt. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen aus den bezeichneten Landestheilen Croatiens nach Oberösterreich gänzlich zu verbieten. Dies wird mit Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 14. Juli l. J., Z. 11.508/II, allgemein verlautbart. K. k. Statthalterei Linz, am 9. August 1895. bncni Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Z. 10.407. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie=Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Nr. 13.603/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus dem Herzogthume Salzburg nach Oberösterreich. Im Hinblicke auf die rapide Ausbreitung der Maul¬ und Klauenseuche im Herzogthume Salzburg findet die k. k. Statthalterei auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Mi¬ nisteriums des Innern vom 7. August l. J., Z. 23.366, zum Schutze des hiesigen Verwaliungsgebietes gegen eine etwaige Einschleppung der erwähnten Seuche die Einfuhr von Klauenthieren aus dem Herzogthume Salzburg nach Oberösterreich bis auf weiteres zu verbieten. Uebertretungen dieses Verbotes, welches mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit tritt, werden nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) geahndet. K. k. Statthalterei Linz, am 10. August 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Steyr, am 15. August 1895. Z. 10.542. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ausgedehn¬ testen Weise. Z. 13.732/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen serbischer Provenienz und aus Steinbruch nach Oberösterreich. Laut Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 11. l. M. ist unter serbischen Schweinen in Steinbruch in Ungarn die Schweinepest ausgebrochen. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen dieser Provenienz und aus Steinbruch nach Oberösterreich bis auf weiteres zu untersagen. Dies wird unter Bezugnahme auf den hierämtlichen Erlass vom 30. Juli l. J., Z 12.799, mit dem Bemerken verlautbart, dass Uebertretungen dieser Verfügungen, welche mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung in Wirksamkeit treten, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51) und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes geahndet werden. Linz, den 13. August 1895. Für den k. k. Statthalter: 5 11 SRt Heyß m. p. Steyr, am 16. August 1895. Steyr, am 16. August 1895.

Z. 10.544. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. K. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 13.706|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Kindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 9. August d. J., Z. 23.819, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen=Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlufsprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892) die Einfuhr von Rindvieh in die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungen¬ seuche betroffenen nachstehenden Sperrgebieten des deutschen Reiches bis auf weiteres unbedingt zu verbieten und zwar: 1. Aus den Regierungsbezirken Magdeburg, Düssel¬ dorf, Köln und Aachen im Königreiche Preußen, 2. aus der Kreishauptmannschaft Leipzig im Königreiche Sachsen; 3. aus dem Großherzogthume Sachsen=Weimar; 4. aus dem Herzogthume Anhalt. Diese Verbote treten an Stelle der mit der h. ä. Kundmachung vom 17. Juli d. J., Z. 11.882, erlassenen Verbote mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr 35, geahndet. Linz, am 13. August 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Steyr, am 16. August 1895. Z. 10.545. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden zur Kenntnisnahme. Nr. 13.394/II. Kundmachung. betreffend die Beschränkung der Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich=Ungarn in die bayerischen Schlachthäuser. Das k. u. k. Ministerium des Aeußern hat die nach¬ stehende Abschrift einer Note der kaiserlich=deusschen Botschaft in Wien vom 18. Juli l. J. dem k. k. Ministerium des Innern mitgetheilt: „Das Reichsamt des Innern hat seinerzeit auf Grund des § 2 der kaiserlichen Verordnung vom 14. Juli 1889 (R.=G.=Bl. S. 149) die Einfuhr von Schweinen aus dem freien Verkehr Oesterreich=Ungarns ohne Beschränkung auf einen bestimmten Ursprungsort in die Schlachthäuser zu Bayreuth, Berchtesgaden, Laufen, Lindau, Passau und Reichenhall gestattet. Nachdem jedoch in den letzten Monaten die Maul¬ und Klauenseuche durch österreichisch= ungarische Viehtrans¬ porte mehrfach nach Bayern eingeschleppt worden ist, da ferner auch feststeht, dass Schweine für den Ansteckungsstoff der Maul= und Klauenseuche besonders empfänglich sind und die ohnehin mit der Einfuhr von fremden Schweinen verknüpfte Seuchengefahr naturgemäß gerade dann als eine dringende zu erachten ist, wenn die Thiere vor dem Ab¬ gange nach der Grenze lediglich der mit der Ausfertigung der Viehpässe verbundenen Controle ohne vorherige Beob¬ achtung in einer Contumaz=Anstalt unterworfen werden, hat das Reichsamt des Innern neuestens die Zurücknahme der ertheilten Dispense soweit in letztern die Einfuhr von öster¬ reichisch=ungarischen Schweinen ohne Beschränkung auf einen bestimmten Ursprungsort gestattet ist, veranlasst. Hiezu kommt, dass sich inzwischen die Seuchengefahr durch die in fortschreitender Zunahme begriffenen Ausbrüche der Schweine¬ pest (Schweineseuche) in Oesterreich= Ungarn noch wesentlich erhöht hat. Demgemäß sind königlich=bayerischerseits die durch die Ministerial=Entschließung vom 31. Juli 1889, Nr. 10.880, bezw. 3. September 1890, Nr. 13.285, und vom 4. Jänner 1891, Nr. 88, ausnahmsweise ertheilten Bewilligungen zur Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich =Ungarn in die Schlachthäuser zu Bayreuth, Berchtesgaden, Laufen, Lindau, Passau und Reichenhall vom 1. Juli l. J. an zurückgezogen. Von diesem Tage an dürfen hiernach in die vor¬ genannten Städte fernerhin nur solche österreichische Schweine eingeführt werden, welche unmittelbar vor ihrem Abgange an die bayerische Grenz=Eingangsstelle die seitens der öster¬ reichisch= ungarischen Behörden vorgeschriebene Quarantäne in einer für die Einfuhr nach Deutschland geöffneten Con¬ tumaz=Anstalt bestanden und auch sonst die für die Einfuhr aus solchen Anstalten vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt haben. Hierbei ist jedoch bemerkt worden, dass zur Zeit auch die Einfuhr aus den österreichischen Contumaz=Anstalten in Bielitz=Biala, Krakau, Steinbruck und Wiener=Neustadt wegen Seuchengefahr verboten ist. Diese Punktationen der kaiserlich=deutschen Regierung werden infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 31. Juli d. J., Z. 22.500, allgemein ver¬ lautbart. K. k. Statthalterei. Linz, am 11. August 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Steyr, am 16. August 1895. Z. 10.206. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. Juli bis 2 August 1895. 1. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Rainbach, Ort¬ schaft Apfoltern. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Leonstein; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Pesen¬ dorf.

5 3. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Großraming; Gemeinde und Ortschaft Losenstein¬ leiten: Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Dambach; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Großmengersdorf, Mühlgrub; Gemeinde Ried, Ortschaften Ried, Rührndorf. 4. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. 2. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardtschlag, Ortschaft Stumpfen; Gemeinde und Stadt Freistadt: Ge¬ meinde Haibach, Ortschaft Affenberg; Gemeinde Hirschbach, Ortschaften Kirchberg und Vorwald; Gemeinde Käfermarkt, Ortschaften Dörfl, Lest, Miesenberg, Pernau, Wagrein: Ge¬ meinde Königswiesen, Ortschaften Herzenschlag, Königswiesen, Maierhof, Mötlas, Mötlasberg, Paroxedt; Gemeinde Las¬ berg, Ortschaften Lasberg, Steinböckhof, Singelsdorf; Ge¬ meinde St. Leonhardt, Ortschaften Herzogsrait, Oberarzing, Rabenberg; Gemeinde Liebenau, Ortschaften Liebenau, Schanz und Schöneben; Gemeinde Neumarkt, Ortschaften Matzelsdorf, Schallersdorf, Schinersdorf; Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag; Gemeinde Pierbach, Ortschaften Hinterhütten, Höfnerberg und Pierbach: Gemeinde Rain¬ bach. Ortschaft Eibenstein: Gemeinde Reichenau, Ortschaften Ramberg, Zeil: Gemeinde Schönau, Ortschaften Hofing, Neumühl, Schönau, Weberberg; Gemeinde Weigetschlag, Ortschaft Böheimschlag; Gemeinde Unterweißenbach, Ort¬ schaften Schattau, Unterweißenbach: Gemeinde Weiters¬ felden, Ortschaften Haid, Nadelbach, Weitersfelden, Wind¬ gföhl, Wienau; Gemeinde Zeiß, Ortschaft Stiftung; Ge¬ meinde Zwettl, Ortschaft Langzwettl, Markt Zwettl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Lindach. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Nussbach. 4. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Albern¬ dorf, Ortschaften Aich, Hirschstein, Katzendorf, Matzelsdorf, Pröselsdorf, Riedegg, Spattendorf: Gemeinde Altenberg, Ortschaften Kulm, Oberwinkl, Parkfried, Unterweitrag, Weignersedt; Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg; Gemeinde Eidenberg, Ortschaften Edt, Kammerschlag; Gemeinde Enger¬ witzdorf, Ortschaften Außertreffling, Graz, Mittertreffling, Zinn¬ gießing; Gemeinde und Stadt Enns; Gemeinde Gallneukirchen, Ortschaften Gallneukirchen, Simling; Gemeinde Gramastetten, Ortschaften Gramastetten, Hamberg, Türkstetten; Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Hart; Gemeinde Hellmonsödt, Ort¬ schaften Albrechtsschlag, Auedt, Hellmonsödt, Oberaigen, Oberrudersbach, Wildberg; Gemeinde Kirchberg, Ortschaft Thürnau; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaften Kleinmünchen, und Scharlinz; Gemeinde Leonding, Ortschaften Leonding, Ruefling; Gemeinde und Ortschaft Lorch; Gemeinde Puchenau, Ortschaft Oberpuchenau: Gemeinde und Ort¬ chaft St. Peter: Gemeinde Urfahr, Ortschaft Auberg; Gemeinde und Ortschaft Walding. 5. Bezirk Perg: Gemeinde Brawinkl, Ortschaft Zellhof; Gemeinde und Ortschaft Lanzendorf; Gemeinde Pabneukirchen, Ortschaften Untereisendorf, Pabneukirchen; Gemeinde Selker, Ortschaften Mahrersdorf, Schmiedberg; Gemeinde St. Thomas, Ortschaften Ober=St. Thomas und Thomasraith. 6. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Julbach, Ort¬ schaft Niederkraml; Gemeinde Lichtenau, Ortschaft Unter¬ rasch; Gemeinde Peilstein, Ortschaft Exenschlag; Ge¬ meinde und Ortschaft Rohrbach; Gemeinde Schönegg, Ort¬ schaft Mühlholz. 7 Bezirk Schärding: Gemeinde Natternbach, Ortschaft Fronberg, Gaisbach; Gemeinde Neukirchen, Ort¬ schaft Traunnolding. 8. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Mitterhelmberg. 9. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Gampern, Ortschaften Bierbaum, Pöring; Gemeinde und Ortschaft Oberachenau; Gemeinde Schörfling, Ortschaften Kammer, Kammert, Schörfling, Sicking; Gemeinde Seewalchen, Ort¬ schaft Litzlberg; Gemeinde Timelkam, Ortschaften Pichelwang, Timelkam; Gemeinde Ungenach, Ortschaften Engelsheim, Kahberg, Oberleim, U genach: Gemeinde und Stadt Vöckla¬ bruck; Gemeinde Wolfsegg, Ortschaften Deisenham, Imling, Kohlgrub, Weid und Wolfsegg; Gemeinde Zell am Petten¬ fürst, Ortschaften Vornholz und Zell am Pettenfürst. 10. Bezirk Wels: Gemeinde St. Agatha, Ort¬ schaft Bäckenhof, Hanging, Holzing, Sonnleiten, Kreisbichel: Gemeinde und Ortschaft Eferding; Gemeinde Enzendorf, Ortschaft Pirat: Gemeinde Fraham, Ortschaften Hörstorf, Ranzing; Gemeinde und Ortschaft Gallspach; Gemeinde Gunskirchen, Ortschaft Fernraith; Gemeinde und Ortschaft Hofkirchen: Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Nadernberg; Gemeinde Michaelnbach, Ortschaft Gaisedt; Gemeinde und Ortschaft Offenhausen. 12. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Grünbach, Ort¬ schaft Oberrauchenödt; Gemeinde Lasberg, Ortschaft Punken¬ dorf; Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Schall. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ortschaft Neukirchen; Gemeinde Gmunden, Ortschaften Gmunden, Mühlwang; Gemeinde Kirchham, Ortschaft Krottendorf; Gemeinde und Ortschaft Laakirchen; Gemeinde Vorchdorf, Ortschaft Feldham. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Hundsdorf, Ort¬ schaft Guttenbrunnleiten und Hundsdorf; Gemeinde und Ortschaft Selker. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Haslach. 6. Bezirk Ried: Gemeinde Eberschwang, Ort¬ schaft Reith; Gemeinde Geboltskirchen, Ortschaft Erlet. 7. Bezirk Schärding: Gemeinde Eschenau, Ort¬ schaft Eschenau, Königshub, Reit, und Stirzing. 8. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Zipf. Steyr, am 11. August 1895. Z 10.440. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 2. August bis 10. August 1895. 1. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Spital a. P., Ort¬ schaft Gammering.

6 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Ortschaft Mauerkirchen; Gemeinde Ranshofen, Ortschaft Blankenbach. 2. Bezirk Freistadt: Gemeinde Rainbach, Ort¬ schaft Apfoltern. 3. Bezirk Gmunden: Gemeinde Traunkirchen, Ortschaft Mitterndorf. 4. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Adlwang; Gemeinde Grünburg. Ortschaften Untergrünburg, Leonstein; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Pesendorf. 5. Bezirk Perg: Gemeinde Haid, Ortschaft Hein¬ richsbrunn. 6. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde und Ortschaft Großraming; Gemeinde und Ortschaft Losensteinleiten: Gemeinde Neu¬ hofen, Ortschaft Dambach; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Großmegersdorf. Mühlgrub; Gemeinde Ried, Ortschaften Ried, Rührndorf. 3. Schweine=Pest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardschlag, Ortschaft Stumpfen; Gemeinde und Stadt Freistadt: Ge¬ meinde Haibach, Ortschaft Affenberg; Gemeinde Hirschbach, Ortschaft Kirchberg; Gemeinde Käfermarkt, Ortschaften Dörfl, Lest, Miesenberg; Gemeinde Königswiesen, Ortschaften Königswiesen, Maierhof, Mötlas, Mötlasberg, Paroxedt; Gemeinde Lasberg, Ortschaften Lasberg, Steinböckhof, Siegels¬ dorf; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Herzogsraith, Oberarzing, Rabenberg; Gemeinde Lichtenstein, Ortschaft Liebenschlag; Gemeinde Liebenau, Ortschaften Liebenau, Schöneben, Schanz; Gemeinde Neumarkt, Ortschaften Matzelsdorf, Schallersdorf, Schirnersdorf: Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag; Gemeinde Pierbach, Ortschaften Hinterhütten, Höfnerberg, Pierbach; Gemeinde Rainbach, Ortschaft Eibenstein; Gemeinde Reichenau, Ortschaften Ram¬ berg, Zeil; Gemeinde Schönau, Ortschaften Hofing, Neu¬ mühl, Schönau, Weberberg; Gemeinde Weigetschlag, Ort¬ schaft Böheimschlag; Gemeinde Weitersfelden, Ortschaften Nadlbach, Weitersfelden, Windgföhl, Wienau; Gemeinde Zeiß, Ortschaft Stiftung; Gemeinde Zwettl, Ortschaften Lang¬ zwettl, Markt Zwettl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ort¬ schaft Lindach. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Nufsbach. 4 Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Alberndorf, Ortschaften Aich, Hirschstein, Kelzendorf, Matzelsdorf, Prö¬ selsdorf, Rindegg, Spattendorf; Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaften Kulm, Oberwinkl, Packfried, Unterweitrag, Weigners¬ edt; Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg; Gemeinde Eiden¬ berg, Ortschaften Edt, Kammerschlag; Gemeinde Engerwitz¬ dorf, Ortschaften Außertreffling, Graz, Mittertreffling, Ziengießing; Gemeinde und Stadt Enns: Gemeinde und Ortschaft St. Florian; Gemeinde Gallneukirchen, Ortschaften Gallnenkirchen und Simling; Gemeinde Gramastetten, Ortschaften Gramastetten, Hamberg, Türkstetten; Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Hart; Gemeinde Hellmonsödt, Ort¬ schaften Albrechtsschlag, Auedt, Hellmonsbdt, Oberaigen, Oberrudersbach, Wildberg; Gemeinde Kirchberg, Ortschaft Thürnau; Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen; Gemeinde Leonding, Ortschaften Leonding und Ruefling; Gemeinde und Ortschaft Lorch; Gemeinde Puchenau, Ortschaft Ober¬ puchenau; Gemeinde und Ortschaft St. Peter; Gemeinde Urfahr, Ortschaft Auberg; Gemeinde und Ortschaft Walding. 5. Bezirk Perg: Gemeinde Brawinkl, Ortschaft Zellhof: Gemeinde und Ortschaft Lanzendorf; Gemeinde Selker, Ortschaften Mahrersdorf und Schmidsberg; Gemeinde St. Thomas, Ortschaft Ober=St. Thomas, Thomasroith. 6. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Julbach, Ort¬ schaft Niederkraml: Gemeinde Lichtenau, Ortschaft Unter¬ urasch: Gemeinde Peilstein, Ortschaft Exenschlag; Gemeinde und Ortschaft Rohrbach; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Mühlholz. 7. Bezirk Schärding: Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Traunnolding; Gemeinde Peuerbach, Ortschaft Untertreßleinsbach; Gemeinde und Stadt Schärding; Ge¬ meinde Waldkirchen, Ortschaft Kuhdoppl. 8. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Gampern, Ortschaften Pöring und Bierbaum; Gemeinde und Ortschaft Oberachmann; Gemeinde Schörfling, Ortschaften Kammer, Kammerl, Schörfling, Sicking; Gemeinde Seewalchen, Ort¬ schaft Litzlberg; Gemeinde Timelk m, Ortschaften Pichlwang, Timelkam; Gemeinde und Ortschaft Vöcklabruck; Gemeinde Wolfsegg, Ortschaften Deisenham, Waid, Imling, Kohlgrub, Wolfsegg. 9. Bezirk Wels: Gemeinde St. Agatba, Ortschaften Bäckenhof, Hanging, Hölzing, Sonnleiten; Gemeinde Edt, Ortschaft Kreisbichl; Gemeinde und Stadt Eferding; Ge¬ meinde Fraham, Ortschaften Hörstorf und Ranzing; Gemeinde und Ortschaft Gallspach; Gemeinde Gunskirchen, Ortschaft Fernraith; Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Hai¬ ding; Gemeinde und Ortschaft Offenhausen. 10. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Hirschbach, Ort¬ schaft Vorwald; Gemeinde Käfermarkt, Ortschaften Pernau, Wagrein; Gemeinde Königswiesen, Ortschaft Herzogsschlag; Gemeinde und Ortschaft Liebenau; Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Schinersdorf. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Pabneukirchen, Ort¬ schaften Untereisendorf, Pabneukirchen. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Natternbach, Ortschaften Frohnberg und Gaisbuchen. 4. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ort¬ schaft Helmberg. 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ungenach, Ortschaften Engelsheim, Kochberg, Oberleim und Ungenach; Gemeinde Zell am Pettenfürst, Ortschaft Vornholz und Zell. 6. Bezirk Wels: Gemeinde Enzendorf, Ortschaft Gferet, Gemeinde und Ortschaft Hofkirchen: Gem inde Krenglbach, Ortschaft Nadernbera; Gemeinde Michaelnbach, Ortschaft Gaisedt. 4. Hundswuth. Ausbruch der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ortschaft Affenberg. Steyr, den 16. August 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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