2 cember 1887 R.=G.=Bl. Nr. 1 ex 1888, betreffend die Unfall=Versicherung der Arbeiter, versicherten Bediensteten des hohen k. k. Ministeriums des Innern, welche nach den Concessions=Bedingungen oder nach sonst bestehenden Vorschriften seitens der vorbezeichneten Eisenbahnen ohne Anspruch auf Entgelt befördert werden müssen, einen Delegierten sowie einen Ersatzmann desselben für die die Gesammtheit der Mitglieder vertretende Generalversammlung der Anstalt zu wählen. Der gefertigte Vorstand beehrt sich sonach in Gemäßheit der Bestimmungen des § 9 des Statutes der Anstalt die Wahl des Delegierten und Ersatzmannes hiemit auszuschreiben und zugleich als äußersten Präclusivtermin für die Vornahme derselben den 31. August 1895 zu bestimmen. Activ wahlberechtigt sind alle von den der berufs¬ genossenschaftlichen Unfall=Versicherungs=Anstalt der österr. Eisenbahnen als Mitglieder angehörenden Eisenbahn=Unter¬ nehmungen gemäß Art. V des Gesetzes vom 20. Juli 1894, R.=G.=Bl. Nr. 168, betreffend die Ausdehnung der Unfall¬ Versicherung, versicherten Bediensteten des hohen k. k. Ministe¬ rium des Innern, welche nach den Concessions=Bedingungen oder nach sonst bestehenden Vorschriften von den oben¬ bezeichneten Bahnen ohne Anspruch auf Entgelt befördert werden müssen, passiv wahlberechtigt nur jene Versicherten, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, un¬ bescholten, großjährig und nicht Mitglieder des Vorstandes oder des Schiedsgerichtes der berufsgenossenschaftlichen Unfall¬ Versicherungs=Anstalt der österr. Eisenbahnen sind. Die Wahl findet mittelst Stimmzettel statt, welche von den Wahlberechtigten innerhalb des vorangeführten Präclusiv¬ termines verschlossen der zuständigen k. k. politischen Landes¬ behörde zu übergeben sind. Die für die Wahl nöthigen Stimmzettel werden den Wahlberechtigten von den vorbezeichneten Behörden ausgefolgt werden. Das von dem hohen k. k. Ministerium des Innern als Sammelstelle bestimmte versicherungstechnische Departement des k. k. Ministeriums des Innern wird durch einen von ihm zu bestimmenden Beamten und unter Zuziehung zweier Versicherter das Scrutinium der ihm seitens der k. k. politischen Landesbehörden übermittelten Stimmzettel vornehmen und die Wahlacten sammt dem Wahlprotokolle, welches auch die Bemerkung zu enthalten hat, ob die Gewählten die passive Wahlfähigkeit besitzen, und welches von den bei dem Scru¬ tinium intervenierenden Personen zu fertigen ist. verschlossen an den gefertigten Vorstand einsenden. Derselbe wird in einer hiezu einberufenen Sitzung den Bericht eröffnen und das Resultat der Wahl protokollarisch constatieren. Als gewählt sind diejenigen passiv Wahlberechtigten anzusehen, welche relativ die meisten Stimmen erhalten haben. Stimmen, welche auf nicht wählbare Personen fallen oder die Gewählten nicht deutlich bezeichnen, werden nicht mitgezählt. Wien, am 24. Juli 1895. Berufsgenossenschaftliche Unfall=Versicherungs -Anstalt der der österr. Eisenbahnen. Rauscher pp. Pfleger. Z. 10.261. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschungsveranlassung. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Juli l. J., Z. 12.173/IV, sind rücksichtlich der im nachfolgenden Verzeichnisse aufgeführten drei „gänz¬ lich Unbekannten“ aus dem politischen Bezirke Parenzo die erforderlichen Nachforschungen zu pflegen, dabei insbe¬ sondere alle aus einem der angeführten Familiennamen sich etwa ergebende Anhaltspunkte entsprechend zu verfolgen und ist endlich über ein allfälliges positives Resultat bis 25. September l. J. anher zu berichten. K. k. Bezirkshauptmannschaft Parenzo. Verzeichnis der „gänzlich Unbekannten.“ 1. Johann Anton Orlich, geb. 8. October 1876 in Visinada, Bezirk Parenzo in Istrien, römisch=katholisch, ehelich; Eltern: Anton Orlich, Veterinär, und Anna Godnik. 2. Georg Stefanutti, geb. 10. März 1876 in Buje, Bezirk Parenzo in Istrien, römisch=katholisch, ehelich; Eltern: Peter Stefanutti, Volksschullehrer, und Anna Stefanutti; Wohnort: Buje Nr. 186, Pathen: Dr. Georg Franco, Advocat, und Angela Stefanutti, Private; Hebamme: An¬ tonia Poletti. 3. Johann Vataig, geb. 17. December 1876 in Umago, Bezirk Parenzo in Istrien, römisch=katholisch, ehelich; Eltern: Valentin Vataig, k. k. Finanzwache, und Helene Marsich; Wohnort: Umago Nr. 93; Pathen: Josef Fabrio, Landmann, und Alexander Fabrio, Gastwirt; Hebamme: Apollonia Mecchia. Steyr, am 8. August 1895. Z. 10.287 An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 13.303/II. Kundmachung womit die Einfuhr von Schweinen nach Oberösterreich aus dem Comitate Bekes gestattet und aus dem Comitate Ba¬ ranya in Ungarn verboten wird. Laut Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 5. August l. J. ist das Comitat Bekes in Ungarn frei von Schweinepest. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen nach Oberösterreich aus diesem Comitate unter den in der hieramtlichen Kundmachung vom 4. Juli l. J., Z. 11.039 und 11.006/II, festgesetzten Bedingungen zu ge¬ statten, dagegen aus dem neu ergriffenen Comitate Baranya gänzlich zu verbieten. Dies wird unter Bezugnahme auf die obcitierte Kund¬ machung allgemein verlautbart. Linz, am 7. August 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 10. August 1895.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2