Amtsblatt 1895/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. August 1895

4 4. Bezirk Ried: Gemeinde Weibern, Ortschaft Niederndorf. 5. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Riedau. 6. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Gaflenz, Ortschaft Neudorf; Gemeinde Kremsmünstner (Land), Ort¬ schaft Dehnenwang, Egendorf, Kirchberg, Maidorf, Ober¬ burgfried, Pochendorf; Gemeinde Weyer, Ortschaften Obs¬ weyer und Weyer. 7. Bezirk Wels: Gemeinde St. Georgen, Ortschaft Toleterau; Gemeinde und Ortschaft Grieskirchen: Gemeinde Prambachkirchen, Ortschaften Andrichsberg, Langstötten, Obereschelbach; Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaft Intzing; Gemeinde und Ortschaft Wallern. 8. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. Steyr, am 5. August 1895. Z. 9977. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Nr. 12.779/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Stadtgebiete Mitrovic nach Oberösterreich. Laut Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 28. Juli l. J., Z 22.272, hat die k. Landes¬ regierung in Agram die Stadt Mitrovic wegen Schweine¬ seuche für Schweine=Ausfuhr gesperrt. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen aus dem bezeichneten Stadtbezirke nach Ober¬ österreich zu untersagen. Dies wird im Nachhange zu der hierämtlichen Kund¬ machung vom 14. Juli l. J., Z. 11.508, allgemein ver¬ lautbart. K. k. Statthalterei. Linz, am 29. Juli 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Steyr, am 4. August 1895. Z. 10.031. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung in der ausgedehntesten Weise. Nr. 12.799/II. Kundmachung betreffend die Einfuhr von serbischen Schweinen aus Köbänya nach Oberösterreich. Laut einer Mittheilung des kön. ungar. Ackerbau¬ Ministeriums vom 20. Juli l. J., Z. 49.473, wurde mit Rücksicht auf die erhaltenen günstigen Informationen über den Gesundheitszustand unter dem Borstenvieh in Serbien unterm 18. Juli l. J. die Wiederaufnahme der Einfuhr von Schweinen aus Serbien in die in der Contumaz und Mastanstalt zu Köbánya (Steinbruch) behufs der vertrags¬ mäßig festgesetzten achttägigen veterinärpolizeilichen Beobach¬ tung für diesen Zweck eigens eingerichtete und unter mili¬ tärische Absperrung und Ueberwachung gestellte Abtheilung vom 22. Juli l. J. an in festgesetzten Normalziffern gestattet und wird solange aufrechterhalten werden, als kein Fall der Schweineseuche (Schweinepest) sich ereignet. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat demzufolge mit dem Erlasse vom 26. Juli l. J., Z. 21.888, eröffnet, dass die Einfuhr von Schweinen ausschließlich serbischer Provenienz, welche die erwähnte veterinärpolizeiliche Beob¬ achtung in Köbänya (Steinbruch) anstandslos überstanden haben, im Grunde des Artikels 4 des Viehseuchen=Ueberein¬ kommens mit Serbien vom 9. August 1892 (R.=G.=Bl. Nr. 106 ex 1893) unter denselben Bedingungen und Voraussetzungen vom 1. August l. J. angefangen auch nach Oberösterreich wieder zugelassen wird, welche in der Statthalterei=Kund¬ machung vom 4. Juli l. J., Z. 11.036 und 11.006/II, sub Ziffer 2, für die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn festgesetzt worden sind. Linz, am 30. Juli 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Steyr, am 4. August 1895. Z. 9978. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in den interessierten Kreisen. Nr. 12.797/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate Raab nach Oberösterreich. Nachdem das Comitat Raab mit Schweineseuche ver¬ seucht ist, so wird zufolge telegraphischer Weisung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 28. Juli l. J., Z. 22.172, das gänzliche Verbot der Einfuhr von Schweinen nach Ober¬ österreich auf dieses Comizat ausgedehnt. Dies wird im Nachhange zu der hierämtlichen Kund¬ machung vom 4. Juli l. J., Z. 11.006 und 11.039, allge¬ mein verlautbart. K. k. Statthalterei. Linz, am 24. Juli 1895. Für den k. k. Statthalter: Heiß, m. p. Steyr, am 4. August 1895. 112 ann Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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