2 heimatszuständige, in Salzburg geborene Franz Spalek, 17 Jahre alter Kellner ohne Beschäftigung, im Verdachte einer ungebürlichen Inanspruchnahme von Reiseunterstützun¬ gen auf Kosten der Heimatsgemeinde, beziehungsweise einer ungebürlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Kranken¬ hauspflege. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Juli l. J., Z. 10.552/II, wird auf den Genannten mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben vorkom¬ mendenfalls nicht vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürf¬ tigkeit und Unabweislichkeit in die Krankenpflege aufzunehmen und demselben ohne nachgewiesene Nothwendigkeit auch keine Geldunterstützungen zu gewähren, im Falle der Bestimmungs¬ und Ausweislosigkeit aber denselben nach den Schubvor¬ schriften zu behandeln. Steyr am 2. August 1895. Z. 10.152. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität einer aus der Donau gezogenen männlichen Leiche. Am 5. Juli l. J., 5 Uhr früh, wurde in der Donau bei Dornach, Gemeinde Saxen, Bezirk Perg, eine bereits im zweiten Grade der Verwesung befindliche männliche Leiche aufgefangen. Dieselbe dürfte bereits 8—12 Tage im Wasser ge¬ legen sein, war 1.36 m lang, ganz nackt, die Haut derselben gänzlich maceriert, der Kopf oval, die kurzen blonden Haare beinahe gänzlich ausgefallen, das Gesicht aufgedunsen und und bis zur Unkenntlichkeit entstellt, die Regenbogenhaut in den Augen braun, Pupille nicht mehr durchsichtig, Zähne gut, Hals kurz, Brustkorb gut entwickelt, Bauch aufgedunsen. Nach der Identität dieser Leiche sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und etwa bekannt werdende Daten, welche zur Feststellung derselben führen könnten, anher zu berichten. Steyr, am 6. August 1895. Z. 10.173. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. o Identitätsfeststellung. Im December 1894 wurde in die Strafanstalt Suben der mit Urtheil des k. k. Schwurgerichtshofes Innsbruck vom 13. September 1894 zu 7 Jahren schweren Kerkers verurtheilte Johann Stöckl recte Glatz von Oehling, Bezirk Amstetten, Niederösterreich, eingeliefert. Nach den schon vom k. k. Landesgerichte in Innsbruck, als auch von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Schärding gepflogenen Er¬ hebungen ist festgestellt, dass der Obgenannte mit dem in Oehling zuständigen Johann Stöckl nicht identisch ist, sondern sich dessen Namen beigelegt hat. Die weiters nach der Identität des angeblichen Stöckl von der genannten Be¬ zirkshauptmannschaft eingeleiteten Erhebungen waren bisher erfolglos. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Juli l. J., Z. 11.994/II, wird hiemit die Curren¬ dierung des Mehrgenannten behufs Ermittlung seiner Identität bzw. Zuständigkeit veranlasst und ist ein positives Resultat derselben anher zu berichten. Nachstehende Daten werden als eventuelle Anhalts¬ punkte beigefügt: Stöckl, welcher Bäckergehilfe sein soll, hat sich bis zu seiner am 4. Juni 1894 in Steinach in Tirol erfolgten Verhaftung arbeitslos herumgetrieben und zwar in Nieder¬ österreich, Salzburg und Bayern, in letzter Zeit aber haupt¬ sächlich in Tirol. Seiner Angabe nach ist er wegen körper¬ licher Beschädigung und Landstreicherei wiederholt vorbestraft und nicht in der Lage, alle seine Abstrafungen anzugeben. Bei seiner Verhaftung nannte er sich Johann Haas und gab an aus Innsbruck zu sein, was er jedoch wider¬ rufen und den Namen Johann Stöckl angegeben hat. Am 11. März d. J. hat Stöckl von der Strafanstalt aus einen Brief an Bertha Weinrich (seine Geliebte) in Innsbruck abgesendet, welcher jedoch als unbestellbar zurückkam. Personsbeschreibung: Alter circa 28 Jahre, mittelgroß, braune Augen, gute Zähne, kräftig gebaut, braune Haare, reguläre Nase, ovales Gesicht, braune Augen¬ brauen, regulärer Mund, ohne besondere Kennzeichen. Eine Photographie des Genannten erliegt bei der hohen k. k. Statthalterei in Linz. Steyr, am 6. August 1895. Z. 9951. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 12.720|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Occupations-Gediete nach Oberösterreich. Laut Telegrammes des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. I. M. wurde am Schweinemarkte in Wiener=Neu¬ stadt unter Transporten aus Bosnien die Schweinepest constatiert und der Markt gesperrt. Die k. k. Statthalterei findet demnach zur Verhinde¬ rung der Einschleppung der erwähnten Seuche aus dem Occupationsgebiete in das hierländische Verwaltungsgebiet die Einfuhr von Schweinen aus Bosnien und der Herze¬ gowina nach Oberösterreich bis auf weiteres gänzlich zu untersagen. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und werden Uebertretungen des Gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35), beziehungsweise vom 24. Mai 1882 (R.=G.= Bl. Nr. 51) geahndet werden. K. k. Statthalterei Linz, am 27. Juli 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 1. August 1895.
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