Nr. 32. 1805. der 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Skeyr. Steyr, am 8. August. Z. 9974. Concurs=Ausschreibung. Von den mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 30. Juni 1881, Z. 4597, zur Erzielung eines ergie¬ bigen Nachwuchses von tüchtigen, gebildeten Thierärzten creierten zehn Staatsstipendien im Jahresbetrage von Drei¬ hundert (300) Gulden für Civilhörer des dreijährigen thier¬ ärztlichen Curses am k. u. k. Militär=Thierarznei=Institute in Wien, deren Genuss bei gutem Fortgange und sonstigem Wohlverhalten bis zur Vollendung der Studien dauert und nach Absolvierung des 3. Jahrganges für weitere 5 Monate behufs Ablegung der strengen Prüfungen verlängert werden kann, gelangen mit Beginn des Studienjahres 1895/6, eventuell mit 1. März 1896, sechs in Erledigung und er¬ folgt die Wiederverleihung derselben durch das k. k. Mini¬ sterium für Cultus und Unterricht im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern. Bewerber um diese Stipendien, welche österreichische Staatsbürger sein müssen, haben ihre mit dem Tauf= (Ge¬ burts=) und Impfungsscheine, dem Mittellosigkeits= und einem amtsärztlichen Zeugnisse über ihre Tauglichkeit zum Militärdienste, ferner mit dem Zeugnisse der Reife zum Besuche von Hochschulen oder mit jenem über den mindestens mit gutem Erfolge zurückgelegten ersten oder zweiten Jahr¬ gang der thierärztlichen Studien am k. u. k. Militär=Thier¬ arznei=Institute in Wien belegten Gesuche bis längstens 1. September 1895 beim k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht einzureichen. Wien, am 29. Juni 1895. Vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht. Steyr, am 1. August 1895. Z. 9822. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des militärpflichtigen Franz Kastner. Franz Kastner, ehelicher Sohn des Franz und der Anna Maria Kastner, geboren 1867 und zuständig zur Gemeinde Eberstallzell, stand zuletzt als Dienstknecht im Aufenthalte zu Kronstorf Nr. 2, Bezirk Linz, ist jedoch von da am 24. März l. J. weggezogen, und blieben seither alle nach dessen Aufenthalte gepflogenen Erhebungen resultatlos. Nach demselben sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ist ein etwaiges positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 5. August 1895. Z. 9918. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nachforschung nach Heinrich Kerner. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat bei dem hohen k. k. Landesvertheidigungs Ministerium um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 13. December 1873 im Gebärhause zu Klagenfurt geborenen, in Villach heimatbe¬ rechtigten Heinrich Kerner, unehelichen Sohnes der Magd Theresia Kerner, angesucht. Die bisher durch die kärntnerischen Bezirkshauptmann¬ chaften und den Stadtmagistrat Klagenfurt über dessen und der Mutter Leben und Aufenthalt gepflogenen Nachforschungen blieben in jeder Richtung erfolglos. Die Mutter Theresia Kerner hat von der Stadtge¬ meinde=Vorstehung Villach im Jahre 1862 ein Legitimations¬ document und seither keines mehr erhalten. Heinrich Kerner erhielt nie ein Legitimationsdocument ausgefolgt, daher an¬ genommen wird, dass beide schon verstorben sind. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Juli l. J., Z. 12.429/IV, sind nach dem Genannten die entsprechenden Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt er¬ scheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder ge¬ storben ist. Ueber ein allfälliges positives Resultat ist bis 25. September l. J. anher zu berichten. Steyr, am 30. Juli 1895. Z. 10.029. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler und Spitalssimulanten Franz Spalek. Laut des Berichtes des k. k. Bezirkshauptmannes in Schlau vom 8. Juni 1895, Z. 21.530, steht der nach Volsau
2 heimatszuständige, in Salzburg geborene Franz Spalek, 17 Jahre alter Kellner ohne Beschäftigung, im Verdachte einer ungebürlichen Inanspruchnahme von Reiseunterstützun¬ gen auf Kosten der Heimatsgemeinde, beziehungsweise einer ungebürlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Kranken¬ hauspflege. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Juli l. J., Z. 10.552/II, wird auf den Genannten mit der Weisung aufmerksam gemacht, denselben vorkom¬ mendenfalls nicht vor ärztlich sichergestellter Spitalsbedürf¬ tigkeit und Unabweislichkeit in die Krankenpflege aufzunehmen und demselben ohne nachgewiesene Nothwendigkeit auch keine Geldunterstützungen zu gewähren, im Falle der Bestimmungs¬ und Ausweislosigkeit aber denselben nach den Schubvor¬ schriften zu behandeln. Steyr am 2. August 1895. Z. 10.152. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität einer aus der Donau gezogenen männlichen Leiche. Am 5. Juli l. J., 5 Uhr früh, wurde in der Donau bei Dornach, Gemeinde Saxen, Bezirk Perg, eine bereits im zweiten Grade der Verwesung befindliche männliche Leiche aufgefangen. Dieselbe dürfte bereits 8—12 Tage im Wasser ge¬ legen sein, war 1.36 m lang, ganz nackt, die Haut derselben gänzlich maceriert, der Kopf oval, die kurzen blonden Haare beinahe gänzlich ausgefallen, das Gesicht aufgedunsen und und bis zur Unkenntlichkeit entstellt, die Regenbogenhaut in den Augen braun, Pupille nicht mehr durchsichtig, Zähne gut, Hals kurz, Brustkorb gut entwickelt, Bauch aufgedunsen. Nach der Identität dieser Leiche sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und etwa bekannt werdende Daten, welche zur Feststellung derselben führen könnten, anher zu berichten. Steyr, am 6. August 1895. Z. 10.173. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. o Identitätsfeststellung. Im December 1894 wurde in die Strafanstalt Suben der mit Urtheil des k. k. Schwurgerichtshofes Innsbruck vom 13. September 1894 zu 7 Jahren schweren Kerkers verurtheilte Johann Stöckl recte Glatz von Oehling, Bezirk Amstetten, Niederösterreich, eingeliefert. Nach den schon vom k. k. Landesgerichte in Innsbruck, als auch von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Schärding gepflogenen Er¬ hebungen ist festgestellt, dass der Obgenannte mit dem in Oehling zuständigen Johann Stöckl nicht identisch ist, sondern sich dessen Namen beigelegt hat. Die weiters nach der Identität des angeblichen Stöckl von der genannten Be¬ zirkshauptmannschaft eingeleiteten Erhebungen waren bisher erfolglos. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Juli l. J., Z. 11.994/II, wird hiemit die Curren¬ dierung des Mehrgenannten behufs Ermittlung seiner Identität bzw. Zuständigkeit veranlasst und ist ein positives Resultat derselben anher zu berichten. Nachstehende Daten werden als eventuelle Anhalts¬ punkte beigefügt: Stöckl, welcher Bäckergehilfe sein soll, hat sich bis zu seiner am 4. Juni 1894 in Steinach in Tirol erfolgten Verhaftung arbeitslos herumgetrieben und zwar in Nieder¬ österreich, Salzburg und Bayern, in letzter Zeit aber haupt¬ sächlich in Tirol. Seiner Angabe nach ist er wegen körper¬ licher Beschädigung und Landstreicherei wiederholt vorbestraft und nicht in der Lage, alle seine Abstrafungen anzugeben. Bei seiner Verhaftung nannte er sich Johann Haas und gab an aus Innsbruck zu sein, was er jedoch wider¬ rufen und den Namen Johann Stöckl angegeben hat. Am 11. März d. J. hat Stöckl von der Strafanstalt aus einen Brief an Bertha Weinrich (seine Geliebte) in Innsbruck abgesendet, welcher jedoch als unbestellbar zurückkam. Personsbeschreibung: Alter circa 28 Jahre, mittelgroß, braune Augen, gute Zähne, kräftig gebaut, braune Haare, reguläre Nase, ovales Gesicht, braune Augen¬ brauen, regulärer Mund, ohne besondere Kennzeichen. Eine Photographie des Genannten erliegt bei der hohen k. k. Statthalterei in Linz. Steyr, am 6. August 1895. Z. 9951. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 12.720|II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Occupations-Gediete nach Oberösterreich. Laut Telegrammes des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. I. M. wurde am Schweinemarkte in Wiener=Neu¬ stadt unter Transporten aus Bosnien die Schweinepest constatiert und der Markt gesperrt. Die k. k. Statthalterei findet demnach zur Verhinde¬ rung der Einschleppung der erwähnten Seuche aus dem Occupationsgebiete in das hierländische Verwaltungsgebiet die Einfuhr von Schweinen aus Bosnien und der Herze¬ gowina nach Oberösterreich bis auf weiteres gänzlich zu untersagen. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und werden Uebertretungen des Gesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35), beziehungsweise vom 24. Mai 1882 (R.=G.= Bl. Nr. 51) geahndet werden. K. k. Statthalterei Linz, am 27. Juli 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 1. August 1895.
Z. 9976. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen = Ausweis in der Berichtsperiode vom 17. Juli bis 26. Juli 1895. 1. Rotz der Pferde. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Haslach. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Pesendorf. 2. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Losensteinleiten; Gemeinde Neuhofen, Ortschaft Dambach; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft Großmengers¬ dorf; Gemeinde Ried, Ortschaften Ried und Pührndorf. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Neulust. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ungenach, Ortschaft Engelsheim. 4. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Bernhardtschlag, Ortschaft Stumpfen; Gemeinde und Ortschaft Freistadt; Ge¬ meindeGrünbach, Ortschaft Oberrauchenödt; Gemeinde Hai¬ bach, Ortschaft Affenberg; Gemeinde Hirschbach, Ortschaften Kirchberg und Vorwald; Gemeinde Käfermarkt, Ortschaften Albingdorf, Dörfl, Miesenberg, Pernau, Wagrein; Gemeinde Königswiesen, Ortschaften Herzenschlag, Königswiesen, Maierhof, Mötlas, Mötlasberg, Paroxedt; Gemeinde Las¬ berg, Ortschaften Lasberg, Punkenhof, Siegelsdorf, Stein¬ böckhof; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Herzogsrait, Oberarzing, Rabenberg; Gemeinde Liebenau, Ortschaften Liebenau, Schanz und Schöneben; Gemeinde Neumarkt, Ortschaften Natzelsdorf, Schall, Schallersdorf, Schinersdorf; Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag; Gemeinde Pierbach, Ortschaften Hinterhütten, Höfnerberg und Pierbach; Ge¬ meinde Rainbach, Ortschaft Eibenstein; Gemeinde Reichenau, Ortschaften Ramberg, Zeil; Gemeinde Schönau, Ortschaften Hofing, Neumühl, Schönau, Wäberberg; Gemeinde Weiget¬ schlag, Ortschaft Böheimschlag; Gemeinde Unterweißenbach, Ortschaften Schattau und Unterweißenbach; Gemeinde Weitersfelden, Ortschaften Haid, Nadelbach, Weitersfelden, Wienau, Windgföhl; Gemeinde Zeiß, Ortschaften Oberzeiß, und Stiftung; Gemeinde Zwettl, Ortschaft Langzwettl, Markt Zwettl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schaft Neukirchen; Gemeinde Gmunden, Ortschaften Gmunden, Mühlwang; Gemeinde und Ortschaft Kirchham; Gemeinde Laakirchen, Ortschaften Laakirchen, Lindach; Gemeinde Vorch¬ dorf, Ortschaft Feldham. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Nussbach; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 4. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Albern¬ dorf, Ortschaften Aich, Hirschstein, Katzendorf, Matzelsdorf, Pröselsdorf, Riedegg, Spattendorf; Gemeinde Altenburg, Ortschaften Kulm, Oberwinkl, Parkfried, Unterweitrag, Molln; Gemeinde Steinbach, Ortschaften Forstau, Zehetner. Weignersedt; Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg; Gemeinde Eidenberg, Ortschaften Edt, Kammerschlag; Gemeinde Enger¬ witzdorf, Ortschaften Außertrefflina, Graz, Mittertreffling, Zinn¬ gießing; Gemeinde und Stadt Enns; Gemeinde Gallneukirchen, Ortschaften Gallneukirchen, Simling; Gemeinde Gramastetten, Ortschaften Gramastetten, Hamberg. Türkstetten; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaften Albrech'sschlag, Auedt, Hellmons¬ ödt, Oberaigen, Oberrudersbach, Wildburg; Gemeinde Kirch¬ berg, Ortschaft Thürnau; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaften Kleinmünchen und Scharlinz; Gemeinde und Ortschaft Leonding; Gemeinde und Ortschaft Lorch; Gemeinde Puchenau, Ortschaft Oberpuchenau; Gemeinde und Ort¬ schaft St. Peter; Gemeinde Urfahr, Ortschaft Waldberg; Gemeinde und Ortschaft Walding. 5. Bezirk Perg: Gemeinde Brawinkl, Ortschaft Zellhof; Gemeinde Hundsdorf, Ortschaften Guttenbrunn¬ leiten und Hundsdorf; Gemeinde und Ortschaft Lanzen¬ dorf; Gemeinde Pabneukirchen, Ortschaften Untereisendorf, Pabneukirchen: Gemeinde Selker, Ortschaften Mehrersdorf, Schnitzberg, Selker; Gemeinde St. Thomas, Ortschaften Ober=St. Thomas und Thomasraith. 6. Bezirk Ried: Gemeinde Eberschwang, Ortschaft Raith; Gemeinde Geboltskirchen, Ortschaft Erlet. 7. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Haslach; Gemeinde Julbach, Ortschaften Niederkraml, Vor¬ derschiffl; Gemeinde Lichtenau, Ortschaft Unterurasch; Ge¬ meinde Peilstein, Ortschaft Exenschlag; Gemeinde und Ortschaft Rohrbach; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Mühlholz. 8. Bezirk Schärding: Gemeinde Eschenau, Ort¬ schaften Eschenau, Königshub, Rait und Stirzing; Ge¬ meinde Natternbach, Ortschaften Gaisbuchen und Fronberg; Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Traunolding; Gemeinde und Ortschaft Schärding. 9. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Bad Hall; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaft Helmberg. 10. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Zipf; Gemeinde und Ortschaft Vöcklabruck; Ge¬ meinde Ungenach, Ortschaften Kochberg und U genach; Gemeinde Wolfsegg, Ortschaften Deisenham, Kohlgrub, Weid und Wolfsegg; Gemeinde Zell am Pettenfürst, Ortschaften Vornholz und Zell am Pettenfürst. 11. Bezirk Wels: Gemeinde St. Agatha, Ort¬ Bäckenhof, Hanging, Holzing, Sonnleiten; Gemeinde und Ort¬ schaft Eferding; Gemeinde Enzendorf, Ortschaft Gferat; Gemeinde Fraham, Ortschaften Hörsdorf, Ranzing; Ge¬ meinde und Ortschaft Gallspach; Gemeinde Gunskirchen, Ortschaft Federraith; Gemeinde und Ortschaft Hofkirchen; Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Nadernberg; Gemeinde Michaelnbach, Ortschaft Gaisedt; Gemeinde und Ortschaft Offenhausen. 12. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Königschlag, Ortschaft Hinterkönigschlag; Gemeinde St. Oswald, Ortschaft Oberreitern; Gemeinde Stiftung, Ortschaften Oberstiftung, Unterstiftung. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ortschaften Ebenzweier, Grundberg; Gemeinde Gmunden, Ortschaft Schlagen; Gemeinde Ischl, Ortschaften Ischl, Ratten¬ bach, Kreutern. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft
4 4. Bezirk Ried: Gemeinde Weibern, Ortschaft Niederndorf. 5. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Riedau. 6. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Gaflenz, Ortschaft Neudorf; Gemeinde Kremsmünstner (Land), Ort¬ schaft Dehnenwang, Egendorf, Kirchberg, Maidorf, Ober¬ burgfried, Pochendorf; Gemeinde Weyer, Ortschaften Obs¬ weyer und Weyer. 7. Bezirk Wels: Gemeinde St. Georgen, Ortschaft Toleterau; Gemeinde und Ortschaft Grieskirchen: Gemeinde Prambachkirchen, Ortschaften Andrichsberg, Langstötten, Obereschelbach; Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaft Intzing; Gemeinde und Ortschaft Wallern. 8. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Voglsang. Steyr, am 5. August 1895. Z. 9977. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Nr. 12.779/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Stadtgebiete Mitrovic nach Oberösterreich. Laut Telegrammes des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 28. Juli l. J., Z 22.272, hat die k. Landes¬ regierung in Agram die Stadt Mitrovic wegen Schweine¬ seuche für Schweine=Ausfuhr gesperrt. Die k. k. Statthalterei findet demnach die Einfuhr von Schweinen aus dem bezeichneten Stadtbezirke nach Ober¬ österreich zu untersagen. Dies wird im Nachhange zu der hierämtlichen Kund¬ machung vom 14. Juli l. J., Z. 11.508, allgemein ver¬ lautbart. K. k. Statthalterei. Linz, am 29. Juli 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Steyr, am 4. August 1895. Z. 10.031. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung in der ausgedehntesten Weise. Nr. 12.799/II. Kundmachung betreffend die Einfuhr von serbischen Schweinen aus Köbänya nach Oberösterreich. Laut einer Mittheilung des kön. ungar. Ackerbau¬ Ministeriums vom 20. Juli l. J., Z. 49.473, wurde mit Rücksicht auf die erhaltenen günstigen Informationen über den Gesundheitszustand unter dem Borstenvieh in Serbien unterm 18. Juli l. J. die Wiederaufnahme der Einfuhr von Schweinen aus Serbien in die in der Contumaz und Mastanstalt zu Köbánya (Steinbruch) behufs der vertrags¬ mäßig festgesetzten achttägigen veterinärpolizeilichen Beobach¬ tung für diesen Zweck eigens eingerichtete und unter mili¬ tärische Absperrung und Ueberwachung gestellte Abtheilung vom 22. Juli l. J. an in festgesetzten Normalziffern gestattet und wird solange aufrechterhalten werden, als kein Fall der Schweineseuche (Schweinepest) sich ereignet. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat demzufolge mit dem Erlasse vom 26. Juli l. J., Z. 21.888, eröffnet, dass die Einfuhr von Schweinen ausschließlich serbischer Provenienz, welche die erwähnte veterinärpolizeiliche Beob¬ achtung in Köbänya (Steinbruch) anstandslos überstanden haben, im Grunde des Artikels 4 des Viehseuchen=Ueberein¬ kommens mit Serbien vom 9. August 1892 (R.=G.=Bl. Nr. 106 ex 1893) unter denselben Bedingungen und Voraussetzungen vom 1. August l. J. angefangen auch nach Oberösterreich wieder zugelassen wird, welche in der Statthalterei=Kund¬ machung vom 4. Juli l. J., Z. 11.036 und 11.006/II, sub Ziffer 2, für die Einfuhr von Schweinen aus Ungarn festgesetzt worden sind. Linz, am 30. Juli 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß m. p. Steyr, am 4. August 1895. Z. 9978. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in den interessierten Kreisen. Nr. 12.797/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus dem Comitate Raab nach Oberösterreich. Nachdem das Comitat Raab mit Schweineseuche ver¬ seucht ist, so wird zufolge telegraphischer Weisung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 28. Juli l. J., Z. 22.172, das gänzliche Verbot der Einfuhr von Schweinen nach Ober¬ österreich auf dieses Comizat ausgedehnt. Dies wird im Nachhange zu der hierämtlichen Kund¬ machung vom 4. Juli l. J., Z. 11.006 und 11.039, allge¬ mein verlautbart. K. k. Statthalterei. Linz, am 24. Juli 1895. Für den k. k. Statthalter: Heiß, m. p. Steyr, am 4. August 1895. 112 ann Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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