2 Bestätigung, dass und wie lange der Bewerber sich selbständig oder im Dienste eines Versicherungsinstitutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung von versicherungs¬ technischen Arbeiten beschäftigt hat. Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Candidaten innerhalb des oben festgesetzten Prüfungstermines erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungscommission. Die nächsten Prüfungen nach dem Novembertermine 1895 werden voraussichtlich in den Monaten Mai oder Juni 1896 abgehalten werden. Die genaue Festsetzung dieses zweiten Prüfungstermines wird einer besonderen Kundmachung vorbehalten. Vom k. k. Ministerium des Innern. Steyr, am 14. Juli 1895. Z. 8583. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Diplomverlust der Hebamme Florentine Neumann. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Juni 1895, Z. 10.363/V wird den Gemeinde¬ Vorstehungen bekannt gegeben, dass laut Note der k. k. schlesischen Landesregierung vom 18. Mai l. J., Z. 8814, mit dem Erkenntnisse des Bürgermeisteramtes in Troppau vom 6. Mai d. J., Z. 6696, der Hebamme Florentine Neumann anlässlich ihrer Verurtheilung wegen des Verbrechens der Abtreibung der Leibesfrucht die Berechtigung zur weiteren Ausübung der Hebammenpraxis entzogen und das Diplom abgenommen wurde. Steyr, am 13. Juli 1895. Z. 8966. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler und Spitals¬ frequentanten Martin Morautschnig. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Villach vom 1. Juni, Z. 13.420, treibt sich der in der Gemeinde Hohenthurn zuständige Martin Morautschnig beschäfti¬ gungslos insbesondere in den Alpenländern herum und verursacht der genannten Gemeinde durch Ansprechen von Reisevorschüssen auf Kosten derselben, sowie durch häufige Inanspruchnahme der Krankenhauspflege erhebliche Kosten. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Juni l. J., Z. 10.230/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Spitalsverwaltungen auf Martin Morautschnig mit der Weisung aufmerksam gemacht, demselben in Hinkunft weder Unterstützungen auf Kosten der Heimatsgemeinde zu gewähren, noch die Aufnahme in die Krankenhauspflege vor ärztlich constatierter Nothwendigkeit zutheil werden zu lassen, ihn vielmehr gegebenen Falls der schubpolizeilichen Behandlung zuzuführen. Der Genannte ist groß, hat längliches Gesicht, graue Augen, braune Haare und Augenbrauen, reguläre Nase, proportionierten Mund, gute Zähne und keine besonderen Kennzeichen. Morautschnig ist im Jahre 1865 in Klagenfurt geboren, Kellner von Beruf und im Besitze eines von der Gemeinde Hohenthurn am 16. August 1892 ausgestellten Arbeitsbuches. Steyr, am 12. Juli 1895. Z. 9087. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Eruierung der Angehörigen des Michael Katkais, welchen ein Anspruch auf dessen Verlassenschaft zusteht. An Bord des auf der Reise aus New=York nach Europa begriffenen Dampfers „Saala“ ist am 13. Septem¬ ber 1892 in Nonderham ein Individium gestorben, welches nach den Schiffauszeichnungen Michael Ratkai heißt und aus Horvat in Oesterreich stammen soll. Der aus dem Nachlasse Ratkeis herrührende Barbetrag von 58 fl. 6 kr. befindet sich vorläufig in Verwahrung des k. k. Ministeriums des Innern. Laut einer Mittheilung des königl. ung. Ministeriums des Innern, an welches das k. u. k. General=Consulat in Bremen sich zunächst mit der bezüglichen Anzeige über das Ableben Ratkais gewendet hatte, haben die in Ungarn nach der Heimat des Genannten gepflogenen Erhebungen zu einem positiven Resultate nicht geführt. Nachdem auch die über Ratkai im Wege des k. u. k. General=Consulates New=York bei der dortigen Agentur Adams bei welcher der Genannte den Passageschein nach Europa im August 1892 gelöst haben dürfte, sowie die an Bord des Dampfers „Saala“ gepflogenen Nachforschungen laut Mittheilung des genannten Consulates resultatlos geblieben sind, beziehungsweise keine näheren Daten über das Alter, die Nationalität und die Heimat des Ratkai geliefert haben, so werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Juli l. J., Z. 10.691/II, beauftragt, die geeigneten Erhebungen in der bezeichneten Richtung zu pflegen und über das Ergebnis zuverlässig bis 28. Juli l. J. anher zu berichten. Steyr, am 13. Juli 1895. Z. 9208. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität einer bei Ibbs aus der Donau gezogenen männlichen Leiche. Am 2. Juli d. J. wurde zufolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 8. Juli l. J., Z. 15.722, aus der Donau nächst Ybbs die Leiche eines circa 35jährigen Mannes gezogen. Dieselbe war mit einem chwarzen defecten Kammgarnrock, mit einer grauen Hose und mit Stiefletten bekleidet. Die Wäsche bestand nur aus einem grauen Hemd, Unterhose und Socken fehlten In der Tasche hatte die Leiche ein Fläschchen mit einer Carbolsäure ähnlichen Flüssigkeit, einen alten Kamm und mehrere Hemdknöpfe. Briefschaften oder Papiere wurden nicht gefunden. Die Leiche war 173 cm lang, von kräftigem Körperbau, an den Händen waren Schwielen von schwerer Arbeit sichtbar. Am janzen Körper finden sich keine Verletzungen. Am linken Vorderarm zeigte sich eine Tätowierung: „A. D. 1883. Dragoner=Regiment Nr. 24.“ (An der Eichel befindet sich auf der rechten Seite ein im Heilen begriffenes Ukus molle).
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