Amtsblatt 1895/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. Juli 1895

1 Seuits So rurt P 14 #p der 34 8 ir 3681 6. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1895. Steyr, am 18. Juli Nr. 29. Z. 932/B.=Sch.=R. An sämmtliche Ortsschulräthe und Schulleitungen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Landesschulrathes vom 9. Juli l. J., Z. 1739, werden die Ortsschulräthe ermächtigt, an den Volksschulen mit ganztägigem Unterrichte, wo nicht ohnehin dermalen Ferien sind, im Einvernehmen mit den Schulleitungen, den Unterricht an jenen Nachmittagen aufzulassen, an welchen die Temperatur in den Lehrzimmern vormittags 20° R erreicht. Die Zahl der hiernach freigegebenen Halbtage ist bis 10. September l. J. dem k. k. Bezirksschulrathe anzuzeigen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 14. Juli 1895. Z. 9152. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Reise nach Russland. Es haben sich mit Rücksicht darauf, dass die russischen Vertretungsbehörden auf Grund der ihnen zugekommenen Weisungen die Vidierung der Pässe für den Eintritt nach Russland nur gegen Nachweis der christlichen Religion der Passinhaber vornehmen, in letzter Zeit die Fälle gemehrt, dass Reisende aus Oesterreich sich wegen Bestätigung ihrer Religion an die k. u. k. Botschaft in Berlin gewendet haben. Da dieselben jedoch in den meisten Fällen nicht in der Lage waren, den Beweis ihrer Angehörigkeit zum Christenthum durch Documente zu erbringen, ergab sich die Nothwendigkeit einer Anfrage bei der Heimatsbehörde und demzufolge für die Passbesitzer Verlust an Zeit und Geld. Um daher österreichische Staatsangehörige, welche nach Russland sich zu begeben beabsichtigen, vor derlei Unzu¬ kömmlichkeiten zu bewahren, werden infolge Erlasses des hohen k. k. Statthalterei=Präsidiums vom 8. Juli l. J., Z. 1539/Präs., angewiesen, im Falle der Anbringung von Gesuchen um Ausstellung von Reisepässen überhaupt, ins¬ besondere solcher für Rufsland den Passwerbern die hinsichtlich des Eintrittes nach Russland bestehenden besonderen Erfor¬ dernisse bekannt zu geben und sie ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass die Vidierung der Pässe seitens der königl. russischen Vertretungsbehörden nur gegen den bei denselben zu erbringenden Nachweis der christlichen Religion der Passinhaber vorgenommen wird. Steyr, am 15. Juli 1895. Z. 9160. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Es ist zu meiner Kenntnis gelangt und liegen Beschwerden von Seite der Genossenschafts=Vorstehungen, insbesondere der in Stadt Steyr befindlichen, vor, dass dieselben bei Gewerbe¬ Verleihungen nicht ordnungsgemäß von der erfolgten Ertheilung eines Gewerbescheines respective einer Gewerbe¬ Concession von Seite der Gemeinden verständigt werden. Ich finde daher die Gemeinde=Vorstehungen nachdrücklichst an¬ zuweisen, den bei vergleichen Gelegenheiten h. a. erfließenden Aufträgen, die bezügliche Genossenschaft zu verständigen, sofort nachzukommen. Steyr, am 13. Juli 1895. Z. 9183. 3368 8 Nr. 19.601. Kundmachung. Autorisationsprüfung für Versicherungstechniker. In Gemäßheit der Bestimmungen der Verordnung des Ministeriums des Innern und des k. k. Ministeriums für Culius und Unterricht vom 3. Februar 1895, R.=G.=Bl. Nr. 23, betreffend die Autorisierung von Versicherungs¬ technikern, wird hiemit bekannt gegeben, dass die im Mini¬ terium des Innern bestellte Prüfungs=Commission im Monate November 1895 Prüfungen von Candidaten, welche die Autorisation als Versicherungstechniker zu erlangen anstreben, vornehmen wird. Bewerber um Zulassung zur Ablegung der Prüfung in diesem Termine haben ihre gehörig gestempelten und instruierten Gesuche bis längstens 30. September l. J. beim k. k. Ministerium des Innern einzureichen. Die Gesuche sind gemäß § 3 der citierten Verordnung zu instruieren mit: 1. Dem Heimatsscheine oder einem sonstigen Nachweise der österreichischen Staatsbürgerschaft; 2. dem Nachweise der Eigenberechtigung (Tauf= oder Geburtsschein eventuell Großjährigkeitserklärung); 3. einem von der Ortspolizeibehörde ausgestellten Sittenzeugnisse; 4. dem Zeugnisse über die Absolvierung einer Mittel¬ schule; 5. dem Nachweise, dass der Zulassungswerber an einer Hochschule Vorlesungen über höhere Mathematik besucht hat; 6. mit Zeugnissen von Versicherungsinstituten oder öffentlichen Aemtern oder einer sonstigen glaubwürdigen

2 Bestätigung, dass und wie lange der Bewerber sich selbständig oder im Dienste eines Versicherungsinstitutes oder in einem öffentlichen Amte mit der Ausführung von versicherungs¬ technischen Arbeiten beschäftigt hat. Die Bestimmung der Prüfungstage für die einzelnen zur Prüfung zugelassenen Candidaten innerhalb des oben festgesetzten Prüfungstermines erfolgt durch den Vorsitzenden der Prüfungscommission. Die nächsten Prüfungen nach dem Novembertermine 1895 werden voraussichtlich in den Monaten Mai oder Juni 1896 abgehalten werden. Die genaue Festsetzung dieses zweiten Prüfungstermines wird einer besonderen Kundmachung vorbehalten. Vom k. k. Ministerium des Innern. Steyr, am 14. Juli 1895. Z. 8583. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Diplomverlust der Hebamme Florentine Neumann. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 21. Juni 1895, Z. 10.363/V wird den Gemeinde¬ Vorstehungen bekannt gegeben, dass laut Note der k. k. schlesischen Landesregierung vom 18. Mai l. J., Z. 8814, mit dem Erkenntnisse des Bürgermeisteramtes in Troppau vom 6. Mai d. J., Z. 6696, der Hebamme Florentine Neumann anlässlich ihrer Verurtheilung wegen des Verbrechens der Abtreibung der Leibesfrucht die Berechtigung zur weiteren Ausübung der Hebammenpraxis entzogen und das Diplom abgenommen wurde. Steyr, am 13. Juli 1895. Z. 8966. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler und Spitals¬ frequentanten Martin Morautschnig. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Villach vom 1. Juni, Z. 13.420, treibt sich der in der Gemeinde Hohenthurn zuständige Martin Morautschnig beschäfti¬ gungslos insbesondere in den Alpenländern herum und verursacht der genannten Gemeinde durch Ansprechen von Reisevorschüssen auf Kosten derselben, sowie durch häufige Inanspruchnahme der Krankenhauspflege erhebliche Kosten. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Juni l. J., Z. 10.230/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Spitalsverwaltungen auf Martin Morautschnig mit der Weisung aufmerksam gemacht, demselben in Hinkunft weder Unterstützungen auf Kosten der Heimatsgemeinde zu gewähren, noch die Aufnahme in die Krankenhauspflege vor ärztlich constatierter Nothwendigkeit zutheil werden zu lassen, ihn vielmehr gegebenen Falls der schubpolizeilichen Behandlung zuzuführen. Der Genannte ist groß, hat längliches Gesicht, graue Augen, braune Haare und Augenbrauen, reguläre Nase, proportionierten Mund, gute Zähne und keine besonderen Kennzeichen. Morautschnig ist im Jahre 1865 in Klagenfurt geboren, Kellner von Beruf und im Besitze eines von der Gemeinde Hohenthurn am 16. August 1892 ausgestellten Arbeitsbuches. Steyr, am 12. Juli 1895. Z. 9087. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Eruierung der Angehörigen des Michael Katkais, welchen ein Anspruch auf dessen Verlassenschaft zusteht. An Bord des auf der Reise aus New=York nach Europa begriffenen Dampfers „Saala“ ist am 13. Septem¬ ber 1892 in Nonderham ein Individium gestorben, welches nach den Schiffauszeichnungen Michael Ratkai heißt und aus Horvat in Oesterreich stammen soll. Der aus dem Nachlasse Ratkeis herrührende Barbetrag von 58 fl. 6 kr. befindet sich vorläufig in Verwahrung des k. k. Ministeriums des Innern. Laut einer Mittheilung des königl. ung. Ministeriums des Innern, an welches das k. u. k. General=Consulat in Bremen sich zunächst mit der bezüglichen Anzeige über das Ableben Ratkais gewendet hatte, haben die in Ungarn nach der Heimat des Genannten gepflogenen Erhebungen zu einem positiven Resultate nicht geführt. Nachdem auch die über Ratkai im Wege des k. u. k. General=Consulates New=York bei der dortigen Agentur Adams bei welcher der Genannte den Passageschein nach Europa im August 1892 gelöst haben dürfte, sowie die an Bord des Dampfers „Saala“ gepflogenen Nachforschungen laut Mittheilung des genannten Consulates resultatlos geblieben sind, beziehungsweise keine näheren Daten über das Alter, die Nationalität und die Heimat des Ratkai geliefert haben, so werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Juli l. J., Z. 10.691/II, beauftragt, die geeigneten Erhebungen in der bezeichneten Richtung zu pflegen und über das Ergebnis zuverlässig bis 28. Juli l. J. anher zu berichten. Steyr, am 13. Juli 1895. Z. 9208. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität einer bei Ibbs aus der Donau gezogenen männlichen Leiche. Am 2. Juli d. J. wurde zufolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 8. Juli l. J., Z. 15.722, aus der Donau nächst Ybbs die Leiche eines circa 35jährigen Mannes gezogen. Dieselbe war mit einem chwarzen defecten Kammgarnrock, mit einer grauen Hose und mit Stiefletten bekleidet. Die Wäsche bestand nur aus einem grauen Hemd, Unterhose und Socken fehlten In der Tasche hatte die Leiche ein Fläschchen mit einer Carbolsäure ähnlichen Flüssigkeit, einen alten Kamm und mehrere Hemdknöpfe. Briefschaften oder Papiere wurden nicht gefunden. Die Leiche war 173 cm lang, von kräftigem Körperbau, an den Händen waren Schwielen von schwerer Arbeit sichtbar. Am janzen Körper finden sich keine Verletzungen. Am linken Vorderarm zeigte sich eine Tätowierung: „A. D. 1883. Dragoner=Regiment Nr. 24.“ (An der Eichel befindet sich auf der rechten Seite ein im Heilen begriffenes Ukus molle).

3 Der Ertrunkene hatte spärlichen, blonden Haarwuchs und einen kurz geschnittenen Vollbart. Diese Leiche dürfte ungefähr 3 Wochen im Wasser gelegen sein und einem Manne aus dem Arbeiterstande angehören. Nach der Identität dieser Leiche sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ist ein eventuell positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 15. Juli 1895. Z. 9088. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.478/II Kundmachung betreffend die Sperre des Comitates Heves in Ungarn für die Ausfuhr von Schweinen. — Laut telegraphischer Mittheilung des hohen k. k. Mini¬ steriums des Innern vom 8. Juni l. J., Z. 19.388, hat das königl. ung. Ackerbauministerium das Comitat Heves wegen Schweinepest für die Ausfuhr von Schweinen gesperrt. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 4. Juli 1895, Z. 11.039, 11.006, mit dem Bemerken allgemein verlautbart, dass die Bestimmungen derselben bezüglich der Einfuhr von Schweinen aus den gesperrten Comitaten nach Oberösterreich, ferners bezüglich der Uebertretung dieser Verfügungen auch gegenüber dem Comitate Heves in analoger Weise Anwendung finden. Von der k. k. Statthalterei. Linz, am 10. Juli 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 15. Juli 1895. Z. 9286. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 5. Juli bis 12. Juli 1895. 1. Rotz=Wurmkrankheit. Bestehen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Haslach. 2. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Gaflenz, Ortschaft Großgschnaidt. 3. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaft Lehne. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Pernzell; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Pesen¬ dorf. 3. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Lorch, Ortschaft Volkersdorf. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Wetzelstein. 5. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinden und Ortschaften Losensteinleiten und Ried. 6. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ungenach, Ortschaft Engelsheim. 4. Schweinepest. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Grünbach, Ortschaft Oberrauchenödt; Gemeinde Haibach, Ortschaft Affenburg; Gemeinde Käfermarkt, Ortschaften Albingdorf, Dörfl, Miesen¬ berg, Pernau, Wagrein: Gemeinde Königswiesen, Ort¬ schaften Herzenschlag, Königswiesen, Mötlas und Mötlasberg; Gemeinde Königschlag, Ortschaft Hinterkönigschlag; Gemeinde Lasberg, Ortschaften Gransberg, Steinböckhof, Siegelsdorf; Gemeinde und Ortschaft Leonfelden; Gemeinde St. Leonhardt, Ortschaften Herzogsrath, Oberarzing. Rabenberg; Gemeinde Liebenau, Ortscha ten Liebenau, Schönberg, Schanz, Stum¬ berg; Gemeinde Neumarkt, Ortschaften Neumarkt, Sallers¬ dorf, Schall, Schinersdorf; Gemeinde St. Oswald, Ortschaft Oberreitern; Gemeinde und Ortschaft Ottenschlag; Gemeinde Pierbach, Ortschaften Hinterhütten, Höfnerberg und Pierbach; Gemeinde Schönau, Ortschaften Schönau, Weterberg, Neu¬ mühl, Hofing; Gemeinde und Ortschaft Unterweißenbach; Gemeinde Stiftung, Ortschaften Ober= und Unterstiftung; Gemeinde Weitersfelden, Ortschaften Harrachsthal, Winnau, Windgföhl, Weitersfelden, Nadelbach, Haid; Gemeinde Zeiß, Ortschaften Oberzeiß und Stiftung; Gemeinde Zwettl, Ort¬ chaften Markt und Land Zwettl. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schaften Ebenzweier, Eck, Neukirchen; Gemeinde Gmunden, Ortschaften Lehen und Weyer: Gemeinde und Ortschaft Kirchham; Gemeinde Laakirchen, Ortschaften Lindach und Oberweis; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Kufhaus; Ge¬ meinde Vorchdorf, Ortschaft Feldham. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Untergrünburg; Gemeinde und Ortschaft Molln; Ge¬ meinde und Ortschaft Nussbach; Gemeinde Steinbach, Ort¬ schaften Forstau und Zehetner; Gemeinde und Ortschaft Waldneukirchen. 4. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Albern¬ dorf, Ortschaften Aich, Hirschstein, Katzendorf, Matzelsdorf, Pröstelsdorf, Spattendorf; Gemeinde Altenberg, Ortschaften Kulm, Oberwinkl, Parkfried, Unterweitrag, Weignesedt; Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg; Gemeinde Eidenberg, Ortschaften Edt, Kammerschlag; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaften Außertreffling, Graz, Mittertreffling, Zinngießing; Gemeinde und Stadt Enns: Gemeinde Gallneukirchen, Ort¬ schaften Gallneukirchen und Simling; Gemeinde Gramastetten, Ortschaften Gramastetten, Hamberg, Türkstetten; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaften Albrechtsschlag, Auedt, Oberaigen, Oberrudersbach, Hellmonsödt und Wildberg; Gemeinde Kirch¬ berg, Ortschaft Thyrnau; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaften Kleinmünchen und Neuscharlinz; Gemeinde und Ortschaft Lorch; Gemeinde Puchenau, Ortschaft Oberpuchenau; Ge¬ meinde und Ortschaft St. Peter; Gemeinde Urfahr, Ort¬ schaft Auberg; Gemeinde und Ortschaft Walding. 5. Bezirk Perg: Gemeinde Brawinkl, Ortschaft Zellhof: Gemeinde Hundsdorf, Ortschaften Guttenbrunn¬ leiten, Gaisruck, Hundsdorf; Gemeinde und Ortschaft Lanzen¬ dorf; Gemeinde Pabneukirchen, Ortschaften Eisendorf, Pabneukirchen: Gemeinde Selker, Ortschaften Selker und Schnitzberg; Gemeinde St. Thomas, Ortschaften Thomas¬ raith und Ober=St. Thomas.

4 6. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Haslach; Gemeinde Lichtenau, Ortschaft Unterurasch: Ge¬ meinde Julbach, Ortschaften Niederkaml und Vorderschiffl; Gemeinde Peilstein, Ortschaft Exenschlag; Gemeinde und Ortschaft Rohrbach; Gemeinde Schönegg, Ortschaft Piber¬ schlag und Mühlholz. 7. Bezirk Schärding: Gemeinde und Ortschaft Altschwendt; Gemeinde Eschenau, Ortschaften Eschenau, Reith, Königshub und Stirzing; Gemeinde Natternbach, Ortschaften Fronberg, Gaisbuchen; Gemeinde Neukirchen, Ortschaften Reiting, Hungberg, Knotzberg, und Frankengrub; Gemeinde und Ortschaft Raab: Gemeinde und Ortschaft Riedau; Gemeinde Peuerbach, Ortschaften Greinsfurt und Peuerbach; Gemeinde und Stadt Schärding; Gemeinde und Ortschaft Zell a. d. Pram. 8. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Garsten, Ortschaft Lahrndorf; Gemeinde Gaflenz, Ortschaft Neudorf; Gemeinde Gleink, Ortschaft Dornach: Gemeinde und Markt Bad Hall; Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaften Dehenwang, Egendorf, Helmberg, Kirchberg, Mai¬ dorf, Oberburgfried, Pochendorf; Gemeinde Reichraming, Ortschaft Arzberg; Gemeinde Weyer, Ortschaften Weyer und Obsweyer. 9. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Zipf; Gemeinde und Ortschaft Vöcklabruck; Ge¬ meinde Ungenach, Ortschaften Kirchberg und Ungenach; Gemeinde Wolfsegg, Ortschaften Deisenham, Kohlgrub, Wolfsegg und Weid; Gemeinde Zell am Pettenfürst, Ortschaft Vornholz. 10. Bezirk Wels: Gemeinde St. Agatha, Ort¬ schaft Hölzing, Sonnleiten, Hanging, Bäckenhof; Gemeinde und Ortschaft Alkoven; Gemeinde und Stadt Eferding; Gemeinde St. Georgen, Ortschaft Tolbeterau; Gemeinde und Ortschaft Grieskirchen; Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Nadernberg; Gemeinde Prambachkirchen, Ortschaften And¬ richsberg, Langstögen, Obereschelbach; Gemeinde und Ort¬ schaft Wallern; Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaften Waizenkirchen und Itzing. 11. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 12. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaften Gmunden, Kranabet, Mühlwang, Traunstein; Ge¬ meinde Ischl, Ortschaft Kaltenbach; Gemeinde Ohlsdorf, Ortschaften Ohlsdorf und Rittham. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Aistersheim, Ort¬ schaften Aistersheim und Thalheim. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Kallham, Ort¬ schaft Holzhäusl; Gemeinde Wernstein, Ortschaft Schafberg. 4. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde und Ortschaft Wartberg. Steyr, am 17. Juli 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. D114 Ehrenburger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen. Redaetion und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Stevr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2