Amtsblatt 1895/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. Juli 1895

6 Consumorte, in welchen eine genaue und gewissenhafte Fleischbeschau gewährleistet ist, eingeführt werden. Als solche Consumorte, welche zugleich Eisenbahn¬ stationen sein müssen, werden die Städte Linz, Steyr, Wels, Gmunden und Ischl festgesetzt. b) Solche Fleischsendungen müssen mit einem am Auf¬ gabsorte von einem amtlichen Organe ausgestellten Certifi¬ cate gedeckt sein, welches den Aufgabs= und Bestimmungsort der Sendung und die Bestätigung enthält, dass dieselbe nicht von an Schweinepest (Schweineseuche) oder an Schweinerothlauf erkrankten Thieren herrührt. Solche Sendungen dürfen bis zur Erreichung der Eisenbahnstation des Bestimmungsortes nicht ausgeladen werden. c) Nach der Ankunft im Bestimmungsorte sind solche Sendungen der genauesten und gewissenhaftesten Fleisch¬ beschau zu unterziehen, und sind alle Thiercadaver, welche Zeichen der Schweinepest (Schweineseuche) oder des Schweine¬ rothlaufes an sich tragen oder aus einer anderen Ursache von menschlichem Genusse auszuschließen sind, endlich ins¬ besondere jene Thiercadaver, welchen die Nieren und das Nierenfett nicht anhaften, dem Wasenmeister zur sofortigen Vertilgung zu übergeben. Durch diese Verfügungen werden die Bestimmungen der hierämtlichen Kundmachungen vom 26. November 1889, Z. 16.218, 20. April 1892, Z. 4835, vom 31. Mai, 21. und 28. Juni 1895, Z. 9156, 10.001 und 10.760, ab¬ geändert, beziehungsweise außer Wirksamkeit gesetzt. Dies wird auf Grund des eingangs citierten Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern allgemein ver¬ lautbart und bemerkt, dass Uebertretungen dieser Anord¬ nungen, welche mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit treten, nach den Bestim¬ mungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), wobei auch die Vorschriften des § 46 des allgemeinen Thierseuchengesetzes und der dazu erlassenen Durchführungs¬ verordnung zur Anwendung kommen, bestraft werden. K. k. oberösterreichische Statthalterei. Linz, den 4. Juli 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 9. Juli 1895. Z. 8084. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen= Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Juni bis 17. Juni 1895. Rotz=Wurmkrankheit. Bestehen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Haslach. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Mühlgrub: Gemeinde Grünburg, Ortschaft Leonstein; Gemeinde und Ortschaft Michldorf. 2. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Hargels¬ berg, Ortschaft Fasching. 3. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Wei߬ kirchen, Ortschaft Graßing. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Ungenach, Ort¬ schaft Engelsheim. Erlöschen der Seuche: Bezirk Linz (Umgeb.): Gemeinde Leonding, Ort¬ schaft Allharting. 3. Schweineseuche (=Pest). Ausbruch und Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schaft Eilz; Gemeinde Gmunden, Ortschaften Mühlwang und Weyer: Gemeinde und Ortschaft Ohlstorf und Rittham; Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Kufhaus. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach, Ort¬ schaft Firstau. 3. Bezirk Linz (Umgeb.): Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg; Gemeinde Urfahr, Ortschaft Auberg. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Selker, Ortschaften Selker und Schmitzberg. 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Haslach; Gemeinde Schönegg, Ortschaften Mühlholz und Piberschlag. 6. Bezirk Schärding: Gemeinde Eschenau, Ort¬ schaft Oberaubach; Gemeinde Bruck=Waasen, Ortschaft Unter¬ eiberg; Gemeinde Kalham, Ortschaft Holzhäusl; Gemeinde Neukirchen am Wald, Ortschaften Hungberg, Frankengrub, Knotzberg und Reiting; Gemeinde Peuerbach, Ortschaften Peuerbach und Greinsfurt; Gemeinde und Ortschaft Raab; Gemeinde und Ortschaft Riedau; Gemeinde und Ortschaft Schärding; Gemeinde und Ortschaft Zell a. d. P. 7. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Wolfsegg, Ortschaft Deisenham. 8. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 9. Bezirk Wels: Gemeinde Krenglbach, Ortschaft Nadernberg. Erlöschen der Seuche: Bezirk Wels: Gemeinde Hofkirchen, Ortschaft Jungreith; Gemeinde Taufkirchen, Ortschaften Dietensam und Obertrattnach. Steyr, den 23. Juni 1895. Z. 8624. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 19. Juni bis 28. Juni 1895. 1. Rotz=Wurmkrankheit. Bestehen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Haslach. 2. Rothlauf der Schweine. Ausbruch und Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Gmunden, Ort¬ schaft Lehen. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ortschaft Leonstein; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. 3. Bezirk Linz (Umgeb.): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Tischnig; Gemeinde Lorch, Ortschaft Volkersdorf. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Kreuzen, Ortschaft Wezlstein. 5. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Wei߬ kirchen, Ortschaft Graßing.

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