2 einen ungestörten Fortgang der Uebungen zu ermöglichen, anderseits Collisionen zwischen den übenden Abtheilungen und den passierenden Schiffen zu vermeiden: Vom 1. bis 31. Juli 1895 wird circa 2000 Schritte stromabwärts der Kremser Eisenbahnbrücke an allen Vor¬ und Nachmittagen, an welchen Uebungen im Kriegsbrücken¬ schlage stattfinden, eine Stromwache am linken Ufer aufge¬ stellt. Die Stromwache wird die Gegenzüge darauf auf¬ merksam machen, dass weiter stromaufwärts am linken Donauufer Uebungen im Kriegs=Brückenschlage stattfinden und dass bis zur Beendigung derselben ein Passieren des linken Donau=Ufers nicht zulässig ist. Für die stromabwärts fahrenden Schiffe ist keine Stromwache aufgestellt und haben sich diese Schiffe nach Passieren der Kremser Eisenbahn¬ brücke in der Zeit vom 1. bis 31. Juli 1895 mehr an das rechte Donauufer zu halten. Wien, am 20. Juni 1895. Von der k. k. u. ö. Statthalterei. Z. 8395. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Georg Sinnhuber. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Juni 1895, Z. 10.502/II, ist laut der Mittheilung der Direction der Landeszwangsarbeits=Anstalt in Laibach vom 20. Juni 1895, Z. 914, an diesem Tage vormittags von der bei der Krain=Industrie=Gesellschaft beschäftigten Zwäng¬ lings=Abtheilung in Aßling, Bezirk Radmannsdorf, der mit dem Statthalterei=Erlasse vom 29. October 1894, Z. 17.142/II, in die genannte Zwangsarbeitsanstalt notio¬ nierte und seit 6. December 1894 detenierte, 24 Jahre alte Georg Sinnhuber aus Obernberg, Bezirk Ried, Hufschmiedgeselle, entwichen. Derselbe ist mittlerer Statur und starken Körperbaues, hat längliches Gesicht, braune Haare und Augenbrauen, graue Augen, proportionierten Mund und Nase und am rechten Fuße eine Narbe; er spricht deutsch. Bekleidet war er bei der Entweichung mit einer Zwänglingszwilchmontur. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die Ausforschung des Flüchtlings zu ver¬ anlassen und im Betretungsfalle ungesäumt anher die An¬ zeige zu erstatten. Steyr, am 28. Juni 1895. Z. 8456. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Identitätsfeststellung einer in der Gemeinde Säusenstein aus der Donau gezogenen Leiche. Am 24. Mai 1895 wurde im Gemeindegebiete Säusen¬ stein, Bezirk Amstetten, eine dem Arbeiterstande angehörige 20 — 25 Jahre alte, große und starke männliche Leiche aus der Donau gezogen. Die am 25. Mai 1895 vorgenommene Obduction ergab, dass die Leiche schon durch längere Zeit im Wasser gelegen sei und das die Wunden am Kopfe der Leiche höchstwahrscheinlich erst im Wasser durch Anstoßen an Steine zugefügt worden sein, mithin ein fremdes Ver¬ schulden ausgeschlossen sein dürfte. Der Leichnam war an den Füßen mit einem Paar weiße Baumwollsocken, einem Paar defecten Stiefletten und überdies der rechte Fuß mit einem kleinen Rest einer blauge¬ streiften Unterhose bekleidet, wogegen der übrige Körper völlig nackt war. Diese Effecten wurden zur eventuellen Constatierung der Identität beim Gemeindeamte in Säusenstein deponiert. Eine nähere Personsbeschreibung konnte infolge der vor¬ geschrittenen Verwesung nicht aufgenommen werden. Behufs Feststellung der Identität dieser Leiche sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ist ein eventuelles, positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 30. Juni 1895. Z. 8579. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Hugo Bader. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim h. k. k. Landesvertheidigungs=Ministerium um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1874 zu Göstin bei Graz geborenen, in St. Johann am Brückl im Bezirke St. Veit heimatberechtigten Hugo Bader, unehelichen Sohnes der Ursula Bader, welcher von der regelmäßigen Stellung pro 1895 ungerechtfertigt ausgeblieben ist, angesucht. Eine Personsbeschreibung über den Genannten liegt nicht vor. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung werden die Gemeinde=Vorstehungen und k k. Gendarmerie=Posten= Commanden beauftragt, die be¬ züglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. Juli l. J. anher zu berichten. Steyr, am 1. Juli 1895. Z. 8468. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Riedel. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1872 ge¬
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