Amtsblatt 1895/27 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. Juli 1895

Nr. 27. 1895. der k. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 4. Juli Z. 8283. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Das h. k. k. Ministerium des Innern ist zur Kenntnis gelangt, dass in manchen Gegenden die Bauunternehmer, Ziegeleibesitzer, Unternehmer von Erdarbeiten, Zimmer¬ meister, Poliere 2c., ihre Arbeiter nicht bar auszahlen, sondern denselben Marken verabfolgen, mit welchen die Arbeiter an bestimmte Geschäftsleute gewiesen werden, von denen die Unternehmer eine Provision beziehen. Zufolge der von den Organen der Gewerbeinspection gemachten Wahrnehmungen kommt diese Unzukömmlichkeit insbesondere bei jenen Betrieben vor, wo Bau= und sonstige Arbeiterkantinen bestehen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Juni 1895, Z. 9794/I, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen auf die missbräuchliche Anwendung von Marken bei Lohnzahlungen, sowie auf den Umstand auf¬ merksam gemacht, dass dieser Missbrauch zumeist mit der Einführung des Kantinwesens verbunden ist, und werden die Gemeinde=Vorstehungen angewiesen, die Verwendung von Marken zu Lohnzahlungen, sofern dieselbe den § 78 u. s. f. der Gewerbegesetznovelle widerstreitet, anher zur Anzeige zu bringen. Steyr, am 27. Juni 1895. Z. 7476. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen betreffend Berhütung von Jagdunfällen. Mehrfache Erfahrungen haben zur Ueberzeugung geführt, dass ein großer Percentsatz der bei Jagden vorkommenden Unfälle auf den Umstand zurückzuführen ist, dass nach den Trieben die Gewehre nicht entladen werden, dass somit die Mehrzahl der Schützen bei ihrem Gange zum Sammelplatze, auf diesem, und sohin beim Gange auf den neuen Auf¬ stellungspunkt das Gewehr geladen tragen, wobei es aus verschiedenen Ursachen sich bedauerlicherweise wiederholt er¬ eignet hat, dass Schüsse unabhängig von dem Willen des Schützen losgegangen sind und körperliche Verletzungen, sogar auch Tödtungen der Mitschützen oder Treiber bewirkt haben. Ein wirksames Mittel zur Hintanhaltung von derlei Unfällen würde darin bestehe, dass, wie es bei geordneten Jagden ohnehin der Fall ist, Jagdinhaber und mit der Jagdleitung betraute Jäger vor Beginn der Kreis=, Streif¬ oder Treibjagden sämmtlichen Theilnehmern das Entladen der Gewehre beim Gange zum Sammelplatze, auf diesem und beim Gange auf und von dem neuen Stande strenge auftragen und dawider Handelnde sofort von der ferneren Theilnahme an den Jagden ausschließen würden. Ich finde mich daher bestimmt, die Gemeinde=Vor¬ stehungen, welchen nach § 25, P. 2, der oberösterr. Gemeinde¬ ordnung die Sorge für die Sicherheit der Person und des Eigenthums obliegt, auf Vorstehendes behufs entsprechender Einwirkung auf die Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer mit dem Bemerken aufmerksam zu machen, dass es sich empfehlen dürfte, den Jagdpächtern und Eigenjagdbesitzern diesen Erlass abschriftlich mitzutheilen. 55 Steyr, am 30. Juni 1895. Z. 8394. An sämmtliche Gemeindevorstehungen. Aufstellung einer Stromwache anlässlich der Pionnier¬ Uebungen in Krems. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen infolge hohen Statthalterei=Erlasses vom 24. v. M., Z. 10.376/VI, im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 12. Mai d. J., Z. 6293, Amtsblatt Nr. 20, eine Kundmachung der k. k. niederösterr. Statthalterei, betreffend weiterer Sicherheits¬ Vorkehrungen anlässlich der bei Krems stattfindenden Pionnier=Uebungen, zur entsprechenden Verlautbarung mit¬ getheilt. 6 8 Steyr, am 2. Juli 1895. Nr. 57.798. 618 6 Kundmachung. Nachdem in der Zeit vom 1. bis 31. Juli 1895 nebst den gewöhnlichen Brückenschlagübungen des Pionnier¬ Bataillons Nr. 6 die praktischen Uebungen im Kriegs¬ brückenschlage des Pionnier=Bataillons Nr. 9 u. zw. circa 1000 Schritte stromabwärts der Eisenbahnbrücke bei Krems beginnen, werden für den Schiffsverkehr auf der Donau zunächst Krems nebst den mit der h. o. Kundmachung vom 4. Mai 1895, Z. 40.504, angeordneten Maßnahmen noch folgende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um einerseits

2 einen ungestörten Fortgang der Uebungen zu ermöglichen, anderseits Collisionen zwischen den übenden Abtheilungen und den passierenden Schiffen zu vermeiden: Vom 1. bis 31. Juli 1895 wird circa 2000 Schritte stromabwärts der Kremser Eisenbahnbrücke an allen Vor¬ und Nachmittagen, an welchen Uebungen im Kriegsbrücken¬ schlage stattfinden, eine Stromwache am linken Ufer aufge¬ stellt. Die Stromwache wird die Gegenzüge darauf auf¬ merksam machen, dass weiter stromaufwärts am linken Donauufer Uebungen im Kriegs=Brückenschlage stattfinden und dass bis zur Beendigung derselben ein Passieren des linken Donau=Ufers nicht zulässig ist. Für die stromabwärts fahrenden Schiffe ist keine Stromwache aufgestellt und haben sich diese Schiffe nach Passieren der Kremser Eisenbahn¬ brücke in der Zeit vom 1. bis 31. Juli 1895 mehr an das rechte Donauufer zu halten. Wien, am 20. Juni 1895. Von der k. k. u. ö. Statthalterei. Z. 8395. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Georg Sinnhuber. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Juni 1895, Z. 10.502/II, ist laut der Mittheilung der Direction der Landeszwangsarbeits=Anstalt in Laibach vom 20. Juni 1895, Z. 914, an diesem Tage vormittags von der bei der Krain=Industrie=Gesellschaft beschäftigten Zwäng¬ lings=Abtheilung in Aßling, Bezirk Radmannsdorf, der mit dem Statthalterei=Erlasse vom 29. October 1894, Z. 17.142/II, in die genannte Zwangsarbeitsanstalt notio¬ nierte und seit 6. December 1894 detenierte, 24 Jahre alte Georg Sinnhuber aus Obernberg, Bezirk Ried, Hufschmiedgeselle, entwichen. Derselbe ist mittlerer Statur und starken Körperbaues, hat längliches Gesicht, braune Haare und Augenbrauen, graue Augen, proportionierten Mund und Nase und am rechten Fuße eine Narbe; er spricht deutsch. Bekleidet war er bei der Entweichung mit einer Zwänglingszwilchmontur. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die Ausforschung des Flüchtlings zu ver¬ anlassen und im Betretungsfalle ungesäumt anher die An¬ zeige zu erstatten. Steyr, am 28. Juni 1895. Z. 8456. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Identitätsfeststellung einer in der Gemeinde Säusenstein aus der Donau gezogenen Leiche. Am 24. Mai 1895 wurde im Gemeindegebiete Säusen¬ stein, Bezirk Amstetten, eine dem Arbeiterstande angehörige 20 — 25 Jahre alte, große und starke männliche Leiche aus der Donau gezogen. Die am 25. Mai 1895 vorgenommene Obduction ergab, dass die Leiche schon durch längere Zeit im Wasser gelegen sei und das die Wunden am Kopfe der Leiche höchstwahrscheinlich erst im Wasser durch Anstoßen an Steine zugefügt worden sein, mithin ein fremdes Ver¬ schulden ausgeschlossen sein dürfte. Der Leichnam war an den Füßen mit einem Paar weiße Baumwollsocken, einem Paar defecten Stiefletten und überdies der rechte Fuß mit einem kleinen Rest einer blauge¬ streiften Unterhose bekleidet, wogegen der übrige Körper völlig nackt war. Diese Effecten wurden zur eventuellen Constatierung der Identität beim Gemeindeamte in Säusenstein deponiert. Eine nähere Personsbeschreibung konnte infolge der vor¬ geschrittenen Verwesung nicht aufgenommen werden. Behufs Feststellung der Identität dieser Leiche sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ist ein eventuelles, positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 30. Juni 1895. Z. 8579. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden betreffend Ausforschung des stellungspflichtigen Hugo Bader. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim h. k. k. Landesvertheidigungs=Ministerium um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1874 zu Göstin bei Graz geborenen, in St. Johann am Brückl im Bezirke St. Veit heimatberechtigten Hugo Bader, unehelichen Sohnes der Ursula Bader, welcher von der regelmäßigen Stellung pro 1895 ungerechtfertigt ausgeblieben ist, angesucht. Eine Personsbeschreibung über den Genannten liegt nicht vor. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung werden die Gemeinde=Vorstehungen und k k. Gendarmerie=Posten= Commanden beauftragt, die be¬ züglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. Juli l. J. anher zu berichten. Steyr, am 1. Juli 1895. Z. 8468. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Johann Riedel. Die k. k. Landesregierung für Schlesien hat um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1872 ge¬

borenen, in Alt=Vogelseifen im Bezirke Freudenthal heimat¬ berechtigten, stellungspflichtigen Johann Riedel, Sohnes der Clara Riedel, angesucht. Derselbe ist bei der Stellung im Jahre 1894 nicht erschienen und konnte sein Aufenthalt seitens der Bezirks¬ hauptmannschaft in Freudenthal nicht ausgeforscht werden. Johann Riedel ist im Besitze eines Dienstbotenbuches mit einer Reisebewilligung für die österreichisch= ungarische Mo¬ narchie ddto. 16. Juni 1891, giltig bis 28. Februar 1893. Er ist von kleiner Statur, hat rundes Gesicht, blonde Haare, braune Augen, Mund und Nase proportioniert. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden hievon mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Ge¬ nannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungs¬ pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Ge¬ nüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 15. August l. J. anher zu berichten. Steyr, am 29. Juni 1895. Z. 8580. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden betreffend Ausforschung des Stellungspflichtigen Balentin Kalischnig. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat beim hoben k. k. Landesvertheidigungsministerium um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 zu St. Walburgen geborenen, in St. Johann am Brückl im Bezirke St. Veit a. d. Glan heimatberechtigten, stellungspflichtigen Valentin Kalischnig, beziehungsweise der Mutter desselben, angesucht. Seine uneheliche Mutter, namens Theresia Kalischnig, lebte zur Zeit der Geburt ihres Sohnes als Zuhälterin des Eisenbahnarbeiters Johann Rosenzopf beim vulgo Hopf¬ gartner in der Ortschaft Labing, Pfarre St. Walburgen, und soll sich jetzt als Bettlerin herumtreiben. Eine Persons¬ beschrei ung über die Vorgenannte liegt nicht vor. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden beauftragt, die bezüg¬ lichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungs¬ pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 20. Juli l. J. anher zu berichten. Steyr, am 1. Juli 1895. Z. 8606. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Nachforschung nach Josef Hirtenlehner. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 16. v. M., Z. 7785 (Amtsblatt Nr. 25), angeordnete Nachforschung nach Josef Hirtenlehner ist einzustellen, nachdem dessen Leiche bereits aufgefunden wurde. Steyr, am 2. Juli 1895. Z. 8617. Amts=Erinnerung. Die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Kremsmünster Marki, Lausa=Losenstein, Pfarrkirchen, Piberbach, Ried, Sterning, Sipbachzell, St. Ulrich, Weyer werden aufge¬ fordert, das Impfprogramm umgehend anher vorzulegen. Steyr, am 1. Juli 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Ehrenbürger=Diplome sowie jede Art Adressen, Anerkennungs= und Dankschreiben 2c. in schönster kalligraphischer Ausführung liefert billigst die Haas'sche Buchdruckerei und Lithographie, Steyr, Grünmarkt Nr. 7. Gut gummierte Siegelmarken für die löbl. Gemeindevorstehungen und Ortsschulräthe sind in obiger Buchdruckerei und Lithographie zu haben. Lager aller Gattungen Schuldrucksorten für löbl. Ortsschulräthe und Schulleitungen.

Buchdruckerei und Tithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Tager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Remntog Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen = Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu § 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke) (Muster 21 zu § 109.) Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Stepr.

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