Amtsblatt 1895/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Mai 1895

K. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Nr. 22. Steyr, am 30. Mai 1895. Z. 6624. An die Gemeinde-Vorstehungen Gleink, Garsten, St. Alrich, Ternberg, Losenstein, Reichraming, Großraming und Weyer. Nachfolgende Kundmachung ist zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statthalterei Linz vom 18. Mai l. J. Z. 8398 /VI., sofort den bekannten Schiffahrts=Gewerbe¬ treibenden zu verlautbaren Steyr, am 21. Mai 1895. Z. 8398/VI. Kundmachung. Laut telegraphischer Anzeige der k. k. Canal=Inspection in Wien ist das Schiffahrtshindernis für die Einfahrt in den Wiener=Donaucanal, wegen dessen zufolge der h. d. Kundmachung vom 10 Mai d. J., Nr. 8021, die Canalein¬ fahrt eingestellt war, behoben und sohin die Schiffahrt durch den Donaucanal wieder freigegeben. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, den 18. Mai 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Z. 6617. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Impfzeugnisse für nach Sachsen reisende Arbeiter. Infolge Anregung der kaiserlich Deutschen Reichs¬ regierung wurde von der königlich sächsischen Regierung angeordnet, dass zuziehende fremdländische Arbeiter, in deren Heimatslande der Impfzwang nicht besteht, oder erst in den letzten zehn Jahren eingeführt wurde, der Impfung zu unterziehen sind, wenn sie sich nicht über die erfolgreiche Impfung oder die überstandene Pockenkrankheit auszuweisen vermögen. Im Interesse der alljährlich aus den Königreichen und Ländern der diesseitigen Reichshälfte nach Sachsen gehenden zahlreichen Arbeiter werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 26. April l. J., Z. 11.398, und hohen k. k. Statthalterei Erlasses vom 6. Mai l. J., Z. 7558/V, beauftragt, diese Anordnung der sächsischen Regierung zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, damit die im Deutschen Reiche, namentlich in Sachsen während des Sommers ihren Erwerb findenden Arbeiter sich rechtzeitig mit einem Impfungs¬ Zeugnisse versehen können. Steyr, am 21. Mai 1895. Z. 6619. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Amerikanische Millionenerbschaften. Anfangs dieses Jahres war in galizischen Blättern eine Mittheilung verbreitet, dass nach einem gewissen, in Guatemala verstorbenen Jakob Goslkowski eine Millionen¬ erbschaft zu beheben sei, und wurden die allfälligen Erbs¬ interessenten aufgefordert, sich wegen Geltendmachung ihrer Ansprüche an eine namhaft gemachte Advocatenfirma in Chicago zu wenden. Infolgedessen sind an das k. u. k. Consulat in Chicago zahlreiche Anfragen eingelaufen, welche dasselbe veranlassten Erhebungen über den Fall zu pflegen, auf Grund deren das genannte Consulat jeden Einzelnen der Einschreitenden gewarnt hat, einem Vorschufsbegehren der genannten Advocatenfirma zu entsprechen, bevor man sich nicht durch Anfrage in Guatemala selbst über die Existenz des angeblichen Nachlasses Gewissheit verschafft habe. Seither sind auf diplomatischem Wege diesfalls Erkundigungen eingezogen worden, welche keinen Zweifel gestatten, dass mit der Verbreitung der erwähnten Mitthei¬ lung in den galizischen Blättern, welche offenbar von der in Rede stehenden Advocatenfirma ausgegangen ist, es ledig¬ lich auf eine betrügerische Entlockung von Vorschüssen abge¬ sehen war. Angesichts dieses Falles muss das Publicum im eigenen Interesse darauf aufmerksam gemacht werden, auch in Zukunft ähnlichen Mittheilungen gegenüber das größte Misstrauen an den Tag zu legen. Infolge Erlasses des Herrn k. k. Minister=Präsidenten vom 10. Mai l. J., Z. 210/P. L., und hohen Statthalterei¬ Präsidial=Erlasses vom 15. Mai l. J., Z. 1104/Präs., ist dieser Warnung die größtmöglichste Verbreitung zu ver¬ schaffen. Steyr, am 21. Mai 1895.

2 Z. 6612. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. K. Gendarmerie-Posten-Commanden. Warnung vor dem Daganten Franz Krivic. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rad¬ mannsdorf treibt sich der zur Gemeinde Görjach zuständige, mehrfach gerichtlich abgestrafte Franz Krivic beschäftigungslos umher und lässt sich auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Unterstützungen verabfolgen, wodurch derselben ungerecht¬ fertigter Weise namhafte Auslagen verursacht werden. Franz Krivic ist in Lauffen, Gemeinde Möschnach, am 12. November 1866 geboren, von Profession Bäcker, ist von hagerer Statur, hat ein längliches Gesicht, kastanienbraune Haare, graue Augen, proportionierten Mund und Nase und bat keine besonderen Kennzeichen. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Mai 1895, Z. 7766/II, wird auf das Treiben dieses Individuums mit der Weisung aufmerksam gemacht, dass demselben in Hinkunft keine Geldunterstützung auf Kosten seiner Heimatsgemeinde verabfolgt wird, und er gegebenen Falles der Behandlung nach den Schubgesetzen zu unterziehen ist. Steyr, am 20. Mai 1895. Z. 6618. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschungsveranlassung. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat beim hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 3. October 1872 ge¬ borenen, in Lipowetz, im Bezirke Boskowitz, heimatberech¬ tigten, stellungspflichtigen Siegfried Zatecky, Sohnes des Johann Zatecky, Häuslers in Lipowetz, und der Francisca, geborene Zouhar, angesucht. Den geflogenen Erhebungen zufolge verließ der Ge¬ suchte vor etwa 6 Jahren sein Elternhaus und zieht seither als Landstreicher im Lande herum. Laut Angabe seines Vater ist derselbe mittelgroß, von schlankem Körperbaue, hat blonde Haare und Augen¬ brauen, blaue Augen, spitzige Nase, längliches Gesicht, proportionierten Mund und spricht böhmisch. Als besonderes Kennzeichen hat derselbe im Ober¬ kiefer einen nach auswärts vorstehenden Zahn. Infolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Mai 1895, Z. 8246/IV sind die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeich¬ nisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein allfällig positives Resultat wäre bis Ende Juli anher anzuzeigen. Steyr, am 20. Mai 1895. Z. 6622. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor Georg Furthner. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft St. Pölten steht der zur Gemeinde St. Veit a. d. Triesting, Bezirk Baden, zuständige, 30 Jahre alte Bäckergehilfe Georg Furthner dringend im Verdachte einer ungebürlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Krankenhauspflege. Genannter ist ein leichtfertiges, arbeitsscheues Indi¬ viduum, welcher in den verschiedenen Krankenhäusern, ins¬ besondere Niederösterreichs und Steiermarks, als Krankheits¬ simulant Aufnahme zu finden anstrebt. Derselbe wurde in letzterer Zeit vom 7. bis 22. October 1894 im Krankenhause zu Maria Zell, vom 26. October bis 3. November 1894 im Rath'schen Krankenhause in Baden verpflegt und hat am 2. December im Krankenhause zu Klosterneuburg Auf¬ nahme gefunden, durch welche Spitalsverpflegungen insbe¬ sondere der Collectiv=Genossenschafts =Krankencasse Hainfeld übermäßige Auslagen erwachsen sind. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Mai 1895, Z. 7194/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Spitals=Verwaltungen angewiesen, den¬ selben nicht ohne ärztlich festgestellte Nothwendigkeit in die Spitalspflege zu übernehmen und demselben auch keine Reiseunterstützungen oder Vorschüsse zu verabfolgen. Steyr, am 20. Mai 1895. Z. 6623. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung nach Karl Rudolf Pelz. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 26. März 1895, Z. 4248, Amtsblatt Nr. 14, angeordnete Ausforschung nach dem landsturmpflichtigen Karl Rudolf Pelz (Post Nr. 3 des Verzeichnisses) wird eingestellt, nachdem erhoben wurde, dass derselbe im Jahre 1878 zu Neutitschein in Mähren verstorben ist. Steyr, am 20. Mai 1895. Z. 6621. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Errichtung eines Tomaszczuk-Denkmales in Czernowitz. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 10. Mai d. J., Z. 1373/M. J., dem Comité für die Errichtung eines Tomaszczuk=Denkmales in Czer¬ nowitz über dessen Ansuchen die Einleitung einer Sammlung von Beiträgen behufs Aufbringung der Mittel für die Er¬ richtung eines Denkmales für den vor fünf Jahren ver¬ storbenen Gemeinde=Angehörigen und Ehrenbürger von Czernowitz, Universitätsprofessor und vieljährigen Landtags¬ und Reichsraths=Abgeordneten Dr. Constantin Tomaszczuk in der Weise bewilligt, dass ein bezüglicher Aufruf in den

im diesseitigen Staatsgebiete erscheinenden Zeitschriften ver¬ öffentlicht wird und derlei Aufrufe an bestimmte, namentlich angeführte Personen mit der Bitte um Beiträge versendet werden. Dagegen wurde im Hinblicke auf die vielfache, anderweitige Inanspruchnahme der öffentlichen Mildthätig¬ keit, die Vornahme einer Sammlung zu dem erwähnten Zwecke durch von dem genannten Comité hiezu beauftragte Personen in den einzelnen, im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, mit Ausnahme von Mähren, Galizien und der Bukowina, nicht gestattet. Infolge Erlasses des h. k. k. oberösterr. Statthalterei¬ Präsidiums Linz vom 17. Mai l. J., Z. 1121/Präs. werden hievon die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, den 21. Mai 1895. Z. 6687. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchen=Ausweis in der Berichtsperiode vom 10. Mai bis 17. Mai 1895. 1. Bläschenausschlag. Bestehen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Spital am Pyhrn. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Möderndorf. 2. Bezirk Steyr (Umgeb.): Gemeinde Egerndorf, Ortschaft Brunnern. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Braunau am Inn: Gemeinde und Stadt Braunau. 2. Bezirk Steyr (Umgebung): Gemeinde Piber¬ bach, Ortschaft Weifersdorf. Steyr, am 22. Mai 1895. Z. 6779. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Nr. 8369/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Klauenthieren aus den politischen Bezirken Salzburg Stadt und Umgebung nach Oberösterreich. Nachdem unter den vom letzten Salzburger Wochen¬ Nutzviehmarkte unverkauft verbliebenen Rindern des Händlers Chrisant Doppler in Froschheim, sowie unter dem Vieh¬ bestande eines Gehöftes der Gemeinde Gnigl neuerlich die Maul= und Klauenseuche zum Ausbruche gekommen ist, sah sich die k. k. Landesregierung in Salzburg laut Kundmachung vom 14. Mai d. J., Z. 5445, verlasst, behufs Verhütung weiterer Verschleppung dieser Krankheit auf Grund des Gesetzes vom 29. Februar 1880 (R. G. Bl. Nr. 35) nach¬ stehende Verkehrsbeschränkungen zu verfügen: 1. In sämmtlichen Eisenbahnstationen des salzburgischen Flachgaues, inclusive der Station Salzburg, ist das Ein¬ und Ausladen von Klauenthieren zu Zucht= und Nutzungs¬ zwecken bis auf weiteres verboten; desgleichen ist der Ein¬ und Austrieb solcher Thiere in und aus dem Bezirke Salz¬ burg Umgebung untersagt. 2. Schlachtrinder dürfen im Flachgau nur in den Eisenbahnstationen: Straßwalchen, Seekirchen, Hallein und Thalgau und nur nach dem Bestimmungsorte Salzburg verfrachtet werden; in der Station Salzburg ist die Ver¬ ladung nur solchen Schlachtviehes gestattet, hinsichtlich dessen bezüglich der Provenienz und des Gesundheitszustandes kein Bedenken obwaltet und welches zur sofortigen Schlachtung bestimmt ist. Thiere, welche diesen Bedingungen entsprechen, sind in der Ein= und Ausladestation auf Kosten des Besitzers der Beschau zu unterziehen, und ist deren Abtrieb von der Aus¬ ladestation, sowie die Schlachtung behördlich zu überwachen. Für das Ausladen von Schlachtvieh aus anderen Ländern in den als Beschaustationen bestimmten Eisenbahn¬ stationen des Flachgaues einschließlich der Stadt Salzburg gelten die bezüglichen speciellen Vorschriften. 3. In den Bezirken Stadt Salzburg und Umgebung werden bis auf weiteres sämmtliche Nutzviehmärkte ein¬ gestellt. 4. Die Abhaltung der Wochen=Schlachtviehmärkte in der Stadt Salzburg ist unter den seitens der Stadt=Ge¬ meinde=Vorstehung Salzburg mittelst Kundmachung vom 14. Mai 1895, Z. 14.935, verlautbarten Bedingungen ge¬ stattet. 5. Das Winkelmarkten in den Stallungen ist streng¬ stens verboten. Im Hinblicke auf diese Verfügungen der k. k. Landes¬ regierung in Salzburg findet die k. k. Statthalterei zur Verhinderung der Einschleppung der Maul= und Kläuen¬ seuche in das hiesige Verwaltungsgebiet bis auf weiteres die Einfuhr und den Eintrieb von Klauenthieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) aus den politischen Be¬ zirken Salzburg Stadt und Salzburg Umgebung nach Ober¬ österreich zu verbieten. Dieses Verbot tritt mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung“ in Wirksamkeit, und werden Ueber¬ tretungen desselben nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R. G. Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 18. Mai 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 24. Mai 1895. Z. 6400. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Spitalskosten in Oberhollabrunn. Der niederösterreichische Landesausschufs hat im Ein¬ vernehmen mit der k. k. niederösterreichischen Statthalterei die für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Ober¬ hollabrunn per Kopf und Tag festgesetzte Verpflegsgebür vom 1. Mai 1895 angefangen auf 90 kr. erhöht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei Linz vom 1. d. M., Z. 6946/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 26. Mai 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit.

Buchdruckerei und Lithographie von Emil Haas & Cie. in Steyr, Grünmarkt Nr. 7 Daselbst Lager aller Drucksorten zu den Wehrvorschriften und zum Landsturmgesetz. Aufenthalts=Anzeigen von Landsturmpflichtigen. Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht¬ active Mannschaft der Landwehr (Muster XII zu § 17, III. Theil). Aufenthalts=Veränderungsausweis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine (Muster 13 zu § 17). Auszug aus der Tauf=(Geburts=) Matrikel. (Muster 1 zu § 15.) Auszug aus der Sterbe=Matrikel (Muster 2 zu § 15). Auszug aus der Sterbe=Matrikel über die in der eigenen Tauf=(Geburts=) Matrikel nicht verzeichneten Knaben (Muster 4 zu § 15). Bescheinigung (Muster 5 zu § 23). Empfangscheine über Militärtaxbemessungs=Erkenntnis. Empfangs=Bestätigung über die Zustellung der Stellungs=Vorladung. Erhebungsbogen zum Reclamations=Acte bezüglich der Stellung. Erhebung der Verhältnisse des nachgenannten Militär¬ taxpflichtigen, eventuell des Subsidiartaxpflichtigen behufs Bemessung der Militärtaxe für das Jahr. Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 3, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 10, III. Theil). Evidenz=Verzeichnis über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster IX, III. Theil, Anhang). Kundmachung betreffend die Meldung der Stellungs¬ pflichtigen. Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VII zu § 15, Anhang). Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Muster 8 zu § 15). Nachweisung über die Kosten der Stellung. Namen=Register zum Evidenz=Protokoll der nicht activen Mannschaft des Heeres und der Kriegs¬ marine Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft der Landwehr (Muster VIII, III. Theil, Anhang). Namen=Register zum Meldebuch über die nicht active Mannschaft des Heeres und der Kriegsmarine (Beilage 9, III Theil) Schreiben von Gemeinde=Vorstehungen, ob Fraglicher, welcher landsturmpflichtig, im Stellungsverzeichnisse aufgenommen, oder ob Anstände. Sturmrollen = Auszug. Sturmrolle. Summarische Nachweisung über die verfügbaren, militärisch nicht ausgebildeten landsturmpflichtigen Professionisten (Beilage 29 zu § 25). Unentbehrlichkeits=Zeugnis. Verzeichnis der graduierten Aerzte, welche landsturm¬ pflichtig (Beilage 23 zum § 25). Verzeichnis der Militärtaxpflichtigen. Verzeichnis der landsturmpflichtigen Mitglieder. Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsberechtigten, im Jahre ... geborenen Stellungspflichtigen. (Muster 6 zu § 24.) Verzeichnis der zur Stellung gelangenden fremden Stellungspflichtigen. (Muster 7 zu § 24.) Verzeichnis der gänzlich Unbekannten. (Muster 8 zu S 24.) Vorladung zur Stellung. Vormerkbuch über die Abwesenden (für Gemeinden oder für Stellungsbezirke). (Muster 21 zu § 109.) Leumunds= Zeugnisse. Protokoll betreffs Abstellungs=Bewilligungs=Ertheilung. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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