Nebentasche in der Hose war ein silberner Uhrkarabiner befestigt. In der Seitentasche des Unterrockes fand sich eine von Red in Linz angefertigte Photographie einer jungen Dame. Weitere Utensilien oder Geld fanden sich nicht vor. Die Leiche wurde am 12. Mai 1895 auf dem Fried¬ hofe in Mitterkirchen beerdigt. Einzelne Kleidungsstücke, die Photographie und der Uhrkarabiner wurden bei der Gemeinde¬ vorstehung Langacker deponiert. Ueber die Identität dieser Leiche sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen, und ist ein eventuelles, positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 17, Mai 1895. Z. 6477. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler August Donat. Der nach Wolfersdorf in Böhmen heimatzuständige, 37 Jahre alte Gürtlergehilfe August Donat treibt sich mit seiner aus der Gattin und drei Kindern bestehenden Familie seit längerer Zeit, zuletzt vorwiegend in den süd¬ lichen Königreichen und Ländern der Monarchie, arbeitslos herum und verlegt sich darauf, den jeweiligen Aufenthalts¬ gemeinden ausgiebige Geldunterstützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde zu entlocken. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Mai 1895, Z. 6817/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen auf dieses Individuum aufmerksam gemacht, ihnen bei Gewährung von Unterstützungen an dasselbe die nöthige Sorgfalt empfohlen und zugleich angewiesen, eventuell, sofern sonst die gesetzlichen Voraussetzungen hiezu vorhanden sind, zu veranlassen, dass gegen Donat nach den Schubgesetzen vorgegangen wird. August Donat wird von der Statthalterei in Prag als ein Mann von mittlerer Statur mit länglichem Gesichte, braunen Haaren und blauen Augen beschrieben. Steyr, den 17. Mai 1895. Z. 6514. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Hermann Decker. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Baden lässt sich Hermann Decker, Comptoirist, katholisch, ledig, geboren am 6. October 1860, zuständig nach Hirtenberg, von verschiedenen Gemeinden, namentlich in größeren Städten, Reisevorschüsse auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Hirten¬ berg ausfolgen. In letzterer Zeit hat derselbe die Stadt¬ gemeinden Iglau und Salzburg um Reisevorschüsse in Anspruch genommen und auch solche erhalten, früher war dies einmal in Graz der Fall. Personsbeschreibung: Statur mittelgroß, Gesicht oval, Haare schwarz, Augen braun, vor 6 Jahren schwachen Schnurrbart. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Mai l. J., Z. 6939/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen angewiesen, dem Genannten keine Reisevorschüsse zu geben, da der Heimatsgemeinde durch diesen Missbrauch schon beträchtliche Kosten erwachsen sind. Steyr, am 17. Mai 1895. Z. 6398. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung nach Franz Josef Simel. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 4. März 1895, Z. 3184, angeordnete Nachforschung über den im Jahre 1874 in Braunau am Inn geborenen, nach Grein zuständigen Franz Josef Simel ist, nachdem dessen Ableben con¬ statiert wurde, nunmehr wieder einzustellen. Steyr, am 19. Mai 1895. Z. 6573. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden unter Bezugnahme auf die Stattholterei=Kundmachung vom 14. April 1895, Z. 6315/I, intimiert mit h. d. Erlasse vom 22. April 1895, Z 5295, Amtsblatt Nr. 18, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8000/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 8 Mai 1895, Z. 12.562, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892), die Einfuhr von Rindvieh in die im deutschen Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen nachstehenden Sperrge¬ bieten des deutschen Reiches bis auf Weiteres unbedingt zu verbieten, u. zw.: 1. aus den Regierungsbezirken Posen, Magdeburg, Merseburg, Hildesheim, Köln und Achen im Königreiche Preußen; 2. aus den Kreishauptmannschaften Leipzig und Zwickau im Königreiche Sachsen; 3. aus dem Großherzogthume Sachsen=Weimar; 4. aus dem Herzogthum Anhalt. Diese Verbote treten an die Stelle der mit der h. ä. Kundmachung vom 14. April d. J., Z. 6315, erlassenen Verbote mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 14. Mai 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 20. Mai 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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