3 In einem Tragkorbe führte sie zwei schwarze Stoff¬ jacken nebst wertlosen Fetzen mit. Die sofort in ganz Steiermark eingeleiteten Nachfor¬ schungen nach der Provenienz dieses Individuums blieben bisher erfolglos. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. April 1895, Z. 6228/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden angewiesen, Nachforschungen nach der Provenienz dieses Cretins zu pflegen und das Resultat dieser Nachforschungen bis 28 Mai 1895 anher zu berichten. Steyr, am 14. Mai 1895. 11. Z. 6475. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitätsfeststellung. Am 2. October v. J. wurde im Bezirke Rudolfswert ein Individuum, angeblichen Namens Josef Kirchner aufgegriffen und wegen Landstreicherei zu 14 Tagen strengen Arrest verurtheilt. Nach verbüßter Strafe wurde das genannte Individuum in Betreff seiner Identität und Provenienz einvernommen, wobei es vorgab, am 16. September 1869 zu Aarau des Cantons Aargau in der Schweiz als unehelicher Sohn der Anna Kirchner geboren worden und schweizerischer Staats¬ angehöriger zu sein. Die seitens der Bezirkshauptmannschaft Rudolfswert über diese Angaben gepflogene Correspondenz mit der Polizei¬ direction des Cantons Aargau ergab jedoch, dass sämmtliche Angaben des angeblichen Kirchner unwahr sind, dass es vielmehr den Anschein hat, dass der Mehrerwähnte gar kein Ausländer ist, sondern, wie ein sicherer Franz Legau aus Töplitz bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rudolfswert zu deponieren wusste, aus Steiermark stammen dürfte. Legau behauptet den fraglichen Kirchner wiederholt in und um Graz gesehen zu haben und hält ihn für einen Untersteirer; Kirchner hätte sich diesen Namen beigelegt, weil er Grund haben dürfte, seinen wahren Namen zu verheimlichen. Da jedoch auch die im Wege des Stadtrathes in Graz und der k. k. Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung über die Aussagen des Franz Legau eingeleiteten Erhebungen zu keinem positiven Resultat geführt haben, so werden die Gemeinde=Vorstehungen und k k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Mai l. J., Z. 6456/II, beauftragt, die ent¬ sprechenden Nachforschungen nach der Identität und der Provenienz des mehrgenannten Individuums zu pflegen und über das Resultat derselben bis 28. Mai l. J. anher zu berichten. Das fragliche Individuum ist 26 Jahre alt, spricht etwas croatisch und ungarisch, ist seines Zeichens ein Drechsler, ist von mittlerer Größe (168 Centimeter) und minderkräftiger Statur, hat ein längliches Gesicht, graue Augen, schwarze Augenbrauen, dunkelblonde Haare, eben¬ solchen Schnurrbart, Mund und Nase sind proportioniert, die Zähne gut und kräftig, besondere Merkmale keine. Eine Photographie des Genannten kann über Verlangen zuge¬ mittelt werden. Steyr, am 17. Mai 1895. Z. 6517. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität einer von der Donau ange¬ schwemmten männlichen Leiche. Am 2. April l. J. wurde nächst der Ortschaft Staff¬ ling, Gemeinde Ruprechtshofen, die stark verweste Leiche eines ungefähr 40 Jahre alten, ziemlich stark gebauten Mannes aus der Donau gezogen. Die Leiche war vollständig nackt, bis auf die Füße, welche mit gestreiftem, dunklem Stoffe umwickelt, in hohen mit Lederriemen verschnürten Bundschuhen staken. Ein Stück von einer Unterhose aus roth und blau gestreiftem Gradl befand sich am linken Fuße. Die Kopfhaare waren schwarz, Theile eines etwa 8 Tage vor dem Tode abrasierten Bartes waren vorfindlich. Die Zähne, soweit selbe sichtbar, waren vollzählig vorhanden, nur die zwei vorderen unteren Schneide¬ zähne fehlten. Die Schädeldecke war infolge Verwesung ganz von der Haut und Beinhaut entblößt, ebenso die Vorderarmknochen. Die Fingerglieder fehlten größtentheils. Die Bauchhöhle war an der rechten Seite infolge der Fäulnis geöffnet. Die unteren Extremitäten waren bis aus einige Abschürfungen an den Beinen von der Haut noch bedeckt. Spuren einer Gewaltthätigkeit konnten, da die Ver¬ wesung bereits zu weit vorgeschritten war, nicht constatiert werden. Die Beerdigung der Leiche erfolgte am Friedhofe in Naarn. Ein Schuh wurde nebst Resten von der Unterhose und den Fußlappen bei der Gemeindevorstehung Ruprechtshofen behufs eventueller Agnoscierung der Leiche aufbewahrt. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, die entsprechenden Nachsorschungen behufs Feststellung der Identität dieser Leiche zu pflegen und ein eventuelles positives Resultat anher zu berichten. 01 Steyr, am 17. Mai 1895. Z. 6518. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Feststellung der Ideutität einer von der Donau bei Langacker angeschwemmten männlichen Leiche. Am Sonntag den 12. Mai l. J. wurde aus der Donau in der Gemeinde Langacker, Bezirk Perg, die un¬ gefähr 10—12 Tage im Wasser gelegene, im 2. Grade der Verwesung befindliche Leiche eines ungefähr 20—23 Jahre alten, mittelgroßen, gut gebauten Mannes aufgefangen. Die Kopfhaare waren mittellang und kastanienbraun, der spärliche Schnurrbart von derselben Farbe, das Gebiss gut conserviert, Schneide= und Eckzähne in beiden Kiefern vollzählig. Spuren einer bei Lebzeiten zugefügten Verletzung waren nicht zu finden. Die Kleider der Leiche bestanden aus zwei guten, wenig getragenen Röcken von dunklem Schafwollstoffe, ebensolcher Wiste, einem guten modernen Baumwollhemde und darunter ein Jägerhemd I. Qualität. Die gut erhaltene Unterhose aus Schnürlbarchent war mit den Buchstaben J. M. markiert. Die Oberhose, fast neu, war aus dunkelblauem Stoffe. An den Füßen trug die Leiche gut erhaltene Schaf¬ wollsocken und Stiefletten aus Kalbleder. An einer kleinen
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