2 Z. 6611. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Impfstoff=Bezug. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 29. April 1895, Z. 5756, womit der Auftrag zur Vor¬ nahme der öffentlichen Impfung ertheilt wurde, wird den Gemeinde=Vorstehungen über den Bezug von Impfstoff aus der k. k. Impfstoff=Gewinnungs=Anstalt in Wien zufolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 6. Mai, Z. 7693/V, noch Nachstehendes bekanntgegeben: Bestellungen von Impfstoff sind an „die k. k. Impf¬ stoff=Gewinnungs=Anstalt“ in Wien und nicht an die Person des jeweiligen Directors oder Leiters zu richten, da nur der ämtliche Verkehr mit ersterer die Portofreiheit genießt. Die leeren Impfstoff=Emballagen sind im Wege der Gemeinde=Vorstehungen an die k. k. Bezirkshauptmann¬ schaften zurückzustellen und von diesen, beziehungsweise von den Stadtgemeinde=Vorstehungen, gesammelt, als „porso¬ freie Dienstsache“ an die k. k. Impfstoff=Gewinnungs=Anstalt zurückzusenden, da in letzterer Zeit wiederholt die Wahr¬ nehmung gemacht wurde, dass Emballage=Objecte, oft nur drei bis vier Stück, ohne obige Declaration unfrankiert rückgemittelt wurden und die hiefür entfallenden Porto¬ auslagen oft das Vierfache der Gestehungskosten der Emballage betragen haben. Zugleich wird seitens der Direction der Impfstoff¬ Gewinnungs=Anstalt darauf aufmerksam gemacht, dass gleichwie im Vorjahre — von mehreren Gemeinden Impf¬ stoff=Bestellungen mit dem Ansuchen gemacht wurden, den¬ selben auch die Rechnungen behufs Begleichung einzusenden, dass aber diesem Ansinnen, behufs Vermeidung von Com¬ plicationen, keine Folge gegeben wurde. Hievon sind die Herren Impfärzte ehestens zur Dar nachachtung in die Kenntnis zu setzen. Steyr, am 20. Mai 1895. Z. 6107. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Josef Kretschmer. Die k. k Landesregierung für Schlesien hat bei dem h. k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 16. November 1872 in Steingrund (Gemeinde Gurschdorf) geborenen, in Gursch¬ dorf im Bezirke Freiwaldau heimatberechtigten Josef Kretschmer, unehelichen Sohnes der ledigen Taglöhnerin Caroline Kretschmer, welcher von der regelmäßigen Stellung ungerechtfertigt ausgeblieben ist, angesucht. Die gepflogenen Erhebungen ergaben, dass Josef Kretschmer bis 19. Juli 1894 bei einem gewissen Engelbert Nickmann in Neu=Erbersdorf, Bezirk Freudenthal, beschäftig war, und der an ihn gerichteten Aufforderung, bei der Nach¬ stellung in Troppau zu erscheinen, nicht Folge leistend am genannten Tage die Gemeinde Neu=Erbersdorf verlassen hat Seither konnte dessen Aufenthalt nicht ausgeforscht werden. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Mai 1895, Z. 7557/IV werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten-Commanden be¬ auftragt, die bezüglichen Nachforschungen u. z. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein allfällig positives Ergebnis wäre bis 25. Juni 1895 anher anzuzeigen. Personsbeschreibung des Josef Kretschmer: Statur: mittel, Gesicht: oval, Augen: grau, Augenbrauen: blond, Nase: spitz, Mund: gewöhnlich, Haare: dunkel, Zähne: gut, besondere Kennzeichen: keine. Steyr, am 14. Mai 1895. Z. 6476. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Wenzel Skaroupka Die k. k. Statthalterei für Mähren hat bei dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 28. August 1870 in Blansko, im Bezirke Boskowitz geborenen und daselbst bei¬ matberechtigten, stellungspflichtigen Wenzel Skaroupka, Sohnes der Eheleute Anton Skaroupka und Theresia, ge¬ borenen Opletal, angesucht. Der Gesuchte hat bisher seiner Stellungspflicht nicht Genüge geleistet. Laut der gepflogenen Erhebungen soll der¬ selbe vor etlichen Jahren unbekannt wo gestorben sein. Nähere Daten konnten nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Eltern des Gesuchten ziehen angeblich seit 20 Jahren unstet herum Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Mai 1895, Z. 8085/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten=Commanden angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbe¬ sondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufge¬ führt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein eventuelles positives Ergebnis dieser Nachsorschun¬ gen ist bis 25. Juni l. J. anher zu berichten. Steyr, am 17. Mai 1895. Z. 6399. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitätsfeststellung. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leibnitz wurde am 20. April 1894 von einer Gendarmerie=Patrouille in Wolfsberg ein circa 35 Jahre alter, taubstummer Cretin weiblichen Geschlechtes aufgegriffen und der Schubstation Wildon übergeben. Diese Frauensperson ist mittlerer Statur, hat rundes Gesicht, graue Augen, stumpfe Nase und blonde, kurzge¬ schnittene Haare, Zahnlücken am Oberkiefer und ist bekleidet mit einem blauen Kattun=Leibchen ohne Aermel, schwarzge¬ streiften Barchetkleide, gelben Kattun=Kopftuche und ledernen Schuhen.
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