Amtsblatt 1895/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. Mai 1895

Nr. 21. 1895 der K. 6. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Steyr, am 23. Mai Z. 6391. An die hochwürdigen Pfarrämter, die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschulräthe und Schulleitungen. Biographie Weiland des Erzherzogs Albrecht. Im Verlage von F. Tempsky in Prag ist derzeit eine Biographie Werland des Erzherzogs Albrecht in Vorbereitung, welche das Andenken des verewigten Feldmarschalls vor¬ nehmlich in den Herzen der heranreifenden Jugend rege erhalten soll. Dieses Buch ist in erster Linie für die Mittel¬ schulen und die ihnen gleichgestellten Lehranstalten bestimmt, soll aber anderseits auch als ein Volksbuch den weitesten Kreisen patriotische Anregung gewähren. Als Verfasser wurde der Oberst des Ruhestandes Karl von Dunker, der auch seinerzeit die populäre Biographie des Feldmarschalls Grafen Radetzky geschrieben hat, gewonnen; die Illustrierung hat der bekannte Maler und ehemalige österreichische Officier Felician Freiherr von Myrbach in Paris übernommen. Nachdem die Anregung zur Herausgabe dieses Buches vom österreichischen Unterrichtsministerium ausgegangen ist, haben Seine k. u. k. Hoheit Erzherzog Friedrich, sowie das Reichs¬ kriegsministerium die Benützung der ihnen zur Verfügung stehenden archivalischen Quellen zugesagt. Infolge h. Erlasses des Herrn k. k. Minister=Präsi¬ denten vom 7. d. M., Z. 202 P. L., und Statthalterei Präsidial=Erlasses vom 10. Mai l. J., Z. 1087/Präs., mache ich auf diese Vorankündigung besonders aufmerksam, um eine thunlichst weite Verbreitung dieses patriotisch wert¬ vollen Werkes zu erzielen. Steyr, am 15. Mai 1895. Z. 6311/M. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Im Nachhange zum h. ä. Erlasse, Z. 5551, Amts¬ blatt Nr. 18, haben die zur Kenntnis gebrachten Bestim¬ mungen auch auf Radfahrer, welche dem Landwehr¬ verbande angehören und heuer waffenübungspflichtig sind, Geltung. Es sind somit in dem vorzulegenden Berichte auch die Landwehrpersonen anzugeben, welche sich zum Radfahrerdienste melden, oder ist das Nichtvorhandensein solcher Individuen zu betonen. Einsendungstermin sogleich nach Erhalt des Amts¬ blattes. Steyr, am 13. Mai 1895. Z. 6613. An die Gemeinde-Vorstehungen Gleink, Garsten, St. Alrich, Ternberg, Losenstein, Reichraming, Großraming und Weyer. Nachfolgende Kundmachung ist infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 13. Mai l. J., Z. 7923/VI, sofort zu verlautbaren und zur Kenntnis der Schiffahrtstreibenden zu bringen. Steyr, am 20. Mai 1895. Nr. 7923/VI. Kundmachung. Infolge des geänderten Fahrplanes der in der Sommersaison 1895 zwischen Wien und Linz und retour verkehrenden Personen= (Post=) Dampfer werden für die Passierung des Donaustrudens die nachfolgenden Bestimmun¬ gen getroffen: a) Für die thalfahrenden Fahrzeuge wird der Struden in der Zeit von 9 bis 11 Uhr vormittags und von 2 bis 3 Uhr nachmittags offen gehalten und wird während dieser Zeit keinem Gegenzuge die Fahrt durch den Struden gestattet: b) in der Zeit von 11 bis 1 Uhr mittags bleibt der Struden sowohl für die thal= wie bergfahrendn Fahr¬ zeuge mit Ausnahme für die zwei Personen=Dampfschiffe gesperrt; c) diese Bestimmungen haben nur Giltigkeit während der Dauer der heurigen Post= (Personen=) Schiffahrt d) im übrigen bleiben die Bestimmungen der Durch¬ fahrt durch den Strudel bei Grein, welche mit der Ver¬ ordnung des k. k. Handelsministeriums vom 18. October 1888, R.=G.=Bl. Nr. 160, verlautbart wurden, aufrecht. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, am 13. Mai 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p.

2 Z. 6611. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Impfstoff=Bezug. Im Nachhange zu dem hierämtlichen Erlasse vom 29. April 1895, Z. 5756, womit der Auftrag zur Vor¬ nahme der öffentlichen Impfung ertheilt wurde, wird den Gemeinde=Vorstehungen über den Bezug von Impfstoff aus der k. k. Impfstoff=Gewinnungs=Anstalt in Wien zufolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 6. Mai, Z. 7693/V, noch Nachstehendes bekanntgegeben: Bestellungen von Impfstoff sind an „die k. k. Impf¬ stoff=Gewinnungs=Anstalt“ in Wien und nicht an die Person des jeweiligen Directors oder Leiters zu richten, da nur der ämtliche Verkehr mit ersterer die Portofreiheit genießt. Die leeren Impfstoff=Emballagen sind im Wege der Gemeinde=Vorstehungen an die k. k. Bezirkshauptmann¬ schaften zurückzustellen und von diesen, beziehungsweise von den Stadtgemeinde=Vorstehungen, gesammelt, als „porso¬ freie Dienstsache“ an die k. k. Impfstoff=Gewinnungs=Anstalt zurückzusenden, da in letzterer Zeit wiederholt die Wahr¬ nehmung gemacht wurde, dass Emballage=Objecte, oft nur drei bis vier Stück, ohne obige Declaration unfrankiert rückgemittelt wurden und die hiefür entfallenden Porto¬ auslagen oft das Vierfache der Gestehungskosten der Emballage betragen haben. Zugleich wird seitens der Direction der Impfstoff¬ Gewinnungs=Anstalt darauf aufmerksam gemacht, dass gleichwie im Vorjahre — von mehreren Gemeinden Impf¬ stoff=Bestellungen mit dem Ansuchen gemacht wurden, den¬ selben auch die Rechnungen behufs Begleichung einzusenden, dass aber diesem Ansinnen, behufs Vermeidung von Com¬ plicationen, keine Folge gegeben wurde. Hievon sind die Herren Impfärzte ehestens zur Dar nachachtung in die Kenntnis zu setzen. Steyr, am 20. Mai 1895. Z. 6107. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Josef Kretschmer. Die k. k Landesregierung für Schlesien hat bei dem h. k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Ver¬ anlassung der Ausforschung des am 16. November 1872 in Steingrund (Gemeinde Gurschdorf) geborenen, in Gursch¬ dorf im Bezirke Freiwaldau heimatberechtigten Josef Kretschmer, unehelichen Sohnes der ledigen Taglöhnerin Caroline Kretschmer, welcher von der regelmäßigen Stellung ungerechtfertigt ausgeblieben ist, angesucht. Die gepflogenen Erhebungen ergaben, dass Josef Kretschmer bis 19. Juli 1894 bei einem gewissen Engelbert Nickmann in Neu=Erbersdorf, Bezirk Freudenthal, beschäftig war, und der an ihn gerichteten Aufforderung, bei der Nach¬ stellung in Troppau zu erscheinen, nicht Folge leistend am genannten Tage die Gemeinde Neu=Erbersdorf verlassen hat Seither konnte dessen Aufenthalt nicht ausgeforscht werden. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Mai 1895, Z. 7557/IV werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten-Commanden be¬ auftragt, die bezüglichen Nachforschungen u. z. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein allfällig positives Ergebnis wäre bis 25. Juni 1895 anher anzuzeigen. Personsbeschreibung des Josef Kretschmer: Statur: mittel, Gesicht: oval, Augen: grau, Augenbrauen: blond, Nase: spitz, Mund: gewöhnlich, Haare: dunkel, Zähne: gut, besondere Kennzeichen: keine. Steyr, am 14. Mai 1895. Z. 6476. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Wenzel Skaroupka Die k. k. Statthalterei für Mähren hat bei dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veran¬ lassung der Ausforschung des am 28. August 1870 in Blansko, im Bezirke Boskowitz geborenen und daselbst bei¬ matberechtigten, stellungspflichtigen Wenzel Skaroupka, Sohnes der Eheleute Anton Skaroupka und Theresia, ge¬ borenen Opletal, angesucht. Der Gesuchte hat bisher seiner Stellungspflicht nicht Genüge geleistet. Laut der gepflogenen Erhebungen soll der¬ selbe vor etlichen Jahren unbekannt wo gestorben sein. Nähere Daten konnten nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Eltern des Gesuchten ziehen angeblich seit 20 Jahren unstet herum Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Mai 1895, Z. 8085/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten=Commanden angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbe¬ sondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufge¬ führt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein eventuelles positives Ergebnis dieser Nachsorschun¬ gen ist bis 25. Juni l. J. anher zu berichten. Steyr, am 17. Mai 1895. Z. 6399. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitätsfeststellung. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leibnitz wurde am 20. April 1894 von einer Gendarmerie=Patrouille in Wolfsberg ein circa 35 Jahre alter, taubstummer Cretin weiblichen Geschlechtes aufgegriffen und der Schubstation Wildon übergeben. Diese Frauensperson ist mittlerer Statur, hat rundes Gesicht, graue Augen, stumpfe Nase und blonde, kurzge¬ schnittene Haare, Zahnlücken am Oberkiefer und ist bekleidet mit einem blauen Kattun=Leibchen ohne Aermel, schwarzge¬ streiften Barchetkleide, gelben Kattun=Kopftuche und ledernen Schuhen.

3 In einem Tragkorbe führte sie zwei schwarze Stoff¬ jacken nebst wertlosen Fetzen mit. Die sofort in ganz Steiermark eingeleiteten Nachfor¬ schungen nach der Provenienz dieses Individuums blieben bisher erfolglos. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. April 1895, Z. 6228/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden angewiesen, Nachforschungen nach der Provenienz dieses Cretins zu pflegen und das Resultat dieser Nachforschungen bis 28 Mai 1895 anher zu berichten. Steyr, am 14. Mai 1895. 11. Z. 6475. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Identitätsfeststellung. Am 2. October v. J. wurde im Bezirke Rudolfswert ein Individuum, angeblichen Namens Josef Kirchner aufgegriffen und wegen Landstreicherei zu 14 Tagen strengen Arrest verurtheilt. Nach verbüßter Strafe wurde das genannte Individuum in Betreff seiner Identität und Provenienz einvernommen, wobei es vorgab, am 16. September 1869 zu Aarau des Cantons Aargau in der Schweiz als unehelicher Sohn der Anna Kirchner geboren worden und schweizerischer Staats¬ angehöriger zu sein. Die seitens der Bezirkshauptmannschaft Rudolfswert über diese Angaben gepflogene Correspondenz mit der Polizei¬ direction des Cantons Aargau ergab jedoch, dass sämmtliche Angaben des angeblichen Kirchner unwahr sind, dass es vielmehr den Anschein hat, dass der Mehrerwähnte gar kein Ausländer ist, sondern, wie ein sicherer Franz Legau aus Töplitz bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Rudolfswert zu deponieren wusste, aus Steiermark stammen dürfte. Legau behauptet den fraglichen Kirchner wiederholt in und um Graz gesehen zu haben und hält ihn für einen Untersteirer; Kirchner hätte sich diesen Namen beigelegt, weil er Grund haben dürfte, seinen wahren Namen zu verheimlichen. Da jedoch auch die im Wege des Stadtrathes in Graz und der k. k. Bezirkshauptmannschaft Graz Umgebung über die Aussagen des Franz Legau eingeleiteten Erhebungen zu keinem positiven Resultat geführt haben, so werden die Gemeinde=Vorstehungen und k k. Gendarmerie=Posten¬ Commanden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Mai l. J., Z. 6456/II, beauftragt, die ent¬ sprechenden Nachforschungen nach der Identität und der Provenienz des mehrgenannten Individuums zu pflegen und über das Resultat derselben bis 28. Mai l. J. anher zu berichten. Das fragliche Individuum ist 26 Jahre alt, spricht etwas croatisch und ungarisch, ist seines Zeichens ein Drechsler, ist von mittlerer Größe (168 Centimeter) und minderkräftiger Statur, hat ein längliches Gesicht, graue Augen, schwarze Augenbrauen, dunkelblonde Haare, eben¬ solchen Schnurrbart, Mund und Nase sind proportioniert, die Zähne gut und kräftig, besondere Merkmale keine. Eine Photographie des Genannten kann über Verlangen zuge¬ mittelt werden. Steyr, am 17. Mai 1895. Z. 6517. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Feststellung der Identität einer von der Donau ange¬ schwemmten männlichen Leiche. Am 2. April l. J. wurde nächst der Ortschaft Staff¬ ling, Gemeinde Ruprechtshofen, die stark verweste Leiche eines ungefähr 40 Jahre alten, ziemlich stark gebauten Mannes aus der Donau gezogen. Die Leiche war vollständig nackt, bis auf die Füße, welche mit gestreiftem, dunklem Stoffe umwickelt, in hohen mit Lederriemen verschnürten Bundschuhen staken. Ein Stück von einer Unterhose aus roth und blau gestreiftem Gradl befand sich am linken Fuße. Die Kopfhaare waren schwarz, Theile eines etwa 8 Tage vor dem Tode abrasierten Bartes waren vorfindlich. Die Zähne, soweit selbe sichtbar, waren vollzählig vorhanden, nur die zwei vorderen unteren Schneide¬ zähne fehlten. Die Schädeldecke war infolge Verwesung ganz von der Haut und Beinhaut entblößt, ebenso die Vorderarmknochen. Die Fingerglieder fehlten größtentheils. Die Bauchhöhle war an der rechten Seite infolge der Fäulnis geöffnet. Die unteren Extremitäten waren bis aus einige Abschürfungen an den Beinen von der Haut noch bedeckt. Spuren einer Gewaltthätigkeit konnten, da die Ver¬ wesung bereits zu weit vorgeschritten war, nicht constatiert werden. Die Beerdigung der Leiche erfolgte am Friedhofe in Naarn. Ein Schuh wurde nebst Resten von der Unterhose und den Fußlappen bei der Gemeindevorstehung Ruprechtshofen behufs eventueller Agnoscierung der Leiche aufbewahrt. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Commanden werden beauftragt, die entsprechenden Nachsorschungen behufs Feststellung der Identität dieser Leiche zu pflegen und ein eventuelles positives Resultat anher zu berichten. 01 Steyr, am 17. Mai 1895. Z. 6518. An sämmtliche Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden. Feststellung der Ideutität einer von der Donau bei Langacker angeschwemmten männlichen Leiche. Am Sonntag den 12. Mai l. J. wurde aus der Donau in der Gemeinde Langacker, Bezirk Perg, die un¬ gefähr 10—12 Tage im Wasser gelegene, im 2. Grade der Verwesung befindliche Leiche eines ungefähr 20—23 Jahre alten, mittelgroßen, gut gebauten Mannes aufgefangen. Die Kopfhaare waren mittellang und kastanienbraun, der spärliche Schnurrbart von derselben Farbe, das Gebiss gut conserviert, Schneide= und Eckzähne in beiden Kiefern vollzählig. Spuren einer bei Lebzeiten zugefügten Verletzung waren nicht zu finden. Die Kleider der Leiche bestanden aus zwei guten, wenig getragenen Röcken von dunklem Schafwollstoffe, ebensolcher Wiste, einem guten modernen Baumwollhemde und darunter ein Jägerhemd I. Qualität. Die gut erhaltene Unterhose aus Schnürlbarchent war mit den Buchstaben J. M. markiert. Die Oberhose, fast neu, war aus dunkelblauem Stoffe. An den Füßen trug die Leiche gut erhaltene Schaf¬ wollsocken und Stiefletten aus Kalbleder. An einer kleinen

Nebentasche in der Hose war ein silberner Uhrkarabiner befestigt. In der Seitentasche des Unterrockes fand sich eine von Red in Linz angefertigte Photographie einer jungen Dame. Weitere Utensilien oder Geld fanden sich nicht vor. Die Leiche wurde am 12. Mai 1895 auf dem Fried¬ hofe in Mitterkirchen beerdigt. Einzelne Kleidungsstücke, die Photographie und der Uhrkarabiner wurden bei der Gemeinde¬ vorstehung Langacker deponiert. Ueber die Identität dieser Leiche sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen, und ist ein eventuelles, positives Resultat anher zu berichten. Steyr, am 17, Mai 1895. Z. 6477. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler August Donat. Der nach Wolfersdorf in Böhmen heimatzuständige, 37 Jahre alte Gürtlergehilfe August Donat treibt sich mit seiner aus der Gattin und drei Kindern bestehenden Familie seit längerer Zeit, zuletzt vorwiegend in den süd¬ lichen Königreichen und Ländern der Monarchie, arbeitslos herum und verlegt sich darauf, den jeweiligen Aufenthalts¬ gemeinden ausgiebige Geldunterstützungen auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde zu entlocken. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Mai 1895, Z. 6817/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen auf dieses Individuum aufmerksam gemacht, ihnen bei Gewährung von Unterstützungen an dasselbe die nöthige Sorgfalt empfohlen und zugleich angewiesen, eventuell, sofern sonst die gesetzlichen Voraussetzungen hiezu vorhanden sind, zu veranlassen, dass gegen Donat nach den Schubgesetzen vorgegangen wird. August Donat wird von der Statthalterei in Prag als ein Mann von mittlerer Statur mit länglichem Gesichte, braunen Haaren und blauen Augen beschrieben. Steyr, den 17. Mai 1895. Z. 6514. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Hermann Decker. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Baden lässt sich Hermann Decker, Comptoirist, katholisch, ledig, geboren am 6. October 1860, zuständig nach Hirtenberg, von verschiedenen Gemeinden, namentlich in größeren Städten, Reisevorschüsse auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Hirten¬ berg ausfolgen. In letzterer Zeit hat derselbe die Stadt¬ gemeinden Iglau und Salzburg um Reisevorschüsse in Anspruch genommen und auch solche erhalten, früher war dies einmal in Graz der Fall. Personsbeschreibung: Statur mittelgroß, Gesicht oval, Haare schwarz, Augen braun, vor 6 Jahren schwachen Schnurrbart. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Mai l. J., Z. 6939/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen angewiesen, dem Genannten keine Reisevorschüsse zu geben, da der Heimatsgemeinde durch diesen Missbrauch schon beträchtliche Kosten erwachsen sind. Steyr, am 17. Mai 1895. Z. 6398. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Einstellung der Ausforschung nach Franz Josef Simel. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 4. März 1895, Z. 3184, angeordnete Nachforschung über den im Jahre 1874 in Braunau am Inn geborenen, nach Grein zuständigen Franz Josef Simel ist, nachdem dessen Ableben con¬ statiert wurde, nunmehr wieder einzustellen. Steyr, am 19. Mai 1895. Z. 6573. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden unter Bezugnahme auf die Stattholterei=Kundmachung vom 14. April 1895, Z. 6315/I, intimiert mit h. d. Erlasse vom 22. April 1895, Z 5295, Amtsblatt Nr. 18, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8000/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperrgebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 8 Mai 1895, Z. 12.562, auf Grund des Artikels 5 des Viehseuchen Uebereinkommens mit dem deutschen Reiche vom 6. December 1891 und des Punktes 5 des zugehörigen Schlussprotokolles (R.=G.=Bl. Nr. 16 ex 1892), die Einfuhr von Rindvieh in die im deutschen Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder aus den von der Lungenseuche betroffenen nachstehenden Sperrge¬ bieten des deutschen Reiches bis auf Weiteres unbedingt zu verbieten, u. zw.: 1. aus den Regierungsbezirken Posen, Magdeburg, Merseburg, Hildesheim, Köln und Achen im Königreiche Preußen; 2. aus den Kreishauptmannschaften Leipzig und Zwickau im Königreiche Sachsen; 3. aus dem Großherzogthume Sachsen=Weimar; 4. aus dem Herzogthum Anhalt. Diese Verbote treten an die Stelle der mit der h. ä. Kundmachung vom 14. April d. J., Z. 6315, erlassenen Verbote mit dem Tage der Verlautbarung in der Linzer Zeitung in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach den Bestim¬ mungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, und des § 46 des allgemeinen Thier¬ seuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, den 14. Mai 1895. Für den k. k. Statthalter: Heyß, m. p. Steyr, am 20. Mai 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2