3 folgenden Verlautbarung die Uebereinstimmung in der Fahr¬ rinnenmarkierung auf der ober= und niederösterreichischen Donaustrecke hergestellt. Steyr, am 9. Mai 1895. Zur Statth. Z. 33.005 ex 1895. Kundmachung Die zur Markierung der Fahrrinne des Donaustromes in Niederösterr ich neben den sogenannten Hafen verwendeten Schwemmer waren bisher in der Thalfahrt rechts von der Naufahrt roth, links von derselben schwarz. In dieser Bezeichnung tritt insoferne eine Aenderung ein, als von der heurigen Schiffahrtsperiode ab die schwarzen Schwemmer in der Thalfahrt rechts, die rothen hingegen links zu liegen kommen. Durch diese Maßregel wird die Bezeichnungsweise in der ganzen österreichisch=ungarischen Donaustrecke und auch an der untersten Donau eine einheitliche. In Hinkunft wird daher die Markierung der Nau¬ fahrt im Donaustrome derart vorgenommen werden, dass in der Thalfahrt rechts von der Fahrrinne die Pflöcke mit den geschlossenen Wedeln (Waberln) und die schwarzen Schwemmer, links von der Fahrrinne die Pflöcke mit den offenen Wedeln (Staudenhafen) und die rothen Schwemmer zu liegen kommen. Wien, am 11. April 1895. Von der k. k. niederösterreichischen Statthalterei. Z. 6293. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Sicherheitsvorkehrungen anlässlich der heuer statt¬ findenden Pionnier=Uebungen bei Krems. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 8. Mai l. J., Z. 7793/VI, werden die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, die nachfolgende Kundmachung sofort zu verlautbaren. Steyr, am 12. Mai 1895. ad Statth.=Z. 40.504. Statth.=Z. 7793/VI. Kundmachung. Nachdem am 1. April 1895 die praktischen Uebungen im Kriegs=Brückenschlage des Pionnier=Bataillons Nr. 6 bei Mautern begonnen haben, werden für den Schiffsverkehr auf der Donau zunächst Krems nachstehende Sicherheits¬ vorkehrungen getroffen, um einerseits einen ungestörten Fortgang der Uebungen zu ermöglichen, anderseits Colli¬ sionen zwischen den übenden Abtheilungen und den passie¬ renden Schiffen zu vermeiden. Für die Zeit bis 15. Mai 1895 wird in der Mitte des Durchfahrtsfeldes der neuen Straßenbrücke Stein=Mautern eine blau=weiße Fahne, vom 16. Mai bis Ende Sep¬ tember 1895 nebst dieser auch am linken Donau=Ufer bei Dürnstein eine große, weit sichtbare blau=weiße Fahne vom Pionnier=Bataillon Nr. 6 ausgesteckt, u. zw. nur insolange, als an den Vor= und Nachmittagen aller Tage der Woche, mit Ausnahme der Samstage, der Sonn= und Feiertage, die Pionnier=Uebungen währen. Diese Fahnen haben die passierenden Wasserfahrzeuge darauf aufmerksam zu machen, dass unterhalb der Brücke Uebungen im Brückenschlage, Wasserfahren und Verankern vorgenommen werden, sie zu erhöhter Vorsicht beim Passieren der Brücke zu mahnen, beziehungsweise sie zu veranlassen, sich nach Passieren der Stein=Mautener Brücke mehr an das linke Donau=Ufer zu halten. Wien, am 4. Mai 1895. Von der k. k. u.=ö. Statthalterei. Z. 6158. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und Ortsschulräthe. Wandtafel der vor= und frühgeschichtlichen Funde aus Oesterreich= Ungarn. Gleichzeitig mit diesem Amtsblatte erhalten die Ge¬ meinde=Vorstehungen und Ortsschulräthe je 1 Exemplar des Prospectes über die von der k. k. Centralcommission für Kunst und historische Denkmale im Auftrage des hohen k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht herausgegebenen „Wandtafel der vor= und frühgeschichtlichen Funde aus Oesterreich=Ungarn“ mit dem Beifügen, dass die Anschaffung derselben im Hinblicke auf die große Wichtigkeit des besagten Anschauungsmittels — insbesondere für Volksschulen sehr zu empfehlen ist. Da die den Gemeinden und Schulbehörden gewährte bedeutende Preisermäßigung bei Bezug der Tafel nur im amtlichen Wege eingeräumt wird, so wollen von Ge¬ meindevorstehungen oder Ortsschulräthen ausgehende Bestel¬ lungen hieher gerichtet werden und zwar bis längstens 15. Juni l. J. Steyr, am 9. Mai 1895. Z. 6292. An die Gemeinde-Vorstehungen Gleink, Garsten, St. Alrich, Ternberg, Losenstein, Reichraming, Großraming und Weyer. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 10 Mai l. J., Z. 8021/VII, ist laut telegraphischer Anzeige der k. k. Canalinspection in Wien die Einfahrt in den Donaucanal dortselbst infolge eines Schiffsunfalles ungefähr 14 Tage gesperrt. Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen behufs Ver¬ lautbarung in die Kenntnis. Steyr, am 12. Mai 1895. Berichtigung. Die Militärtaxbemessung für den Gerichtsbezirk Krems¬ münster findet am Dienstag (nicht Freitag) den 28. Mai d. J. statt, was zur Behebung jeden Zweifels und zur Berichtigung des h. ä. Erlasses vom 1. d. M., Z. 5873, im Amtsblatte Nr. 18, hiemit bekanntgegeben wird. Steyr, am 15. Mai 1895.
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