Amtsblatt 1895/19 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Mai 1895

7 ist und da weiter auch der Viehmarktplatz und das städtische Schlachthaus in Graz einer gründlichen Reinigung und Desinfection unterzogen worden sind, so findet die k. k. Statt¬ halterei das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 27. Fe¬ bruar d. J., Z. 3258 und 3380, erlassene Verbot der Einfuhr (des Eintriebes) von Klauenthieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) aus den politischen Bezirken Graz Stadt und Graz Umgebung nach Oberösterreich wieder außer Wirksamkeit zu setzen. Dies wird hiemit allgemein verlautbart. Linz, am 1. Mai 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 5. Mai 1895. Z. 6061. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. zur Kenntnisnahme. Thierseuchen =Ausweis in der Berichtsperiode vom 26. April bis 2. Mai 1895. Rothlauf der Schweine. Bestehen und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Braunau am Inn: Gemeinde und Stadt Braunau. 2. Bezirk Linz (Umgeb.): Gemeinde Hargelsberg, Ortschaft Angersberg. 3. Bezirk Steyr (Umgeb.): Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Unterwald; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Graßing. Steyr, am 7. Mai 1895. Z. 5854. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. April bis 20. April 1895. Rothlauf der Schweine. Bestehen und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde und Stadt Braunau. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Smunden; Gemeinde Ischl, Ortschaft Jainzen. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Adlwang, Gemeinde und Ort Kirchdorf; Gemeinde Nuss¬ bach, Ortschaften Nussbach und Dauersdorf; Gemeinde und Ortschaft Schlierbach. 4. Bezirk Linz (Umgebung): Gemeinde Hargels¬ berg, Ortschaft Angersberg. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Piberbach, Ortschaft Winden; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Unterwald; Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Graßing. Steyr, am 6. Mai 1895. Z. 4941. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten in Olmütz. Laut der Mittheilung der k. k. Statthalterei in Brünn vom 4. d. M., Z. 6010, wurden auf Grund des Landtags¬ beschlusses vom 10. Jänner l. J. die Verpflegsgebüren für die Landeskrankenanstalt in Olmütz auf den Betrag von 1 fl. per Kopf und Tag für die 3. Verpflegsclasse, 2 fl. per Kopf und Tag für die 2. Verpflegsclasse und 3 fl. per Kopf und Tag für die 1. Verpflegsclasse festgesetzt. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 20. März 1895, Z. 4675/I, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 2. Mai 1895. Z. 5374. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Verpflegskosten in den Wiener Krankenhäusern. Durch das Gesetz vom 14. März 1895, L.=G.=Bl Nr. 12, mit welchem die §§ 1, 2 und 6 des Gesetzes vom 31. December 1891, L.=G.=Bl. Nr. 72, betreffend die Re¬ gelung der Beiträge zum Wiener k. k. Krankenanstaltenfonde von im Gemeindegebiete der Reichshaupt= und Residenzstadt Wien vorfallenden Verlassenschaften abgeändert werden, sind diesem Fonde erhöhte Einnahmen gesichert, welche zum Theile zur Deckung jener Auslagen verwendet werden können, welche nach den bisher giltigen Bestimmungen in die Ver¬ pflegstaxen einzurechnen sind. Sohin wird die Verpflegstaxe 3. Classe in den Wiener k. k. Krankenanstalten vom 1. April 1895 an mit 1 fl. be¬ stimmt. Die Verpflegstaxe nach der 1. Classe bleibt mit 5 fl., jene der 2. Classe mit 2 fl. 50 kr. aufrecht. Hievon werden die Gemeindevorstehungen zufolge Er¬ lasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 22. März 1895, Z. 4905/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 2. Mai 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2