Amtsblatt 1895/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. Mai 1895

Z. 5524. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschungsveranlassung. Die k. k. Statthalterei für Dalmatien hat bei dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des am 30. März 1873 zu Spalato geborenen Friedrich Johann Protasio Kohn, ehe¬ lichen Sohnes des zu Bliskau in Mähren im Jahre 1865 mit Maria, geborenen Podgorska, getrauten Josef Kohn, angesucht. Josef Kohn selbst soll damals als Arbeiter beschäftigt gewesen sein, später aber Spalato verlassen und unbekannt wohin sich gewendet haben. Die seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Spa¬ lato mit jener in Groß=Meseritsch diesbezüglich eingeleiteten Erhebungen blieben erfolglos. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 5. April 1895, Z. 5786/IV, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden be¬ auftragt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbe¬ sondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufge¬ führt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein allfällig positives Ergebnis wäre bis 25. Mai l. J. anher anzuzeigen. Steyr, am 24. April 1895. Z. 5713. An sämmtliche Gemeinde-Vorstetzungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Karl Novak. Die k. k. Statthalterei für Dalmatien hat bei dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung um die Veranlassung der Ausforschung des am 20. September 1873 in Zara geborenen, stellungspflichtigen Karl Novak, und ehelichen Sohnes der Dienstmagd Julie Novak, welche an¬ geblich in Temesvar heimatberechtigt ist, angesucht. Die obbenannte Dienstmagd ist mit ihrem Sohne Karl vor vielen Jahren von Zara abgereist und gab der Stadtmagistrat von Temesvar auf die Anfrage der Bezirks¬ hauptmannschaft Zara an, dass dieselbe dortorts gänzlich unbekannt, folglich auch nicht dorthin zuständig sei. Zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. April l. J., Z. 6206/IV, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Com¬ manden beauftragt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung einzuleiten, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein allfälliges positives Ergebnis ist bis 12. Juni l. J. anher anzuzeigen. Steyr, am 28. April 1895. Z. 5621. An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Einstellung der Ausforschung des Guido Siussi. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 24. März 1895, Z. 4248, Amtsblatt Nr. 14, unter Post 5 angeordnete Aus¬ forschung des landsturmpflichtigen Guido Jakob Siussi wird zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 18. April 1895, Z. 1544, eingestellt. Steyr, am 28. April 1895. Z. 5182. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden unter Bezugnahme auf den Statthalterei=Erlass vom 24. März l. J., Z. 5173/II, intimiert mit h. ä. Erlasse vom 31. März l.J., Z. 4439, Amtsblatt Nr. 14, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise mit dem Auftrage, den Provenienzen des Budapester Marktes die gespannteste Aufmerksamkeit zuzuwenden und im Falle constatierter Ein¬ schleppungen der Maul= und Klauenseuche sofort telegra¬ phisch anher die Anzeige zu erstatten. Z. 6210/II. Kundmachung betreffend die Wiedergestattung der Einfuhr von Klauenthieren aus dem Budapester Vieh¬ markte nach Oberösterreich. Laut Mittheilung des kön. ung. Ackerbau=Ministeriums vom 5. April l. J. ist der Budapester Viehmarkt nunmehr wieder frei von Maul= und Klauenseuche und sind die er¬ forderlichen Reinigungs= und Desinfectionsarbeiten bereits durchgeführt. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 7. April l. J., Z. 9200, wird demnach das mit der h. d. Kundmachung vom 24. März l. J. Z. 5173/II, erlassene Verbot der Einfuhr von Klauenthieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) vom Budapester Viehmarkte nach Oberösterreich wieder außer Wirksamkeit gesetzt. Linz, am 11. April 1895. Der k. k. Statthalter: Puthon m. p. Steyr, am 25. April 1895. Z. 5295. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Z. 6315/II. Kundmachung betreffend das Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus den von der Lungenseuche betroffenen Sperr¬ gebieten des deutschen Reiches. Das hohe k. k. Ministerium des Innern fand mit dem Erlasse vom 9. April l. J., Z. 6949, auf Grund des Ar¬

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