Amtsblatt 1895/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. Mai 1895

2 Z. 5643. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen und an die hochw. Pfarrämter. Sammlung für Laibach. Das Erdbeben, welches in der Nacht vom 14. aus den 15. April d. J. stattfand und das ganze Gebiet der südlichen und östlichen Alpen in Mitleidenschaft gezogen hat, ist insbesondere im Lande Krain mit zerstörender Gewalt aufgetreten. In der Landeshauptstadt Laibach ist kaum ein Gebäude unversehrt geblieben und auch auf dem flachen Lande, namentlich in den politischen Bezirken Laibach=Um¬ gebung, Stein, Littai und Krainburg wurden sehr viele Objecte mehr oder minder erheblich beschädigt. Der Gesammtschade wird auf mehrere Millionen Gul¬ den geschätzt. Seine Excellenz der Herr k. k. Minister des Innern fand sich daher laut des Erlasses vom 22. April d. J. Z. 1985/M. I., bestimmt, die Vornahme einer öffentlichen Sammlung milder Beiträge in sämmtlichen im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit Ausnahme des Landes Krain zu Gunsten der durch die in Rede stehende Katastrophe betroffenen, hilfsbedürftigen Bewohner Krains anzuordnen. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Statthalterei=Prä¬ sidiums in Linz vom 25. d. M., Z. 945/Pracs., hat hier¬ nach auch in Oberösterreich eine solche Sammlung stattzu¬ finden, infolgedessen die Gemeinde=Vorstehungen eingeladen werden, diese Sammlung unverweilt einzuleiten, mit thun¬ lichster Beschleunigung im Einvernehmen mit den hochwür¬ digen Pfarrämtern durchzuführen und die eingehenden Be¬ träge möglichst bis 20. Mai d. J. anherzusenden. Steyr, am 29. April 1895. Z. 5646. An die hochw. Pfarrämter und Gemeinde¬ Vorstehungen. Sammlung. Se. Excellenz der Herr Statthalter von Oberösterreich hat laut des hohen Erlasses vom 25. April l. J., Z. 859/Präs., dem Asylvereine der Wiener Universität die erbetene Bewil¬ ligung zur Sammlung milder Gaben für Vereinszwecke in Oberösterreich mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus und mit Ausnahme der Curorte Gmunden, Ischl und Bad Hall in der Zeit vom 25. April bis 25. Juli 1895 ertheilt und dem zur Durchführung der Sammlung bevoll mächtigten Vereinsorgane Josef Stix, geboren zu Wien im Jahre 1842, Statur mittelgroß, gut genährt, Gesicht oval, Augen braun, Nase proportioniert, Haupthaar dunkel¬ grau, trägt graumelierten Vollbart, das Sammlungs Certi¬ ficat ausgestellt. Hievon setze ich die hochw. Pfarrämter und Gemeinde¬ Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 27. April 1895. Z. 5451. An sämmtliche Gemeinde=Vorstekungen. Einsendung der vierteljährigen Quoten der Ge¬ meindearztens=Bezüge. Nach den Bestimmungen des § 9 des Gesetzes vom 22. September 1893, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 35, haben die betheiligten Gemeinden die auf sie entfallenden Kosten für die vierteljährige Remuneration des Gemeindearztes bis längstens den 20. des dem Bezugstermine vorhergehenden Monates an das betreffende k. k. Steueramt abzuführen. Rachdem diese Einsendung seitens mehrerer Gemeinde¬ Vorstehungen verabsäumt worden ist, bringe ich die obigen gesetzlichen Bestimmungen mit dem Bemerken in Erinnerung, diese Beträge sofort einzusenden und in Hinkunft den Termin pünktlich einzuhalten, damit die executive Einbringung derselben vermieden werde. Steyr, am 22. April 1895. Z. 5523. An die Gemeinde- Vorstehungen Gleink, St. Alrich, Garsten, Ternberg, Losenstein, Reichraming, Großraming und Weyer. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterr. Statt¬ halterei in Linz vom 13. April l. J., Z. 6308/VI, werden die Gemeindevorstehungen aufgefordert, nachstehende Kund¬ machung, betreffend die Einfahrt und Ausfahrt im Wiener Donaucanal, sofort zu verlautbaren und zur Kenntnis der Schiffahrtsgewerbetreibenden zu bringen. Zur St. Z. 30.169/er 1895. Kundmachung. Aus Anlass der Durchführung der Bauarbeiten für die Absperrvorrichtung und die Schleuße bei der Abzweigung des Wiener Donaucanales in Nussdorf, und der infolge dieser Arbeiten durch Holzgerüste auf 27m erfolgten Ein¬ engung des Wiener Donaucanales in einer Länge von 54 m, wird hinsichtlich der Einfahrt und Ausfahrt im Wiener Donaucanale auf Grund des Ergebnisses der am 23. März 1895 an Ort und Stelle gepflogenen commissio¬ nellen Berathung Nachstehendes kundgemacht: 1. Die Gestattung der directen Einfahrt der Ruder¬ schiffe und Flöße in den Wiener Donaucanal von 7½ Uhr früh an bleibt unter den hiefür bisher gellenden Bestim¬ mungen bis auf Weiteres aufrecht. 2. Zur Sicherung der Bauarbeiten und der Schiff¬ fahrt wird oberhalb des Gerüstes am rechten Ufer bis zur rechtsseitigen Sperrschiffquaimauer eine Abweisvorrichtung, bestehend aus einer Pilotenstreifwand und einem daran¬ schließenden Schlepp= oder längeren Stehschiffe hergestellt werden, vor deren Aufstellung die größeren Ruderschiffe und Flöße in den Wiener Donaucanal nicht einfahren dürfen. Der Zeitpunkt der vollendeten Aufstellung dieser Ab¬ weisvorrichtung wird den Schiffahrtsinteressenten durch die k. k. Donaucanal=Inspection bekannt gegeben werden.

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