2 Im allgemeinen erstreckt sich die Prüfung für die Auf¬ nahme in die höheren Jahrgänge der Militär=Realschule und für den I. Jahrgang der Militär=Akademie auf die Gegen¬ stände der vorhergehenden Jahrgänge in jenem Umfange in welchem sie in diesen zum Vortrage gelangen. Die militärischen Geschicklichkeiten, dann die militärischen Uebungen bilden keinen Gegenstand der Prüfung. Der Umfang der Aufnahmsprüfung ist in der Bei¬ lage I der Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten für jeden Jahrgang kurz angedeutet. Die theresianische Militär=Akademie hat die Bestimmung, die Zöglinge für die Infanterie, für die Jägertruppe und für die Cavallerie heranzubilden; die technische Militär¬ Akademie ist zur Ausbildung der Zöglinge für die Artillerie, für die Pionniertruppe, dann für das Eisenbahn= und Telegraphen=Regiment bestimmt. In den Gesuchen um die Aufnahme in die letztgenannte Militär=Akademie ist anzu¬ führen, ob der Aspirant die Aufnahme in die Artillerie¬ oder in die Genie=Abtheilung anstrebt; dem angegebenen Wunsche wird bei der Eintheilung nach Möglichkeit ent¬ sprochen werden. Den Aufnahmsgesuchen sind beizulegen: 1. Der Tauf= (Geburts=) Schein; 2. das ärztliche Gutachten über die körperliche Eignung des Aspiranten (ausgestellt im Sinne der mit der Circular¬ Verordnung vom 10. Februar 1891, Abthg. 14, Nr. 3.671 von 1890 — Normal=Verordnungsblatt für das k. und k. Heer, 7. Stück — verlautbarten „Vorschrift zur ärztlichen Untersuchung der Aspiranten bei der Aufnahme in die Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten“ 3. das letzte Schulzeugnis (Schulnachricht, Schulaus¬ weis) des gegenwärtigen Schuljahres, dann das ganzjährige Schulzeugnis für das verflossene Schuljahr*); 4. der Heimatschein. Die Bewerber um diese Stiftungsplätze haben außer diesen allgemeinen Erfordernissen noch insbesondere die Mittellosigkeit der Eltern (durch ein legales Mittellosigkeits¬ zeugnis), dann den Umstand, dass sie einer Familie des böhmischen Herren= und Ritterstandes angehören, eventuell von einer Familie des Herren= oder Ritterstandes aus Mähren oder von Edelleuten aus anderen erbländischen Provinzen abstammen (durch Diplom oder Stammbaum), nachzuweisen und ist dem Gesuche, in welchem die Anzahl der Geschwister des Competenten, dann ob und welche von ihnen versorgt sind oder bereits eine Stiftung genießen, ge¬ wissenhaft anzugeben ist, die Erklärung der Eltern oder Vormünder, dass sie bereit sind, für den Fall des Erlangens eines solchen Stiftungsplatzes die zur Unterbringung des Candidaten allenfalls noch nöthigen Auslagen zu tragen, beizulegen. Laut der an das k. k. Ministerium für Landesver¬ theidigung gelangten Mittheilung der Marine=Section des k. u. k. Reichskriegsministeriums vom 22. Februar 1895. Nr. 364, können auch heuer Jünglinge, welche sich um Stiftungsplätze bewerben, wegen Mangels an Raum aber in Militär=Bildungs= und Erziehungsanstalten nicht unter¬ gebracht werden könnten, in der k. u. k. Marine=Akademie Aufnahme finden, wenn sie den vorgeschriebenen Bedingun¬ gen entsprechen. Schließlich wird bekannt gegeben, dass das nächste Schuljahr an den k. u. k. Militär=Realschulen am 1. Sep¬ *) Die zur Aufnahmsprüfung einberufenen Aspiranten haben das ganzjährige Schulzeugnis für das Schuljahr 1894/95 in die Anstalt mitzubringen. tember, an den k. u. k. Militär=Akademien aber am 18. Sep¬ tember beginnen wird, und dass in den II. und IV. Jahr¬ gang der k. u. k. Militär=Unterrealschulen eine regelmäßige Aufnahme, sowie in allen drei Jahrgängen der k. u. k. Militär=Oberrealschule eine Neuaufnahme der voraussicht¬ lichen Standesverhältnisse dieser Anstalt wegen, nicht statt¬ finden kann. Zur Einbringung der unmittelbar bei der k. k. Statt¬ halterei in Prag zu überreichenden, genau nach den vorstehenden Andeutungen zu instruierenden Competenzgesuche wird die Frist bis 15. Mai 1895 festgesetzt. Von der k. k. Statthalterei für Böhmen. Prag, den 16. März 1895. Steyr, den 20. April 1895. Z. 5373. Warnung vor dem Vaganten Martin Oven. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Laibach treibt sich der nach Dobrova zuständige Martin Oven seit längerer Zeit beschäftigungslos umher und lässt sich auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Reisevorschüsse und Unter¬ stützungen von verschiedenen Gemeinden geben. Da Martin Oven ein kräftiges, aber mehrfach abge¬ straftes und arbeitsscheues Individuum ist, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 22. März 1895, Z. 4795/II, auf das Treiben des Genannten mit der Weisung aufmerksam gemacht, dem bezeichneten Individuum hinkünftig keine Unterstützungen zu verabfolgen, dasselbe vielmehr im Be¬ tretungsfalle eventuell der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Martin Oven ist 1866 geboren, von mittlerer Statur, hat ein längliches Gesicht, graubraune Augen, eine regel¬ mäßige Nase und proportionierten Mund, schwarze Haare, genügend Zähne, gerundeten Bart, und geht infolge eines gefrörten Fußes etwas schwerer. Steyr, am 20. April 1895. Z. 5447. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor Alois Binder. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ried vom 19. März 1895, Z. 3844, hat der zur Gemeinde Pram zuständige, 35 Jahre alte, katholische, ledige Knecht Alois Binder bereits an verschiedenen Orten und wieder¬ holt die Spitalspflege in Anspruch genommen und es liegt die Vermuthung nahe, dass derselbe die Spitalsbedürftigkeit simuliere und dass für die Verpflegung desselben dem Lande, beziehungsweise der Heimatsgemeinde ungebürliche Kosten erwachsen. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. März 1895, Z. 5223/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Spitalsverwaltungen beauftragt, die Ver¬ anlassung zu treffen, dass der Genannte nur nach ärztlich constatierter Spitalsbedürftigkeit in ein Krankenhaus auf¬ genommen und nach Maßgabe der Umstände der schub¬ polizeilichen Behandlung unterzogen werde. Der Genannte ist von mittlerer Statur, hat ein ovales Gesicht, braune Haare und graue Augen. Steyr, am 22. April 1895.
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