Amtsblatt 1895/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 25. April 1895

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. 1895. Steyr, am 25. April Nr. 17. Z. 520/B. Sch.=R. Amts=Erinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines in Weyer, welche der am 11. Mai l. J. abzuhaltenden Versammlung anwohnen wollen, den für diesen Tag erforderlichen Urlaub. Steyr, am 21. April 1895. Z. 5370 An sämmtliche Gemeinde- Vorstehungen. Concurs=Ausschreibung von zwei Graf Deblin'schen Stiftungsplätzen. Nachstehend wird den Gemeinde=Vorstehungen die mit dem hohen Statthalterei=Erlasse vom 17. d. M., Z. 6525/IV, herabgelangie Concurs=Ausschreibung zur Besetzung von zwei Graf Deblin'schen Stiftungsplätzen böhmischer Abtheilung in den k. u. k. Militär=Erziehungs= und Bildungsanstalten zur entsprechenden Verlautbarung mitgetheilt. ad Nr. 36.268-St. Concurs zur Besetzung von zwei Graf Deblin'schen Stiftungs¬ plätzen böhmischer Abtheilung in den k. u. k. Militar¬ Erziehungs= und Bildungsanstalten. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 6. März 1895, Z. 5.086/392-1, gelangen in den k. u. k. Militär=Erziehungs= und Bildungs¬ Anstalten mit dem nächsten Schuljahre 1895/96 zwei Graf Deblin'sche Stiftungsplätze böhmischer Abtheilung zur Besetzung. Die Aufnahmsbedingungen für die k. u. k. Militär¬ Erziehungs= und Bildungs=Anstalten sind in der mit dem 8. Stücke des Normal=Verordnungsblattes für das k. u. k. Heer vom Jahre 1888 verlautbarten „Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten aus der Privat=Erziehung in die k. u. k. Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten“, ent¬ halten und es werden hier nur die allgemeinen Bedingun¬ gen für die Aufnahme der Aspiranten hervorgehoben. Diese sind: 1. Die österreichische oder die ungarische Staatsbürger¬ schaft; 2. die körperliche Eignung; 3. ein befriedigendes sittliches Verhalten; 4. das erreichte Minimal= und nicht überschrittene Maximalalter; in dieser Beziehung ist für den Eintritt in das Erziehungsinstitut für verwaiste Officierssöhne das er¬ reichte 7. und nicht überschrittene 13. Lebensjahr, in den I. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 10. und nicht überschrittene 12. Lebensjahr, in den III. Jahrgang der Militär=Unterrealschule das erreichte 12. und nicht überschrittene 14. Lebensjahr, in den I. Jahrgang der Militär=Akademie das er¬ reichte 17. und nicht überschrittene 20. Lebensjahr festgesetzt; das Alter wird mit 1. September berechnet; assentierte Bewerber werden in die Militär=Akademien nicht aufge¬ nommen; 5. die erforderlichen Vorkenntnisse, und zwar für den Eintritt in den I. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen die Nachweisung der befriedigenden Frequentierung der 4. oder 5. Classe einer Volksschule; in den III. Jahrgang der Militär=Unterrealschulen die Nachweisung der befriedigenden Frequentierung der 2. Classe einer Mittelschule (beziehungsweise der 2. Classe einer nach dem XXXVIII. Gesetzartikel vom Jahre 1868 organisierten ungarischen Bürgerschule); in den I. Jahrgang der Militär=Akademien die Nach¬ weisung der befriedigenden Frequentierung der höchsten Classe einer vollständigen Mittelschule; 6. die Uebernahme der Verpflichtung, mit Beginn eines jeden Schuljahres das Schulgeld im Betrage von 14 fl. zu entrichten. Alle Aspiranten für die Militär=Realschulen und =Akademien müssen sich einer Aufnahmsprüfung unterziehen. Die Aspiranten für den I. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschule können die Prüfung in ihrer Muttersprache ablegen und es bildet die Unkenntnis der deutschen Sprache — bei sonst guten Fähigkeiten der Aspiranten — kein Hin¬ dernis für die Aufnahme. Auch Aspiranten für die höheren Jahrgänge der Militär=Unterrealschule können die Aufnahms¬ prüfung in ihrer Muttersprache ablegen, sobald sich in der Prüfungscommission Mitglieder vorfinden, welche in der Muttersprache der Aspiranten die Prüfung vornehmen können; Bewerber, welche Mittelschulen mit ungarischer Unterrichtssprache frequentierten, können die Aufnahms¬ prüfung für den II., III. und IV. Jahrgang der Militär¬ Unterrealschule unbedingt in ungarischer Sprache ablegen; immerhin aber müssen diese Aspiranten der deutschen Sprache soweit mächtig sein, um dem Unterrichte mit Nutzen folgen zu können. Die Aspiranten für die Militär=Akademie haben die Prüfung in deutscher Sprache abzulegen, welcher sie soweit mächtig sein müssen, dass die Möglichkeit des Studienerfolges in dieser Beziehung gesichert erscheint.

2 Im allgemeinen erstreckt sich die Prüfung für die Auf¬ nahme in die höheren Jahrgänge der Militär=Realschule und für den I. Jahrgang der Militär=Akademie auf die Gegen¬ stände der vorhergehenden Jahrgänge in jenem Umfange in welchem sie in diesen zum Vortrage gelangen. Die militärischen Geschicklichkeiten, dann die militärischen Uebungen bilden keinen Gegenstand der Prüfung. Der Umfang der Aufnahmsprüfung ist in der Bei¬ lage I der Vorschrift über die Aufnahme von Aspiranten für jeden Jahrgang kurz angedeutet. Die theresianische Militär=Akademie hat die Bestimmung, die Zöglinge für die Infanterie, für die Jägertruppe und für die Cavallerie heranzubilden; die technische Militär¬ Akademie ist zur Ausbildung der Zöglinge für die Artillerie, für die Pionniertruppe, dann für das Eisenbahn= und Telegraphen=Regiment bestimmt. In den Gesuchen um die Aufnahme in die letztgenannte Militär=Akademie ist anzu¬ führen, ob der Aspirant die Aufnahme in die Artillerie¬ oder in die Genie=Abtheilung anstrebt; dem angegebenen Wunsche wird bei der Eintheilung nach Möglichkeit ent¬ sprochen werden. Den Aufnahmsgesuchen sind beizulegen: 1. Der Tauf= (Geburts=) Schein; 2. das ärztliche Gutachten über die körperliche Eignung des Aspiranten (ausgestellt im Sinne der mit der Circular¬ Verordnung vom 10. Februar 1891, Abthg. 14, Nr. 3.671 von 1890 — Normal=Verordnungsblatt für das k. und k. Heer, 7. Stück — verlautbarten „Vorschrift zur ärztlichen Untersuchung der Aspiranten bei der Aufnahme in die Militär=Erziehungs= und Bildungs=Anstalten“ 3. das letzte Schulzeugnis (Schulnachricht, Schulaus¬ weis) des gegenwärtigen Schuljahres, dann das ganzjährige Schulzeugnis für das verflossene Schuljahr*); 4. der Heimatschein. Die Bewerber um diese Stiftungsplätze haben außer diesen allgemeinen Erfordernissen noch insbesondere die Mittellosigkeit der Eltern (durch ein legales Mittellosigkeits¬ zeugnis), dann den Umstand, dass sie einer Familie des böhmischen Herren= und Ritterstandes angehören, eventuell von einer Familie des Herren= oder Ritterstandes aus Mähren oder von Edelleuten aus anderen erbländischen Provinzen abstammen (durch Diplom oder Stammbaum), nachzuweisen und ist dem Gesuche, in welchem die Anzahl der Geschwister des Competenten, dann ob und welche von ihnen versorgt sind oder bereits eine Stiftung genießen, ge¬ wissenhaft anzugeben ist, die Erklärung der Eltern oder Vormünder, dass sie bereit sind, für den Fall des Erlangens eines solchen Stiftungsplatzes die zur Unterbringung des Candidaten allenfalls noch nöthigen Auslagen zu tragen, beizulegen. Laut der an das k. k. Ministerium für Landesver¬ theidigung gelangten Mittheilung der Marine=Section des k. u. k. Reichskriegsministeriums vom 22. Februar 1895. Nr. 364, können auch heuer Jünglinge, welche sich um Stiftungsplätze bewerben, wegen Mangels an Raum aber in Militär=Bildungs= und Erziehungsanstalten nicht unter¬ gebracht werden könnten, in der k. u. k. Marine=Akademie Aufnahme finden, wenn sie den vorgeschriebenen Bedingun¬ gen entsprechen. Schließlich wird bekannt gegeben, dass das nächste Schuljahr an den k. u. k. Militär=Realschulen am 1. Sep¬ *) Die zur Aufnahmsprüfung einberufenen Aspiranten haben das ganzjährige Schulzeugnis für das Schuljahr 1894/95 in die Anstalt mitzubringen. tember, an den k. u. k. Militär=Akademien aber am 18. Sep¬ tember beginnen wird, und dass in den II. und IV. Jahr¬ gang der k. u. k. Militär=Unterrealschulen eine regelmäßige Aufnahme, sowie in allen drei Jahrgängen der k. u. k. Militär=Oberrealschule eine Neuaufnahme der voraussicht¬ lichen Standesverhältnisse dieser Anstalt wegen, nicht statt¬ finden kann. Zur Einbringung der unmittelbar bei der k. k. Statt¬ halterei in Prag zu überreichenden, genau nach den vorstehenden Andeutungen zu instruierenden Competenzgesuche wird die Frist bis 15. Mai 1895 festgesetzt. Von der k. k. Statthalterei für Böhmen. Prag, den 16. März 1895. Steyr, den 20. April 1895. Z. 5373. Warnung vor dem Vaganten Martin Oven. Laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Laibach treibt sich der nach Dobrova zuständige Martin Oven seit längerer Zeit beschäftigungslos umher und lässt sich auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Reisevorschüsse und Unter¬ stützungen von verschiedenen Gemeinden geben. Da Martin Oven ein kräftiges, aber mehrfach abge¬ straftes und arbeitsscheues Individuum ist, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 22. März 1895, Z. 4795/II, auf das Treiben des Genannten mit der Weisung aufmerksam gemacht, dem bezeichneten Individuum hinkünftig keine Unterstützungen zu verabfolgen, dasselbe vielmehr im Be¬ tretungsfalle eventuell der schubpolizeilichen Behandlung zu unterziehen. Martin Oven ist 1866 geboren, von mittlerer Statur, hat ein längliches Gesicht, graubraune Augen, eine regel¬ mäßige Nase und proportionierten Mund, schwarze Haare, genügend Zähne, gerundeten Bart, und geht infolge eines gefrörten Fußes etwas schwerer. Steyr, am 20. April 1895. Z. 5447. An sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen und Spitals-Verwaltungen. Warnung vor Alois Binder. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Ried vom 19. März 1895, Z. 3844, hat der zur Gemeinde Pram zuständige, 35 Jahre alte, katholische, ledige Knecht Alois Binder bereits an verschiedenen Orten und wieder¬ holt die Spitalspflege in Anspruch genommen und es liegt die Vermuthung nahe, dass derselbe die Spitalsbedürftigkeit simuliere und dass für die Verpflegung desselben dem Lande, beziehungsweise der Heimatsgemeinde ungebürliche Kosten erwachsen. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 30. März 1895, Z. 5223/II, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen und Spitalsverwaltungen beauftragt, die Ver¬ anlassung zu treffen, dass der Genannte nur nach ärztlich constatierter Spitalsbedürftigkeit in ein Krankenhaus auf¬ genommen und nach Maßgabe der Umstände der schub¬ polizeilichen Behandlung unterzogen werde. Der Genannte ist von mittlerer Statur, hat ein ovales Gesicht, braune Haare und graue Augen. Steyr, am 22. April 1895.

Z. 514/B.=Sch.=R. Ausweis über die Vertheilung der Armen=Schulbücher im Schuljahre 1395/96. Lesebuch in 3 Theilen Sprachbuch Rechenbuch Lesebuch in 5 Theilen Rechenb. 3 Th. 4 Sprachbuch (7 8 6 6 in 2 Theilen 1 Schule 63 2 II. III. W 1 2 3 4 1 — 2 3 e 4 — 25 15 1 — 1 —— 3 4 e 5 — 1 2 — 82 2 — Allhaming * 2 20 9 5 2 9 —— — — — — 9 — — — 77 21 16 Aschach. Brunnbach Christkindl * * * * —— 2 — 2 2 — 2 2 1 — — — — — — —— — — — — — — — Dambach Dietach * 7 — 4 — 2— — — — — — — 28 Eberstallzell * 4 1 3 — — — — — Egendorf Gaflenz Garsten Gleink * * * * * * * — — 4 — — 4 9 2 2 4 — — — — — — — — 2 — 3 32 Großraming Bad Hall Harhagen Kematen : * * * * — 4 3 — 1 4 1 8 — — — 9 3 5 6 3 —— — — — — 5 49 21 18 4 Kirchberg * * — 2 — Kleinraming Kremsmünster * — 3 3 2 3 — — 2 — — Krühub Kleinreifling Lausa * Losenstein * * * * * * 2 — 7 — 1 — — — — 10 Maria Laah ** — 2 — 32 36 Mühlbach St. Marien* * — — — — — — — — — — 2 Neuhofen Neustift * — — 2 — 4 — — — — Pfarrkirchen Pucking Reichraming Ried * * * * * 1 2 — 3 — — — 3 1 1 — — — — Rohr Sierning * — 1 5 — 5 — 2 — 7 — — 67 Sierninghofen 1 6 4 □ 3 2 4 — — — 48 33 32 14 23 21 32 13 Sipbachzell Ternberg Thanstetten * * * * — 4 6 — 4 — 2 — — — — — — — — — — 20 — *Trattenbach* 2 — — — — — St. Ulrich Unterlausa Wartberg * : * — — 5 2 0 — — 2 1 4 5 2 — 8 — — — — — — — — — — — — — I. — — — — — — — — Weichstetten Weißkirchen Weyer * — 0 4 — — — 2 — 1 — 2 5 3 3 1 2 — — — 3 — 0 — 3 —4 — 4 — — — — — — — — — — 52 Wolfern: 2 3 2 — ——1 — — 28 K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 23. April 1895.

4 Z. 5183. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 2. April bis 10. April 1895. 1. Maul= und Klauenseuche. Bestehen und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Braunau am Inn: Gemeinde Neukirchen, Ortschaft Wiesmeir. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Frankenmarkt, Ortschaft Asten; Gemeinde und Orschaft Innerschwandt; Gemeinde Pabing, Ortschaft Lichtenberg; Gemeinde St. Lorenz, Ortschaften Keuschen und St. Lorenz; Gemeinde Vöcklamarkt, Ortschaft Milchraith und Mösendorf; Gemeinde Weißenkirchen, Ortschaft Brandstatt. 2. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Vor¬ derstoder. 3. Rothlauf der Schweine. Erlöschen und Bestehen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gemeinde Franking, Holz¬ öster, Holzleiten und Eggenham; Gemeinde Hochburg=Ach und Hochburg; Gemeinde und Ortschaft Tarsdorf. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Ischl, Ortschaft Jainzen. 3. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Kirch¬ dorf; Gemeinde Nufsbach, Ortschaft Dauersdorf; Gemeinde und Ortschaft Schlierbach; Gemeinde Waldneukirchen, Ort¬ schaft Pesendorf. 4. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Waidlham. 5. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Markt Kremsmünster, Gemeinde Kremsmünster (Land), Ortschaften Kremsegg und Krift; Gemeinde Piberbach, Ortschaft Wieden; Gemeinde Wartberg, Ortschaften Dippersdorf, Penzendorf und Wartberg; Gemeinde Weißkirchen, Graßing. Steyr, am 25. April 1895. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. von Hebenstreit. Alle vorgeschriebenen Drucksorten für die löblichen Gemeindevorstehungen, Ortsschulräthe, Schulleitungen, Natural¬ Verpflegsstationen und Genossenschaften 2c. 2c. sind zu beziehen in der Haas'schen Duchdruckerei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. ASE Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Stepr.

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